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Weißeritz-Zeitung : 13.11.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913-11-13
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-191311136
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-19131113
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-19131113
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1913
- Monat1913-11
- Tag1913-11-13
- Monat1913-11
- Jahr1913
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 13.11.1913
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W ei ß eritz -Z eitung 7g. Jahrgang Donnerstag den 13. November 1913 abends Nr. 152 Inserate werden mit 15 Pf., solche aus unserer Amtshauptmaunschaft niit 12Pf. die Spaltzeile oder deren Naum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur vou Behörden) die zwei- gespaliene Zeile 35 bez. 30 Pf. — Tabellarische undkomplizierteJnserate mit entsprechendem Auf schlag.— Eingesandt, im redaktionellen Teile, die Spaltenzeile 30 Pf. Mit achtseitigem „Illustrierten Nnterhaltungsblatt" und täglicher Unterhaltungsbeilage. Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. — Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Die „Weiheritz. Zetwng« erscheint täglich mit Aus nahme der Sonn- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge- geben. Preis vierteljähr lich 1 M. 50 Pf-, zwei monatlich 1 Mark, ein monatlich 60 Pf. Ein zelne Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten,Post boten, sowie unsere Aus träger nehmen Bestel lungen an. TlMUitW M AM sill HMisnM, SjMckrg II. ll Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschast, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Wandergewrrbescheine auf Sas Jahr 1911 können schon jetzt im Rathause, Zimmer 9, beantragt werden. Stadlrat Dippoldiswalde. HolMWtMg: UMM ZlaMMtvier. Hotel „Altes Amtshaus" in Altenberg. 20. November 1913, vorm. '/21O Ahr: 13 522 w. Klötze, 2860 w. gek. u. 25 w. Derbstangen i. g. L., 27 500 w. Reisstangen. Nachm. 2 Ahr: 55, rm w. Brcnnscheite, 109 rm w. Brennknüppel, 48 rm w. Zacken, 216 rm h. u. w. Beste, 25 rm w. Brennreisig, ttahlschlag: Abt. 91. Durchforstung«- u. Einzelhölzer: Abt. 1. 21. 25i 29-32. 37. 45—50. 52. 54-77. 79 80. 81. 83—88. 90-93. 95—103. 105—109. 114. 115. Kgl. Forstrevlerverwaltung Altenberg zu Hirschsprung. Kgl. Forstrentamt Frauenstein. Die Ranchplage. Der Oberpräsident der Rheinprooinz hat soeben als Vorsitzender der Strombauverwaltung eine Polizeioerord- nung erlassen, die sich gegen die Rauchplage auf dem Rhein richtet Schon seit verschiedenen Jahren wird dar über geklagt, daß die Rheindampser die Luft außergewöhn lich stark verschlechtern und dadurch auch den Touristen verkehr beeinträchtigen. In der Verordnung, die übrigens erst in sechs Monaten in Wirksamkeit tritt, wird nun ge- fordeit, dah auf den Dampfern Vorkehrungen getroffen werden, die eine geringere Rauchentwicklung herbeisühren sollen. Unter anderen wird gefordert, dah auf den Dampfern Apparate eingebaut werden, die geeignet sind, die übermähige Erzeugung von Rauch zu verhindern, und es soll überhaupt nur noch mit rauchschwacher Kohle ge feuert werden. Die Rauchplage macht sich aber nicht nur auf dem Rhein wie überhaupt auf den von Dampfern befahrenen Strömen bemerkbar, sie ist auch in den Großstädten und in den Jndultriebezirken zu einem sehr stark hervortreten- dcn Uebel geworden. Von den Aerzten ist längst nach- gewiesen, dah der Rauch der Steinkohlenfeuerung einen sehr ungünstigen Einfluß auf den gesundheitlichen Zu stand der Bevölkerung hat. Denn durch den Rauch er hält die Luft ganz bedeutende Mengen von Schmutz bestandteilen. Eine Folge der Verschlechterung der Luft ist die wesentliche Zunahme der akuten Lungenkrankheiten. Nach einer Untersuchung von vr. Finkelnburg in den Städten Essen, Bochum, Dortmund und Duisburg waren an diesen Orten die akuten Lungenkrankheiten bis zu 20mal häufiger als in Landgemeinden ohne gröhere Rauchbelästigung. In welchem Umfange die Luft durch den Rauch verschlechtert wird, zeigt ein Experiment, das vor einigen Jahren einmal in Hagen i. W gemacht worden ist. Dort wurde bei einem leichten Schneefall das Schmelzwalser untersucht, und es stellte sich heraus, dah in einem halben Liter geschmolzenen Schnees 1,2 Gramm Schmutzteilchen enthalten waren. Es ist dabei berechnet worden, dah auf einem Hektar Boden an dem einen Tage 24 Pfund Schmutzteilchen niedergegangen waren. Der ganzen Angelegenheit wird schon seit einigen Jahren in den Grohstädten der verschiedenen Länder eine erhöhte Aufmerksamkeit zugewendet. Es gibt auch bereits Apparate, die eine Verminderung der Rauchbelästigung herbeiführen. Leider werden sie noch nicht allgemein be nutzt. Dabei darf freilich nach den bisherigen Unter suchungen als erwiesen gelten, dah die größte Rauch belästigung nicht einmal von den Essen der großen In- dustrieunternehmungen herrührt, sondern die Verschlechte- rung der Luft durch den Rauch wird hauptsächlich durch die Hausfeuerung mit ihrer schlechten Ausnutzung der Brennmaterialien verursacht. Unsere Hausfeuerung steht eben, was die Ausnutzung der Feuerungsmaterialien be trifft, noch auf einer sehr niedrigen Stufe. Auch der be kannte Hygieniker, Professor vr. Rubner, der Direktor des Hygienischen Instituts in Berlin, vertritt die Meinung, dah die Hausfeuerung mehr zur Verschlechterung der Lust beitrage als die Feueressen der Fabriken. Soll die Rauchplage wesentlich vermindert werden, so ist in erster Linie eine Verbesserung der Hausfeurrung notwendig. Die hygienisch beste Feuerung ist die mit Gas. Sie weiter zu verbreiten, könnten auch die Gemeindever waltungen beitragen, wenn sie den Preis für Koch- und Heizgas herabletzen würden. Jedenfalls aber ist durch eine Verbesserung der Heizanlagen in den Fabriken und auf Dampfern allein keine besonders beträchtliche Ver- minderung der Rauchplage zu erreichen. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Dem Verlaus der heutigen Stadt- verordnelensitzung wird in unseren Bürge» kreisen mit großem Interesse entgegengesehen, steht doch auf der Tages ordnung derselben die Wahl von 2 Stadträten auf die Dauer der nächsten 6 Jahre. — An Stelle des verstorbenen Herrn Stadtrats Reichel ist eine Neuwahl vorzunehmen, während die Wahlzeit des Herrn vr. meck. Voigt ab gelaufen i't. — Wie schon bekannt gegeben, spricht im Gewerbe verein morgen Freitag abend 8 Uhr in Stadt Dresden Fräulein Elise Bosse über: „Nach welchen Grundsätzen soll eine Volksbibliothek eingerichtet und verwaltet werden?'. Fräulein Bosse ist Leiterin der freien öffentlichen Bibliothek zu Dresden-Plauen (Bienertltiflung). Sie selbst Hal mit dem dortigen früheren Leiter, Herrn Walter Hofmann, einem ersten Fachmann auf dem Gebiete des Bibliotheks wesens, einen Kursus für Bibliothekare geleitet. Das alles läßt erwarten, daß sie aus reicher Erfahrung heraus den Stoff bieten kann. Mit dem Vortrag wird eine kleine Ausstellung guter Bucheinbände für Bibliotheken, moderner Bibliotheleinrichtung und neuerer Literatur über das Bibliotbekwesen verbunden sein. Obwohl es kein Licht- bilderoortrag ist, so werden die Ausführungen interessant genug sein, und ein recht zahlreicher Besuch ist nur zu wünschen. — Am nächsten Sonnabend den 15. November nach mittags 5 Uhr hält der Landwirtschaftliche Verein für Dippoldiswalde u Umg. seine erste Winterversammlung ab. In derselben wird Herr Landwirtschaftslehrer Ente aus Dresden über .Pflanzenzüchtung, Saatgut und Sorten fragen" sprechen, während auch noch innere Vereinsange legenheiten erledigt werden. — Nächsten Sonntag den 16. d. M. veranstaltet der Männergesangverein „Eintracht" in der „Reichskrone" ein Konzert. Das hierfür ausgestellte Programm ist sehr abwechslungsreich und wohl geeignet, den Konzertbesuchern einige angenehme und genußreiche Stunden zu bereiten Mit Männerchören ernster und heiterer Art werden In- strumentalsolis und humoristische Vorträge abwechseln, auch fehlt am Schlüsse nicht der übliche Einakter. Hoffentlich tut die Nähe der Kirmes dem Konzert, für welches ur sprünglich ein späteres Datum ausersehen war, keinen allzu großen Abbruch. Es wäre sehr zu bedauern, wenn der Veranstaltung der finanzielle Erfolg versagt bliebe — Für die auf das Jahr 1914 auszustellenden Wandergewerbescheine, die im Interesse der Beteiligten schon jetzt beantragt werden möchten, kommen erstmalig die Bestimmungen in 459 bis 461 der Reichs- oersicherungsordnung in Anwendung. Darnach hat der jenige Arbeitgeber, der eines Wandcrgewerbescheines be darf, die in seinem Wandergewerbebetriebe Beschäftigten, soweit er sie von Ort zu Ort mit sich führen will, ihrer Zahl nach bei der Krankenkasse des Ortes anzumelden, bei dessen Polizeibehörde er den Schein beantragt Für die im hiesigen Orte wohnhaften Arbeitgeber kommt also die hiesige Ortskrankenkasse in Frage. Die für das Jahr 1913 geforderte unaufgezozene Photographie ist auch künftig bei Stellung des Antrages aus Ausstellung eines Wandcrgewerbescheines beizubrtngen. — Vorsicht beim Einkauf von Schmucksachen! Wir warnen unsere Leser vor dem Ankauf von Uhren, Gold- und Silbersachcn, die gerade jetzt unter Hinweis auf das Weihnachtsfest von sog. „Reisenden" angepriesen werden. Diese Leute bieten Sachen zu sehr hohen Preisen an, während der volle Wert noch nicht den >0. Teil aus macht. Besonders in der Umgebung von Pirna sollen in letzter Zeit solche Leute aufgetreten sein. Man benach richtige in allen Fällen sofort die Polizei, um di; gericht liche Bestrafung herbeizuführen. Wer Schmucksachen kaufen will, soll diese nur bei seßhaften Geschäftsleuten kaufen, die für die Reellität und Preiswürdigkeit der Waren einstehen. — Stille Tage. Am Bußtage den 19. November und am Totcnfestsonntage den 23. November, sowie an den Vorabenden dieser beiden Tage von nachmittags 6 Uhr ab, sind im Königreich Sachsen nach der Ver ordnung der Ministerien des Kultus und össentlichen Unterrichts und des Innern über die Beobachtung der geschlossenen Zeiten vom 14. Februar 1911 Tanzveran staltungen an öffentlichen Orten, in Prtoathäusern oder in den Räumen geschlossener Gesellschaften verboten. Aus nahmen von diesem Verbote dürfen in keinem Falle ge stattet werden. Auch das Abhalten von Konzertmusiken und anderen, namentlich der mit Musikbegleitung ver bundenen geräuschvollen Vergnügungen an öffentlichen Orlen, ist am Bußtage und am Totenfestsonntage, wie am Vorabende des Bußtages, an diesem Tage wieder von 6 Uhr nachmittags an, untersagt. Ernste Musikstücke können jedoch am Vorabende des Bußtages zugelassen werden. Die Aufsührung geistlicher Musiken und Oratorien ist an den genannten Tagen zulässig, wenn sie mit der ernsten Feier dieser Tage im vollen Einklang stehen, wenn sie in den Nachmittags- oder Abendstunden — also nach völlig beendigtem Gottesdienste — veranstaltet werden und wenn bei solcher Gelegenheit jede sonstige Festlichkeit ausgeschlossen bleibt. Die Genehmigung hierzu erteilt für die Kirchen die kirchliche Behörde, für andere öffentliche Orte die Polizeibehörde nach Gehör der kirchlichen Behörde. Theatralische Veranstaltungen dürfen am Bußtage nicht veranstaltet werden. Am Totenseflsonntage sind solche Ver anstaltungen nur in geschlossenen Räumen gestattet. Auch wird vorausgesetzt, daß zu denjenigen theatralischen Vor stellungen, die am Vorabende des Bußtages und am Totenfestionntage aufgeführt werden, angemessene ernste Stücke gewählt werden, und daß namentlich die Auf führung von Possen und ungeeigneten Lustspielen unter bleibt. Ferner sind am Bußtage und am Totenfestsonntage verboten sonstige Schaustellungen (zu denen auch die öffentliche Vorführung von Lichtbildern gerechnet werden kann), öffentliche Auf- und Umzüge, Vogel- und Scheiben schießen und Schießübungen und die Abhaltung öffent licher Versammlungen aller Art. An den Vorabenden beider Feiertage sind Versammlungen bis nachts 12 Uhr gestattet. Endlich ist am Bußtage und am Totenfestsonntage und an deren Vorabenden die öffentliche Ankündigung und Veranstaltung der von den Gast- und Schankwirten besonders dem Vergnügen gewidmeten Veranstaltungen, wie Schlachtfeste, Schmäuse, Skatturniere, Bockbieraus schank und dergl. untersagt. — Die Wiedereinführung des Postankunftsstempels kann nicht in Aussicht gestellt werden, so hat das Reichs-- postamt auf eine erneute Eingabe des Deutschen Handels tages und anderer Interessenten entschieden. In der Ein gabe hieß es: Abgesehen davon, daß sich nach Wegfall des Ankunstsstempels Verzögerungen in der Briesbestellung schwer nachweisen lassen, wird auch der Rechtsverkehr irr häufigen Fällen dadurch betroffen, weil der Postankunfts stempel früher als Beweismittel herangezogen wurde. — Ein anderweiter Lehrgang für Vogelschutz findet vom 24. bis 26. November in Tharandt statt. Näheres darüber ist nach Meldung zu erfahren, die an den Aus- schuß für den Vogelschutz im Königreich Sachsen in Tharandt zu richten ist. — Mittlere Niederschlagsmengen (mm oder I auf den qm) und deren Abweichungen von den Normalwerten in den uns benachbarten Flußgebieten, 1. Dekade Nov 1913: Vereinigte Weißeritz: beob. 8, norm. 17, Abwchq. —9; Wilde Weißeritz: beob. 8, norm. 21, Abwchg. —13) Rote Weißeritz: beob. 9, norm. 21, Abwchg. — 12; Müglitz: beob. 9, norm. 20, Abwchg. —11. — „Streikbrecher" — das „schlimmste Schimpf wort". Das Reichsgericht hat jetzt ein Urteil der Straf- kammer zu Erfurt bestätigt, die den Gewerkschaftsbeamten Kröner zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt hatte, weil er einen Arbeitswilligen durch das Wort „Streikbrecher" beleidigt hatte. In der Urteilsbegründung wird gesagt: „Es handelt sich also um das schlimmste Schimpfwort, das einem Arbeiter gegenüber gebraucht werden kann. In solchem Sinne wird dieser Ausdruck allgemein bei den Streikenden gebraucht, und als Ausdruck der größt möglichsten Verachtung ist er von d-m Angeklagten ge braucht worden. Als Lrschwerungsgründe führte das Gericht dann noch an, daß die Beleidigung während eines
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