Delete Search...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 8.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454463Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454463Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454463Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1884)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patent-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Inserate
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 8.1884 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1884) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1884) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1884) 15
- ArtikelBekanntmachung 15
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule zu Glashütte 15
- ArtikelVerhältnisse zwischen Unruhe, Zugfeder und Spirale (Fortsetzung ... 15
- ArtikelDie Uhrenindustrie auf der schweizerischen Landesausstellung in ... 16
- ArtikelDie Taschenuhrenfabrikation in Silberberg 17
- ArtikelUeber Musikwerke und deren Reparatur (Fortsetzung von No. 2) 18
- ArtikelVereinsnachrichten 18
- ArtikelPatent-Nachrichten 19
- ArtikelBriefkasten 19
- ArtikelInserate 19
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1884) 21
- AusgabeNr. 5 (1. März 1884) 29
- AusgabeNr. 6 (15. März 1884) 37
- AusgabeNr. 7 (1. April 1884) 45
- AusgabeNr. 8 (16. April 1884) 53
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1884) 61
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1884) 69
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1884) 77
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1884) 85
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1884) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1884) 101
- AusgabeNr. 15 (1. August 1884) 109
- AusgabeNr. 16 (15. August 1884) 117
- AusgabeNr. 17 (1. September 1884) 125
- AusgabeNr. 18 (15. September 1884) 133
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1884) 141
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1884) 149
- AusgabeNr. 21 (1. November 1884) 157
- AusgabeNr. 22 (15. November 1884) 165
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1884) 173
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1884) 181
- BandBand 8.1884 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
No. 3 Deutsche Uhrmacher-Zeitung 19 Patent-Nachrichten. Patent - Anmeldungen. Der Anmeldung Datum. I No. Gegenstand der Erfindung. 1884 10. Jan. 18. Jan. P. 1842 Sch. 2675| V. 615 T. 1153 Neuerung an Knopfauf zügen für Taschenuhr. Neuerung, an elektrischen Uhren ohne Aufziehen. Stiftenhemmung mit frei schwingendem Pendel. Werkzeug zum Ausziehen verdeektlieg.Schrauben. Name und Wohnort des Erfinders resp. dessen Vertreters. Ablauf der Ein spruchs frist. Hein. Pippig in Mosbach, Baden. Salomon Schissgail in Kowel, Russland; Vert.: F. C. Glaser i. Berlin. B. Vortmann in Reckling hausen, Westfalen. fiedeonThommeni. Walden burg-Basel; Vertreter: Buss, Sombart & Co. in Magdeburg. 1884 7. März dito dito 14.März Patent-Ertheilung. Datum der öffentlichen Bekannt machung. 1883 24. December 1884 7. Januar 14. Januar Das Patent beginnt am ist einge tragen sub Nr. 21. Januar 1883 31. August 20. Septbr. 23. Juni 24. Juni 20. Juli 12. August 18. Septbr. 15. August 26024 26119 26167 26168 26171 26173 26180 26214 Gegenstand der Erfindung. p «i ta.3 Fortbewegung der Zeiger bei trans parenten Ziffer blättern. Elektr. Normaluhr. Taschenuhr m. Kon taktvorrichtung . Vorrichtung z. An zeigen des Ablau fens einer Uhr. Remontoiruhr mit Frage- und Ant wortspiel. Vorricht, z. Schleifen und Lakiren der Regulator Pendel scheiben und der Gehäuse f. Reise wecker. Vorfall mit Feder für Repetiruhren. Freie Chronometer hemmung. Name u. Wohnort des Erfinders resp. dessen Vertreters. Berlin SW., 22. Januar 1883. Briefkasten.*) Antworten. Zu Frage 1155. Augenübel? Wegen des bezeichneten Augenübels kann der Herr College Faller voll ständig ausser Sorge sein, da es die Sehkraft nicht im geringsten stört. Viele Menschen sind mit dieser Erscheinung behaftet, welche jedoch nur für den Uhrmacher insofern besorgnisserregend ist, als er gerade am meisten auf sein Augenlicht angewiesen ist. Hülfe giebt es für dies Uebel nicht; ich leide daran bereits einige 30 Jahre, habe indess garnichts dagegen gethan, weil mir seiner Zeit eine sehr berühmte Autorität, der Professor Jüngken in Berlin, erklärte, es sei dieser Zustand durchaus ungefährlich, es liege derselbe auch nicht in der Netzhaut, sondern es sei etwas Unerklärliches, welches in der Feuchtigkeit, *) Da wir durch die Beigabe des Inhaltsverzeichnisses vom Jahre 1883 im Raum der heutigen Nummer sehr beschränkt sind, so mussten zu unserem Bedauern einige für diese Nummer bestimmte Artikel, sowie der gr össte Theil des Briefkastens Zurückbleiben; wir werden jedoch alles Rückständige so bald als möglich nachzuholen suchen . Die Redaction. J. Blot in Bourmont (Frankr.); Vertret.: Hugo Pataky in Berlin. A. W. Kientoff in Dallas, Staat Ore gon S. St. A.; Ver treter: Wirth & Co. in Frankfurt a. M. Das Patent- und technische Bureau von Hugo Knoblauch & Co. Inge nieure. 83 C, Oertling in Neu münster. A. Winbauer i. Baden- Wien. Vertreter: C. Kesseler in Ber lin. Altrogge in Altena in Westfalen, C. Votti in Philadel phia, V. St. A.; Ver treter: Hugo Pa- taki in Berlin. F. Tütemann i. Lüden scheid. Gustav Ebelti. Schkeu ditz; Vertreter: H. Knoblauch & Co. in Berlin. die zwischen der Hornhaut und dem Auge sich befindet, herumschwimmt. Ich habe mich bereits so daran gewöhnt, dass ich es nur empfinde, wenn ich eben sehen will, ob ich es noch besitze, und markirt es sich am stärksten auf einem weissen Vorlageblatt, wie es der Uhrmacher auf seinem Werktische zu gebrauchen pflegt. Ich bin vollständig überzeugt, dass die Aeusserung des Professor Jüngken die richtige gewesen, denn merkwürdiger Weise pflegen diese Er scheinungen selten über die Pupille des Auges hinweg zu gehen, wenn man auch danach strebt, dieselben festzuhalten. In dem Augenblicke, wo man sie in der Mitte des Auges festzuhalten denkt, verschwinden sie vielmehr sofort nach der Seite des Auges zurück, wo sie zuvor — ich möchte sagen gewalt samer Weise — heraufgeholt worden sind; denn grösstentheils kamen die Schatten bei stärkeren Bewegungen des Auges, und fast jedesmal kamen sie von unten nach oben und sinken, wenn das Auge still gehalten wird, nach unten zurück, ähnlich als wenn man den Inhalt einer Flasche einmal aufschüttelt. Ich hatte diese Erscheinung zuerst am linken Auge mehrere Jahre, dann verlor es sich ganz; dafür erhielt ich am rechten Auge zu beiden Seiten solche Schatten, von welchen der zur linken Seite der schwächere, während der zur rechten verschiedene Formen annimmt, zuweilen sogar entfernte Aehn- lichkeit mit einem Thiere besit/t. Störend ist es jedoch bei dem Sehen keines-: wegs, und einen für die Sehkraft schwächenden Einfluss hat es bisher auch nicht gehabt, was ich mit Bestimmtheit behaupten kann, da ich meine Sehkraft fast täglich durch den Optometer feststelle. Bei dieser Gelegenheit will ich zugleich eine andere Erscheinung, welche sich bei mir auf der Netzhaut des rechten Aug s gebildet, erwähnen. Ich gebrauche für das linke Auge die Lupe, und seit der Zeit, wo ich auch eine Brille gebrauche, habe ich, um das zeitraubende Abnehmen der Brille oder das Unterschieben der Lupe zu vermeiden, die Lupe mit einem schwächeren Glase versehen, halte dieselbe in der bekannten Weise mit dem Munde und dirigire beim Gebrauch vor die Brille. Da habe ich nun vor mehreren Jahren bemerkt, dass — wenn ich mit geschlossenem Auge in Lampen- oder Sonnenlicht blicke und das Auge so drehe, als wenn ich nach unten sehen will — ich oberhalb durch das geschlossene Augenlid hindurch einen erbsengrossen hell- leuchtenden Punkt erblicke, umgeben mit einem, schwarzen Rande und zur linken Seite einen längeren schwarzen Strich. Dies Bild, es ist die Lupe nebst Brille, kann ich so lange fest halten, bis ich mit dem geschlossenen Auge nach oben sehe. Mit dem geöffneten Auge mag ich sehen, wohin ich will, ich erblicke nichts Derartiges. Ich vermuthe nun, dass dies, da ich die Lupe in der Weise gebrauche, dass sie das Auge nicht umschliesst, von dem Lichte entstanden ist, welches über die Lnpe in den oberen Theil des Auges eingedrungen, und sich so in den oberen Theil der Netzhaut bleibend eingeprägt hat, da dieselbe ja die Eigenschaft der Negativ-Platte bei der Photographie besitzen soll Wäre es da nun nicht möglich, dass durch irgend eine andere Art von Beleuchtung am Werktische dem abgeholfen werden könnte ? Vielleicht ist einer der Herren Collegen so freundlich, hierüber etwas mitzutheilen C. Bree Zu Frage 1179. Entfernung grüner Flecken von vergoldeten Pendulen? Die Grünspanflecken auf vergoldeten Pendulen lassen sich sehr leicht durch Betropfen mit Salmiakgeist entfernen. Man bedient sich dazu eines Bäuschchens Seidenpapier, welches mit Salmiakgeist benetzt ist und tupft mit trockenem Seidenpapier dann so lange nach, bis jede Spur der bezeichneten ätzenden Flüssigkeit entfernt ist. Verschwinden die Flecken nicht beim ersten Male, so muss das Verfahren wiederholt werden. Wenn die Flecken schon längere Zeit auf der Pendule sind, ist in der Regel die Vergoldung an diesen Stellen auch schon angegriffen, und müssen dieselben nach Entfernung der Flecken dann noch mit Muschelgold mittelst eines feinen Haarpinsels betupfr, werden. Fr. i. Fr. a. M. Zu Frage 1190. Gesetzliche Verpflichtung zum Schadenersatz für ein durch Fall beschädigtes Werk, welches nicht im Gehäuse befestigt und beim Glasaufsetzen herausgefallen war? Der in der Frage angezogene Fall ist derartig, dass zu dessen Beurtheilung der Richter die Meinung Sachverständiger anhören muss, wesshalb eine Be sprechung desselben hier ganz am Platze sein wird. Der Richter hat behufs Haftbarmachung zum Schadenersatz stets zu unterscheiden, ob die Beschädigung aus Vorsajz, Versehen oder Zufall geschah. Bei Versehen unterscheidet er noch zwischen groben und mässigen oder geringen Versehen. Der zufällige Schaden braucht nur dann ersetzt zu werden, wenn die Handlung gesetzwidrig war. Eine Ersatzverpflichtung für Schadenzufügung aus geringem Versehen fällt ebenfalls hinweg, wenn der Beschädigte den Nachtheil durch Anwendung der gewöhnlichen Aufmerksamkeit vermeiden konnte. Da also der Besitzer der fraglichen Uhr gewusst hat, dass das Werk bei Oeffnung des Glasrandes herausfallen kann, so musste er Sie darauf aufmerk sam machen, und Sie werden selbst dann nicht gesetzlich haftbar gemacht werden, wenn man es als ein geringes Versehen betrachten wollte, dass Sie nicht zuvor untersuchten, ob das Werk im Gehäuse festgeschraubt war. Es muss aber überhaupt bestritten werden, dass der Uhrmacher verpflichtet werden könnte, sich erst durch eingehende Untersuchung zu überzeugen, ob alles an' Werk und am Gehäuse in völliger Ordnung ist, wenn ihm nur der Auftrag wurde, ein Glas oder einen Schlüssel der Uhr anzupassen, resp diese aufzu ziehen etc. Man denke nur an Fälle, wie sie sich durch mangelhafte Gesperre oder Stellungen, in der Vernietung lose Minutenradstriebe, abspringende Schraubenköpfe u. dgl. m. bilden können! Das Alles mag bis zum Augenblick gehalten haben und geht gerade unter unseren Händen los. Haben wir nun den Schaden herbeigeführt? Waren wir im Stande, uns ohne Weiteres von der Möglichkeit seines Eintritts zu überzeugen? Sind wir also schuld am Schaden? Nimmermehr, er ist vielmehr ein zufälliger, soweit unsere, lediglich aufEr- füllung des uns gewordenen Auftrages hinausgehende Thätigkeit dabei in Frage kommt. r. pv } n (Ohme Verantwortlichkeit.) Amtliche Bekanntmachung. Konkurse. Das Konkursverfahren über das Ver mögen des Friedrich Ficker, Uhrmacher zu Viersen, wird Mangels einer zu vertheilenden Masse eingestellt, Viersen, den 10. Januar 1884. Königl. Amtsgericht, gez. Bellinger. Beglaubigt: Spaethe, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgericht zu Viersen. Ueber das Vermögen des Uhrmachers Gustav Schulze zu Quedlinburg wird heute, am 18. Januar 1884, Vormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Auctions-Kommissar Knoche hier wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 7. Februar 1884 bei dem Gerichte an zumelden. Es wird zur Beschlussfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, über die Bestellung eines Gläubiger ausschusses und eintretenden Falls über die in § 120 der Konkursordnung be zeichneten Gegenstände, sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 15. Februar 1884, Vorm. 10 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gerichte, Zimmer No. 1, Termin anberaumt. Quedlinburg, den 18. Januar 1884. 8228 Königliches Amtsgericht. O ffene Stelle für einen selbstständigen, tüchtigen Uhrmacher - Gehilfen als erster Arbeiter bei 8257 J. Telgrmann Velp (Niederlande). E in tüchtiger und in jeder Arbeit zu verlässiger Gehilfe findet' sofort oder bis zum 1. März dauernde und ange nehme Condition. 8256 E. Haverbeck. Hildesheim i. Hannover. E in wirklich tüchtiger Gehilfe findet sofort angenehme und gut lohnende Stellung bei Alwin lieonhardt 8255 Uhrmacher Zeulenroda i. Thür.
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview