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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 6.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454461Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454461Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454461Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (1. Oktober 1882)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Verbandstag in Nürnberg (Fortsetzung von No. 18)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 6.1882 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1882) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1882) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1882) 15
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1882) 21
- AusgabeNr. 5 (1. März 1882) 29
- AusgabeNr. 6 (15. März 1882) 37
- AusgabeNr. 7 (1. April 1882) 45
- AusgabeNr. 8 (15. April 1882) 53
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1882) 61
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1882) 69
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1882) 77
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1882) 85
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1882) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1882) 101
- AusgabeNr. 15 (1. August 1882) 109
- AusgabeNr. 16 (15. August 1882) 117
- AusgabeNr. 17 (1. September 1882) 125
- AusgabeNr. 18 (16. September 1882) 133
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1882) 141
- ArtikelBekanntmachung 141
- ArtikelDer Verbandstag in Nürnberg (Fortsetzung von No. 18) 141
- ArtikelJ. Schweizer's patentirte electrische Uhr (Schluss von No. 17) 144
- ArtikelDie Taschenuhrenfabrikation und die Vollendung von Rohwerken ... 146
- ArtikelVereinsnachrichten 146
- ArtikelBriefkasten 147
- ArtikelInserate 147
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1882) 149
- AusgabeNr. 21 (1. November 1882) 157
- AusgabeNr. 22 (15. November 1882) 165
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1882) 173
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1882) 181
- BandBand 6.1882 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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143 Uhrmacherlehrlinge nachweisen können, und deshalb bitte ich Sie, unseren Antrag anzunehmen “ Herr Hub buch, Director der Uhrmacherschule in Furtwangen: „Meine Herren! Es sind vielfach Anfragen an mich ergangen, ob es kein Werk gebe, wonach die Uhrmacherlehrlinge zeichnen könnten. Wir müssen hier ■unterscheiden zwischen Fachschulen und Gewerbeschulen. Der Gewerbe lehrer hat nicht die Zeit, sich mit den einzelnen Schülern so eingehend zu be schäftigen, wie der Lehrer einer Fachschule; er hat Lehrlinge aus allen möglichen Handwerken, und würden diese im Nachtheil sein, wenn er sich eingehend mit einem Schüler beschäftigen wollte. Auf die gestellte Frage musste ich antworten: wir haben bis jetzt kein passendes Werk; ich konnte nur die bekannten Lehrbücher empfehlen, trotzdem es einem Ge werbelehrer schwer ankommt, sich h neinzuarbeiten. Bezüglich der Mittel, die für das Preisausschreiben aufgewendet werden sollen, könnte ich einen Fingerzeig geben. Weil passende Vorlage werke so spärlich vorhanden sind, so hat die badische Regierung 40,000 Mark ausgesetzt für solche Werke. Geht der Antrag durch, so könnte sich der Centralverband an die badische Regierung wenden, sie würde sich gewiss an dem Ausschreiben betheiligen und ebenfalls einen Preis dazu geben, wie es für andere Fächer schon geschehen ist.“ (Bravo.) Auch Coll. Wilke - Hannover berichtet, dass der dortigen Gewerbe schule Lehrmittel für unsere Lehrlinge mangeln, wodurch der Unterricht im Fachzeichnen fast illusorisch wurde. Da sich die Direction der Ge werbeschule in Hannover zur Errichtung von Gewerbefachklassen bereit erklärt hat, so würde sie bei unserem Entgegenkommen mit entsprechen den Vorlagen auch gern unsere Wünsche berücksichtigen. Coll. tiartholome-Göppingen bringt namens seines Vereins folgenden Antrag ein: „Wir sind mit dem Preisausschreiben für Beschaffung von Zeichnungen einverstanden, wünschen aber, dass aus den bestehenden Zeichnungen mit Anleitung von Grossmann, Sievert, Martens, wenigstens 12 lafeln zusammengestellt werden, welchen zugleich erläuternder Text beizudrucken wäre. Von zu gelehrter Behandlung des Textes sollte des halb abgesehen werden, -weil die Fachlehrer an den Gewerbeschulen sich meistens aus dem Bau- und Maschinen-Fach rekrutiren.“ Herr Grossmann-Glashütte will nur Mustergültiges zusammengestellt haben, bei dem aber die gedruckte Anweisung, wie man zeichnen solle, die Hauptsache bildet. An der Preisbewerbung würden sich Lehrkräfte der Uhrmacherschule betheiligen, und sollten sie den Preis etwa erhalten, ihn der Schule zuw r enden. Gegen die Bemerkung des Coli, Bartholome, dass die event. Preisschrift an alle Schulen von dem Central- Verband um einen billigen Preis geliefert werden könnte, constatirt der Vorsitzende, dass der Verband nicht als Verleger auftreten kann, da er keine Corporationsrechte hat und den geschäftlichen Theil deshalb einem Verleger überlassen müsse. Coli Elsass-Wiesbaden wünscht das Preis ausschreiben auf derselben Grundlage einzurichten, wie es s. Z. für den Leitfaden geschah. Die Versammlung besehliesst demnach ein Preisausschreiben zu er lassen. Zur Art und Weise der Ausführung erklärt Herr Grossmann, dass die Schule zur Uebernahme des Verlages bereit sein würde, und falls dies gesetzlich nicht zulässig sein sollte, sei er persönlich dazu bereit, indem er jedoch jeden persönlichen Gewinn zu Gunsten der Schule ab lehne. Coll. Engelbrecht-Berlin wünscht bei der badischen Regierung an gefragt zu sehen, was sie für ein solches Ausschreiben zur Verfügung stellen würde. Her Vorsitzende dankt Herrn Grossmann für seine Bereit willigkeit, womit alle Schwierigkeiten inbetreff des Verlages behoben sind. Es würde sich jetzt nur noch darum handeln, wie hoch die Prämie für das Preisausschreiben zu bemessen sei, und ob, wenn unsere Fachschule den Verlag übernimmt, die von der Verbandskasse verlegte Prämie an dieselbe von der Verlegerin zurück zu erstatten sei, wie es seiner Zeit durch den Verleger des Leitfadens geschehen ist. Herr Grossmann hält eine Prämie von 300 Mark für angemessen, da dieselbe zu erwerben mehr Ehrensache sei. Ein etwaiger Zuschuss seitens der badischen Landesregierung könne uns ja nur angenehm sein. Coll. Baumgarten - Berlin bringt hiernach folgenden Antrag ein: „Der Verbandstag bewilligt 300 Mk. als Prämie für den besten Leitfaden mit Zeichenvorlagen zum Zeichnenunterricht für Uhrmacher und bevollmächtigt den Centralvorstand unter Umständen auf die Zurückerstattung dieser Summe vom Ver leger verzichten zu dürfen.“ Antrag Baumgarten wird einstimmig angenommen. Coll. Elsass- Wiesbaden dankt der Versammlung für die Unterstützung, die der Antrag des Rhein-Main-Gauverbandes seitens derselben gefunden hat. Die Versammlung geht jetzt zu dem vorhin zurückgestellten Punkt 4 g, Besprechung über die Schritte, welche gegen die Ratenverkäufe von Uhren an Beamte von Eisenbahnen etc. zu thun sind, über. Nach einigen einleitenden Bemerkungen des Vorsitzenden, giebt Coll. Wilke-Hannover eine Darstellung von derartigen Geschäften in Hannover, indem er sich darüber wie folgt ausspricht: „Meine Herren! Wir haben seit einiger Zeit in Hannover einen hausirenden Uhrenhändler aus Berlin, namens Albrecht Koitzsch, welcher, nachdem er Dresden, Leipzig und viele andere Städte beglückt hat, glaubte, sich auch uns Hannoveranern nicht vorenthalten zu dürfen. Dieser Mann führt sich durch ein Circular ein, welches ich Ihnen im Original hier vorlege, und woraus Sie ersehen werden, dass er das Geschäft in der schlimmsten und für uns ortsansässige Uhrmacher schädigendsten \v eise betreibt. Der genannte Koitzsch soll sogar wie wir erfahren haben, ein Schreiben besitzen, welches ihm ungehinderten Ein- und Aus tritt in sämmtlichen Eisenbahnwerkstätten gestattet. Es muss dieser Mann wohl mit Leichtigkeit geeignete Leute finden, welche den Verkauf seiner Uhren an ihre Untergebenen bei monatlichen Abzahlungen per sönlich übernehmen. Diese Leute rekrutiren sich meistens aus höheren Beamten, Stationsvorstehern, Werkmeistern u. s. w. Es sollen oder sind vielmehr in gar nicht langer Zeit über 2400 Uhren in dieser Weise von dem Hausirer untergebracht worden. Es ist anzunehmen, dass, wenn er Hannover genug ausgebeutet hat, er auch noch anderen Städten seine _^^r Ham Aufwartung machen wird. Welche Perspective sich für alle Collegen damit eröffnet, davon kann ein jeder sich mit Leichtigkeit ein Bild machen. Es ist vor drei Wochen ein anderer Händler in Hannover ge wesen, welcher das Geschäft in Regulatoren in derselben Weise machen wollte. Der Verein zu Hannover hat deshalb kurz entschlossen eine Petition mit den Unterschriften sämmtlicher Mitglieder und auch von Nichtmitgliederu an den Herrn Reichskanzler abgesendet unter Beifügung einer beglaubigten Abschrift des erwähnten Circulars, und erlaube ich mir, Ihnen diese Petition hiermit vorzulegen. Es ist jedoch, wie wir anzunehmen guten Grund haben, dieser Händler durchaus nicht die Haupt-, sondern lediglich die Nebenperson in diesem Drama. So ist uns unter anderm zu Ohren gekommen, dass vor kurzer Zeit der Sohn eines Uhrenfabrikanten aus Chaux de Fonds, welcher in Berlin domizilirt und mit diesem Händler in enger Beziehung stehen soll, bei uns war, um die Verkäufe dieses Hausirers zu controliren. Das Urtheil über die Handlungsweise der betreffenden Firma zu fällen, über lässt der Verein Hannover der Versammlung.“ (Bravo!) Auf Wunsch wird die Petition durch Coll. Baumgarten-Berlin vor getragen. Dieselbe lautet: Hochgebietender Herr Reichskanzler, Durchlauchtigster Fürst! Euer Durchlaucht nahen sich die gehorsamst Unterzeichneten Uhr macher der Königl. Residenzstadt Hannover mit nachfolgender Vorstellung und Bitte: „Seit geraumer Zeit lässt eine nichtdeutsche Uhrenfabrik, angeblich in der Schweiz, ihre Fabrikate durch ihren angeblichen Vertreter für Deutsch land, einen Herren Albrecht Költzsch in Berlin, in Hannover an Private in der Weise verkaufen, dass zu dem Verkauf der Uhren Staatsbeamte engagirt werden. Welche Ausdehnung diese Verkaufsart von Uhren be reits angenommen hat, darüber giebt das in beglaubigter Abschrift ge horsamst angeschlossene Cirkular des Költzsch mit dem Namensverzeichniss seiner Uhrenabnehmer den näheren Aufschluss. So weit unsere Er mittelungen reichen, sind in der Stadt Hannover von Eisenbahnbeamten, Stationsschreiber, Stationsvorsteher und Werkmeister mit dem Verkauf von Uhren durch Költzsch engagirt worden, und es sollen jene Herren dieses Nebengeschäft sehr schwunghaft betreiben. Die Thätigkeit beim Verkauf von Uhren soll nun von jenen Staatsbeamten, wenn wir recht unterrichtet sind, vorzugsweise bei ihnen unterstellten Arbeitern mit wöchentlichem Lohn in Anwendung kommen. Um diesen Leuten den Ankauf von Uhren zu erleichtern, werden den Abnehmern Ratenzahlungen gewährt und diese durch direkte Abzüge von dem Wochenlohn resp. dem Monatsgehalt Seitens des Kassenrendanten abgeführt. Auch ist uns mit- getheilt wmrden, dass besagter Herr Költzsch eine Bescheinigung Sr. Excellenz des Herrn Eisenbahnministers Maibach besitzen soll, auf Grund deren er di£ Erlaubniss habe, in allen Bahnhofswerkstätten ungenirt ein- und ausgehen zu dürfen. B wahrheitet sich diese Mittheilung, dann können wir gelinde Zweifel nicht unterdrücken, ob jene Erlaubnissertheilung statthaft ist, da durch dieselbe keineswegs ein staatliches Interesse wahr genommen wird. Durchlaucht! Es ist nach unserer bescheidenen An sicht schon an und für sich mit der dienstlichen Stellung eines Staats beamten unvereinbar, Handelsgeschäfte der vorbezeichneten Art zu be treiben; es muss aber auch von unserem Standpunkte als Staatsbürger und als Uhrengeschäfts-Inhaber, die wir unsere Existenz in unserem Ge schäfte begründet haben, dagegen Protest eingelegt werden, dass Staats beamte Handelsgeschäfte, welche dem Hausirhandel gleichkommen, und wodurch ihnen eine besondere Einnahme gewährt wird, betreiben dürfen. Der Staatsbeamte hat durch die völlig ausreichende Besoldung eine sorgen freie Existenz, wir Gewerbetreibenden dagegen sind naturgemäss darauf angewiesen, durch den Verkauf unserer Artikel uns unsere Existenz zu erhalten. Es wird Ew. Durchlaucht genügend bekannt sein, wie fürchter lich Handel und Gewerbe seit mehreren Jahren in Deutschland darnieder- liegen und welche Tragweite dieser allgemeine Stillstand auf die kleinere Geschäftswelt übt. Noth und Sorgen sind tägliche Gäste bei uns, und die Zeit, wo eine allgemeine Verarmung bei uns eintritt, scheint nicht mehr fern zu liegen. Auf Grund dieser nicht wegzuleugnenden Thatsache rufen wir daher den Schutz Ew. Durchlau-ht an und halten uns über zeugt, dass wir gnädiges Gehör finden werden. Da es' als sehr wahr scheinlich angesehen werden muss, dass in dem vorliegenden Falle nicht allein Eisenbahnbeamte, sondern auch andere Staatsbeamte mit dem Ver kauf von Uhren sich befassen, so richten wir an Ew. Durchlaucht die ehrerbietige Bitte: Gnädigst verfügen zu woilen, dass sämmtlichen Staats beamten der Handel mit Uhren strengstens zu untersagen ist“. Euer Durchlaucht u. s. w. Hannover, 23. August 1882.“ Auch Coll. Riedel-Dresden berichtet, dass der Dresdener Verein gegen die Ratenverkäufe von Uhren an Beamte seitens des Händlers Költzsch, bei denen Vorgesetzte^ für pünktliche Zahlungen Sorge tragen und dafür Provision erhalten, beim Königl. sächs. Ministerium vorgegangen ist. Das Königliche Ministerium hat dem Verein geantwortet, dass die Beamten ver anlasst worJen sind, sich künftig derartiger Vermittelungen gänzlich zu enthalten. Coll. Baumgarten-Berlin bittet alle Vereine, wenn derartige Manipu lationen versucht werden sollten, in ähnlicher Weise gegen diese Schädi gung des reellen Geschäftsbetriebes bei sämmtlichen deutschen Regie rungen vorzugehen. Coll. Schmalfeld-Neustrelitz wünscht ausdrücklich zu constatiren, dass sich zu ähnlichen Geschäften sogar hier und da ein Uhr macher hergiebt. Schliesslich wird folgender Antrag einstimmig angenommen: „Der Centralverband hält es für den geeignetsten Weg, gegen die Ratenverkäufe dadurch vorzugehen, dass jeder Verein die vor kommenden Fälle bei der zuständigen O'berbehörde zur An zeige bringt und um Abhülfe bittet.“ Vorsitzender: Meine Herren! Indem wir jetzt auf vielseitigen Wunsch die Verhandlungen für heute schliessen wollen, fühle ich mich gedrungen den Vereinen von Dresden und Hannover auch seitens des Vorstandes für^J
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