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Dresdner Journal : 24.04.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-04-24
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-188004245
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18800424
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18800424
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1880
- Monat1880-04
- Tag1880-04-24
- Monat1880-04
- Jahr1880
- Titel
- Dresdner Journal : 24.04.1880
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wie es nicht an Anzeichen fehle, „daß langsam und allmählich eme Umwandlung sich vorbereitet, eine innere Läuterung innerhalb der Partei im Werden ist, welche die Beseitigung der monarchischen Staalssorm mit Ostentatlon für da- natürliche Endziel ihrer Bestre bungen zu erklären pflegte", und bemerkt weiter: „Auch in solchen Kreisen, die eine gewisse theoretische Schwär merei für da- republikanische Staat-ideal Haden, be festigt sich immer mehr die Ueberzeugung, daß in dieser Welt, in der wir leben, die geschichtlich überlieferte, erbliche Monarchie die beste aller Staatsformen ist. Wohin wir in der Geschichte blicken, in der alten, der neuern und allerneuesten Zeit, überall führt die un befangene und realistische Betrachtung der Dinge zu der Erkenntmß, daß ein Volk glücklich zu preisen, wenn e» vor emem gewaltsamen und radicalen Bruch mit seiner Vergangenheit bewahrt, wenn im Wandel der Jahrhunderte der Thron seiner Dynastie uner schüttert geblieben ist, die, durch die Gemeinsamkeit aller Geschicke innig mit ihm verwachsen, m seinem Wohl und Wehe zugleich die eigensten LebenSlnteressen erkennt. Die entgegengesetzten Anschauungen, die noch vor 30 Jahren einen Theil der gebildeten Klassen be herrschten, sind überwunden. Die Stürme des Revo- lutiontjahres sind an unseren Fürstenhäusern machtlos vorübergebraust, und die Umwälzungen der letzten zwei Jahrzehnde haben die Fundamente, auf denen sie ruhen, neu befestigt." — Der „DreSdnerAnzeiger" bringt in poetischem Gewände als „Gruß der KönigSstadt" den „Kranz der Sachsentreue". — Die „Dresdner Nachrichten" constatiren, daß am heutigen Morgen im ganzen Königreiche der Landmann, wenn er sein Feld bestellt, oer Bergmann, der zur Grube fährt, der Handwerker, der seine Werkstätte betritt, sich sagt: „Heute ist unsers guten Königs Geburtstag, Gott lasse ihn noch recht lange regieren!" und fügen hinzu: „Wir Sachsen verehren in König Albert den milden Vater des Landes, den ruhmgelrönten Fcldherrn, wie den liebenswürdigsten Charakter. Mag seine Stimme im Rathe der deutschen Fürsten kräftig bleibenI In dem der König seine Stellung als deutscher Bundes sürst wahrt, vertheidigl er zugleich die Rechte seine- Landes und seiner Unterthanen. Seinem Streben winke der Erfolg!" — Das „Leipziger Tageblatt" schreibt, unter den Gedenktagen des sächsischen Volkes würde der 23. April des Jahres 1828 noch bis in späte Zeiten genannt werden, und schließt mit solgen- den Sätzen: „Aus dem ritterlichen Prinzen mit der schlichten Soldatennatur ist ein König geworden, der, geliebt und verehrt von seinen Sachsen, auch von späteren Geschlechtern noch als ein gerechter und leut seliger Monarch gepriesen werden wird. Was König Albert in Krieg und Frieden unter der deutschen Fahne in dem Riesenkampse wider Frankreich und durch seinen auf die Werke der Wissenschaft und Kunst, deS Handels und des GewerbsieißeS gerich teten Sinn seit seiner Theilnahme an den Staats geschäften zur Ehre des sächsischen NamenS mit männ licher Tüchtigkeit und Pflichttreue geleistet hat, es wird unvergessen sein. Möge noch lange Jahre hindurch da- Werk seiner Hände zum Segen des Landes gedeihen! Mit diesem Wunsche rufen wir freudigen Sinne- in den Festjubel hinein: Es lebe der König!" — DaS „Zwickauer Wochenblatt" sagt: „Was ist nicht Alles in Sachsen geschehen, seit König Albert die Regierung übernommen, obgleich seitdem noch kein Jahrzehnd verflossen ist! Man schaue auf ein Gebiet der sächsischen Staatsverwaltung, auf welches man wolle, überall ist es vorwärts, rastlos vorwärts ge gangen. Sachsens Schulen gehören zu den besten im Reiche, dir Bildungsstätten für Blinde und Taubstumme sind mustergiltig, diejenigen für Blöde und andere Un glückliche stehen ähnlichen Anstalten in keiner Hinsicht nach, die sächsischen Verkehrsanstalten zeichnen sich durch vortreffliche Einrichtungen aller Art vortheilhaft aus, und die unter König Albert's Regierung emgetretene einheitliche Leitung durch den Staat bietet dem Publi cum unendlich viel Vortheile; die sächsischen Forsten befinden sich in fröhlichem Aufblühen, dem Gemerbe stande ist durch die Errichtung der Kunstgewerbeschule in Dresden und vieler Fachgewerbeschulen vollauf Ge legenheit geboten, die höchste Stufe der Vollkommen heit zu erreichen und dem sächsischen Namen aus dem Weltmärkte Ehre zu machen. Wo ein Hilferuf er schallt, wo eS Noth zu stillen, Thränen zu trocknen giebt, öffnet sich König Albert's Privatschatulle, und in manche Hütte der Armuth hat die königliche Huld schon Glück und Freude gebracht. Mit welch regem Interesse seiner Sachsens König auch alle national- ökonomischen Fragen verfolgt und ihre Lösung zu fördern sucht, beweist u. A. der Umstand der Aus setzung eine- Preise- seiten deS Königs für das beste Project der Reinigung von fließenden Wässern, welche durch die Abfälle und Ausflüsse aus gewerblichen und industriellen Etablissements verunreinigt wurden, an läßlich der in Berlin stattfindenden internationalen Fischereiausstellung, nicht minder seine rege Aufmerk samkeit sür das sociale Leben und Treiben der Gegenwart." — In den Betrachtungen, welche der „Freiberger Anzeiger" an den Geburtstag des Königs knüpft, heißt eS: „Der Sachse hat niemals die Lichtseiten seine- Volksleben- mit Anmaßung zur Geltung ge bracht; ja er hat vielleicht manchmal sogar in über triebener Bescheidenheit und Höflichkeit fein StammeS- gefühl schweigen heißen, wo frisches Geltendmachen wohl am Platze gewesen wäre. Aber trotzdem — freudig dürfen wir'- sagen — ist unsere Eigenart heute allenthalben ihrem vollen Werthe nach gewürdigt, der gute Kern unsere- sächsischen Volke- erkannt und ge schaht. Dieser Eigenart wollen wir unS jeder Zeit bewußt sein und bleiben, diesen Kern mit allem Elser pflegen und weiter entwickeln: dann dienen wir nicht nur unserm Volksstamme an sich, sondern dem ganzen großen Verbände unserer Nation am wirksamsten. Denn nicht darin kann Kräftigung de- nationalen Leben» liegen, daß wir da- StammeSleben gering schützen, die Unterschiede der deutschen Stämme zu ver wischen wachten und ihre Besonderheiten nivelliren, sondern darin: daß jeder einzelne VollSstamm sich kEig nach seiner Art entfaltet, alle in ,hm schlum- mernven Kräfte entwickelt und seine besonderen Fähig keiten pflegt — dann wird mit ihm auch da» Ganze gehoben, dessen Glied er ist." Lagesgeschichte. Dresden, 23. April. Aus Anlaß de- GeburtS- festeS Sr. Majestät deS Königs brachten Vormit tags 9 Uhr die Musilcorps derjenigen Regimenter, deren Chefinhaber Se. Majestät der König ist, Aller- höchstdemselben in der königl. Villa zu Strehlen eine Morgenmusik dar. Von Vormittags 11 Uhr ab ge ruhte Se. Majestät rm hiesigen königl. Residenzschlosse zur Beglückwünschung zu empfangen: den Minister deS königl. HauseS und den Mimstermlrath in demselben Ministerium nebst den Herren der königlichen und prinzlichen Hofstaaten, die königl. Leibärzte, die active Generalität, die königl. StaatSmlnister, eine Depu tation des Raths und der Stadtverordneten der Re sidenz (bestehend aus Oberbürgermeister Dr. Stübel und den Stadträchen Vr. Nake und Seyffarth, sowie den Stadtverordneten Rechtsanwalt Em»l Lehmann, Dr. weä. ChalybäuS und Buchdruckereibesitzer Schröer). Sodann brachte Se. Hoheit der Herzog Ernst Günther von Schleswig-Holstein seine Glückwünsche dar, wo raus Se. Majestät den hochw. Bischof mit der Geist lichkeit zu empfangen geruhte. Um 1 Uhr nahm Allerhöchstderselbe über die Truppen der Residenz Parade ab (vgl. unten). Ihre Majestät die Königin empfing Nachmittags die ZutrlttSdamen und die Hofdamen. Die Familientafel, an welcher auch Se. Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg und Se. Hoheit der Prinz Alexander zu Sachsen-Weimar Theil nehmen, findet heute in der königl. Villa zu Strehlen Statt. Se. königl. Hoheit der Prinz Georg begeht heute Sein Namensfest. Dresden, 23. April. Zur Feier deS Geburts tages Sr. Majestät deS Königs durchzog heute in den Morgenstunden große Reveille der Mllitärmusik die Straßen der Stadt. Die königlichen und die städtischen öffentlichen Gebäude, sowie zahlreiche Pri- vatgedäude sind mit Flaggenschmuck versehen. Im königl. Polytechnikum wurde Vormittags ein Festactus abge halten. In den höheren Lehranstalten und Schulen wurde der königliche Geburtstag ebenfalls durch Festacte gefeiert. Vor dem festlich deconrten Balcon deS Altstädter Rath- hause- wurde von einem aus dem Allmarkte errichteten Podium herab eine Festmusik aufgesührt. Um 11 Uhr wurde in der katholischen Hvskirche durch den hochw. Bischof Bernert vor Beginn des Hochamtes ein Deuw celebrirt. Durch das städtische Armenamt fand in den (40) Armenpflegervereinen Mittags eine fest liche Bewirthung zahlreicher Armen Statt. Abends werden die öffentlichen Plätze der Stadt durch Gas pyramiden erleuchtet sein. Mittags 1 Uhr geruhte Se. Majestät der König aus Anlaß Seines Geburtstages auf dem Alaunplatze Parade über die Truppen der Residenz, sowie über das 1. Jägerbataillon Nr. 12, das 2. Jägerbataillon Nr. 13, das 1. Husarenreglment Nr. 18 und die 1. Abtheilung deS 2. FeldartllleriegimentS Nr. 28 ab zunehmen. Die Parade commandirte der Commandeur der Cavalleriedivision, Generallieutenant Senfft v. Pil sach Excellenz, und waren die Truppen in 2 Treffen, wie folgt aufgestellt: I. Treffen (Generalmajor v. Ru- dorff): Cadettencorps, Leibgrenadierregiment Nr. 100, 2. Grenadierregiment Nr. 101, Schützen - (Füsilier-) Regiment Nr. 108, 1. Jägerbataillon Nr. 12, 2.Jäger- bataillon Nr. 13, Pionmerbatalllon Nr. 12. II. Treffen (Generalmajor v. Schubert): Gardereiterregiment, 1. Husarenreglment Nr. 18,1. Feldartillerieregiment Nr. 12, 1. Abtheilung 2. Feldartillerieregiments Nr. 28, Train bataillon Nr. 12. Die Infanterie, Jäger und Pionniere waren mit Gepäck, jedoch ohne Mäntel, >m Parade anzug und weißen Beinkleidern aufmarschirt. Die zur Lavallerie, Artillerie und zum Train gehörenden Truppen waren in parademäßiger Ausrüstung, die Cavallerie ohne Carablner, die Bedienungsmannschaften der Ar tillerie in weißen Beinkleidern erschienen. Die Bataillone standen in Colonnen mit Compagniefront, die Cavallerie- regimenter in Colonnen in Escadronfront, die Artillerie- abtheilungen in Colonnen mit 2 Batterien Front, das Trainbataillon in Colonne mit Compagniefront. Bei der Ankunft Sr. Majestät deS Königs aus dem Alaunplatze präsentirten die Truppen nach dem Avertissement des Paradecommandeurs auf Commando der Regiments kommandeure, die Tamboure schlugen den Parademarsch, die Hautboisten und Trompeter bliesen die Melodie: „Den König segne Gott!" Die 1. Jnfanteriebrigade verblieb unter präsentirtem Gewehr, die übrigen Truppcn- theile schulterten und präsentirten bei Annäherung Sr. Majestät regimenter- resp. bataillons- rc. weise. Se. Majestät der König wurde bei der Ankunst aus dem Paradeplatze von dem commandirenden Gene ral des X1l. (königl. sächsischen) Armeecorps Prinzen Georg königl. Hoheit und einem glänzenden Stabe, in welchem sich auch die Militärbevollmächtigten von England und Italien befanden, empfangen. Ihre königl. Hoheiten die Frau Prinzessin Georg und die Prinzessin Mathilde, sowie Se. Hoheit der Herzog von Sachsen - Altenburg begleiteten Se. Majestät beim Abreiten der Fronten zu Pferde, wäh rend Ihre königl. Hoheiten die Prinzessin Marie und die Prinzen Johann Georg und Max zu Wagen folgten. Se. königl. Hoheit Prinz Friedrich August, sowie Se. Hoheit Prinz Alexander zu Sachsen-Weimar waren bei ihren Regimentern (Leibgrenadierregiment, Schützenregiment) eingetreten. Nachdem Se. Majestät mit den höchsten Herrschaften und der glänzenden Suite die Fronten der aufgestellten Truppen passirt hatte, begann das Defiliren. Se. königl. Hoheit Prinz Georg führte hierbei sein Schützenregiment Nr. 108 Sr. könig lichen Majestät persönlich vor. Dasselbe geschah von Seiten Sr. Hoheit de- Herzog- von Altenburg mit dem Jägerbataillon Nr. 12. Se. Excellenz der Kriegs minister General der Cavallerie v. Fabrice erschien an der Spitze de» GardereiterregimentS. Der erste Vorbeimarsch erfolgte seiten der Infanterie, Jäger und Pionniere in geöffneter Colonne in Compagniefront mit angefaßtem Gewehr. Das Ladettencorp» desilirte vor dem 1. (Leib-) Grenadierregiment Nr. 100, aber hinter besten Regi- ment-musik in Compagniefront, die Cavallerie, Artillerie und Train defilirtrn rm Schritt. Aus allerhöchsten Beseh! unterblieb au» Anlaß de» eingetretenen starken Gewitterregen» der zweite Vorbeimarsch. Die Truppen marschirten sofort ab. Die allerhöchsten und höchsten Herrschaften kehrten sodann zu Wagen in da- kön'gl. R^sidenzschloß zurück. Gegen 2 Uhr war das mili tärische Schauspiel vorüber, dem eine nach vielen Tau senden zählende zu Fuß und zu Wagen herbeigeströmte Zuschauermenge anwohnte, welche Se. Majestät den König soroohl bei der Ankunft, al» auch auf dem Rück wege mit zahlreichen enthusiastischen Hochrufen begrüßte. AuS Anlaß deS allerhöchsten Geburtstage» ver einigten sich Nachmittags 2 Uhr eine größere Anzahl ClvilstaatSdiener, städtische Beamte, Künstler, Lehrer rc. in den reich und sinnig decorirten Räumen der Har moniegesellschaft zu einem gemeinsamen Festmahle, an welchem auch die Herren Staatsminister Dr. v. Ger ber und Frhr. v. könneritz Theil nahmen. Den Toast aus Se. Majestät den König, welcher von der Fest versammlung unter Erhebung von den Sitzen angehört und enthusiastisch ausgenommen wurde, brachte Se. Excellenz StaalsmiNlster Dr. v. Gerber mit folgenden Worten aus: »Wie im Leben des Einzelnen, so wechseln im Leben deS Bolts die guten und tue bösen Tage, und wir wissen, wie wenig bei diesem Wechsel der Einfluß menschlicher Lor- sicht bedeutet, und wie wir das Eine wie das Andere mit Ergebung aus höherer Fügung hinzunehmen Haden. Aber diese Ersahrung, die sich zumal im Staate bei der Menge seiner unberechenbaren Facioren ausdrängt, vermag nach unsern sittlichen Grundsätzen Niemand der Beipflichtung zu entbinden, nach dem Maße seiner Kräfte für die Wohl fahrt des Ganzen zu wirken, und das Bewußtsein treuer Pflichterfüllung ist mit dem Vertrauen aus Golt daS wirk samste Gegengewicht gegenüber der ängstlichen Empfindung der Unsicherheit menschlicher Bemühung. Im Staate ist die Arbeit sür das öffentliche Wohl nach einer planvollen Bertheilung der Arbeitsgebiete eingerichtet. Bon der öffentlichen Thätigkeit jedes Staatsbürgers erhebt sie sich zu dem Wirken einer Reihe orgamsirter Aemter, und findet ihren Abschluß in der höchsten, Alles zusammensassenden Willensmacht des Monarchen. Allerdings ist es ja zunächst die im Dienste der öffent lichen Interessen wirkende Macht, mit welcher das Staats oberhaupt AUeS leitet, schützt und ordnet; aber die Macht allein würde doch nur sehr unvollkommen ihre große Ausgabe zu lösen im Stande sein, wenn sie nicht von jenen edlen Kräften umspielt wäre, welche den Gehorsam zu freudiger Hingebung, die Pflichterfüllung zu einem Dankopser des Herzens gestalten. Diese Kräfte sind die Liebe des Monar chen zu seinem Bolle, ein mildes Allen geltendes Wohlwollen; in ihnen erscheint der König recht eigentlich als Landes vater, sie sind eS, die so gern und so bald von jedem Ein zelnen erkannt werden. Sie sind es aber auch, die jene Stimmung tiefster Verehrung und allgemeinsten Vertrauens hervorbringen, in der die Treue zum angestammten Herr- jcherhause ihre beste Nahrung findet, die in guten und bösen Tagen ausdauert, die völlig unabhängig ist von den Wechsel fällen des ErsolgS, und deren Wahrnehmung dem Ober haupt des StaateS selbst allezeit zu Trost und Hoffnung gereichen muß. Wir Sachsen wissen und preisen eS, daß dieS beglückende Verhaltniß bet unS in so vollem Maße besteht, und darum ergreisen wir so gern die Gelegenheit, unseren Gefühlen der Treue und Verehrung Ausdruck zu geben. So sind wir denn auch heute hier zusammen gekommen, um so recht aus vollem Herzen die tiefempfundenen Wünsche für daS Wohl unseres erhabenen Königs und Herrn auszu- jprechen. Möge der schöne Frühling, der uns heute mit seinen Blüthen und Knospen ersreut, das Sinnbild für daS neue Lebensiahr unsere» geliebten Königlichen Herrn abgeben, und Ihm all' der reiche Segen zu Theil werden, den dieses heitere Sinnbild verkündet. Ich ruse Sie aus zu einem drei- sachen Hoch aus Se. Majestät den König!" Auch von Selten der Offiziercorps der hiesigen wie der auswärtigen Garnisonen wurde der königliche Geburtstag durch Festmahle begangen, welche in den Casinos der verschiedenen Casernen der Albertstadt ab» gehalten wurden. Die Unteroffiziere begingen den königlichen Geburtstag ebenfalls festlich in ihren Casinos. Nachmittags H6 Uhr ist zu Ehren des Tage- bei Sr. Excellenz dem Hrn. StaatSmlnister v. Nostitz- Wallwitz (al- Minister der auswärtigen Angelegen heiten) Galadiner, zu welchem Einladungen an das diplomatische Corps, die Herren Staatsminister, die Oberhofchargen und die Vorstände der Oberbehörden ergangen sind, und Abends findet bei dem Vorsitzen den de- königl. Gesammtministeriums Staatsmimster General der Cavallerie v. Fabrice eine große Soirae Statt, welche die allerhöchsten und höchsten Herrschaften, sowie Se. Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg mit Ihrer Anwesenheit beehren werden. Dresden, 23. April. Der diesseitige Gesandte am königl. Hofe zu München, wirkt. Geh. Rath und Kam merherr v. Fabrice ist in mehrtägigem Urlaube hier emgetroffen. * Berlin, 22. April. Am Sonnabend dieser Woche, den 24. April, gedenkt Se. Majestät der Kaiser, wie die „Prov.-Corr." meldet, sich nach Wies baden zu begeben und dort ungefähr bis zum 9. Mai zu verweilen. Am 11. Mai sollen in Berlin die ersten Truppenbesichtigungen stattfinden. — In der heutigen Plenarsitzung des BundeSrathes standen auf der Tagesordnung folgende Vorlagen: Entwurf eine- Gesetzes über die Fürsorge für die Wlttwen und Waisen der Reichsbeamten, welcher den Ausschüssen überwiesen wurde, Entwurf de-Gesetzes über die Wehr steuer. der den zuständigen Ausschüssen zügetheilt wurde, der Entwurf emeS Gesetzes wegen Bezeichnung des Raumgehaltes der Gefäße, in welchen Flüssigkeiten zum Verkauf gestellt werden, der an die betreffenden Ausschüsse verwiesen worden ist. Nachdem 5 auf Elsaß-Lothringen bezügliche Gesetzentwürfe, resp. Rech nung-- und Etatssachen, welche bereits dem Landes- auSschuß in Elsaß Lothringen vorgelegen hatten, in ihrer veränderten Fassung zustimmend erledigt waren, kam man nach Nr. 4 der Tagesordnung, dem Anträge Preußens: die Einverleibung der Stadt Altona und emeS Theiles der Hamburgischen Vorstadt St. Pauli in daS Zollgebiet, an die erste Berathung der Anträge der Referenten zu dem Anträge Preußen-, betr. die Revision der Geschäftsordnung deS BundeSrather, die einer Besprechung unterzogen und mit nur gering fügigen Aendcrungen in erster Lesung angenommen wurden. * * Berlin, 22. April. Der dem BundeSrathe zugegangene, gestern bereit- in seinen hauptsächlichsten Bestimmungen mitgetheilte Entwurf eine- Gesetze», betreffend dteBesteuerung derzumMilitärdienst nicht herangezogenen Wehrpflichtigen, unterwirft dieser Steuer insbesondere diejenigen Wehrpflichtigen, welche vom Dienste im Heere oder der Marine au»- geschlossen oder au-gemustert, der Ersatzreserv« I. oder 11. Klaffe oder der Seewehr 11. Klaffe überwiesen werden oder welche vor erfüllter Dienstpflicht au» jedem Militärdienst ausscheiden. Zur Zahlung der Sleuer sind außerdem die Aeltern bez Adoptivältern der eben bezeichneten Wehrpflichtigen für die Zett verpflichtet, in welcher sie dieselben auf Grund rechilicher Verpflich tung ganz oder theilweise unterhalten; indeß wird bei der Steuerveranlagung da- Einkommen der Aeltern nur mit der Hälfte ,n Ansatz gebracht, welche, wenn mehrere Kinder vorhanden sind, noch durch die Kops- zahl getheilt wird. AuS den dem Gesetzentwurf bei- gegebenen Motiven heben wir Folgende- hervor: Die Zahl derjenigen jungen Männer, welche durch da- LooS oder um eine» geringen körperlichen Fehlers willen oder au» andern, die ErwrrdSthällgkeit nicht auSichließenden Grün den von dem Militärdienst befreit sind, ist regelmäßig eine sehr große und übersteigt sogar bei Weitem die Zahl Derjenigen, welche durch den Eintritt in den activrn Dienst ihrer Dienst Pflicht genügen. L« ergiebt sich hieraus insoweit eine sehr ungleiche Vertheilung der Lasten de» Kriegswesens aus die Angehörigen de» Reich» und, da eine Beseitigung oder wesenl liche Verminderung dieser Ungleichheit in nutun» nicht möglich ist, dem in Art. b8 der ReichSverfaffung noch besonders fanctio- nirten Principe entsprechens die Forderung, »ine anderweitige Ausgleichung nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit zu suchen. Der gegenwärtige Gcsetzenlwurs ist nicht ganz ohne Vorgänge im Reich; in Bayern und Württemberg bestanden bis zur Ein führung der deutschen MUttärgejetze ähnliche Bestimmungen Ebenso ist in der Schweiz seit einer Reihe von Jahren den zum Militärdienst nicht herangezogenen Wehrpflichtigen eine Steuer auferlegt. In Oesterreich und in Ungarn haben im gleichen Sinne ausgearbeitete Gesetzentwürfe die Zustimmung der Landesverlretung gesunden. Bei allen diesen Gesetz gebungen ist übereinstimmend der Gedanke mehr oder weniger bestimmt als Motiv angegeben, ein Aequivalent sür den per sönlichen Dienst ftatuircn zu wollen. Diese» Motiv weift der deutsche Gesetzentwurf zurück, da e» kein der Ehrenpflicht des persönlichen Militärdienstes und den darin begriffenen Opfern gegeuüberzuftellende» Geldäquivalent gebe und daher auch nie mals an deren Stelle treten könnte. Nicht minder zurück zuweisen sei der Gedanke, jene Ausgleichung etwa in einer all gemein gleichen Geldabgabe aller zum Militärdienst nicht herangezogenen Wehrpflichtigen suchen zu wollen, ti..r B>stim mung, bei welcher ein Mal eine zu einem nur unbedeutenden Ertrage sührende, sehr niedrige Bemessung der für Alle gleichen Geldausgabe durchführbar erscheinen und bei welcher auch den Grundsätzen der Gerechtigkeit in keiner Weise genügt werden würde. Der gleiche Einwand werde sich aber nicht erheben lassen gegen eine nach der verschiedenen Leistungsfähigkeit der Bereiten abgestuste Steuer; und für dir Einführung einer solchen spricht offenbar die Erwägung, daß der Wehrpflichtige durch seine Heranziehung zum Militärdienst, abgesehen von allem Anderen, wa» damit gegeben ist, regelmäßig einen wirlh fchaftlichen Nachtheil gegenüber dem nicht herangezogenen Wehr pflichtigen erleidet, daß jener in seiner EFverbSthäligkeit nicht unerheblich behindert und zurückgehalten wird, während dieser die sür den Erwerb meist wichtigen Jahre der Dienstpflichtzeit für sich voll ausnutzen und so einen erheblichen Vorsprung er reichen kann. Deshalb erscheint auch der Vorschlag gerechtfertigt, die zum Militärdienst nicht herangezogenen Wehrpflichtigen mit Rücksicht aus den wirthschastlichen Vortheil ihrer Befreiung und die darin liegende größere LeistungSiähigkeit zu einer be sonderen Steuer heranzuziehen, deren Ertrag dem Aufwande der Gesammtheit sür das Heer zu Gute kommt. Der Umstand, daß dieser Aufwand einer noihwendigen Steigerung entgegen geht, wird die Opportunität dieser Vorlage umsomehr außer Zweifel zu stellen geeignet sein, als ihr Ergebniß ungesähr aus dieselbe Summe geschätzt werden kann, wie jene Steigerung sür die dauernden Ausgaben der Verwaltung des ReichSheerc» AuS den Bestimmungen der vorliegenden Entwurfs ist hervor zuheben, wie zunächst bei der Frage, ob die Abgabe ein Mal oder während einer bestimmten Periode in mehreren und ver änderlichen Sätzen zu erheben sei, der zweiten Alternative der Vorzug gegeben werden mußte, weil der Grund der Besteuerung, nämlich die ungestörte ErwerbSthätigkeit der vom Militärdienst befreiten Wehrpflichtigen und deren Wirkung sich über den Zeitraum von mehreren Jahren erstreckt, in welchen die Leist ungsfähigkeit der Befreiten wesentlichen Veränderungen unter liegen, und bei einer periodisch wiederkehrenden Steuerleistung eine Ueberbürdung der Steuerpflichtigen wirksamer vermieden werden kann. Die Inanspruchnahme der persönlichen Leist ungen des Dienstpflichtigen seiten de» Reichs ist zwar während der verschiedenen Perioden der Gesammtdienftzeit, je nachdem die Dienstpflicht im activen Dienst, in der Reserve oder in der Landwehr bezw. Seewehr I. Klaffe erfüllt wird, verschieden. Die wirthfchaftliche Thätigkeit der Dienstpflichtigen, welche wäh rend des activen Dienste» fast ganz suSpendirt ist, wird, sobald der Dienstpflichtige zu dem Beurlaubtenstande übertritt, durch die über ihn geübte Eontrole und durch die wiederholt ein tretenden Einberufungen zu UebungSzwecken nur in beschränktem Maße gehemmt. Bei der Erwägung, ob in Berücksichtigung diese- Umstandes auch die Steuersätze sür die einzelnen Jahre der Eteuerperiode in fallender Abstufung festzusetzen seien, ist jedoch von einer derartigen Maßregel Abstand genommen wor den, weil die Möglichkeit der ungestörten Fortsetzung der bürgerlichen Thätigkeit einen reichlicheren Erwerb, wie bereits angedeutet worden, nicht nur während der lauft dein activen Dienst gewidmeten Jahre gestaltet. Dieser Erfolg ist ost durch eine längere Zeit der Vorbereitung oder Ausbildung bedingt Bei dem größten Theil der verschiedenen ErwerbSzwcrge findet in den Jahren deS dienslpflichligcn Alters eine allmähliche stetige Steigerung der ErwerbSthätigkeit bi» zu einer bestimmten Maximalgrenze Statt, sür welche die Befreiung vom Militär dienste während der drei AnsangSjahre der Steuerperiode von sortwirkendem Einfluß ist und welcher daher die Einführung einer nach den Jahrgängen in abste-gender Linie abgestuste» Sleuer nicht entsprechen würde. Indem der Entwurf Vorschlag!, während der Dauer der lrjähngen Steuerperiode die Steuer nach gleichen Grundsätzen zu bemessen ohne für die späteren Jahre der Steuerperiode vkrhälinißmäßige Herabsetzungen eintreten zu lassen, ermöglicht er eS, die Sleuer, ohne ihre finanzielle Bedeulung abzuschwächen, in den einzelnen Jahres beiträgen so niedrig zu bemessen, daß eine Ueberbürdung ver mieden wird. Dem BundeSrathe ist ferner unter dem 18. d. zu gegangen der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Bezeichnung des Raumgehaltes der Ge säße, in welchen Flüssigkeiten zum Verkauf kommen. Die aus 3 Artikeln bestehende Gesetzesvorlage bezweckt eine Ergänzung der durch die Maß- und Gewichtsordnung vom 17. August 1868 getroffenen Bestimmungen, indem sie ein Mal den Bestimmungen in Art IS, Abs. 1 und 2 des gedachten Gesetzes alle Fässer unterwirst, in welchen Flüssigkeiten nach dem Raumgehalt zum Verkauf kommen, während diese Be stimmungen jetzt nur aus die Fässer Anwenvung leiden, in welchen Wein zum Verkauf kommt. Sodann wird für die Schankgefäße (Gläser, Krüge, Flaschen rc ), welche zur Verab reichung von Wein, Obstwein, Most oder Bier in Gast- und Schankwirtyschasten dienen, bestimmt, daß die Gefäße mit einem bei der Aufstellung des Gefäße» aus einer horizontalen Ebene den Sollinhalt begrenzenden Striche (Füllstriche) und in der Nähe des Strich» mit der Bezeichnung de» Sollinhalt» nach Litermaß versehen sein soll. Zugelaffen sollen nur Schank- gesäße sein, deren Sollinhalt einem Liter oder einer Mahgröße entspricht, welche vom Liter auswärts durch Stufen von (ß Liter, vom Liter abwärts durch Stufen von Zehntheilen de» Liter« gebildet wird. Außerdem sind zugelaffen Gefäße, deren Sollinhalt Liter beträgt. Der durch den Füllstrich begrenzte Rauminhalt eine« Schankgefäß«« darf bei Gesäßen mit »er. engtem Halse höchsten« '/,,, bei anderen Gesäßen höchsten« geringer sein al« der sollinhalt. Gast- und Schaukwirthe haben gehörig gestempelte Flüfflgkeil»maße von einem zur Prüfung ihrer Schankgefäße geeigneten Einzel- oder Gesammt- inhalt bereit zu halten I«. Berlin, 22. April. Der Reichstag führte heute die zweite Lesung de» Wuchergesetzentwurf» zu Ende. Der Art. III de» Entwarf» wurde unter Ab lehnung der Lasker'schen Anträge nach dem Eommisfion»- antrage mit eine« vom A-g. Dr. Reichensperger (Olpe)
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