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Dresdner Journal : 11.03.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-03-11
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-188003113
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18800311
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18800311
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1880
- Monat1880-03
- Tag1880-03-11
- Monat1880-03
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- Titel
- Dresdner Journal : 11.03.1880
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2) der Zusammensetzung de» LandtagSautschussei» zu Verwaltung der Staatsschulden durch die der stän dischen Schrift vom 28. November 1879 entsprechende Bekanntmachung vom l1. December 1879; b) durch besonderes Decret, in welchem Unsere Entschließungen auf die Erklä rungen und Anträge der getreuen Stände bereits ergangen: in Betreff des Staatshaushaltsetats aus die Jahre 1880 und 1881 durch daS Decret vom 8. März d. I., in dessen Gemäßheit das nnt den getreuen Ständen vereinbarte Finanzgesetz auf die gedachten beiden Jahre unverwrilt erlassen werden wird; e) durch Entgegennahme der ständischen Er klärungen und Anträge: 1) wegen der mittelst Decrets vom 3. November v. I. vorgelegten Immatrikulation-- und DiSciplinar- ordnung für die Universität Leipzig, 2) wegen des mittelst Decrets vom 3. November 1879 vorgelegten Bericht- über die Verwaltung und Vermehrung der königl. Sammlungen, 3) wegen des Rechenschaftsberichts über die Ver legung der Dresdner Militäretablissements, 4) wegen der Begebung der durch daS Gesetz vom 1. März 1878 geschaffenen 3procentigen Rente, sowie der Umwandlung der 5procentiaen Staatsschuld in eine 4pcocentige auf Grund des Gesetzes vom 7. Sep tember 1878, 5) wegen des Verkaufs des Kammergutsvorwerks Pennrich, 6) wegen der mittelst des Decrets vom 3. November 1879 in Bezug auf den Domainenfonds und die Ver änderungen rücksichtlich des Staatsguts während der Jahre 1877 und 1878 gegebenen Nachweisungen, 7) wegen der veränderten Verfügungen über die Stallamtswiesen zu Dresden und die Domaine Pillnitz, 8) wegen der Ergebnisse der bei der Altersrenten- bank für den Schluß des Jahres 1878 aufgenommenen Inventur, 9) wegen des Rechenschaftsberichts auf die Jahre 1876 und 1877. Zu 8 wird dem dazu gestellten Anträge gemäß Unsere Regierung in Erwägung ziehen, inwieweit dahin gewirkt werden könne, die Altersrentenbank für die Arbeiterbevölkerung im Allgemeinen nutzbar zu machen. Zu 9 wird entsprechend dem Anträge zu Pos. 10 der Einnahme in Erwägung gezogen werden, ob und inwieweit es ohne zu großen Aufwand an Mühe und kosten ausführbar sei, zu den einzelnen Positionen des Rechenschaftsberichts über den Staatseisenbahn- betrieb abschätzungswelse zu bemerken, welcher Betrag etwa auf die inzwischen zugetretenen neuen Linien zu rechnen sei. S. Vorlagen an die getreuen Stände, rückfichtlich deren eS Unserer Entschließung noch bedarf: Den ständiichen Anträgen entsprechend werden zur Publication gelangen: 1) das Gesetz, das Dienstverhältniß der Richter betreffend, 2) daS Gesetz, das Amtskleid der Rechtsanwälte betreffend, 3) das Gesetz über die Erhöhung der in Angelegen heiten der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit zu erhebenden Gerichtsgebühren, 4) das Gesetz, das Statut für die Universität Leipzig betreffend, 5) das Gesetz, gewerbliche Schulen betreffend, 6) daS Gesetz, die Tagegelder und Reisekosten der Civilstaatsdiener betreffend, 7) das Gesetz, den Umtausch der abgestempelten Greiz-Brunner und Gößnitz-Geraer Eisenbahnactien gegen Schuldverschreibungen der dreiprocentigen Renten anleihen von 1876 und 1878 betreffend, 8) daS Gesetz, einen zweiten Nachtrag zu dem Finanzgesetze auf die Jahre 1878 und 1879 vom 5. Juli 1878 betreffend, 9) daS Gesetz, die Benutzung der Altersrentenbank zur Erwerbung von Renten für die Hinterlassenen der am 1. December 1879 in Zwickau verunglückten Berg leute betreffend, 10) das Gesetz, einige weitere Abänderungen des Gesetzes über die Erbschaftssteuer vom 13. November 1876 betreffend, 11) das Gesetz, die Abänderung einer Bestimmung der revidirten Städteordnung und Landgemeindeord nung, sowie die weitere Besteuerung des Wanderlager betriebs betreffend. 12) Bon der ertheilten Ermächtigung, bei längerer Fortdauer bedrängter Erwerbsverhältnisse an solchen Orten des Landes, an welchen, nach Erschöpfung der disponiblen Mittel der betreffenden Gemeinden und Bezirke, da- unmittelbar helfende Eintreten des Staate» sich nöthig machen sollte, die ersorderlichen Unterstütz ungen au- Staatsmitteln zu gewähren, wird, soweit nöthig, Gebrauch gemacht tverden. 13) Der Erklärung der getreuen Stände auf da- Decret, die Erbauung mehrerer Srcundärbahnen be treffend, geben Wir Unsere Zustimmung und Wir werden von der ertheilten Ermächtigung, den Bau von bewilligten Eisenbahnen nur dann zu beginnen, wenn gegenüber den Voranschlägen von den Expropriaten keine unverhältnißmäßig erscheinenden Anforderungen für den Grund und Boden oder andere Entschädigungs objecte erhoben werden, geeigneten Falls Gebrauch machen. Was ferner die von den getreuen Ständen an Uns gebrachten II. Anträge, Peschwrrdtll und Prlitiout« anlangt, so hat 1) die in der ständischen Schrift vom 16. Januar d. I. zur Berücksichtigung empfohlene Petition de- Stadtgemeinderaths zu Altenberg um Bewilligung einer anderweiten Staatsbeihilfe zur Verringerung der der dasigen Stadtgemeinde infolge elementarer Ereignisse erwachsenen Schuldenlast dadu«-ch, daß daS Ministerium deS Innern der genannten Stadtgemeinde den bei Pos. 25 deS AuSgabebudgetS für die Finanz periode 1878/79 noch disponiblen Betrag von 5050 M. 12 Pf. als Beihilfe überwiesen hat, im Sinne des ständischen Antrags Erledigung gefunden. 2) Die in der ständischen Schrift vom 13. Februar d. I. zur Berücksichtigung empfohlene Petition des RitrergutSbesitzers Zimmermann auf Zelteritz um nachträgliche Gewährung eines Schadenersatzes aus der Landesimmobiliarbrandkasse wird un Sinne des stän dischen Antrags erledigt werden. 3) Die beantragten Erhebungen über die seitherige Entwickelung der Verhältnisse in den Bezirksverbän den werden zu dem geeigneten Zeitpunkte vorgenommen werden. 4) Der auf das Verfahren bei Grundstückszu- sammenlegungen bezügliche Antrag des Abg. Kökert und Genossen wird in Erwägung gezogen werden. 5) Anläßlich der Beschwerde der Frau Helene Sahrer v. Sahr geb. Gräfin Einsiedel, die Höhe des derselben wegen Anfalls des Ritterguts Prietitz abgeforderten Erbschaftsstempels betreffend, wird den ständischen Anträgen entsprechend eine anderweite Taxation des genannten Ritterguts angeordnet und auf Grund des Ergebnisses der Stempelbetrag ander weit festgestellt werden. 6) Unsere Regierung wird einer dem gemeinschäd lichen Wucher kräftig entgegentretenden Reichsgesetz gebung, welche vorbereitet wird, ihre volle Unterstützung zu Theil werden lassen Was die sonst noch von den getreuen Ständen be schlossenen Anträge anlangt, so behalten Wir Uns vor, solche in weitere Erwägung zu nehmen und nach Be finden das Erforderliche darauf zu verfügen. Wir verbleiben Unseren getreuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohl beigethan und haben zu Urkund alles Dessen gegenwärtigen, in das Gesetz- und Verordnungsblatt auszunehmenden Landtagsabschied eigenhändig unterschrieben und mit Unserem königl. Siegel bedrucken lassen. Gegeben zu Dresden, am 10. März 1880. (I-. 8.) Albert. Alfred von Fabrice. Herrmann von Nostitz-Wallwitz. Ör. Carl Friedrich von Gerber. Or. Ludwig von Abeken. Leonce Freiherr von Könneritz. Tagesgeschjchte. * Berlin, 9. März. Se. Majestät der Kaiser wird sich, wie die „Nat.-Ztg." hört, in der dritten Aprilwoche zu mehrwöchigem Curgebrauche nach Wiesbaden begeben und später wahrscheinlich im Juni nach Ems gehen. — Se. kaiserl. und königl. Hoheit der Kronprinz, der heute hier angekommen ist und noch ein Mal nach Pegli zurückgeht, um seine Gemahlin von dort nach Potsdam zu begleiten, soll beabsichtigen, im Frühjahr die Königin von England in Baden-Baden aufzusuchen, wo dieselbe einen längeren Aufenthalt zu nehmen gedenkt. — Beim Fürsten Bismarck fand gestern ein zweite» parlamentarische« Diner Statt, zu dem etwa 30 Herren geladen waren. — Der mehr fach besprochene Erlaß de» Reichskanzler» über die Schreibweise im Reichsdienste ist vom 28. Februar datirt und hat nach der „Nordd. Allg. Ztg." folgenden Wortlaut: Zur Vermeidung von Mißverständnissen und zur Erhaltung der in der dienstlichen Lorreipondenz noihwendigen Einheit der Schreibweise ersuche ich Ew >c daraus zu halten, daß im Steich-dienste an der Rechtschreibung, wie sie didher in über einstimmender Praxi« üblich ist, so lange sestgehalten werde, bi« im Wege der Reichsgejeygebung oder einstimmiger amt licher Vereinbarung eine Abänderung herbeigcsührt sein wird. Willkürliche Abweichungen von der bisher in unserem amt lichen Berkehr allgemein üblichen und von den jetzigen Be amten aus den Schulen übereinstimmend erlernten Rechtschrei bung sind dienstlich zu untersagen und nöthigensall» durch stei gende Ordnungistrasen zu verhindern. v. Bitmarck — Wie wir der „N. A. Z." weiter entnehmen, hat der Ausschuß des BuudeSratheS für Justiz, wesen zu dem Gesetzentwurf, betreffend den Wucher, den Antrag gestellt, den Art. 1 der Vorlage in einigen Punkten zu ändern, Art. 2 und 3 jedoch unverändert zu lassen. Art. 1 lautet nach diesem Anträge (die hervorgehobenen Stellen enthalten die Aenderung): Hinter den 8 802 de« Strasgesetzbuch« sür da« deutsche Reich werden die solgenden neuen 88 802», 302 d, 302 e, 302 ä eingeschaltet: 8 802». Wer unter Ausbeutung der Nothlage, deS Leichtsinn« oder der Unrrsahrenheit eine« Anderen sür rin Darlehen oder im Falle der Stundung einer Seldsorderung sich oder einem Dritten Vermögenivoriheile versprechen oder gewähren läßt, welche den üblichen Zinisnß dergestalt überschreiten, daß nach den Umständen des Falle« die Bermögensvortheile in aufsälligem Mißver hältnisse zu der Leistung stehen, wird wegen Wuchers mit Gesängniß bis zu « Monaten und zugleich mit Geld strafe bis zu 3000 M. bestraft. Auch kann aus Lerlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. 8 302 b. Wer sich oder einem Dritten die wucherlichen Bermögensvortheile verschleiert oder wechselmäßig oder unter Berpsändung der Ehre, aus Ehrenwort, eidlich oder unter ähnlichen Versicherungen oder Betheuerungen versprechen läßt, wird mit Gesängniß bis zu l Jahre und zugleich mit Geldstrase bis zu 6000 M. bestrast. Auch kann aus Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. tz 302 o (nach der Vorlage unverändert). 8 802<i. Wer den Wucher gewerbs- oder gewohnheits mäßig betreibt, wird mit Gesängniß nicht unter 3 Monaten und zugleich mir Geldstrase von lb» bis zu tb000 M. be straft. Auch ist aus Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte zu erkennen. — Die „N. Pr. Z." schreibt: Da der Etat bis zum Beginn der Osterferien fertig gestellt sein muß, wenn nicht wiederum zu dem Au-Hilfemittel eine- Nothetals für den Monat April gegriffen werden soll, so wird der Reichstag heute und morgen kein- Ple narsitzung abhalten, um der Budgetcommission die er forderliche Zeit zur Erledigung ihrer Arbeiten zu lassen. Die Erledigung des Etats in zweiter und dritter Lesung dürfte sodann wahrscheinlich noch die Zuhilfenahme einiger Abendsitzungen erfordern. Die Beschlußunfähigkeit des Reichstags am Schlüsse der Montagssitzung ist eine Mahnung an die Mitglieder der deutschen konservativen Fraction, in der nächsten Sitzung (Donnerstag) vollzählig auf ihren Plätzen zu erscheinen. Da die Abstimmung, welche am Schluffe der Montagssitzung erfolglos stattfand, gleich beim Be ginn der Donnerstagssitzung wiederholt werden muß, so ist ein pünktliches Erscheinen Vormittags 11 Uhr geboten. — In Gegenwart Ihrer Majestäten des Kai sers und der Kaiserin trat gestern Abend auf Veran lassung des Centralausschusses für die innere Mission der deutsch-evangelischen Kirche eine große Zahl hoch- angejehener Männer in der Aula des Wilhelmgym nasiums zusammen, um die Bildung eines localen Hilfsvereins der innern Mission behufs Be kämpfung des socialen und kirchlichen Nothstandes der Stadt Berlin anzubahnen. Unter den Anwesenden bemerkte man den Lultusminister v Puttkamer, den Unterstaatssecretär v. Goßler und zahlreiche Räthe des Cultusministeriums und aller übrigen Reichs- und Staatsbehörden, den Präsidenten des Reichstages Grafen v. Arnim-Boitzenburg und zahlreiche Abgeordnete. — Schließen mehrere Gewerbtreibende einen Ver trag, durch welchen einem oder mehreren von ihnen die Beschränkung auferlegt wird, ihr Gewerbe in dem Absatzgebiete des Gegencoutrahenten während einer Reihe von Jahren nicht zu betreiben, so ist, nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, I. Hilfssenats, vom 16. December 1879, nur dann ein solcher Ver trag ungiltig, wenn die in ihm ausgesprochene Be schränkung nach dem thatsächlichen Ermessen des Rich ters mit dem öffentlichen Interesse unvereinbar ist. Schwerin, 9. März. (Tel.) Heute sind hier die commissarisch - deputatischen Verhandlungen über die Reform der Landesverfassung eröffnet worden. Aarltruhe, 8 März. (Bad. Beob.) Wie man in Abgeordnetenkreisen hört, erfolg« der Schluß de» Landtags erst am 18. d. Weil Se. königl. Hoheit der Großherzog am 15. d. nach Berlin reist, würde der Schluß de» Landtag» nicht in feierlicher Form er folgen. — Ueber den Mangel an Geistlichen in der evangelischen Landeskirche werden folgende Notizen mNgetheilt: Ausdrücklich unter Berufung auf den Mangel an Geistlichen wurden 5 Pfarreien nicht wieder besetzt. Unter den erledigten Pfarreien haben 21 keinen Pfarrverweser. Von 9 PastorationSposten (in der Diaspora) sind 2 unbesetzt. Von 16 stän digen Virariaten in Städten sind 9 unbesetzt. Die 13 ständigen Vikariate auf dem Lande sind vollständig unbesetzt. Außerdem haben von 12 Geistlichen, die wegen ihrer Gesundheit oder ihres Alters einen Vikar verlangten, nur 4 berücksichtigt werden können. Die Zahl der Pfarreien ist 326, der gegenwärtige Ge- sammtbedarf von Geistlichen ist 425. Vorhanden sind aber nur 328 Pfarrer, 39 PastorationSgeistliche und Vicare; es fehlen also 58. (Die katholische Kirche in Baden hat, nach der „Germania-, 1200 kirchliche Stellen zu besetzen.) * Wien, 9. März. Beiden Häusern de- Reichs raths wurde heute die Verlobung des Kronprinzen Rudolf mit der Prinzessin Stesanie von Belgien osficiell zur Kenntlich gebracht. Sowohl das Herren haus, als auch daS Abgeordnetenhaus nahmen die freudige Mittheilung zum Anlasse erneuerter Loyali- tätskundgebungen. Beide Häuser beschlossen, durch ihre Präsidien dem Kaiser und dem Kronprinzen ihre Glückwünsche darzubringen. — Dem Abgeordneten hause überreichte der Finanzminister eine Vorlage, betreffend die provisorische Budgetbewilligung für die Monate April und Mai 1880. In dem bezüglichen Gesetzentwürfe verlangt die Regierung die Ermäch tigung, zur Deckung des Deficits pro 1880 Go dreme im Nominalbeträge von 20 Millionen Gulden be geben zu dürfen. Der Gesetzentwurf wurde sofort iu erster Lesung an den Budgetausschuß geleitet. DaS Haus erledigte sodann das Localbahngesetz. Der Aus schuß schlägt eine Resolution vor, in welcher die Re gierung zur Revision des Elsenbahncoiicessionsgesetzes und der Eisenbahnbetriebsordnung aufgefoidert wird. Abg. Schwab besürwortete dieselbe un Hinblick auf die Notywendigkeit dieser Revision und wird die Resolu tion angenommen. In einer weiteren Resolution wird die Regierung aufgefordert, zu erwägen, ob, wenn ein Land eine Bahn aus eigenen Mitteln baut oder sub- ventionirt, zu Gunsten desselben auf da- Heimfalls recht ganz oder unter Beschränkungen verzichtet werden könne. Auch diese Resolution wird angenommen, ebenso eine weitere vom Abg Matscheko beantragte, betreffend die möglichste Verwendung von inländischem Material für den Bau von Localbahnen. Es folgte der Bericht des Budgetausschusses über den Gesetzent Wurf, betreffend die äußere Ausstattung der Banknoten. Abg. Or. Lustkandl weist in einer eingehenden Dar stellung nach, daß die Ungarn schon im vorigen Jahr hundert den Adler auf den Geldnoten al- ReichS- wappen anerkannt haben, und hofft, daß die beid n Regierungen bald zu einer Einigung in der Wappen frage gelangen werden. DaS Gesetz wird hierauf an genommen. — Die „Pr." schreibt: Die Nachricht, daß der Reichsfinanzuunister Baron Hofmann (wegen Differenzen in bosnischen Angelegenheiten) zu demisfioniren gedenke, wird von Buda-Pest aus mit besonderem Eifer verbreitet. In hiesigen unterrichteten Kreisen ist man der Ansicht, daß die von dort kom menden Meldungen doch noch mehr den Wünschen der ungarischen Regierung, als den Thatsachen entsprechen. Ein t'ait aeoompli ist noch nicht vorhanden. Sicher scheint soviel, daß, wenn Baron Hofmann sactlsch zu- rücktritt, das Portefeuille an einen Ungar veiliehen wird. Und das will man in Buda Pest. Brüssel, 8. März. (Tel.) Der Senat und der Mumcipalrath von Brüssel beschlossen, Ihre Majestäten durch eine besondere Commission zur Verlobung der Prinzessin Stesanie m,t dem österreichischen Kron prinzen zu beglückwünschen. Kronprinz Rudolf hat sich heute in Begleitung deS Königs und mit großem Gefolge nach Antwerpen begeben, um die dortigen Be festigungen und den Hafen zu besichtigen. Eine un geheuere Volksmenge empfing die erlauchten Gäste nut enthusiastischen Zurufen. Ihre Majestät die Kaiserin von Oesterreich wird am Brüsseler Hofe erwartet, wo dieselbe einige Tage zubringen wird. Man glaubt, daß Kronprinz Rudolf seine Anwejenhelt in Brüssel bis Ostern verlängern werde. Der heutigen Festthecuer- vorstellung wohnten der König und die Königin, Kron- Feuilleton. Medigirt von Otto Banck. A. Hoftheater. — Altstadt. — Dienstag, 9. März wurde Mozart's Oper „Die Entführung au- dem Serail" mit Herrn Reß vom Stadttheater in Leipzig als „ OSmin " gegeben. DaS geniale, jugendfrische zart empfundene Werk wurde von Mozart unter den Eindrücken der eigenen Liebe»- und Hcirathsgeschichte geschaffen. ES ist besonders bewunderungswürdig durch den darin angeschlagenen romantischen Ton und durch individuelle Charakteristik (Osmin), Eigenschaften, welche sich bis dahin in der Mozartmusik noch nirgends mit so entschiedenem Ausdruck vorfanden und sich Hinfort als Grundzüge der deutschen Oper entwickelten und behaupteten. Das deutsche Singspiel kämpfte damals in schwachen Anfängen gegen die herrschende italienische Oper; mit der „Entführung" erstand die deutsche Oper. Aber sie konnte und durfte sich von dem Mitgift ihrer Zeit nicht ganz frei machen und mußte auch die domi- nirenden Elemente der conventionellen altitalienischen Oper in sich aufnehmen. Dies an einzigen bestricken den Schönheiten sowie an veredelten Formen gleich reiche Werk von Zeit zu Zeit wieder in das Reper toire auszunehmen, bleibt immer ein sehr anerkennenS- werthe» Beginnen, aber eS wird dafür immer Mühe und Zeit ziemlich fruchtlos verwendet werden, wenn nicht für alle Partien derselben eine ausgezeichnete Besetzung möglich ist. ^rau Sembrich sang die Constanze sehr loben-- werth Deren wälsch« Bravourarien, die nicht die Herzen, aber immer die Hände rühren und von Mozart, wie er selbst sagt, ein Wenig — in der That aber sehr viel — der geläufigen Gurgel der Mlle. Cavaglieri aufgeopfert sind, wurden von ihr mit sehr gewandter Virtuosität, vorzüglicher musikalischer Sicherheit und außerordentlichem Reiz ihrer Stimmmittel ausgeführt. Eine vollkommene Beherrschung derselben, mit Feuer und Energie deS Vortrags verbunden, bleibt indessen noch zu erringen; am besten gelang die zweite „Mar ter aller Arten". Die talentvolle Sängerin sei darauf aufmerksam gemacht, daß ein häufiges, wenn auch noch unbedeutendes Tremuliren der Stimme bemerkbar wurde, was ihre Beachtung erfordert, um nicht zur Übeln Gewohnheit fortzuschreiten. Osmin, der grotesk drollige, lüsterne und boshafte Bursche, diese Musterfigur des BuffostilS, verlangt, ab gesehen von künstlerischer Gesangstechnik und humoristi scher Darstellung, ungewöhnliche Tiefe, Volumen, Kraft und leichte Ansprache deS Ton-. Er wurde für Fischer von Mozart geschrieben, von dem, wie dieser berichtet, der Erzbischof von Salzburg meinte, er sänge zu tief für einen Bassisten. Hr. Reß, dessen Mitwirkung die endliche Vorstellung der Oper möglich machte, war nach Kräften bemüht, der schwierigen Aufgabe zu ent sprechen, und nicht ohne anerkennen-werthe- Gelingen in Einzelnheiten derselben. Aber Mozart fordert strengere musikalische Correctheit in Rhythmik und im Zeitwerth der Noten, vor Allem im Ensemble (Terzett im ersten Act). Herr Anton Erl sang den Belmonte sehr brav und technisch fertig, aber diefe Partie voll schwärmerischer GrfühlSinnigkeit will unerbittlich schönen Klang, Glanz und Schmelz der Stimme. Hrn. Mar- chion'S Pedrillo erfreut immer noch durch Tempera ment und belebende Frische der Darstellung und auch des GesangSvortragS in seltener Weise, und Frau Schuch's Blondchen trat durch Grazie, Heiterkeit und Keckheit des Spiels und sein vollendeten, im Aus druck charakteristischen Gesang als die ausgezeichnetste Leistung der Vorstellung hervor, die-sich aber in ihrer Gesammtheit nicht den vorzüglichen in unserem Opern repertoire anreiht. C. Banck. Kunstgewerbe. „Das städtische Wohnhaus der Zukunft", bearbeitet von H. Meiners, ist eine im Verlage von Thiele in Stuttgart erschienene Schrift, welche die Frage behandelt, wie wir in den Städten unsere Häuser bauen und wie wir sie ventiliren und Heizen sollen. Die Abhandlung geht vom hygienischen, ökonomischen und staatlichen Standpunkte aus und ent hält nicht nur für Baubehörden und Architekten, son- dern auch für das größere Publicum sehr interessante Winke und Beleuchtungen dieser schwierigen Frage. Professor Gustav Jäger am Polytechnikum in Stutt gart schreibt u. A. über die Arbeit: Insbesondere halte ich den Vorschlag, durch poröseres Material und Ver meidung überflüssiger Wandstärke der Umfassungs mauern eine ausgiebigere Porenventilation unserer Wohnhäuser zu erzielen, im Interesse der Gesundheits pflege für sehr beherziger.swrrth; denn daß hiermit ein der wichtigsten Ursachen der Ungrsundheit der Wohnräume an der Wurzel angegriffen wird, steht nach den neuesten Erfahrungen der hygienischen Forschung ganz außer Zweifel. Weiter halte ich den Nachweis deS Verfassers, daß wir im Vergleich zum Amerikaner und Engländer mit einer Ungeheuern und noch dazu schädlichen Matenalverschwendung und des halb viel zu theuer bauen, gerade gegenwärtig für so ichtig, weil ich längst die Uederzeugung habe und seit Jahren in meinen Vorträgen am hiesigen Poly- technicum ausspreche, daß der socialdemokratiichen Ge fahr nur durch Seßhafimachung der Arbeiterbevölkerung in Arbeiterhäusern, anstatt in der Mcethcaserne, die Wurzel abgeschnitten werden kann. Literatur. Der bedeutendste, vielseitigste Lyriker de- deutschen Mittelalter-, der erste patriotisch politische Dichter in unserer Literatur, Walther von der Vo gelweide, hat auch in letzter Zeit wieder nach ver schiedenen Richtungen hin wissenschaftliche und litera rische Beachtung gefunden. Eine fleißige und an ziehende Studie lieferte Paul Wigand: „Der Stil Walther'» von der Bogelweide" (Marburg, Elwrt. 1879). Auch eine französische Monographie, die recht werthvoll ist, haben wir zu verzeichnen: „vn Irou- vare ^Ilewanck, Ltuäe sur Waltber von äor Vogel- veiäo pur ?rok«ss«ur au OoIIez« Kolli»" (?nris, Lauclar et b'isclibaclier 1879.) In der Cotla'fchen Sammlung von Schulausgaben oeulscher Ctassiker erschienen: „Ausgewählte Gedichte Walthei's von der Vogelweide und seiner Schüler", mit Ein leitung, Anmerkungen und Wörterbuch von Reinhold Bechstein (Stuttgart, Cotta, 1879). Sehr willkommen ist auch eine encyklopädische Arbeit über den Dichter von Willibald Leo: „Die gesammte Literatur Walther'- von der Bogelweide, eine kritisch vergleichende Studie zur Geschichte der Walther-Forschung" (Wien, Gott lieb, 1880).
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