Delete Search...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 6.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454461Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454461Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454461Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (1. Oktober 1882)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Verbandstag in Nürnberg (Fortsetzung von No. 18)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 6.1882 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1882) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1882) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1882) 15
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1882) 21
- AusgabeNr. 5 (1. März 1882) 29
- AusgabeNr. 6 (15. März 1882) 37
- AusgabeNr. 7 (1. April 1882) 45
- AusgabeNr. 8 (15. April 1882) 53
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1882) 61
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1882) 69
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1882) 77
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1882) 85
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1882) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1882) 101
- AusgabeNr. 15 (1. August 1882) 109
- AusgabeNr. 16 (15. August 1882) 117
- AusgabeNr. 17 (1. September 1882) 125
- AusgabeNr. 18 (16. September 1882) 133
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1882) 141
- ArtikelBekanntmachung 141
- ArtikelDer Verbandstag in Nürnberg (Fortsetzung von No. 18) 141
- ArtikelJ. Schweizer's patentirte electrische Uhr (Schluss von No. 17) 144
- ArtikelDie Taschenuhrenfabrikation und die Vollendung von Rohwerken ... 146
- ArtikelVereinsnachrichten 146
- ArtikelBriefkasten 147
- ArtikelInserate 147
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1882) 149
- AusgabeNr. 21 (1. November 1882) 157
- AusgabeNr. 22 (15. November 1882) 165
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1882) 173
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1882) 181
- BandBand 6.1882 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
142 Unter lebhaftem Bravo schliesst Redner mit der Bitte, mehrere Vereine in einem Orte nicht anerkennen zu wollen Coll. Meinecke-Hamburg schliesst sich dem Vorredner an. Herrn Grossmann-Glashütte scheint der Antrag Jordan bedenkliche Härten zu enthalten, besonders sei die Forderung, einen älteren Verein, der seine Verbindlichkeiten erfüllt hat, zu streichen, unannehmbar. Coll. Sedlmayer-Schongau spricht gegen die Forderung, nur einen Verein an zuerkennen, zieht aber sein Urtheil als auf unrichtige] Voraussetzung fussend nach Erläuterung des Vorsitzenden zurück. — Coll. Engelbrecht- Berlin erklärt namens des Berliner Vereins nur einen Verein in jedem Orte anerkennen zu können Die Fachgenossen wollen das Recht er werben, ausschliesslich die Prüfung der Ausgelernten zu überwachen, welches Recht doch nur in jedem Orte einem Verein zuerkannt werden kann. Für Kräftigung eines bestehenden Vereins ist umsichtige Vor standswahl das einzig richtige Mittel. Coll. Elsass-Wiesbaden, erkennt in einer Spaltung eines Vereins nur eine Misscreditirung der ganzen Vereinigung dem Publikum gegenüber. Nachdem noch Coll. Gebhardt - München und der Vorsitzende zur Sache gesprochen haben, wird zur Abstimmung geschritten und a) des Antrages Jordan: „Aus jedem Orte kann nur ein Uhrmacher verein dem Centralverbande angehören,“ mit grösser Majorität angenommen. Mit gleicher Majorität wird auch b) vom Antrag Jordan „Bei gleichzeitiger Bildung zweier neuer Vereine an einem Orte ent scheidet der Central-Verbands-Vorstand, welchem Vereine die Aufnahme gewährt werden soll,“ angenommen. Ueber c) und d) des gleichen An trages beschliesst die Versammlung Uebergang zur Tagesordnung. Zu Punkt 4c). der Tagesordnung: Neue Eintheilung der Prüfungs bezirke, theilt der Vorsitzende zunächst die Gründe mit, welche den Vor stand veranlasst haben, eine Aenderung zu beantragen. Redner weist darauf hin, dass die Prüfungsbezirke in ihrem jetzigen Umfange für eine Anzahl grösserer Vereine sich als zu umständlich herausgestellt haben, und viele Wünsche betreffs einer Vermehrung derselben an ihn ergangen seien Der Vorstand gestatte sich daher, folgenden Antrag zu stellen: „Jeder Verein, der mindestens 16 Mitglieder, demnach also l Stimmen am Verbandstage hat, ist berechtigt, einen eigenen Prüfungsbezirk zu bilden und in demselben das Gehilfen diplom zu ertheilen.“ Die Versammlung erklärt sich nach kurzer Debatte damit einverstanden und bestimmt gleichzeitig, dass der Thüringer Verband, ganz so wie der Rhein-Main-Gauverband, als selbstständiger Prüfungsbezirk mit wechselndem Vorort anerkannt wird. Ferner werden die beiden Vereine im bad. Schwarzwald, Furtwangen und Triberg zu einem Prüfungsbezirk mit dem Vorort Furtwangen vereinigt. Auf Antrag von Coll. Engelbrecht-Berlin erklärt sich die Versammlung auch damit einverstanden, dass, obgleich die Vereine Frankfurt a M und Magdeburg statt mindestens 16 augenblicklich nur 15 Mitglieder zählen, sie doch wie bisher selbstständige Prüfungsbezirke bleiben. Die Zu- theilung der kleineren Vereine an die Prüfungsbezirke wird dem Vor stande anheimgestellt. Punkt 4d, Aufstellung einer Uhrmacher - Statistik auf Grund der letzten Reichs-Gewerbezählung, hält die Versammlung für wünschenswerth und betraut den Vorstand mit derselben. Bei 4e, Garantiefrage, weist der Vorsitzende darauf hin, wie nothwendig ein Beschluss von einer so kompetenten Versammlung wie der unsrigen sei, um bei Rechtsstreitigkeiten dem gerichtlichen Sach verständigen einen sicheren Anhaltspunkt zu gewähren, was bei der Garantie für eine Uhr verlangt und geboten werden kann, und führt als Beweis der Nothwendigkeit einige Beispiele aus seiner Praxis als gerichtlicher Sachver ständiger an. Die Collegen Engelbrecht-Berlin, Elsass-Wiesbaden, Hansen- Peine und Bartholome-Göppingen erklären sich namens der von ihnen ver tretenen Vereine im Allgemeinen dafür, dass der Uhrmacher für den guten Gang einer Uhr ein Jahr einstehen könne, während Coll. Sedlmeyer- Schongau in der Länge der Zeit weniger einen wirklichen Werth sieht, als vielmehr darin, dass für das Freisein von Fehlern eine Garantie über nommen wird. — Coll. Schweppenhäuser-Frankfurt a M. sieht die Garantie frage von Schwindlern in einer Weise ausgebeutet, die dem wirklichen Uhrmacher gar nicht gestattet von Garantie irgend etwas zu sprechen. Besonders in öffentlichen Anzeigen solle er von Garantie schweigen, sie aber in der That dadurch leisten, dass er etwas Gutes bietet, für das er mit seinem Namen und mit seiner Person bürgt. (Bravo!) Coll. Felsz-Naumburg a. S. weist darauf hin, dass in Deutschland der Verkäufer beweglicher Sachen gesetzlich 6 Monate für ihre Fehler freiheit zu garantiren habe; wogegen der Vorsitzende bei Beleuchtung aller einschlagenden Momente betont, dass der Richter den Sachver ständigen in streitigen Fällen immer fragen wird, „welche Zeitdauer der Garantie ist unter Uhrmachern üblich?“ und dass er darnach ent scheiden wird. Schliesslich wird folgende von Coll. Baumgarten-Berlin eingebrachte Resolution einstimmig angenommen: Der Central verband der Deut schen Uhrmacher beschliesst, für das gute Gehen einer ver kauften neuen oder einer gründlich reparirten Uhr, sofern keine Beschädigung vorkommt eine Garantie für die Zeit dauer eines Jahres als Norm anzunehmen. Die Versammlung geht hiernach zu Punkt 4f, Feststellung der Eigen schaften, die eine Pendeluhr besitzen muss, wenn sie von Rechtswegen als Regulator anerkannt werden soll, über. Coll. Meinecke-Hamburg be antragt, die Entscheidung darüber, was unter Regulator zu verstehen sei, abzulehnen, wogegen Coll. Schweppenhäuser - Frankfurt a. M. beantragt, festzustellen: „Ein Regulator muss folgende Eigenschaften besitzen: Schweres Sekundenpendel, Sekundenzeiger, ruhende Hemmung, Vorrich tung zur Ausgleichung der Temperaturschwankungen, Gewichtszug.“ Als dann bringt Coll. Bartholome-Göppingen einen Antrag ein, der von vielen Seiten amendirt, schliesslich angenommen wird. — An der längeren Debatte betheiligen sich noch die Coll. Martin-Stuttgart, Grossmann-Glas- hütte, Gebhardt - München, Bernhardt - Weimar, Seyfried - Nürnberg und Ott-Mainz. Aus den Verhandlungen ergiebt sich, dass der Uhrmacher unter Re gulator im Allgemeinen etwas anderes versteht, als das Publikum ge wöhnt ist, bei dem Worte Regulator sich zu denken. Der Vorsitzende zeigt an vielen Beispielen, dass gerade mit dem Gebrauch dieses Wortes ein ungeheurer Schwindel getrieben wird, der nicht blos das Publikum unverschämt ausbeutet, sondern auch das reelle Geschäft schwer schädigt; es sei daher dringend nöthig, dass von so competenter Stelle, wie unser Verbandstag ist, der Begriff Regulator als reeller Handelsartikel fest gestellt wird. Redner trägt am Schluss zur ungeheuren Heiterkeit der Versamm lung einen vom Magdebuiger Verein eingelieferten Preiscourant eines Colportagehändlers vor, wonach ein Prachtregulator schon für M. 6,75 ver kauft wird und fügt hinzu, dass dieses Beispiel allein schon zeige, wie nothwendig es sei, diesem Schwindel einen Damm entgegen zu setzen. Bei der nun statttindenden Abstimmung wird der Antrag Bartholome in folgender Fassung einstimmig angenommen. Der Verandstag erklärt: „Regulator nennen wir eine Pendeluhr, welche durch ihre Construction und Ausführung bei geringster Abnutzung Richtigkeit des Ganges verbürgt, demnach harte, volle Mes sin gplati neu, harte Messingräder, gehärtete, polirte, stählerne Volltriebe und ruhende Hemmung haben und mindestens mit einem Aufzuge eine Woche gehen muss“. Im weiteren Verlauf der Verhandlungen w r ird Punkt 4. g) der Tages ordnung vorläufig zurückgestellt und zu 4. h) Preisausschreiben für die Beschaffung von Zeichnungen zur Verwendung beim Unterricht in Ge werbe- und Handwerkerschulen, zum Zweck der Ausbildung der Uhr macher-Lehrlinge im Zeichnen, übergegangen. Dieser, vom Rhein-Main- Gauverband ausgegangene Antrag, wird namens desselben von Coll. Ott- Mainz näher begründet, wobei derselbe hauptsächlich ausführt, dass die Vorstände der Gewerbeschulen darüber klagten, dass sie wegen Mangel an passenden Vorlagen die Uhrmacherlehrlinge nicht in rechter Weise be schäftigen könnten. — Bei der darüber eröffneten Debatte nimmt als erster Redner Herr Grossmann-Glashütte das Wort, und spricht sich etwa wie folgt aus: „Meine Herren! Es wird vielleicht sonderbar erscheinen, wenn ich die Frage aufwerfe: Ist es überhaupt wünschenswerth, im Fachzeichneu- unterricht Vorlagen zu bekommen? Und da ich meine, dass das Hinein ziehen dieses Gesichtspunktes nicht ohne Nutzen sein wird, möchte ich mir erlauben, einige darauf bezügliche Erfahrungen im Fachzeichnen mit- zutheilen. Ich habe lange Gelegenheit gehabt, Unterricht im Fachzeich nen zu ertheilen. Von dem Gewerbeverein zu Glashütte wurde aus eigenem Antriebe vor langen Jahren eine Fortbildungsschule gegründet, deren Schüler zu einem grossen Theile Uhrmacher waren. Ich war im Vorstande des Gewerbevereins. Der Zeichenlehrer im Linearzeichnen sagte mir in der Behandlung des Gegenstandes nicht zu, ich übernahm daher freiwillig den Unterricht für Uhrmacher im Linearzeichnen und suchte ihn in innige Beziehung zu unseren praktischen Aufgaben zu bringen. _ Wenn man den jungen Leuten Vorlagen giebt, behandeln sie die selben manchmal in sehr eigentliümlicher Weise. Sie beschränken sich auf gedankenloses Copieren, fangen oft die Zeichnung von oben an zu be handeln, bis sie herunter sind; der Grundgedanke der Zeichnung wird von ihnen gar nicht erfasst Es lag mir aber daran, dass das von jedem geschähe. Deshalb habe ich die Klassen, die ich zu beaufsich tigen hatte, ohne Vorlagen zeichnen lassen und zwar so, dass jeder nach mündlichen Angaben zeichnen musste, und ich zu beaufsichtigen hatte, ob es wirklich so geschah. Es könnte das ja durch eine gedruckte Anwei sung ersetzt werden. Ich habe kürzlich die interessante Mittheilung er halten, dass Prof. Reuleaux in Berlin für die dortige Gewerbeschule das System des sogenannten „a tempo Zeichnens“ eingeführt hat, und ich fand, dass es genau dieselbe Methode war, die ich schon seit langen Jahren in der Praxis ausgeübt hatte, nur unter einem weniger imponirenden Namen. Dieses System kann ich aus vielfacher Erfahrung nur empfehlen. Es ist bei unserem Zeichenunterricht in der Uhrmacherschule in fort währender Verwendung und hat sich sehr gut bewährt, da es den Schüler nöthigt, den Grundgedanken der Zeichnung sich anzueignen und einzu prägen, sowie die Beihilfe des Lehr.ers nur da in Anspruch zu nehmen, wo sein eigenes Verständniss ihn im Stiche lässt. Der Lehrer hat nur die richtige Befolgung seiner Vorschriften zu überwachen. Ich möchte daher den Antrag, der gewiss wohlgemeint ist, dahin moditiciren, dass, wenn von einem Preisausschreiben die Rede sein soll, der Preis dafür ausgesetzt wird, dass eine gemeinfassliche Anleitung im Druck erscheinen soll, wie man constructive Zeichnungen unseres Faches ausführt. Dadurch würde der Zweck des Antrages am besten erreicht werden.“ Hierauf erwidert Coll. Elsass-Wiesbaden. — „Meine Herren! Die Hauptsache ist, dass Zeichnungen angefertigt oder beschafft werden, die dem Unterricht zu Grunde gelegt werden können. Die Nothwendigkeit hat sich herausgestellt in den Städten, die unserem Gauverbande ange hören, wo ganz bedeutende Gewerbeschulen sind, die von weit und breit besucht werden. Unsere Lehrlinge besuchen zum grösstea Theil diese Gewerbeschulen, um Unterricht im Zeichnen zu bekommen; die Lehrer derselben sind aber immer in Verlegenheit, was sie den Uhrmacherlehr- lingen für Zeichnungen vorlegen sollen. Hier ist ganz entschieden eine Lücke auszufüllen. Wenn jede Gewerbeschule so glücklich wäre, einen Herrn Grossmann als Lehrer zu besitzen, dann würden Zeichenvorlagen allerdings unnöthig sein. Obwohl es meistens technisch gebildete Leute sind, die diesen Schulen vorstehen, so reicht aber leider ihre Technik nicht so weit, dass sie in unser Fach einschlägt. Kommt man den Di rektoren und Lehrern mit Zeichenvorlagen zu Hilfe, so bin ich fest über zeugt, dass sie den richtigen Weg finden werden, um unsere Lehrlinge mit Erfolg unterrichten zu können. Dass sie allerdings unter Aufsicht und Leitung von Fachleuten und Kennern, wie Herr Grossmann, besser unterrichtet werden können, ist keine Frage. So aber handelt es sich darum, dass wir den Herren Direktoren der Gewerbeschulen Vorlagen für
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview