Delete Search...
Erzgebirgischer Volksfreund : 26.06.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-06-26
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-186406266
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18640626
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18640626
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1864
- Monat1864-06
- Tag1864-06-26
- Monat1864-06
- Jahr1864
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 26.06.1864
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
688 Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den Herrn Ferstlnspector Rein in Hartmanns dorf zu wenden oder auch ohne Weitere« in die genannten Forstorte zu begeben. Königliches Forstverwaltungsamt Eibenstock, den 23, Juni 1864. Kühn. Löwe. ° Grasversteigerung. Die diesjährige GraSnutzung von den fiscalischen Kunstwiese» des ForstbezirkS Schwarzenberg wird an den nachbemerkten Tagen, unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen, an Ort und Stelle parzellenweise versteigert und zwar: auf Breitenbrunner Revier den 3. Jnli 1864, Nachmittags 2 Uhr, Versammlung in Breitenhof; auf Lauterer Revier den 7. Jnli 1864, Nachmittags 2 Uhr, Versammlung auf der Wiesenabtheilung Nr. 32; auf Bockauer Revier (einschließlich der ehemaligen Beyreutherschen Wiese ohnweit des Fritzschhauses) den 8. Jnli 1864, Vormittags 9 Uhr, Versammlung auf der Wiese am Sosaer Dorfbach; auf Bermsgrüner und Crandorfer Revier, den 11. Jnli 1864, Nachmittags 2 Uhr, Versammlung bei der Antonshütte; auf Crandorfer Revier, am Mückenbach, den 12. Jnli 1864, Nachmittags 2 Uhr. Königliches Forstverwaltungsamt Schwarzenberg, am 23. Juni 1864. — Curtius. Oeser. (3>20 -21) 1) 2) 3, 4) Die große^MöhrhmtHr^eüffcheir^Näkion und die Herzogthü- mer Schleswig-Holstein haben unsrer Ansicht nach den richtigen Begriff von dieser wichtigen Frage, wenn sie einfach behaupten: Schleswig soll nicht getheilt, soll ungetheilt mit Holstein vereinigt und ein Theil Deutschlands werden. Fürs Erste besagen die alten Urkun den ausdrücklich, daß'Schleswig und Holstein für ewig ungetheilt beisammen bleiben sollen. Fürs Zweite ist mit größter Bestimmt heit vorauszusehen, daß eine Theilung Schleswigs, wenn sie noch nach dem Willen der Diplomaten vollzogen würde, die traurigsten Folgen nach sich zöge, denn wie würde es demjenigen Theile Schles wigs ergehen, der bei Dänemark bliebe? Dänemark würde diesem Theile seine eiserne Hand und seine furchtbare Züchtruthe auf eine so schreckliche Weise ftihlen lassen, daß der mit Dänemark vereinigte Theil Schleswigs jedenfalls das unglücklichste Stück Gotteserde in ganz Europa wäre; ein Noth- und Angstruf aus Nordschleswig wür de den andern jagen, Deutschland würde ganz unmöglich dazu schweb gen können, und so wäre man nach wenigen Jahre» wieder auf dem alten Fleck und das Schwert müßte schließlich doch entscheiden. Und haben die Herren Diplomaten nicht ein mehr als lantredendes Bei spiel, zu welchen traurigen, ja schrecklichen Folgen die Theilung ei nes Landes, einer Nationalität wider ihren Willen führt, an dem unglücklichen Polen? — Dazu kommt aber noch zum Dritten, daß das Tagesgefehichte Soll Schleswig getheilt werden? Diese eben so ernste als wichtige Frage beschäftigt jetzt nicht nur die Herren Diplomaten, sondern auch die Zeitungen und vor zugsweise das gesammte deutsche Volk. Was die Herren Diploma ten anlangt, so reden diese, wie bekannt, der Theilung das Wort; die größeren und einflußreicheren deutschen Zeitungen sind sehr ge- theilter Meinung, das deutsche Volk aber in seiner allergrößten Mehrheit will von einer Theilung durchaus nichts wissen und die Herzogthümer Schleswig-Holstein erst recht nicht, denn diese ha ben ja die Glückseligkeit der dänischen Herrschaft seit einer langen Reihe von Jahren bis auf die Neige geschmeckt. Die Diplomaten sind aus dem Grunde für eine Theilung Schleswigs, weil sie dadurch den Wiederausbruch des Krieges zu vermeiden hoffen. Ob aber diese Hoffnung nicht trügt, das ist eine andere Frage. Auch die Diplomaten haben sich oft genug getäuscht. Eine Theilung Schleswigs wäre eine sogenannte halbe Maßregel, und halbe Maßregeln haben nie gute Früchte getragen; eine Thei- lung Schleswigs wär Ueberkleisterung eines alten Schadens, allein eine Ueberkleisterung hält nur kurze Zeit-vor, damit dann der alte Schaden desto brandiger und später desto schwieriger zu heilen wird. das Stadtgut (Stechgut) unter Nr. 713 des Grund- und Hypothekcnbuchs für Annaberg, mit Wohn- und Wirthschaftsgebäuben und 26 Acker 135 Qu.-R. Garten, Feld, Wiese und Hutung, das sogenannte Burkhardt-Feld unter Nr. 801 desselben Grund- und HypolhekenbuchS 5 Acker 72 Ou.-R. enthaltend, das sogenannte Glumann-Feld unter Nr. 803 desselben Grund- und Hypothekenbuchs von 10 Acker 40 Qu.-R. in dem unter 1) bemerkten Hauptgute, nach Befinden im Ganzen, oder in einzelnen, durch Dismembration annoch zu sondernden Theilen, freiwillig durch das Nachlaßgericht versteigert werden. Kaufsliebhaber werden daher unter Hinweis auf das hier an Gerichtsstelle aushängende, eine nähere Beschreibung der Grund stücken, ihre Oblasten und die Verkaufsbedingungen enthaltende Patent eingeladen, an bemerktem Orte im anbcraumten Termine Vormittags 10 Uhr zu erscheinen und ihre Gebote zu thun. Annaberg, am 16. Juni 1864. Königl. Gerichtsamt im Bezirksgericht Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Loe s e r. . ein Feldgrundstück in Wiesaer Flur, der Sippische Acker genannt, unter Nr. 143 deS Grund- und Hypothe kenbuchö für Wiesa, 6 Acker 202 Qu.-R. haltend, und Avar die Felder und Wiesen mit den darauf anstehenden Früchten, Freiwillige Versteigerung. Auf Antrag der Erben Herrn Quersurth Oscar Müllers, Stadtgutsbesitzers hier, sollen die zu dessen Nachlasse gehö rigen Grundstücke
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview