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Weißeritz-Zeitung : 14.03.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-03-14
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-192003148
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-19200314
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-19200314
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1920
- Monat1920-03
- Tag1920-03-14
- Monat1920-03
- Jahr1920
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 14.03.1920
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Deutsche Nationalversammlung. — Berlin, 12. MSrz. ! Vertagung ViS znm 18. Mär». Von den Kleinen Anfragen wird eine der Abg. Frau Dr. Schirmacher (dtichnil 1 dahin beantvoctet, daß es Sache der Länder sei, den Studierenden, die beim Grenz schutz Olt standen, die Vergünstigungen zu gewähren, wie den Schülern höherer Lehranstalten, um Nachteile aus ver säumter Studienzeit zn vermeiden. Auf eine sozialdemokratische Anfrage wurde geantwor tet, daß betreff« der Durchgange<rschwerungen im volnischen Korridor die NelchSregierung volles Verständnis für die Erbitterung in Ostpreußen hab«. Die offenkundige Verletzung de« Ver trage« durch die Bolen, welche andauere, bilde den Meaen- stand unabänderlicher Forderungen bei den Warschauer Ver handlungen. Die Regierung behalte sich vor. mit gee-g- neten Mitteln die Durchführung unserer Rechte zu verlangen. Ostpreußen könne versichert sein, das, die Negierung sich de« Ernste« der Lage voll bemüht sei. Nach Erledigung der Anfragen wird der Gelebend- wurf zur Ausfüllung des Art. 1.3 Abs. 2 der Reichsver- kassung. wonach bei Meinungsverschiedenheiten, ob eine lan- veSrechtlsche Vorschrift m t dem Rcichsrecht vereinbar ist, das Reichsgericht zuständig sefn soll, in zweiter und dritter Lesung ohne Aussprach« angenommen. Desgleichen werden der Entwurf eine? Körbersckmfts- steuergesetzes in dritter Lewing, der E tnurf über d e Re- schästigung Schwerbeschädigter in zweiter und dritter Le sung erledigt. Das Gesetz über das Arbeitsentgelt der Empfänger don Militärver''orgungSgebührnissen wird aom Reichsarbeits minister Schlicke zurückgezogen, da die allgemeinen Ver^or- aungsgesetze noch in diesem Monat dem Hause zugehen sollen. T'S Haus vertagte sich auf DonnerStaa. den 18. MSrz. Tagesordnung: Notetat, Ucbergang der Eisenbahnen auf da» Reich. Putschversuche iu Verl "'n? .Alarmbereitschaft der Verli"er Garri o«. Nus Anordnung des Ncichswehrmiuisters Noske Ist gegen Generallandschaflsdirettor Dr. Kapp, Haupt mann a. D. Papst sowie gegen die Schriftsteller Gra» bowski und Schnitzler vie Schutzhast »»erhängt worden. Die Leiden ersten Genannten konnten bis seht uoch Nicht aufgefunden werden. Schnitzler befindet sich be reits in Schutzhaft. Dr. Grabowski liegt krank zu Bett. 8» den Lerhaftungen wird von maßgebender Stelle mitgcteilt, daß die genannten Persönlichkeiten ein versosjungswisrigts Nntrrnehmen ggen die Negierung planten. Nach der Gesamtlage erschien dem ReichS- wehrministcr ein Zugreisen unbedingt am Platze. AuS dem gleichen Grunde sind auch die Garnisonen in Berlin und die Sichcrhettswchr am Freitag in Alarm» »«stand versetzt worden. Den Mannschaften wurde mit- geteilt. dah ein Sturz der Regierung beabsichtigt sei und Urlaub vorläufig nicht bewilligt werde. j El»« amtlich« Darstellung. 7 Don zuständiger Stelle wird zu diesen Vorgän gen folgendes mitgeteilt: In Berlin hat seit einiger Zeit das Treiben einer rechtsradikalen Clique ein gesetzt, deren Bestrebungen auf gesetz- und verfassungs widrigen Umsturz htuauslausen, und d e versucht hat, Mch militärische Stellen für ihre Pläne zu gewinnen. Es kann festgestellt werden, daß, die in Opposition gegen die Regierung stehenden Rechtsparteien der Na tionalversammlung sowie der preußischen Landesver- ^ammlung dieser Sache fernstehen. Selbst weite Kreise altkonjervativer Richtung lehnen die Desperadopolitik dieser rechtsspartakistischen Clique restlos ab. Immer hin ist gegen eine derartige, mit nationalistischen Schlagworten arbeitende Gruppe besondere Vorsicht am Platze. Die Reichsregierung wird diese Vorsicht walten' 'assen und mit schärjsten Mitteln gegen die Drahtzieher und Leiter dec Bewegung elnschreiten. Daher ist auch gegen eine Reihe von beteiligten Persönlichkeiten die Schntzhast verhängt worden. Arteil im Helfferich-Prozetz. Helfferich wegen formaler Beleidig»»» z« 300 Marl verurteilt — Der Wahrheitsbeweis bis a„f einen Punkt erbracht. — Berlin, 12. März. > ' Im Prozeß Erzberger gegen Helfferich hat der Vorsitzende in Abwesenheit Erzbergers heute gegen r. AO Uhr vormittag da» Urteil verkündet. Der An- Dr. Kapp, dessen Vater 1848 als Revolutionär lein Vaterland verlassen mußte, ist Generrllandschasts- vireklor der Lstpreußischen Landschaft in Königsberg und spielte in den letzten Jahren eine hervorragende Nolle jm wirtschaftlichen und politischen Leben der Prorinz. Während des Krieges gehörte er zu den heftigsten Gegnern des Reichskanzlers v. Bethmann Hollweg. Bekanntlich veröffentlichte er im Jahre 1916 «ine Broschüre gegen den Kanzler, in der er ihm «. a. den Vorwurf der Schwäche machte, und Herr Von Bethmann hatte im Reichstag auf die Angriffe Icharf erwidert. Jm Herbst 19 k 7 hatte Kapp die Baterlandspartei mitbegründet und wurde bald dar auf auch in einer Nachwahl in den Reichstag ge wählt. wo er den ostpreußischcn Wahlkreis Nagnit- Pillkallen als konservativer Abgeordneter vertrat Wäh rend der Bethmannschen Regierung lies Dr. Kapps Wahlperiode als Gcnerallandschaftsdircktor ab. Als er von der Landschaft wjedcrgcwählt wurde, bestä tigte die Regierung seine Wahl nicht. Erst als Herr ». Bethmann Hollweg aus seinem Amte ausgeschieden «ar, wurde diese Bestätigung nachträglich dort aus gesprochen. Viel besprochen wurde auch seinerzeit seine Duellsorderung gegen v. Bethmann Hollweg Dr. Grabowski war Pressechef bei der Garde» kavalleric-Schützcndivision, dessem Stab auch Haupt mann a. D. Papst v. Ohajn während der Revolu tionszeit im Winter 1918—19 angehört hat. Dir Schriftsteller Schnitzler gehört der Presse stelle des Korps Lüttwitz an. ' geklagte Staatssekretär Dr. Helfferich wurde wegen s formaler Beleidigung aus 88 185/186 des Straf« ' gesehbuches in einheitlichem Zusammentreffen au» j 8 166 des Strafgesetzbuches zu einer Geldstrafe von l SO« Mart, ev. im Nichteinbringungssalle zu 30 Ta« I gen Gefängnis verurteilt. i Dem Nebenkläger Erzberger wurde die Publft !. kationsbefugniS des Urteils, Lie Unbrauchbarmachung der Druckschriften, besonders de^ Broschüre „Fort mjt Erzberger" zuqesprochen. In allen Punkten, ausgenommen dem der Rechtsbeugung, erkannte ter Gerichtshof den Wahr» hrUsbcmciü drS Aus.ellagten für crbra . t- Tic Urteilsbegründung. In der durch den Vorsitzenden verlesenen Urteils« begrüvdmig heißt cs u. a: L ie Tatsacheu-Pew Wt-mng läßt sich in vier Grup pen ordnen. Ter Angeklagte wirft dem Nebenklä ger vor: 1. Die Vermischung Pv^lieber Tätigkeit und eige ner GeN intereften (Geschüftsponftl). 2. 11 «Wahrhaftigkeit. 3. Unanständigkeit. 4. Politische Tä i k it znm Nachteil Dei'tWauds. Der Wahrheilsbeweis de:- Angekiag.en tg im We sentlichen gelungen. T e Nebenkläger ist ein Ma n von zweifelloser Begabung, Vvn vorvildlichem Fl.iß, bewundernswertem Gedächtnis, großer Tatkraft und außer ordentlicher Rührigkeit, aber andererseits von einem bedauerlichen Mangel an Urteils kraft und einer geradezu erstaunlichen Ungenauig- keit in allen Lingen. I n Falte Thissen liegt eine unzulüsige Vermischung Politischer, näm lich parlamentarischer und eigener Geldia:eressen vor, einmal in der Frage der Ausfuhr der Schu tzschil- der wo der Nebenkläger als gut bezahlter Auf- sichtsrat sich für deren Genehmizung einsetzte, trotz dem ihm bekannt war, daß die Thyfsenschen Interessen den StaatSjnteressen zuwiderlaufen. Dann in der der Fruge der Liquidation de Wendel. Am Falle Borger hätte der Ne^enklä er das Amt eine; Schiedsrichters keineösollS annehmen dürfen. Der Beamte, der Volks vertreter muß jeden Verdacht, unlauterer Vermischung seiner Tätigkeit mit seinen Geldvorteilen aus dem Wege gehen. Es ist unzulässig, daß ein Abgeord neter, der seine Stellung zu bestimmten Fragen im Parlament und im Parlamentsausschüsse festgelegt hat, später in einer ebensolchen als Schiedsrichter tätig wird. Der Nebenkläger hat im NeichstaqsauSschutz in einer Streitsache einer Bausirma mit dem Kanalamt scharf Stellung gegen das Kanalamt genommen. In einer ganz gleichartigen Streitsache der Baufirma Ber ger mit dem Kanalamt nahm dann dec Nebenkläger da- Cchiedsrichteramt an. Ein derarftges Verhalten ist zum mindesten unanst 8 ndig. ES fällt aber auch «nter die grobe GeschliftspoNtik, denn der Nebenkläger, der von Berger eben wegen seiner poli tischen Betätigung zr gezogen wurde, hat das SchieSd» richteramt, woraus ihm an sich kein Vorwurf zu machen ist, angenommen, um Geld zu verdienen. Ter Fall Hapag. ' Was den Kaus der Hapagaktien anbelangt, der zu einer Zeit erfolgt ist, als die Allgemeinheit infolgr des Waffenstillstandes mit Verlust der Handelsflone rechnete und der Kurs deshalb niedrig mar, so ist der Gerichtshof der Ansicht, daß der Nebenkläger seins amtliche Kenntnis benutzt habe, um seine Geldgeschäfte zu machen. Die besprochenen Fälle zeigen, so heißt es weiter kn der Urteilsbegründung» die Ungenauigkeit des Ne benklägers in geschäftlichen Dingen. Cie rechtfertige« dw Bezeichnung alS poiilk ch-par!amentarischer G» schäfte« wacher, denn sie sind nicht Einzelvorgänge, sondern Erscheinungsformen des sich gleichbletbenden Cha rakters. Tie N«Wahrhaftigkeit deö Nebenklägers hält der Gerichtshof in verschiedenen Fällen für er wiesen. Jm Falle Päplau hat der Nebenkläger seine früheren eidlichen Aussagen später uneidlich Lugen gestraft. Jm Falle „politische Lügen" sind mehrfache Unwahrheiten dargetan. Es sei unwahr, was der Nebenkläger seiner Fraktion erzählt, daß der Reichs kanzler ihm die Zurückziehung der Sleuervorlage deS Angeklagten zugeiagt habe. Es war unwahr, was der Nebenkläger behauptet, daß er dem Reichskanzler oder dem Angeklagten irgendwie die Frievensresolu» tjon vom 6. Juli 1917 angekündigt habe. ES ist unwahr, was der Nebenkläger am 6. Juli 191'i nachmittags dem Reichskanzler versicherte, fein Vorstoß bezwecke nur die Schaffung einer Mehrheit für ihn. denn am Morgen des 7. Jnli, ohne daß die Lage sich inzwischen verändert hatte, erklärte der Nebenkläger dem Abgeordneten Strefemann» seine Ab sicht sei her Sturz Bethmanns. Daß es sich auch bet diesen Unwahrheiten nicht um vereinzelte Fälle handelt sondern um den Ausfluß einer inneren linwahrhaftigkeit (einer Ungenauigkeit in Fra gen der Wahrheit), das wird durch das Verhalten des Nebenklägers bestätigt. Mehrfach muste er eidliche Aussagen widerrufen, bis er nicht mit geuiigenser Sorgfalt gemacht hotte. --- Tcn Borwul'f der N Inständigkeit sieht das Gericht im Falle Berger da:in erbracht, das; der Nebenkläger bereils vor Unterzeichnung des Schiedsverfahrens zwischen der Firm" und dem Kanal- amt die Annahme des AufsichtsratSpopens zngesagt hatte, ohne dem Kanalamt Mitteilung zu machen. Eine Rechtsbeugung durch den Nebenkläger ist nicht er wiesen morden. Jm Fall Janke ist zwar nicht erwiesen, dah dec Nebenkläger den Diebstahl vvn Papieren des Flvt- wnretejnS veranlaßt oder unt'rstützt hat, wohl aber bleib' ihm der Borwurf der imnnständigen Beschaffung can Material für seine polnischen Zwecke hier nicht erspart. Ter Nebenkläger hat sich mehrfach daraus beru fen, das; er nicht anders gehandelt habe, wie viele rudere Abgeordnete. Das Gericht maß oeshalb, ohne diese Behauptung akS wahr zu unterstellen, ausfprr- hen, daß ein Mißbrauch durch wette Werbrettung nicht geheiligt wird. Tie rechtliche BcuLtcikung. In einigen wenigen Punkten der Druckschrift ist nach Auffassung de» Gerichtshofes der Wahrheitsbeweis nicht erbracht. Auch soweit er erbracht ist, bleibt der Angeklagte strafbar, denn die Umstände ergebe« ,ur Genüge, daß er die Absicht hatte, den Ne benkläger zn beleidigen. Die Straffreiheit wegen Wahrung berechtigter Interessen ist dem Angeklagten nicht zuzubilligen. E» bleibt weiter eine Reihe von formalen Beleldi» gungen. Das Gericht hat weiter berücksichtigt, daß im politischen Ka»Pf nicht jedes Wort aus die Goldwage gelegt wird. Immerhin bleiben an strafbarer Beleidigung fov. «ende Aeußerungen: Der Krebsschaden Erzberger, der Mann mit der ehernen Stirn, ich spreche ihm öffent lich men e Verachtung aus (diese Aeußerung mit Rück sicht an* die nichterwiesene Denunziation), Erzber ger Ist zu feige, er drückt zur Schande Deutschland» den Ministerstuhl! Ehren-Notwehr konnte da» Gericht in keinem Falle annehmen. Der Angeklagte war der Angreifer. Bet der Strafzumessung war na mentlich zu beachten, daß der Angeklagte aus va terländischen Beweggründen gehandelt hat, mag ihm auch der Haß die einmal angesetzte Fedev geführt haben. . , Erzberger zum mücktritt bereit. Wie der „Berl. Lokalanzeiger" aus Zentrums» kreisen erfährt, Hot Erzberger erklärt, daß er die Ab sicht habe, von seinem Posten als Neichsftnanzmtnister endgültigzurückzutreten. Er dürfte gegen da» Urteil Berufung einlegen. Man nimmt jedoch an, daß Erzberger auch weiterhin der Nationalversammlung al» Abgeordneter angehören wird. f ; j Das Verfahren gegen Kriegs- beschuldigte. El«e deutsch« Note an Llohd Georg«. Der deutsche Geschäftsträger in London hat am 10. Mär- dem Premierminister Llohd George als dem Vorsitzenden des Obersten Nates die deutsche Antwvrt- nate in Sachen der Kriegsvergehen überreicht. Tie NeichScegieruug weist in der Note zunächst hin aus das inzwischen von der Naitonalvecsammlung beschlos sene Gesetz zur Verfolgung der KriegZreegehen. Als dann wendet sie sich mit scharfen Worten gegen die Vvn der Entente gemochtcn Vorbehalte und fordert schließlich die Rückgabe der in de« besetzte« Geb elen widerrechtlich verhafteten und zur Aburt ilung wegen angeblicher Krjegsvergehen nach Frankreich transpor tierten Reschsangehöriaen sowie der aus den glei chen Gründe« zurückgeiwlte! en KriegSgesonge! Vn. Das neue Gesetz über die Verfolgung der Krieg?- vergehen beseitigt, wie in der Note hervorgetzoben wird, all- rechtlichen Hindernisse, die einem neue« Versehren etwa ins. lgc einer Amnestie, einer Verjäh rung oder eine? früheren Verfahrens eutgegeustehon könnten. Darüber hinonsgehend, schreibt das Gesetz aber vor daß eine Einstellung de? Verfahrens oder die Ablehnung der Wiederaufnahme eines früheren Verfahrens nur durch Entscheidung des Reichsgerichts selbst erfolgen kann. Durch das neue Gesetz sind nach Ansicht der ReichSregierung grundlegende Normen VdS bisher geltenden Rechtes geändert worden, damit den Bestimmungen der Artikel 228 bis 230 des FriedeuSvertrageS Genüge geschehen ka.u, ohne die betroffene« Deutschen ihrem heimischen Rech ter zu entziehen. Die bezeichneten Vorschriften geben alte denkbaren gesetzlichen Garantien für eine erschöpfende und unparteiische Untersuchung dec von den Alliierten erhobenen Beschuldigungen. Mit den, Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist die An gelegenheit nunmehr jeder Beeinflussung der deutsch«« Regierung entzogen. Sie ist in ihrem ganzen Um fang auf den Rechtsweg geleitet und kann nur nach Maßgabe dec Gesetze ihren Verlauf nehmen. Gegen die Borbehatte der letzte» Enteutcnete. Tie Negierung weist dann die bekannten Entente- vvrbcholte gegen das Veesahren vor dem Leipziger Kricgsgcrichlshvf cutschieven zurück. Tie Alliierte« haben in ihrer letzten Note in der Auslieferungs frage bekanntlich u. a. erklärt, daß das Verfahren vor dem deutschen Gerichte die Bestimmungen de» FricdcnSvertrages nicht aushebe und daß sie zu prit- fen haben würden, ob das deutscherseits vorgeschla gene Verfahren nicht dazu führen werde, alle Be schuldigter der gerechten Strafe zu entziehen. St« haben fick endlich für dieien Fall Vorbehalten, ihr Rech* in vollem Umfang auszuüben und ihre eigenen Gericht« i" Tätigkeit zu setzen. Deutscherseits müssen — so heißt es in der deutl ichen Note — derartige Erwägungen für das deutsche . Gerichtsverfahren als gegenstandslos arg-seh«» werden. Das Reichsgericht, das die von ihm eröff neten Verfahren nicht auf Grund eines Erjuchens frem der Staaten, sondern auf Grund der deutschen Gesetze durchzuführen hat, kann und wird sich hier bei, getreu seinen hohen Ueberlieferungen, durch tttm« lindere Rücksicht leiten lasse«, als die, daß dem Recht Genüge geschieht. Es wird Recht sprechen ohne An sehen der Person und ohne Rücksicht auf politisch« Folgen. Es kann daher auch sicher sein, daß sein« Entscheidungen die Anerkennung der gesam ten zivilisierten Welt finden werden. Protest gegen die Berhaftm g n im besetzte« Gebtot. und die Zurückhaltung der Kriegs» sangene«. Bet dieser Gelegenheit sieht sich die deutsch« Negierung veranlaßt, zwei weitere Punkte zur Sprach« zu bringen. Die Alliierten haben in einer Reihe von Fällen sn den von ihren Truppen besetzten deutschen Gebie ten sowohl zurzeit des Waffenstillstandes wie nach Eintreten des FriedenszustandeS deutsche Reichs« angehörige wegen angeblicher KrlenSvergehen ver haftet und vor ihre Gerichte gestellt. Die ReichK- regierung erblickt in diesem Vorgehen der Veiahung»- teüärde» da» tick weder nack den Waksenstillstand»- vek «g- au, kri der häi vo di« an ter bi« in te k! D« ae' se> re bi W, de B. HL en s« ri m m d, «i li « lo kr a< m 5 w -h' d p v n ft
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