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Sächsische Dorfzeitung : 03.06.1853
- Erscheinungsdatum
- 1853-06-03
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480520429-185306033
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480520429-18530603
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480520429-18530603
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung
- Jahr1853
- Monat1853-06
- Tag1853-06-03
- Monat1853-06
- Jahr1853
- Titel
- Sächsische Dorfzeitung : 03.06.1853
- Autor
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170 1. Juli 1855 an nur nach zurückaelegtem 12. Lebensjahre ver wendet werden; auch darf die tägliche Arhut derselben nicht länger al- sechs Stunden dauere ' Oesterreich, «hß M? ßt. Wat «W Wim ahße- gangeue telegraWßhe HtM« UWÜHO dH- GttüHt, die verha»dluNMM mit der Echweiz ftßen wieder aufgenom« men, aber es klm-t dies sehr unwahrscheinlich. Dagegen soll es begründet sein, daß Frankreich sich erboten hat, zwischen Oesterreich und der Eidgenossenschaft die Vermittlerrolle zu übernehmen; auch darüber ist kein Zweifel, daß L. Napoleon nicht mit allen von Oesterreich ausgestellten Forderungen durchgängig einverstanden ist und daß er der Schweiz für gewisse Fälle Zusagen gemacht hat. — Eine Nachricht des „Lloyd", von bevorstehendem Wiederausbruche der Feindseligkeiten zwischen der Pforte und Montenegro, hat sich nicht bestätigt; dagegen ist man ungemein gespannt auf die nächsten Nachrichten aus Konstantinopel, sowie aus Odessa und Jassy, da schon am 27. Mai in Wien die Nachricht circulirte, die Russen seien in den Donaufürstenthümern eingerückt. Schweiz. Der österreichische Gesandte hat am 26. Mai die Bundesstadt verlassen, um sich nach Wien zu begeben. Der Bundesrath beratschlagt noch darüber, was nun zu thun sei, doch ist über seine Entschließung weiter noch nichts be kannt, als daß er ein Gutachten des Generals Dufour über gewisse Eventualitäten eingeholt und von dem greisen Kriegs mann umfassende Vorschläge erhallen hat. Die beunruhigen den Gerüchte, daß Oesterreich in Tessin einrücken und Frank reich hierauf durch eine Besetzung von Genf antworten werde, finden wenig Glauben, da man sich versichert hält, daß Oesterreich in dem jetzigen kritischen Augenblicke zu keinem Angriffe vorschreiten, sondern sich darauf beschränken wird, die Grenzsperre mit aller Strenge aufrechtzuerhalten. — Die Angabe, daß jetzt, nachdem der diplomatische Verkehr zwischen Oesterreich und der Schweiz abgebrochen, auch von Seiten Preu ßens ernstliche Schritte zu erwarten seien, um die frühere Ord nung der Dinge im Kanton Neuenburg, wieder herzustellen, wird jetzt auch in dem officiellen Organe der obersten Bun desbehörde erwähnt und zwar mit dem Bemerken, wie die Eidgenossenschaft dafür Sorge tragen müsse, daß sie nicht von den nächsten Ereignissen überrascht werde. Eine telegraphische Depesche aus Bern vom 29. Mai thrilt mit, daß der Bundesrath an die Kantone eine dringende Mahnung, ihre Kontingente in Bereitschaft zu halten, gerich tet, auch überdieß eine Inspektion der Truppen angeordnet hat. Frankreich. Die Verhandlungen des gesetzgebenden Körpers sind am 28. Mai geschloffen worden. Das Gesetz über die Wiedereinführung der Todesstrafe für politische Ver brechen ist jedoch von der Versammlung in der ursprünglichen weitergehenden Form nicht genehmigt worden; die Regierung hat sich vielmehr veranlaßt gesehen, um der gänzlichen Ver werfung des Entwurfs vorznbeugen, erhebliche Modifikationen eintreten zu lassen. Die Todesstrafe ist demnach nur bei einem Attentate gegen das Leben oder die Person des Kaisers, so wie bei Angriffen auf das Leben der kaiserlichen Familienmit glieder zulässig. Oeffentliche Beleidigungen der Person des Kaisers oder der kaiserlichen Familie werden mit Geldbußen bis zu 10,060 Frcs. und mit Gefängnißstrafen bis zu fünf Jahren belegt. Das Attentat, dessen Zweck ist, die Regierung oder die Lhronfolgeordnung umzustoßen oder zu ändern, oder die Bürger oder Einwohner zur Ergreifung der Waffen gegen die kaiserliche Autorität anzureizen, wird mit Deportation in einen befestigten Raum bestraft. In den letzten Lagen des vergangenen Monats ist der vielbesprochene Journalistenproceß in zweiter Instanz zur Ver handlung gekommen. Bekanntlich wurden am 6. Febr. in Paris einige Journalisten und mehre angesehene Legitimisten verhaftet, weil sie, wie die Polizei durch Eröffnung der Briese auf der Post erfahren, geheimen Gesellschaften angehört, mit auswärtigen Blättern in Verbindung gestanden und angeblich falsche Nachrichten über den Kaiser und seine Regierung ver ¬ breitet haben sollten, (s. Nr. 6 d. Bl.) Die Sache machte nicht geringes Aufsehen, und nachdem daS Zuchtpolizeigericht mehre Verurteilungen ausgesprochen, standen die Verurteil ten, unter dmen sich auch der Herzog von Rovigo befand, am 28. Mai vor Lem kaiserlich« Lppeühofe, wo drei Mini- ' ^tr de- JnlikönigthumS rmd der Republik, sowie die berühm testen Advokaten deS nichtbonapartistischen Frankreich ihre Ver teidigung übernommen hatten. Die Verhandlungen hatten ein ebenso zahlreiche- al- gewähltes Publikum herdeigezogen, und wenn nirgends ein freies Urtheil über die jetzigen fran zösischen Zustände ausgesprochen werden darf, so konnte man doch der fielen Rede im Gerichtssaale nicht wehren, und dir Regierung bekam daher sehr harte Dinge zu hören. Der ehemalige Justizminister Hebert schloß seine Verteidigungs rede mit einem Verdammungsurtheil gegen eine Polizei, der größere Rechte zuständen als der Justiz. Der ehemalige Minister Dufaure griff die von der Regierung vorgenommene Verletzung des Briefgeheimnisses auf das Heftigste an und erzählte darüber unglaubliche Geschichten. Nicht minder scharf sprach sich der berühmte legitimistische Advocat Berryer aus^ nachdem er das Verfahren der Regierung ausführlich darge legt, fuhr er, gegen die Richter gewendet, fort: „Man rettet nie sein Vaterland, wenn man dessen Institutionen zertrüm mert und dessen Gesetze verletzt; hüten Sie sich, damit be ginnt die Willkürherrschaft. Wir erinnern uns wohl noch derjenigen des ersten Kaisertums, unter der wir Alle geseufzt haben und die wir nicht vergessen können. Seien Sie ihrer , würdig. In der Zeit, in der wir leben, es ist eine Bitte» es ist eine flehende Bitte, die wir an Sie richten, seien Sie es allein, die noch stehen, Sie allein sind noch geblieben» schützen Sie uns vor der Rückkehr eines Regiments, da- wir einst unter dem Jubel von ganz Frankreich verflucht haben. Meine Herren, diese ganze Geschichte, ich stehe keinen Augenblick an es auszusprechen, diese ganze Geschichte ist lä cherlich; kommt aber die Ansicht des öffentlichen Ministeriums zur Geltung, so wird sie fluchwürdig. Genug!" Ein anderer Angeklagter, welcher sich offen als treuen Anhänger des Kö nigtums bekannte, verteidigte sich selbst und schloß seinem Rede mit den Worten: „Unter der alten Monarchie, um deren Untergang wir trauern, welche Trauer man uns zum Ver brechen macht, hieß es: Der Gerichtshof fällt Urtel, aber er leistet keine Dienste! Was man heut von diesem Gerichtshof verlangt, das ist ein Dienst, und zwar ein sehr schmäh licher Dienst; was ich aber von dem Gerichtshof verlange» das ist ein Urtel, und zwar eine Freisprechung!" Der Ge richtshof hat nun zwar ebenso wie das Zuchtpolizeigericht eine Theilnahme an geheimen Gesellschaften nicht aufzufinden ver^ mocht, dagegen die Angeklagten theils der unerlaubten Ein bringung fremder Journale in Frankreich, theils der Verbreit tung falscher Nachrichten sowie der öffentlichen Beschimpfung des Staatsoberhauptes für schuldig erachtet und dieselben irr verschiedene, dem Gesetze entsprechende Strafen verurtheilt. Der unsichere Stand der orientalischen Frage beunruhigt die Pariser Börse um so nachhaltiger, je schwindelhafter die Geschäfte sind, welche seit einiger Zeit dort gemacht zu werden pflegen; jede neue telegraphische Depesche, jedes noch so un glaubhafte Gerücht wirkt auf den Stand der Eurse ein und erregt entweder einen panischen Schrecken oder sanguinische Hoffnungen. Nur die in den letzten Lagen von dem englischen Ministerium im Parlamente abgegebene Erklärung, daß Eng land und Frankreich in den orientalischen Wirren fernerhin gemeinsam handeln werden, hat die Gemüther einigermaßen beruhigt, denn in dieser Gemeinschaft erblickt man doch einige Bürgschaft für Erhaltung des Friedens. Auch die Regierung ist, nachdem die letzten Vorgänge aus Konstantinopel bekannt geworden, etwas offener mit der Sprache herausgegangen, mdem sie die früher als ganz unverfänglich bezeichneten For derungen Rußlands jetzt m ihren Organen als unbillig und unzulässig bezeichnet. Die in Paris umlaufende Nachricht, daß die französische Flotte bereits nach den Dardanellen ge-
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