Dresdner Journal : 13.08.1879
- Erscheinungsdatum
- 1879-08-13
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-187908138
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- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18790813
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18790813
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1879
- Monat1879-08
- Tag1879-08-13
- Monat1879-08
- Jahr1879
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- Titel
- Dresdner Journal : 13.08.1879
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1V186 Mittwoch, de« 13. August. 187S. I» A»»,»» ck«ut,i>L«>» : Ikkrtivdi! . . 18 4 t«Lrk KO kk. Mo»«Uu! Kuwmvrv: lv kk L»««rd»Id 6«, äeutncksn ksioke» tritt ?ovt- uoä 8teiup«iru»eUl^jj vioru. lu»«r»teo -vl-ier WLr <Ieo kLum siasr x«»palt«abi kstitrsils 20 kk. voter „LtQS««u»ät" äla Lails üv kk. DreMerZonriml. Leiebvl»«» t Hyrliod mit X«,v»kw» ä»r 8ono- umi ^eiertL^e für äea kol^vnäea 1'»^. Verantwortlicher Redacteur: Hofrath I. G. Hartmann in Dresden. lo^ratsnanaakme auz^Lrls« Lsixrix: ^>. Lra»cktetter, 6ommi»i»ooLr 6s» I)re»6u«r 6ourQ^I»; LLmdm-x - ««rilii Visu I.«ipiix L»««I - Zrsilsu-rrsnt' l ». K! Laasenstein L s^vAier, Lorliu Vi«u-H,mt,u>5- krs^'l-siprix rruulckurt u. «. »üueosu: L»> , , SsrUu: §. Larnrc^, /» rat, 6enl/ani, Lreiusu L §e/«/uttc, Nrssiuu: L. ä'tanAen's Niirsuu; Okewuirr />>. ^nr^t: kruuilkurt L H.: F ^aeA«Fdcii8 u. t>V Lerrn,a,»t- scbe IjucUK»vUIun8; üorlitr: </ ^/ä//er, Nuuuovsr: kurii-Lsrliu-rruuilturt ». H. 8tutt^»rt: Laube L Liuudurx: F L7eu6-en, Ltsiner. lleraasxederr «önixl. Lxpeäition äe» OrssUoer louru»!«, lirssäen, Lviv^ersirus^ Ko. 20. Amtlicher Theil. Verordnung, die Ein- und Durchfuhr von Vieh rc. über die sächsisch-böhmische Landesgrenze betreffend, vom 11. August 1879. Da nach amtlicher Mittheilung in Krombach — Be zirkshauptmannschaft Gabel — in Böhmen die Rinder pest ausgebrochen ist, so wird nach Maßgabe der re- vidirteu Instruction vom 9. Juni 1873 zu dem Reichs gesetze vom 7. April 1869 unter Aufhebung der Ver ordnung vom 5. Juni d. I. (abgedruckt in Nr. 129 de» »Dresdner Journals" und Nr. 135 der „Leipziger Zeitung") hierdurch Folgendes verordnet: Diesächsisch-böhmische Grenzstrecke vonWanscha bei Ostritz bis Schmilka bei HerrnSkretschen betreffend. 8 1- Verboten ist entlang der vorbezeichneten Grenzstrecke die Einfuhr aus Böhmen nach und durch Sachsen in Ansehung folgender Gegenstände: ») aller Arten von Vieh, mit Ausnahme von Pfer den, Maulthieren und Eseln; l>) der unter ö in 8 5 b, o und ä gedachten Ge genstände, jedoch mit den in 8 6 unter d bis b gestatteten Ausnahmen. 8 2. Personen, deren Beschäftigung eine Berührung mit Vieh mit sich bringt, z. B. Fleischer, Viehhändler und deren Personal dürfen die diesseitige LandeSgrenze auf obenbemerkter Strecke nur an den von den AmtLhaupt- mannschasten Zittau, Löbau, Bautzen und Pirna in ihren Amtsblättern bekannt zu machenden Punkten über schreiten und haben sich daselbst einer DeSinfection zu unterwerfen, zu diesem Behufe aber bei den dortigen Gendarmerirposten zu melden. 8 3. In den Bezirken der in 8 2 gedachten AmtShaupt- mannschaften ist bei vorkommenden Krankheit-- oder Todesfällen im Rindviehbestand von den betreffenden Biehbesitzern sofort bei der OrtSpolizeibehörde Anzeige zu machen, und sodann von dieser in Gemäßheit des 8 13 folg, der Instruction vom 9. Juni 1873 dar weiter Nöthige zu besorgen. Der Besitzer selbst darf die kranken Thiere nicht schlachten oder tödten, etwa gefallene Thiere aber nicht vnscharren oder sonst beseitigen, ehe die Natur der Krankheit thierärztlich festgestellt ist. 8 4. Der sogenannte kleine Grenzverkehr mit Vieh, d. h. der Verkehr mit Gespannen von Rindvieh »wischen böhmischen und sächsischen Grenzorten, sowie der Weidetrieb von Sächsischem Vieh auf Böhmischen Fluren, sowie von Böhmischem Vieh auf Sächsischen Fluren ist untersagt. 8. Die westlich der Elbe gelegene sächsisch-böh mische LandeSgrenze betreffend. 8 5. Verboten ist auf dieser Grenzstrecke die Ein- und Durchfuhr ») von Rindvieh, Schafen, Ziegen und anderen Wiederkäuern ohne Unterschied der Race und der Landes, auS welchem sie kommen, sowie von Borstenvieh; b) von solchen tbierischen Theilen in frischem oder trockenem Zustande, welche von Wiederkäuern stamme«; o) von Dünger, Rauchfutter, Stroh und anderen Streumaterialien, gebrauchtem Stallgeräthe, Ge schirre und Lederzeuge; ck) von Wolle, Haaren und Borsten, gebrauchten Kleidungsstücken für den Handel und Lumpen; soweit nicht bei den vorstehend unter u bis ä bezeich neten Gegenständen die in nachstehendem 8 6 erwähn ten Ausnahmen Platz greifen. der Amtshauptmannschaften Zittau, Löbau, Bautzen, Kamenz, Pirna und Dresden zum Abdruck zu bringen. Dresden, den 11. August 1879. 8 6. Nicht beschränkt bez. bedingungsweise nachgelassen bleibt die Ein- und Durchfuhr a) von Borstenvieh, welches nach beizubringenden amtlichen Begleitscheinen aus seuchensreien Ge genden kommt; bf von Butter, Milch und Käse; c) von vollkommen trockenen Häuten und trockenen oder gesalzenen Därmen; 6) von Wolle, Haaren und Borsten in bearbeitetem Zustande, bez. wenn solche der Fabrikwäsche un terlegen haben; e) von geschmolzenem Talg in Fässern und Wannen; k) von Knochen, Hörnern und Klauen in vollkom men lufttrockenem Zustande und befreit von thierischen Weichtheilen; 8) von Lumpen in Fässern verpackt; und zwar zu o, 6, e, t, 8, dafern die Einfuhr in ge schlossenen Eisenbahnwagen erfolgt und die Abstam mung aus völlig seuchenfreien Gegenden durch amtliche Begleitscheine nachgewiesen ist, sowie endlich ü) von Heu und Stroh, sofern eS lediglich als Ver packungsmaterial dient, jedoch ist dasselbe am Be stimmungsorte zu vernichten und deshalb die Polizeibehörde des letzteren auf kürzestem Wege von dem erfolgten Grenzübergang in Kenntniß zu setzen. 8 7- Nicht beschränkt ist der 8 4 gedachte kleine Grenz verkehr. 6. Allgemeine Bestimmungen. 8 8. Verboten ist die Anwendung, der Verkauf und die Anempfehlung von VorbauungS- und Heilmitteln bei der Rinderpest. 8 9. Verboten ist das Abhalten von Viehmärkten in den Bezirken der Amtshauptmannschaften Zittau, Bautzen, Löbau und Pirna, ingleichen das Abhalten des Nutz viehmarkles in Dresden und der Abtrieb lebender Wiederkäuer vom dasigen Schlachtviehhofe. 8 10. Die Ueberwachung der vorstehend getroffenen Be stimmungen geschieht durch die betr. Grenzzoll- und Polizeibehörden, und durch die Gendarmerie, beziehend lich unter militärischer Assistenz. 8 11- Durchbrechung der Grenzsperre mit Thieren oder giftfangenden Sachen der in 88 1 und 5 gedachten Arten hat außer der 8 12 gedachten Strafe die sofor tige Tödtung und Verscharrung der Thiere oder bez. Vernichtung oder DeSinficirung der gistfangenden Sachen zur Folge. Sonstige Gegenstände, sowie beziehendlich Menschen müssen im Falle eines Durchbruchs bei Unthunlichkeit der DeSinfection auf kürzestem Wege wieder über die Grenze zurückgebracht werden, womöglich ohne Ort schaften zu berühren. 8 12. Zuwiderhandlungen werden nach Maßgabe der Be stimmungen im 8 328 des Reichsstrafgesetzbuchs be ziehendlich des Reichsgesetzes vom 21. Mai 1878 (ReichSgesetz-Blatt v. I. 1878 S. 95) bestraft. Gegenwärtige Verordnung ist in allen Amtsblättern Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Verordnung, das bei Gerichtsverhandlungen zu tragende Amts kleid betreffend, vom 1. August 1879. Mit allerhöchster Genehmigung wird verordnet was folgt: Bei der Verhandlung vor dem erkennenden Ge richte tragen vom 1. October 1879 an die Richter und, wenn die Verhandlung vor dem Oberlandesge richt oder dem Landgericht stattfindet, die Beamten der Staatsanwaltschaft und die Gerichtsschreiber das Amtskleid. Die Rechtsanwälte können bei der Betheiligung an den Verhandlungen vor dem Oberlandesgericht und den Landgerichten das Amtskleid tragen. Das Amtskleid besteht aus einem schwarzen Talar und Barett. Die wegen des Stoffs und des Schnitts des Amts kleides sowie wegen der auf demselben anzubringenden Abzeichen für die verschiedenen Beamtenkategorlen und für die Rechtsanwälte getroffenen Bestimmungen wer den den Betheiligten von der Justizministerialkanzlei mitgetheilt. Dresden, am 1. August 1879. Ministerium der Justiz. v. Abrken. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, die Jagdkarten auf das Jagdjahr 1879/80 betreffend. DaS Ministerium des Innern bringt andurch, zu gleich zur Nachachtung für diejenigen Beamten, wel chen nach 8 37 des Gesetzes vom 1. December 1864, die Ausübung der Jagd betreffend, die Aufsicht über die gehörige Befolgung der Vorschriften dieses Gesetzes obliegt, zur öffentlichen Kenntniß, daß die von heute an durch das GendarmeriewirthschaftSdepot zur Aus gabe gelangenden Jagdkarten auf das Jagdjahr 1879 80 aus Cartonpapier von hellgrüner Farbe hergestellt worden sind. Dresden, am 8. August 1879. Ministerium des Innern, zweite Abtheilung. Körner. Gebhardt. Nichtamtlicher Theil. Telegraphische Nachrichte«. Wien, Montag, 11. August, AbendS. (Tel. d. Boh.) An officieller Stelle erklärt man gegenüber den Gerüchten von dem Rücktritt deS Grafen An- drassy, ohne Instruction zu sein, so daß eine Veri fikation derselben unmöglich ist. Indessen erscheint es gar nicht unwahrscheinlich, daß Andrassy geht Feuilleton. Nedigirt von Ott» Banck. Der Bucentaur im königl. historischen Museum. ö. Bucentaur (Bucentoro) war bekanntlich die Benennung einer prachtvoll auSgestatteten, sehr reich vergoldeten Galeere, welche der Doge von Venedig jährlich am HimmelfahrtStage zu einer Fahrt auf dem adriatischen Meere benutzte, um durch Versenkung eines RinaeS sich mit demselben symbolisch zu vermählen. Diese Lerrmonie, welche vom Jahre 1311 bis in die Mitte deS vorigen Jahrhundert- bestand, bezog sich in der Hauptsache auf Venedig- Oberherrschaft über da- adriatische Meer und auf die erste Eroberung von Istrien und Dalmatien. DaS glänzende Fest, welche» an diesem Tage der staunenden Menge den Doaen in seiner vollen Hoheit zeigte, wurde schon am frühen Morgen durch das Läuten der Glocken und Abfeuern der Geschütze ver kündet, und die ganze Breite deS Canal» von 8. dlaroo bedeckte sich nach und nach mit reich gezierten Barken, Gondeln und größeren Fahrzeugen, von denen bunte Wimpel und Flaggen wehten und deren Führer phantastisch« Kleidung trugen. Gegen Mittag ging der Doge in festlichem Zuge, von den Gesandten der auswärtigen Mächte, dem päpstlichen Nuntius, der hohen Geistlichkeit und den Senatoren begleitet, an Bord deS Bucentaur. Beim Heben der Anker läuteten alle Glocken und die Galeere, durch 20 prachtvoll gekleidete Ruderer bewegt, ging in majestätisch feierlicher Bewegung von dem St. Mar- kuSplatze durch die in 2 Reihen aufgestellten Schiffe, welche den Dogen durch Salutschüsse au- Geschützen und Gewehren begrüßten. Der Admiral führte an diesem Tage da- Steuer ruder eigenhändig und stand mit seinem Leben dafür ein, daß dem Schiffe kein Unfall zustoße, weshalb auch die Feierlichkeit, wenn am HimmelfahrtStage das Meer unruhig war, auf einen der nächsten Sonntage verlegt wurde. Die Galeere selbst war einem Fische gleich gestal tet, auf dessen Rücken sich ein prachtvoll ausgestalteter Baldachin erhob, in welchem der Doge mit seiner nächsten Umgebung Platz nahm. Beim Ausweisen deS Ringe» sprach der Doge die Worte: veopousLwu» ts, mar«, in signum vvri pvr- vvtuigus (iommii! worauf derselbe da- Meer mit dem heiligen Wasser der katholischen Kirche weihte, in der Absicht, Sturm und Brandung für da» nächste Jahr »u beschwören, und aus allen Fahrzeugen warf man Blumenkränze in die Wellen, um, wie man sagte, die Braut zu schmücken. Der Doge schiffte dann nach der Insel Lido zu rück, woselbst er landete, um mit seiner Begleitung in der Kirche St. Niccolo die Messe zu hören. Nach be endigtem Gottesdienste aber ging der Zug in derselben Ordnung und unter Kanonendonner von den Castellen nach dem Dogenpalast zu einem glänzenden Banket, während die Menge der an diesem Tage herbeigeeilten Zuschauer sich aus dem St. MarkuSplatz vergnügte. Al» nun der König von Polen und Kursürst von Sachsen August der Starke Venedig besuchte, wurde ihm diese kostbare Galeere in demselben Schmuck, wie sie der Doge zu jener Feierlichkeit zu benutzen pflegte, vorgesührt und es entstand in ihm bei seiner bekannten PrachtUebe der Wunsch, ein gleiches Fahrzeug für vorkommende Festlichkeiten auf der Elbe zu besitzen. Er gab daher die Anfertigung eines genau mit dem StaatSschiffe übereinstimmenden kleinen Modelles in Auftrag und ließ dann nach demselben in Dresden zu Anfang des vorigen Jahrhunderts einen Bucentaur in der Größe de» Originals ausführen. Am 2. September 1719 beim Einzuge der Kur prinzessin, Gemahlin August' III., wurde diese pracht volle Galeere zum ersten Male zu einer Lustfahrt auf der Elbe benutzt. Zuletzt, so viel wir wissen, that sie ihre Dienste im Jahre 1730 während deS Lustlagers zu Mühlberg, nachdem sie auch bei den glänzenden Hoffestlichkeiten der zwischenliegenden Jahre häufig in Gebrauch gewesen war. Jenes Modell aber wurde zunächst der früheren Modellkammer zur Aufbewahrung übergeben und nach erfolgter Auflösung derselben mit einigen anderen Modellen dem historischen Museum in einem höchst ruinösen Zustande überwiesen. Die Generaldirection der königl. Sammlungen hat nun eine Wiederherstellung dieses SchiffSmodelleS an geordnet, und seit Kurzem hat dasselbe einen Platz im historischen Museum gefunden, um an eine höchst poetische Ceremonic der besten Zeit Venedig» und, mit so manchen anderen Prachtstücken, an die glänzenden Tage August'» de» Starken zu erinnern. Kunstliteratur. ES ist unglaublich und recht demüthigend für un» Franzosen — klagt ein franzö sischer Kunstschriftsteller — daß die Geschichte unserer nationalen Kunst noch nie in einigermaßen vollstän- und nach der Räumung des BalkanS und der Durchführung des Berliner Vertrage», müde der Opposition der Occupationsgegner, seine Demission erbeten hat, um die parlamentarische Arena zu betreten. Momentan ist Graf Andrassy in Te- rrbeö, wo er bis zum 2V. d. bleiben dürfte. (Vgl. die „Tagesgeschichte".) Buda-Pest, Montag, 11. August, AbendS. (Corr.-Bur.) Die „Pester Corr." bezeichnet die Nachricht von Andrassy's Demission alS völlig grundlos. Graf Andrassy werde wegen angegrif- fener Gesundheit einen mehrwöchigen Urlaub in Terebes verbringen. Wann er die direkte Leitung deS auswärtigen Amtes wieder übernimmt, hänge von seinem ferneren Gesundheitszustände ab. Die Wohnung im Ofener PalaiS werde hergerichtet, weil die Gräfin im nächsten Winter daselbst Bälle geben will. Sarajewo, Montag, 11. August, Nachmit tags. (Tel. d. Presse.) Heute Mittag wurde der gemauerte eingcwölbte Bazar (Besistan) geöffnet; dessen Läden find unversehrt. Der Magistrat schätzt den Schaden in einer Eingabe an die Lan desregierung auf ungefähr 23 Millionen Gulden. Die serbischen Großhändler schätzen ihren Verlust auf 3 Millionen Ducaten. Sehr viel baareS Geld und Goldschmuck wurden vernichtet. Niemand ist assecurirt. DaS Militär ist ununterbrochen in Bereitschaft. Die Verhandlungen mit Husni Pascha wurden fistirt. (Vgl. die Rubrik „Vermischter".) Rom, Montag, 11. August, Abends. (W. T. B.) Die katholischen Blätter veröffentlichen eine Encyklika deS Papstes an den grsammten Episko pat über das in den katholischen Seminaren und Schulen für den philosophischen Unterricht anzu- nehmende System. Der Papst bezeichnet alS sol ches die Philosophie des heiligen Thoma» von Aquino, belobt dieselbe und erörtert deren Ein fluß auf die Gesellschaft, die Künste und die Physik. Madrid, Montag, 11. August, AbendS. (W. T. B.) Der König hat die ihm anläßlich des Ablebens seiner Schwester, der Infantin Maria del Pilar, von den fremden Souveränen zuge gangenen Beileidstelegramme persönlich beant wortet. Athen, Montag, 11. August, Abends. (W. T. B.) Von hiesigen Blättern wird die von der „Times" gebrachte Nachricht über die angebliche Eröffnung der Verhandlungen Griechenland» mit der Türkei für unbegründet erklärt mit dem Bemerken, daß da» Datum für den Beginn der Konferenzen noch nicht festgestellt sei. Die Türkei theilte den Vertretern der auswärtigen Mächte mit, daß die griechische Krage eine den Wünschen der Mächte entsprechende Lösung finden werde. Tagesgeschichte. Dresden, 12. August. Ihre Majestäten der König und die Königin werden auf der Rückreise von München Donnerstag, den 14. dss. Mts. früh im Hoslager zu Pillnitz eintreffen. * Berlin, 11. August. Das Befinden Sr. kaiserl. und königl. Hoheit des Kronprinzen, der sich zu Anfang voriger Woche eine Fußverstauchung zugezogen hat, giebt, laut der „N.-Z", zu keinerlei Besorgnis en Anlaß. Die Folgen der Fußverstauchung werden bei fortdauernder Schonung bald vollständig verschwunden sein. — Ueber den Termin des WiederzusammentrittS diger Weise in französischer Sprache geschrieben wor den ist. Und nun kommt eine Engländerin, Mrs. Mark Patisson, und schreibt in 2 Bänden die Kunst geschichte der Renaissanceperiode in Frankreich: „Tb« UenLisgauce ot' art in braue«'', London, 1879. Die Verfasserin hat bescheiden zum Motto ihre- Werkes den Vers Lafontaine s gewählt: Ou ls pvut, je I'essaie, uu plu3 savaut le tL88«; sie zeigt aber, daß sie Frankreich und dessen Kunst, sowie deren Literatur gut kennt und das Erforschte und Geschaute in leich ter, gefälliger Form wiederzugeben weiß. Sie beschäf tigt sich im l. Bande zuerst mit der Renaissanceperiode im Allgemeinen und den Verhältnissen, unter welchen deren Kunstschöpfungcn entstanden und die Künstler lebten und wirkten. Dann beschreibt sie die Haupt denkmäler der damaligen Kunst von der Mitte de» 15. Jahrhunderts an, die großen Bauwerke, besonder» die Schlösser der Touraine, dann die Kunstwerke der Bild hauerei und Malerei, indem sie zugleich Biographien und Charakteristiken der Künstler, welche diese Werke schufen und die verschiedenen Kunstrichtungen und Kunstzweige am markantesten vertraten, beifügt, eine um fo verdienstlichere Arbeit, als eben die kunsthisto rischen Quellen hier sehr lückenhaft sind. Der 2. Band ist der sogenannten Kleinkunst und ihren Vertretern gewidmet, den Glasmalern, Holz- und Metallschnei dern, den Emailleuren von Limoge», den Kunfttöpfern und ihren Werken, mit au-giebiger Benutzung gleich zeitiger Schriften. Bildliche Darstellungen dienen zur Veranschaulichung de» Texte». * In der Nähe von Leipzig hat Professor Ered- ner Erscheinungen von Gletscherwirkungrn
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