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Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 5.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892
- Sprache
- German
- Signatur
- I.788
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454407Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454407Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454407Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Mit Textverlust auf Seiten 162/163; die Seiten 205 bis 208 fehlen im Original;
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (15. August 1892)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Tragweite des neuen Gebrauchsmusterschutzes gegenüber dem Patent-, Marken- und Musterschutz
- Autor
- Sack
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Quittung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeine Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 5.1892 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1892) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1892) 8
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1892) 15
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1892) 23
- AusgabeNr. 5 (1. März 1892) 31
- AusgabeNr. 6 (15. März 1892) 39
- AusgabeNr. 7 (1. April 1892) 47
- AusgabeNr. 8 (15. April 1892) 58
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1892) 69
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1892) 77
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1892) 86
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1892) 95
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1892) 104
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1892) 114
- AusgabeNr. 15 (1. August 1892) 124
- AusgabeNr. 16 (15. August 1892) 132
- ArtikelBekanntmachungen des Central-Vorstandes 132
- ArtikelWie reparirt und repassirt man am besten in sicherer und ... 132
- ArtikelDie Tragweite des neuen Gebrauchsmusterschutzes gegenüber dem ... 133
- ArtikelQuittung 134
- ArtikelAusschluss 135
- ArtikelEtablirungen 135
- Artikel2. Bezirkstag der Provinz Brandenburg, am Sonntag, d. 4. ... 135
- Artikel2. Bezirkstag der Uhrmachergehilfen der Provinz Hannover, ... 135
- ArtikelAdress-Tafel des Deutschen Uhrmacher-Gehilfen-Verbandes 136
- ArtikelAlphabetisches Verzeichniss der Mitglieder des Verbandes 137
- ArtikelVergnügungs-Anzeigen 138
- ArtikelVereins-Nachrichten 138
- ArtikelVerzeichnis der Verbands-Mitglieder 140
- ArtikelBriefkasten des Schriftamts 140
- ArtikelFragekasten, Antworten 140
- ArtikelFragekasten, Fragen 141
- ArtikelVerschiedenes 141
- ArtikelLitteratur 143
- ArtikelNachrichten über Patente und Gebrauchsmuster 143
- ArtikelStellensuchende Gehilfen 143
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1892) 144
- AusgabeNr. 18 (15. September 1892) 152
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1892) 160
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1892) 171
- AusgabeNr. 21 (1. November 1892) 181
- AusgabeNr. 22 (15. November 1892) 193
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1892) 203
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1892) 216
- BandBand 5.1892 -
- Titel
- Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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No. 16. Allgemeine Uhrmacher-Zeitung. 134. erzielt wird. Durch das Patent wird demnach die tech nische Wirkung in Zusammenhang mit den diese Wirkung bedingenden Theilen geschützt, während durch den Ge brauchsmusterschutz lediglich die aus Gründen der Zweckmässigkeit geschaffene starre Form, deren Wirkung nicht auf den Schönheitssinn und den Geschmack, bezgl. schöne Aussenformen und farbige Musterung gerichtet ist, gedeckt. Kurz zusammengefasst lässt sich sagen: Durch Markenschutz werden Handels- oder Fabrik zeichen geschützt. Durch den Muster-, bezgl. Geschmacks musterschutz kann man solche Gegenstände vor Nach ahmung schützen, deren äussere starre Form den Zweck hat, dem Schönheitssinn, dem Geschmack an besonderen äusseren Formen, Färbungen und Musterungen zu dienen. Der Gebrauchsmusterschutz deckt solche Gegen stände, deren neue starre Gestaltung geschaffen wurde, um eine erhöhte Leistungsfähigkeit zu erzielen und einen practischen Zweck zu erfüllen. Patentschutz hingegen deckt keine starren Formen an Gegenständen, sondern dient dazu, neue mechanische Einrichtungen, Verfahren und Methoden vor Nachahmung zu schützen, durch welche ein mechanischer oder chemischer Vorgang aus führbar gemacht wird. Die kennzeichnenden Merkmale der einzelnen Schutz gesetze lassen sich, wie folgt, bezeichnen: Der Markenschutz hat Waaren- oder Handelszeichen zum Gegenstand, erschützt also lediglich Zeichen, die auf Gegenständen, deren Verpackungen, auf Verschluss stücken oder aber auch auf den Gegenständen und deren Verpackungen angebracht werden. Das geschützte Zeichen steht mit dem Gegenstand, auf dem es sich be findet, in keinem unmittelbaren Zusammenhänge, d. h. der Gegenstand als solcher gilt durch Anbringung eines Zeichens nicht als geschützt, sondern es wird durch das Zeichen nur bewiesen, dass der Gegenstand von demjenigen herrührt, welch er Eigenthümer des geschützten Zeichens ist. Der Musterschutz umfasst Gegenstände, deren äussere Gestaltung darauf berechnet ist, dem Schönheits sinn, dem Geschmack an besonderen Formen, Farben zusammenstellungen zu dienen. Es wird aber durch den Musterschutz, den man zum Unterschied von Ge brauchsmusterschutz Geschmacksmusterschutz nennt, lediglich die starre, unveränderliche Aussenform eines Gegenstandes, niemals dessen innere mechanische Ein richtung unter Schutz gestellt. Der Geschmacksmuster schutz unterscheidet sich demnach von dem Marken schutz dadurch, dass mittelst desselben Gegenstände unter Schutz gestellt werden können, während der Markenschutz nur Zeichen, die auf Gegenständen ange bracht werden, deckt. Der Geschmacksmusterschutz deckt aber nur solche Gegenstände, deren äussere Form neu ist und lediglich dazu dienen soll, dem Schönheits sinn oder den Geschmack an aussenform-farbigen Mustern zu befriedigen. Der Gebrauchsmusterschutz dient dazu, solche Gegen stände vor Nachahmung schützen zu können, die ge schaffen wurden, um der Zweckmässigkeit und des besseren, bequemeren Gebrauches willen. Es kommt hierbei nicht auf die Schönheit, Musterung oder Zusammenstellung farbiger Verzierungen an, wie bei dem Geschmacks musterschutz, sondern es ist nur der Umstand mass gebend, dass die neue Form des Gegenstandes aus Gründen der Zweckmässigkeit, des bequemen Gebrauches geschaffen wurde. Der Gebrauchsmusterschutz hat dem nach zur Voraussetzung, dass durch einen neuen Gegen stand nicht, wie beim Geschmacksmuster, eine schöne, starre Aussenform, sondern nur eine neue, zweckmässige Gestalt geschaffen ist, welche nur darauf gerichtet ist, den Gebrauch des betr. Gegenstandes practischer und bequemer zu gestalten. (Forts, folgt.) Aus der Praxis. Rundlaufzirkel. I Nebenstehende Figur zeigt uns ein altes be kanntes Werkzeug, den Rundlaufzirkel in einer neuen Gestalt. Ver schiedene Collegen, welche sich dieses Stück Werk zeug angeschafft haben, sprechen sich über den practischen Werth des selben günstig aus. Die Vorth eile der neuen Ein richtung bestehen in fol genden: 1. ist das Ein setzen grösserer Gegen stände durch Anbringung ; einer ca. 5 cm. langen Schiene, worauf der auf der Zeichnung links liegende Theil beweglich ist, ermöglicht; 2. bleiben die Spitzen und Körner der beiden Backen, auch bei der weitesten Ent fernung von einander, stets in gleicher correspon- dirender Lage, was bei der alten Form des Rund laufzirkels nicht der Fall ist; B. sind — zum Ein setzen des Grossbodenrades —■ zwei gehärtete Stahl spitzen und in den darunter liegenden beiden vor stehenden kleinen Backen mehrere Körner für ver schiedene Zapfenstärken angebracht. Die Führung des beweglichen Theiles auf der Schiene ist bei aller Festig keit eine so sanfte, dass das Gefühl — selbst beim Einsetzen der feinsten Gegenstände — nicht beein trächtigt wird und dadurch einer Verbiegung oder Ab- brechen der Zapfen vorgebeugt ist. Zu haben ist der Rundlaufzirkel in der Fourni- turenhandlung von Rud. Flume in Berlin C., Gips strasse 14. Quittung über gezahlte Beiträge und Kopfsteuer. A. DerFilialkasse. (Einzelmitglieder) II. Quartal 1892: Nr. 153 597 42 1475 57 830 311 1264 1190 110 10 35 1173 39. III. Quartal 1892: Nr. 1314 1678 1679 13l6 1421 1682 1683 1697 1698 1454 115 1736 1743 153 1530 1531 1532 85 1220 1742 1133 152 1673 1674 1675 1676 48 137 1484 1190 17 142 1548 110 1167 1378 316 35 317 1294 1453 134 724 1015 39 1760. IV. Quartal 1892: Nr. 48 137 31 85. Kopfsteuer: Nr. 115 1314 153 1530 1531 1532 31 85 1133 597 42 1475 57 830 152 316 311 508 634 48 137 103 69 1190 17 142 1421 10 1167 35 317 1294 1453 134 39. B. Der Hauptkasse. (Vereine.) II. Quartal: Berlin, Cassel, Elberfeld, Spandau, Rostock, Olden burg, Karlsruhe, Dessau, Gelsenkirchen-Schalke, Bochum. Kopfsteuer: Crefeld, Magdeburg, Stralsund, Dessau, Elberfeld,
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