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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 8.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454463Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454463Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454463Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (1. Oktober 1884)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- C. Alb. Mayrhofer's elektrisches Correspondenz-Uhren-System mit hydro-pneumatischem Betriebe
- Untertitel
- (Deutsches Reichspatent)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 8.1884 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1884) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1884) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1884) 15
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1884) 21
- AusgabeNr. 5 (1. März 1884) 29
- AusgabeNr. 6 (15. März 1884) 37
- AusgabeNr. 7 (1. April 1884) 45
- AusgabeNr. 8 (16. April 1884) 53
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1884) 61
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1884) 69
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1884) 77
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1884) 85
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1884) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1884) 101
- AusgabeNr. 15 (1. August 1884) 109
- AusgabeNr. 16 (15. August 1884) 117
- AusgabeNr. 17 (1. September 1884) 125
- AusgabeNr. 18 (15. September 1884) 133
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1884) 141
- ArtikelBekanntmachung 141
- ArtikelBericht des Aufsichtsrathes der deutschen Uhrmacherschule zu ... 141
- ArtikelUeber Steinarbeiten in der Uhrmacherei (Fortsetzung von No. 17) 143
- ArtikelEiniges über den elektrischen Strom, elektrische Uhren und ... 143
- ArtikelC. Alb. Mayrhofer's elektrisches Correspondenz-Uhren-System mit ... 144
- ArtikelAus der Werkstatt 145
- ArtikelSprechsaal 145
- ArtikelVereinsnachrichten 145
- ArtikelVermischtes 145
- ArtikelBriefkasten 146
- ArtikelInserate 146
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1884) 149
- AusgabeNr. 21 (1. November 1884) 157
- AusgabeNr. 22 (15. November 1884) 165
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1884) 173
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1884) 181
- BandBand 8.1884 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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No. 19 Deutsche Uhrmacher-Zeitung 145 weder in die in der Fig. 3 gezeigte, oder punktirt angedeutete Lage be hufs Oetfnung des einen und Schliessung des anderen Wechsels oder umgekehrt gebracht werden. (Fortsetzung folgt.) Aus der Werkstatt. Vorrichtung zum Schleifen und Policen schräger Flachen, Kanten n. dergl. Im Juliheft des „Horologual-Journal“ wird von Herrn Bridg man, einem englischen Uhrmacher, ein von ihm construirtes Maschinellen v er- öffentlicht, welches sich beim Schleifen und Poliren schräger Flächen, gebrochener Kanten und bei manchen anderen Arbeiten als recht nütz lich erwiesen hat, da man mittelst desselben dem zu bearbeitendCl Gegenstand jede beliebige Neigung zur Schleif- oder Polirfeile geben kann, welche von der Vorrichtung dann unverrückbar festgehalten wird. Das hierbei abgebildete Maschin ellen besteht zunächst in der kräftigen, solid hergestellten Grund- oder Haupt platte c, in welcher das gleichfalls sehr kräftige Charnierstück b gut be festigt ist. Das mit dem Letzteren durch ein Gelenk verbundene Klöb- chen a dient zum Festhalten der zu bearbeitenden Gegenstände, d zeigt die gehärtete, stählerne Auflage für die Schleif- oder Polirfeile. Diese Auflage ist bei e auf die Grundplatte festgeschraubt und kann in jede be liebige Höhe zu derselben gebracht werden, da das Loch, durch welches die zur Befestigung dienende Schraube hindurchgeht, länglich ausgefeilt ist, wie bei e veranschaulicht wird. Die Vorrichtung besteht ferner noch aus der Klappe f, deren Zapfen in zwei auf der Grundplatte c be festigte Klöbchen eingehängt sind. Um dieser Klappe oder Platte die gewünschte Neigung zur Grundplatte geben zu können, ist sie mit einer hindurchragenden, auf der Zeichnung nicht sichtbaren Schraube versehen, die sich mit ihrem Ende auf die Grundplatte stützt, wenn die Klappe dagegen gedrückt wird. Die Letz tere kann somit durch Hinein- und Herausschrauben dieser Schraube in die gewünschte Stellung gebracht werden. Der Gebrauch der Vorrichtung erklärt sich hiernach von selbst und soll nur noch auf die besonders nützliche Eigenschaft derselben hinge wiesen werden, dass das Klöbchen a, in welchem die zu bearbeitenden I ' Gegenstände gehalten werden, immer wieder genau in dieselbe Lage j zurückkommt, wenn es zur besseren Besichtigung der Arbeit umgelegt worden ist. • Sprechsaal. Verehrliche Redaction! Mit vielem Interesse habe ich aus Nr. 18 Ihres geschätzten Blattes von dem Beschlüsse des Verbandes „Thüringer Uhrmacher“ Kenntniss genommen, bezüglich des dritten, sogenannten Secundenzeigers bei Re gulateuren. Ich kann diesem Beschlüsse in seinem Sinne nur voll und ganz beitreten, und habe mich auch schon früher bei verschiedenen Ge legenheiten über die Unsitte dieses gänzlich zwecklosen Zeigers ausge sprochen, aber immer wieder bin ich, wie jeder andere Fabrikant zur An bringung dieses Zeigers gezwungen worden, weil er bei neunzig Prozent der gemachten Bestellungen verlangt wird. — Es sind nur wenige der Herren Grossisten welche sich im Principe von diesem dritten Zeiger losgesagt haben und bei ihren Abnehmern wiederum dafür wirken. — Würde dieses Princip.von einer grösseren Anzahl Grossisten angenommen und von den Herren Uhrmachern wiederum dem Publikum die Ueberflüssigkeit dieses Zeigers stets vor Augen geführt so würde dessen Beseitigung bald er- erlangt sein; ohne diese Vorbedingung geht es aber leider nicht. — Der Fabrikant kann einseitig nichts thun, sondern hat sich nach den Be stimmungen seines Auftraggebers zu richten. — Es sollte mich freuen, wenn ich hierdurch zur Erreichung des vorgenannten Zweckes beige tragen hätte, und die 60 theilige Secunde vom 30er Steigrad ausgehend immer weniger verlangt würde. Die 80 theilige Secunde vom 40er Steigrad ausgehend, hat dagegen j doch einen gewissen Werth, wenn auch weniger für das Publikum als j für den Uhrmacher, wie mir die Herren Collegen zugeben werden. Ich I erinnere mich hierbei einer Aeusserung meines verehrten Freundes und | Collegen Herrn A. Schmalfeld in Neustrelitz, welcher mir einst sagte, dass I ihm die 80 theilige Secunde das Reguliren einer Uhr in viel kürzerer Zeit ermögliche, da man mit Genauigkeit kleinere Zeitintervalle bis zu I % Secunde beobachten kann. | Freiburg i. Scbles, 29. Septbr. 1834. Gustav Becker. Vereinsnachrichten. Verein Osnabrück und Umgegend. Die diesjährige Generalversammlung unseres Vereins wurde am | 4. August im Gesellschaftshause zu Osnabrück unter Leitung des Vor- | sitzenden, Herrn Coll. A. Lescow abgehalten. Nach Vorlesung des Protocolls der letzten Generalversammlung be richtete derselbe über die Thätigkeit des Vereins im verflossenen Jahre und sprach am Schluss die Hoffnung aus, dass der Verein auch ferner fest Zusammenhalten werde, womit sich auch die directen und materiellen Vortheile für die Mitglieder mehren würden. Hiernach wurde Herr Coll. Fahlmann in Ankum als Mitglied auf genommen und freudig begrüsst. Zur festgestellten Tagesordnung übergehend, erstattete der Cassirer, Herr Coll. Schenk zunächst den Cassenbericht, aus welchem sich ein Bestand von 40 Mk und 89 Pf. ergab. Demselben wurde seitens der Versammlung dankend Decharge ertheilt, da die Rechnung schon vorher revidirt und richtig befunden worden war. Bei den hierauf folgenden Wahlen wurde der bisherige Vorstand durch Acclamation auf’s Neue berufen, während zu Prüfungskommissarien die Collegen H. Diekamp-Ibben- büren, C. Tappe-Melle, E Westerfeld, W. Krüger und A. Steinert, letztere aus Osnabrück, durch Stimmzettel ernannt wurden. Zu Punkt III. der Tagesordnung, Bericht über die Schritte, welche der Verein gegen den Hausirhandel mit Uhren unternommen hat, machte der Unterzeichnete folgende Mittheilungen: Gegen Anfang Mai d. J. versuchte der bekannte Uhren händler K. aus Berlin seine Uhren hier an den Mann zu bringen, und erkor sich als hauptsächlichstes Arbeitsfeld das hiesige grosse Stahlwerk und die Draht zieherei der Herren Witte und Kämper. Sobald der Verein davon Kunde erhielt, erachtete er es für seine Pflicht, dagegen einzuschreiten, da er einen nach dem Gesetz verbotenen Hausirhandel mit Taschenuhren darin erblicken musste. Bei deD äusserst schlau angelegten Geschäftsmani pulationen des K. war es jedoch schwer, dagegen anzukämpfen. Derselbe hatte zwar ein grosses Lager von Taschenuhren sowie Zeichnungen von Regulateuren mitgebracht, den Verkauf (auf kleine Ratenzahlungen) aber einem Beamten des Werks übertragen, welcher auch die Gelder einzu- kassiren hatte. Der Hausirhandel des K. sah demnach aus wie ein Com missionsgeschäft und wurde auch von der hiesigen Polizeibehörde, an welche wir uns beschwerdeführend wmndten, so beurtheilt. Dieselbe sagte uns aber ihre Hilfe bereitwilligst zu, sobald wir den Beweis erbringen könnten, dass der K. hier Uhren direkt verkauft hat. Der Director des Stahlwerks, dem wir natürlich auch Mittheilung davon machten, war sehr erstaunt darüber, dass hinter seinem Rücken solche Manipulationen gemacht werden und versprach uns, dieselben sofort zu inhibiren, was auch geschehen ist. Derselbe gab uns den Rath, dieses Geschäftsgebahren der hiesigen Handelskammer zu unterbreiten, welches auch von unserem Anwalt empfohlen wurde, da ein solches Durch schlüpfen durch die Maschen des Gesetzes überall bekannt werden müsse. Wir haben nicht unterlassen, bei der Handelskammer Vorstellungen da gegen zu machen und sind derselben zu grossem Dank verpflichtet, dass sie so bereitwillig unsere Interessen vertreten hat. Bei dem zweitgrössten hiesigen Werk, der Drahtzieherei, hatte der Hausirer K. kein Glück, weil der Director zeitig genug unterrichtet wurde und die edle Absicht des K. richtig benrtheilte. — Um ähnliche Fälle in den umliegenden Städten und Ortschaften zu verhüten, wurde den auswärtigen Mitgliedern angerathen, auf den in ihrer Nähe liegenden Werken und Fabriken sich einiger Vertrauenspersonen zu versichern, die sofort Kenntniss geben, wenn solche Arbeiterbeglücker sich zeigen, und die beobachten und berichten, wie diese ihre Geschäfte machen. Das Gesetz gegen den Hausirhandel mit Taschenuhren steht uns zur Seite, und ist es nun unsere Sache, durch gesetzmässige Selbst hilfe uns dieser Parasiten des Geschäfts zu entledigen und ihre Mani pulationen zur Umgehung des Gesetzes zur Anzeige zu bringen. Dieser Fall zeigt aufs Neue den Nutzen der Vereinigung, der handgreif lich genug ist, um jeden Collegen zu bestimmen, Vereine zu gründen, oder benachbarten Vereinen beizutreten. — Herr College Diekamp-Ibbenbüren referirte hiernach über die Innungs frage, wobei er betonte, dass er diese Frage mit grossem Interesse ver folge und immermehr für die Innungen eingenommen werde, besonders jetzt, wo denselben nach dem bekannten Antrag des Abgeordneten Acker mann die Ausbildung der Lehrlinge zum Nutzen des gesammten Hand werkerstandes ausschliesslich in die Hand gelegt werden solle. Nach längerer Diskussion sprach die Versammlung sich dahin aus, dass es für die Gesammtheit der deutschen Uhrmacher rathsam sei, Innungen zu bilden, sobald der Ackermann’sche Antrag vom Bundesrath geneh migt wird. Nach Erledigung des letzten Punktes der Tagesordnung: Gemein nützige Mittheilungen, fand der Schluss der Generalversammlung und sodann ein gemeinschaftliches Mittagsmahl statt, welches in der gemüth- lichsten Weise verlief. Die Trennungsstunde, welche uns die werthen auswärtigen Mitglieder wieder entführte, rückte leider viel zu früh heran. W. Krüger, Schriftführer. Vermischtes. Eine Lucke im Hausirgesetz. Das freudig begrüsste Gesetz, durch welches das ITausiren mit Taschenuhren verboten wird, hat leider eine wesentliche Lücke, wie w T ir durch eine Verhandlung, welche sich am 16. September beim ßamberger Schöffengericht abspielte, belehrt werden. Man berichtet uns darüber vom gleichen Tage: „Schon seit längerer Zeit werden die kgl. Bureaux, insbesondere aber die Bureaux der Post uud Eisenbahn, von Reisenden heimgesucht, welche den Beamten alle Arten Taschenuhren offeriren und dabei in Wirklichkeit auch gute Ge schäfte machen. Wenn nun, wie heute amtlich festgestellt, eine Berliner Uhrenhausirfirma Hunderte von Uhren in Bamberg und Umgegend ab gesetzt hat und dadurch das ansässige Uhrmachergewerbe auf Jahre unterbunden wird, so war es sicher nur ein Akt der Selbsthilfe, das hiesige Uhrmacher derartigen Geschäfts-Manipulationen zu Leibe rückten, um so mehr, als die Deutsche Uhrmacher-Zeitung (Nr. 12 Jahrg. 1884) in dieser Richtung die Collegen auffordert,. alle Versuche zur Ueber- tretung des Gesetzes zur Kenntniss der Gerichte zu bringen. Die hiesigen Uhrmacher beschuldigten daher den Reisenden Chr. Friedr. Schlott, im Dienste der Firma Albert Költsch in Berlin (welche 17 Agenten ausschickt), sich durch Verkauf von Uhren gegen den § 148,
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