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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 6.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454461Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454461Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454461Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (15. Oktober 1882)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Verbandstag in Nürnberg (Fortsetzung von No. 19)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 6.1882 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1882) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1882) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1882) 15
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1882) 21
- AusgabeNr. 5 (1. März 1882) 29
- AusgabeNr. 6 (15. März 1882) 37
- AusgabeNr. 7 (1. April 1882) 45
- AusgabeNr. 8 (15. April 1882) 53
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1882) 61
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1882) 69
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1882) 77
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1882) 85
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1882) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1882) 101
- AusgabeNr. 15 (1. August 1882) 109
- AusgabeNr. 16 (15. August 1882) 117
- AusgabeNr. 17 (1. September 1882) 125
- AusgabeNr. 18 (16. September 1882) 133
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1882) 141
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1882) 149
- ArtikelBekanntmachung 149
- ArtikelDer Verbandstag in Nürnberg (Fortsetzung von No. 19) 149
- ArtikelDie Taschenuhrenfabrikation und die Vollendung von Rohwerken ... 152
- ArtikelZur Theorie der Reglage (Fortsetzung von No. 14) 152
- ArtikelEiniges über Optik (Fortsetzung von No. 18) 153
- ArtikelAus der Werkstatt 154
- ArtikelVereinsnachrichten 154
- ArtikelPatent-Nachrichten 155
- ArtikelBriefkasten 155
- ArtikelInserate 156
- AusgabeNr. 21 (1. November 1882) 157
- AusgabeNr. 22 (15. November 1882) 165
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1882) 173
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1882) 181
- BandBand 6.1882 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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150 r^fsta statiren, dass nur sehr wenige davon Gebrauch gemacht haben, so dass die meisten Exemplare in den Papierkorb wandern mussten. Um die Verbreitung dieser Artikel noch in anderer Weise zu befördern, sind sie an 3 bis 400 Zeitungsredactionen gesandt worden, mit der Bitte um unentgeltliche Aufnahme, leider müsse er aber auch hier constatiren, dass der Erfolg sehr gering gewesen ist. — Nicht zehn Prozent der Blätter haben die' Artikel aufgenommen, und viele so verstümmelt, dass der Werth fast illusorisch wurde. Die Hülfe der Presse, wie sie der Thüringer Verband in Aussicht nimmt, würde unsere Kasse mit einem einzigen Versuch voll ständig aufsaugen. Nach einigen weiteren Erörterungen fährt der Vorsitzende fort, dass er den Antrag zwar für einen sehr wohlgemeinten halte, aber doch be tonen müsse, dass der Schwerpunkt auch hier vor allen Dingen in den Vereinen selbst liege. Der Vorstand wird sicherlich auch in Zukunft be müht sein, nach besten Kräften in dieser Richtung zu wirken, doch könne er immer nur die Directive geben, während die Collegen und Vereine sich dann bei den Redactionen ihrer Lokalblätter um die Aufnahme be mühen müssten, wie dies von einzelnen Vereinen auch mit gutem Erfolge geschehen sei. — Sollte dem Vorstande eine grössere Aufgabe gestellt werden, so müsse er als ehrlicher Mann erklären, dass dieselbe uner füllbar wäre. Coll. Alt-Darmstadt meint, dass es jedem Verein selbst überlassen bleiben müsse, sich seiner Haut zu wehren. Coll. Elsass-Wiesbaden bittet die Versammlung, nachdem die Un möglichkeit dargelegt worden ist, in der von Coll. Felsz gewünschten Weise vorzugehen, sich dahin entscheiden zu wollen, dass der Vorstand ihm nöthig erscheinende Publikationen in jetziger Weise auch ferner erlassen möge. Coll. Felsz findet es sehr traurig, dass die einzelnen Vereine nicht einmal für Verbreitung von fertig gestellten Artikeln sorgen mögen und rühmt nochmals die kolossalen Erfolge des deutschen Nähmaschinen- Fabrikanten-Vereins dem freilich 40,000 Mark zur Verfügung stehen. Er findet die Ausgaben für Verbreitung von Flugblättern nicht so hoch, dass sie unerschwinglich wären. — Coll. Martin-Stuttgart entgegnet, dass Beilagen für eine Auflage von 20,000 Exemplaren mindestens 70 bis 80 Mk. kosten, Redner giebt zu, dass durch geeignete Benutzung der Presse manches Gute gestiftet werden kann, wie der Stuttgarter Verein durch Verbreitung eines von einem Collegen gebrachten Artikels selber erfahren hat. — Coll. Bartholome-Göppingen constatirt dasselbe. Auch die Göppinger Collegen haben manche Artikel einrücken lassen, die mit Freuden von dem Redacteur aufgenommen worden sind, wenn sie nicht zu lang waren. — Coll. Schweppenhäuser-Frankfurt a. M. will den Vorstand autorisiren in allen vorkommenden Fällen zu thun, was er kann; derselbe werde über das, was nach seinen Erfahrungen das Richtige ist, nicht hinaus gehen. Am Schluss bittet Redner, dem Vorstand die Vollmacht, die er bereits besitzt einfach zu bestätigen, welches der kürzeste Weg sei, die Discussion zu beendigen. hachdem noch die Coll. Elsass-Wiesbaden, Engelbrecht-Berlin und Felsz-Naumburg zur Sache gesprochen haben, wird der Antrag des Thüringer Verbandes mit Hinweglassung der Worte „öfter und wirksamer als bisher“ einstimmig angenommen. Zu 4 k. Preisausschreiben für einen Leitfaden zum Unterricht oder zum Selbststudium der mathematischen Wissenschaften unter specieller Berücksichtigung ihrer praktischen Verwerthung in der Uhrmacherkunst (Antrag des Thüringer Verbandes) verliest der Vorsitzende einen Brief von Herrn Director Grossmann an der Uhrmacherschule in Locle, wonach diesem der Gedanke, in einem Werke alle Fächer der Mathematik zu behandeln, praktisch schwer ausführbar erscheint. Er empfiehlt dagegen getrennte Preisausschreiben zu erlassen. Herr Grossmann - Glashütte: „Der Antrag ist gut gemeint, und man muss ja zugeben, dass es für einen Uhrmacher, der in den Jahren vor gerückt ist und praktische Aufgaben vor sich sieht, der mit den Bedürf nissen des Lebens zu ringen hat, eine harte Aufgabe ist, wenn er daneben mit den Grundsätzen der Mathematik sich bekannt machen soll. Aber, wenn man einen Leitfaden für unsere Bedürfnisse wünscht, hat man die Sache am Unrechten Ende angefasst. Die Mathematik ist die aller abstrakteste Wissenchschaft, sie verträgt es am allerwenigsten, wenn man sie einer besonderen Richtung dienstbar machen will. Bei den Naturwissenschaften ist das viel eher möglich. Ein Lehrbuch der Physik und der Mechanik mit besonderer Rücksicht nahme auf die Uhrmacherkunst wäre ein keineswegs unglücklicher oder unzeitgemässer Gedanke. Die Mathematik muss man sich in ihrer All gemeinheit zu eigen machen. Man kann sich dabei immerhin in recht bescheidenen Grenzen halten und doch das volle Verständniss für die Fachliteratur sich sichern. Ich würde daher rathen, den Antrag in dieser Form abzulehnen und dem guten Willen in anderer Weise zu entsprechen, indem ein Leitfaden der Physik und Mechanik ausgeschrieben wird.“ Seitens Coll. Schmalfeld wird auf ein Werk von Zachariä hinge wiesen, das zwar gerade kein Lehrbuch sei, aber vielleicht den beabsich tigten Zweck erfüllen würde. — Coll. Felsz vertheidigt den Antrag des Thüringer Verbandes, der aber, nachdem auch noch Herr Dir. Lindemann dagegen gesprochen, gegen 3 Stimmen abgelehnt wird. Zu 4 1 „sonstige Anträge“ liegt ein Antrag auf Aenderung des Ver bands-Lehrvertrages vor, da ein Rechtsanwalt herausgeklügelt hat, dass der Schlusssatz des § 10: „etwa entstehende Streitigkeiten werden durch das Schiedsgericht entschieden“ sich nur auf § 10 selbst: „für allen durch den Lehrling verursachten Schaden hat der Vater des Lehrlings aufzu kommen“ beziehen könne. Da dies aber nicht der Sinn des Schluss satzes von § 10 sein kann, da vielmehr das angerufene Schiedsgericht über alle Streitigkeiten endgültig entscheiden soll, so beantragt der Vor stand, den Schlusssatz des § 10 zu streichen und nach § 15 einen neuen §16 einzufügen: „Alle aus diesem Lehrvertrag entstehenden Streitig keiten werden durch den Vorstand des Vereins der Uhrmacher von im\^- • • • oder als Schiedsgericht nach Befinden Beisein der streitenden Parteien entgültig entschieden. Der jetzige § 16 wird dann § 17. Zugleich ist zwischen „oder“ und „als Schiedsgericht“ der freie Raum grösser zu lassen. Coll. Schmalfeld: „Für den, der diesen Antrag unterschrieben hat, ist die gerichtliche Entscheidung iu allenFällen ausgeschlossen, er hat sich also unbedingt dem Ausspruche des Schiedsgerichts zu fügen.“ Der Vorsitzende macht hierbei darauf aufmerksam, dass trotzdem der Rechtsweg nicht zu vermeiden sei, wenn sich der unterliegende Theil nicht fügen will. Eine solche Klage würde aber einfach nur auf Erfüllung des Aus spruches vom Schiedsgericht zu stellen sein und jedenfalls nur äusserst selten Vorkommen. Das Gewerbegesetz sagt ausdrücklich: Die Berufung auf den Rechtsweg kann nicht ausgeschlossen werden. Ohne weitere Debatte wird der Antrag einstimmig angenommen. Der Vorsitzende bittet, dass die Versammlung sich damit einverstanden er kläre, den noch vorhandenen Vorrath von Lehrverträgen aufzubrauchen und erst bei der neuen Auflage die Aenderung vorzunehmen. (Wird genehmigt.) Die Versammlung geht hiernach zu Punkt 6 der Tagesordnung, Be- rathung über die Frage, ob es sich im Hinblick auf das neue Innungs gesetz und das vom deutschen Reichsamt des Innern erlassene Normal- Innungsstatut empfiehlt, die Umwandlung unserer jetzigen Vereine in Innungen anzustreben, über. In einigen einleitenden Worten theilt der Vorsitzende die Gründe mit, welche den Vorstand veranlasst haben, diesen Gegenstand zur Be- rathung resp. Entscheidung zu bringen, und betont dabei, dass dieser Punkt lediglich eine Frage, keinenfalls aber ein Antrag des Vorstandes sei, wie von einigen Seiten irrthiimlich angenommen worden ist. Der Verbandstag möge darüber ganz frei entscheiden, damit dem künftigen Vorstande die in dieser Sache einzuschlagende Richtung vorgeschrieben werde. Coll. Elsass-Wiesbaden empfiehlt Uebergang zur Tagesordnung, da die zum Rhein-Main Gauverbande gehörenden Vereine nicht gewillt sind, sich in Innungen umzuwandeln. Coll. Cordes-Leipzig spricht für Umwandlung der Vereine in Innungen, indem der § lOOe der Gewerbenovelle den letzteren gewisse Rechte inbetreff der Lehrlingsangelegenheiten gewähre, welche freien Vereinen nicht zustehen. Redner meint, dass die Vereine sich bis Ende 1885 in Innungen umwandeln müssen, weshalb er dafür sei, die Umbildung schon jetzt vorzunehmen. Coll. Jordan-Nordhausen widerspricht dem, indem er ausführt, dass eine Auflösung unserer Vereine von Seiten der Regierung undenkbar und absolut unmöglich ist, so lange die preussische und deutsche Ver fassung besteht, welche uns Vereinsfreiheit garantirt. In dem Gesetz heisst es blos, die Regierung kann Innungen, welche das neue Innungs statut bis Ende 1885 nicht angenommen haben, auflösen, aber niemals freie Vereinigungen, wie wir sie bilden. Er beantrage gleichfalls Ueber gang zur Tagesordnung. Coll. Bartholome-Göppingen schliesst sich dem an. Coll. Gebhard-München wünscht, dass wir doch , den Versuch machen, wie das neue lnnungsgesetz sich bewährt. Er hält den Vortheil, den dasselbe in betreff des Lehrlingswesens bietet für wichtig genug, um den Versuch zu wagen, unsere Vereine in Innungen umzubilden. Coll. Meinicke-Hamburg führt dagegen aus, dass diese Frage ganz entschieden mit „Nein“ beantwortet werden müsse, da das neue Innungs gesetz resp. Innungsstatut fast gar keine Vortheile biete. Die einzige Verheissung liege in dem § lOOe, aber der daraus etwa entspringende Vortheil sei so gering, dass er gegenüber den grossen Schwierigkeiten, welche die Umwandlung unserer freien Vereine in Innungen verursachen würde gar nicüt in Betracht gezogen werden kann. — Das neue Innungs statut legt den Mitgliedern zwar eine grosse Menge Pflichten auf, bietet denselben aber fast gar keine Rechte, die sie nicht als Mitglieder freier Vereine auch gemessen. Coll. Felsz-Naumburg spricht ebenfalls gegen die Umwandelung der Vereine in Innungen und hebt insbesondere hervor, dass das neue In nungsstatut mehr für Handwerker im Allgemeinen berechnet sei, wogegen es für uns Uhrmacher fast in keinem einzigen Punkt passe. Redner ist für Uebergang zur Tagesordnung unter Angabe der Motive. Nachdem der Vorsitzende eine Zusammenstellung der hierbei zu Tage getretenen Ansichten und Anträge gegeben hat, wird zur Abstimmung geschritten und folgende Resolution mit grösser Majorität angenommen. „In Anbetracht, dass den Innungsmitgliedern neben den vielen Pflichten durch das neue Innungsgesetz resp. Innungsstatut keine nennenswerthen Rechte eingeräumt werden, hält es der Verbandstag für jetzt nicht als ge- rathen, unsere Vereine in Innungen umzuwandeln, und geht deshalb über die vorliegende Frage zur Tages ordnung über.“ Zu Punkt 7, Petition behufs Verleihung des Rechtes an die gewerb lichen Verbände, dass nur Mitglieder derselben zur Ausbildung von Lehr lingen befugt sein sollen, führt der Vorsitzende Folgendes aus: „Meine Herren' In den soeben geführten Verhandlungen ist von mehreren Rednern erschöpfend nachgewiesen werden, dass das neue In nungsgesetz gegenüber den mannigfachen Pflichten keine nennenswerthen Rechte einräumt, so dass es unter den obwaltenden Verhältnissen nicht als rathsam erscheinen kann, unsere Vereine zu Innungen umzugestalten. Betrachten wir dagegen die Frage, ob unsere Vereine, die nur durch moralische Ueberzeugung zusammengehalten werden, für alle Zukunft ge sichert sind, so können wir nach den gemachten Erfahrungen einige Zweifel nicht unterdrücken. Es sind beispielsweise viele Vereine einzig und allein an inneren Streitigkeiten zu Grunde gegangen, andere wieder, dass nach dem Ableben des Vorsitzenden, keine geeignete Per sönlichkeit für dieses Amt zu finden war, u. s. w. Ich will Ihnen hierbei nur kurz anführen, dass seit dem letzten Verbandstage nicht weniger als nL ■ - —rr
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