Erzgebirgischer Volksfreund : 08.08.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885-08-08
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-188508085
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18850808
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18850808
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1885
- Monat1885-08
- Tag1885-08-08
- Monat1885-08
- Jahr1885
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- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 08.08.1885
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ter t-onn- nno Fe>'lt.ige. I '<-> rzgeb.'DMssreund -7ns?' 'ü'-rm die L-ip-u'-u- Zei!« 10 Pfennige, die zweispaltige Zeile amtlicher Inserate 2L Mennige. . Tageblatt für Schwayenberg und Umgegend. Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden in Aue, Grünhatn, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. Redaction, Verlag und Druck von C. M. Gärtner in Schneebera 182. Sonnabend, den 8. August 1885. Bekanntmachung, das Einwohner- und Fremdenwesen in Schwarzenberg betr. Nachdem wahrzunehmen gewesen ist, daß den Borschristen de» „Regulativs, das Einwohner- und Fremdenwesen in Schwarzenberg betr." vom 10. September 1876 nicht allenthalben nachgegangen wird, werden dieselben hiermit unten sud <I mit dem Be- merlen in Erinnerung gebracht, daß unter den „Ortsfremden* im Sinne von 8 2 des eit. Regulativs alle hier aufhältlichen Fremden »Hue Ausnahme zu verstehen find, dafern der Aufenthalt die im nur angezogenen Paragraphen festgesetzte Dauer erreicht oder übersteigt. Schwarzenberg, am 30. Juli 1885. Der Stadtrat h. Sareis, Bürgermstr. O das Einwohner- und Fremdenwesen in Schwarzenberg btr. 8 1. Alle Personen welche in hiesiger Stadt ihre Wohnung wechseln, haben dies binnen 24 Stunden bet dem unterzeichneten Stadtrathe anzumelden und erhalten hierüber einen UmzvgSschein, für welchen 30 Pf. zu bezahlen find, auSgehändigt. 8 2. Hier zuziehende Personen und andere Ortsfremde, welche sich länger als 8 Tage hier anfhalten, haben sich binnen gleicher Frist hier anzumelden, oder durch ihre HauSwirthe, Quartiergeber oder Gastwirthe anmelden zu lassen. Ueber die erfolgte An meldung wird ein Anmeldeschein ausgestellt, für welchen eine Gebühr von 30 Pf. zu ent richten ist. Befreit von dieser Gebühr sind Staatsbeamte, Lehrer, Schüler und Lehrlinge. Die zur Anmeldung gelangenden Personen haben sich über ihre Person und darüber auszuweisen, daß gegen sie ein AuSwetsungSgrund nicht vorliegt. 8 3. Die Gastwirthe sind verpflichtet, Fremdenbücher zu halten und dafür Sorge zu tragen, daß Jeder, der sich über Nacht in ihren Gasthäusern aufhält, in oieselben ein getragen wird. 8 4. Bezüglich der Dienstboten bewendet es bei den Vorschriften der Gesinde ordnung vom 10. Januar 1835. 8 5. Die Abmeldung Fremder und Wegziehender ist unter Rückgabe des An meldescheins bez. letzten Umzugszettels, an Rathsstelle zu bewirken, noch bevor die be treffenden Personen die Stadt verlassen haben, haben hierbei aber etwas nicht zu entrichten. 8 ö. Die Anmelde- und Umzugsscheine sind den HauSwirthen, Quartiergebern oder deren Stellvertretern zu übergeben und von diesen bis zur nächsten An- beziehendlich bis zur Abmeldung aufzubewahren. Dieselben haften auch neben den An- und Abmeldenden dafür, daß die An- und Abmeldung in der vorgeschriebenen Weise erfolgt und können sich gegen die im nächstfolgenden Paragraphen festgesetzte Strafe nur dadurch schützen, daß ste von der unterbliebenen An- resp. Abmeldung dem Stadtrathe unverzüglich Anzeige erstatten. 8 7. Jede Uebertretung der vorstehenden Bestimmungen wird mit einer Geld strafe von 2 bis 10 Mark geahndet, für welche im Unvermögensfalle entsprechende Hast, strafe eintritt. Schwarzenberg, am 10. September 1876. Der Stadtrat h. Weidauer, vrgrmstr. 2 Bekanntmachung. Bezugnehmend auf die Bekanntmachung der Königlichen Oberforstmeisterel Eiben- stock vom 1. August a. o., das Einsammeln der Preißelbeeren betr. wird hierdurch bekannt gemacht, datz a«f -e« StaatSforftrevtere Schönheide Var de» 84. August Preiselbeeren nicht gesammelt werde« dürfe« und dies vom genannten Tage an nur in der Zeit von früh 6 Uhr bis Abends 6 Uhr gestattet ist. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von Drei Mark — Pf. im Wiederholungsfälle bi» zu Zehn Mark - Pf. unnachsichtlich geahndet und haben sich die Betroffenen außerdem der Pfändung und der ConfiSeation der bereits gesammelten Preißelbeeren zu gewärtigen. Gleichzeitig wird der Handel mit Waldbeeren feiten des Beerensammelnden Publi kums i««erhalb des Schönheider StaatsforstreviereS hierdurch untersagt und werden in Zuwiderhandlungsfällen sowohl Verkäufer als auch Käufer mit den gleichen Strafen, wie solche für das vorzeitige Beerensammeln oben angedroht find, belegt werden. Schönheide, am 5. August 1885. 2 Die Polizeiverwaltung des StaatsforstreviereS Schönheide. Francke. Bekanntmachung. Auf Antrag der Klotz'schen Erben Eat.-Nr. 65 in Oberschlema sollen Montag, den 10 August 1885, Nachmittag 6 Uhr drei Stückchen anstehendes Getreide auf den Semeindefeldern Ober- und Niederschlema und zwar: Aussaat 2*/, Scheffel Winterkorn, - - Sommerkorn, - '/, - Hafer an den Meistbietenden gegen Baarzahlung verkauft werden. Oberscklema, den 6. August 1885. Mehlhorn, Ortsrichter. sszuheben sei, Die Ko«- hetze. Die Pariser „Opinion" schickt einer novellistisch er zählten und offenbar auch so erfundenen besonderen Schand- that eines deutschen Officiers aus dem Kciegsjahre folgende allgemeine Betrachtungen über die Niederträchtigkeit des deutschen Volkes voraus: beleidigen, ihr Handwerk weiter treiben können und noch Tag um Tag ihre Käufer finden. Braunschweig, 2. August. Jetzt, wo wieder die Ver mehrung der preußischen Lotterieloose auf der Tagesordnung steht, dürfte folgende Nachricht von Interesse sein. Die Braunschweigische Lotterie ist an ein Consortium ver pachtet und der gegenwärtige Pachtvertrag läuft bis 1887. Die Lotterieeinnehmer find im braunschweigischen StaatS- hauShaltSetat mit 1,169,000 Mark jährlich eingestellt. Wie nun heute bekannt wird, ist dem Consortium der Pachtver trag um neun Jahre verlängert worden unter der Bedingung, daß der Pacht schon von jetzt ab um 40,000 Mark jährlich ES fällt uns nicht ein, bemerkt die „Kölnische Zeitung" hierzu, an diese sich selbst richtende Auslassung ein Wort der Widerlegung zu verschwenden. Befremdens ist e- nicht, daß einzelne hirnverbrannte Narren oder nichtswürdige Lohn- schretber mit solchen llngeheuerlichkeiten vor die Oeffentlichkeit treten; bemerkenswert- und bedauernsweclh aber ist eS, daß Blätter, welche den gesunden Menschenverstand, auf ven der Franzose so gern Anspruch erhebt, in so entsetzlicher Weise Tagesgeschichte. Deutschland. — Die Entstehung des Gerüchtes, daß dem deutschen Kronprinzen ein Unfall zugestoßen sei, wird von dem „Luz. Vaterl." wie folgt erklärt: „Am Freitag Morgen verbreitete ein mit dem Gotthardzuge angekommener deutscher Reisender im Centralbahnhose von Basel die Nachricht, daß auf den deutschen Kronprinzen in Andermatt ein Attentat verübt worden sei. Diese Nachricht faßte sofort in der Stadt und auf dem badischen Bahnhose sesten Fuß und rief Bestürzung hervor. Nach telegraphisch eingezogenen Erkundigungen er wies sich aber die Sache als eine Verleumdung, weshalb der betreffende Reisende polizeilich verfolgt wird." Die „Schweizer Grenzpost" erwähnt das Gerücht ebenfalls und setzt hinzu, in Basel sei außerdem das Gerücht verbreitet gewesen, auch gegen den Sroßherzog von Bade«, der Sonn abend Nacht in Schopfheim eiugetroffen, sei ein Attentat mit blutigem AuSgang verübt worden. Berlin. Die Sammlung von Unterschriften zu Gunsten des Herrn Hofprediger Stöcker wird von der „Krenz- Zeitung und dem „Reichsboten" für geschloffen erklärt. ES find bis zum 4. August ca. 5050 Unterschriften und 6050 Mark für eine Ehrengabe an Herrn Stöcker,etnge- erhöht wird. Oesterreich Gastein, 6. August. Das österreichische Kaiserpaar ist heute Abend 6 Uhr unter den Klängen der VolkShymne und stürmischen Hochrufen der Bevölkerung und de- Bade- publikumS hier eingetrosfen. Kaiser Wilhelm trat demselben vor dem Badeschloffe entgegen, küßte der Kaiserin die Hand und umarmte den Kaiser drei Mal auf da» Herzlichste. Das Kaiserpaar begab sich mit dem Kaiser Wilhelm nach dessen Gemächern und verweilte dort etwa fiebenzehn Min. Bei der Rückkehr gab der Kaiser Wilhelm ihnen bi- zur Treppe das Geleite. Abermalige jubelnde Zurufe ertönten unter den Klängen der Volk-Hymne. Da- Kaiserpaar zog sich darauf in seine Gemächer zurück. Kaiser Wilhelm trug österreichische, Kaiser Franz Josef preußische Uniform. Die Straße und der Platz vor dem Badeschloßwaren von dichten Menschenmaffen angefüllt, alle Fenster waren besetzt. Herren und Damen trugen Bouquet- von Kornblumen oder schwarz gelben Strohblumen. Feuerwehr und Bergleute bildeten Spalter. Teplitz-Schönau, 4. August. Sestern früh wurde beim Monument, da- die dankbare Stadt Teplitz dem An denken. Friedrich Wilhelm'» Hl., König- von Preußen, i« Jahre 1841 aufgertchtet hat, die Sedächtnißfeter a« Ge burtstage dieses hochaeehrten Monarch«» festlich begangen. E- hatten sich zu dieser Feier außer einer sebr großen Menge von Kurgästen und Einheimischen der Teplttzer k. k. Regie- rung-rath und Bezirkshauptmann Merbeller, die Bürger meister von Teplitz und Schönau, der Kommandant des österreichischen Mtlttärbadehause», die «erzte md Mann schaften de» k. preußischen und de- k. sächsischen Mtlttär- badehauses, von Kurgästen insbesondere Senerallteutenant von Pfuhl, der k. Kammerherr Graf Seherr-Thoß, der Oberst und Regimentskommandeur von Riktsch-Roseneck, der Major von Rabe und noch mehrere andere Offiziere aus Deutschland, dann Deputationen der hiesigen Schützen- und Vete ranenveretne etngefunden. Da-Denkmal war mit Laub- und Blumengewinden und mit Fahnen in deutsche«, preu ßischen und österreichischen Farben angemessen geschmückt. gangen. Berlin, 6. August. Die Strikebewezung der Maurer ist mit dem in ihrer gestrigen Abendversammlung gefaßten Beschluß in ein neues Stadium getreten. Maurer Behrend, der Letter der Lohnkommtsston beantragte, und die Ver sammlung hieß den Antrag gut, daß der Kommission die Vollmacht gewährt werde, über alle die Bauten, auf denen i« Akkord, gleichviel zu welchem Preise, gearbeitet, oder ei« geringerer Stundenlohn als 50 Pf. gezahlt wird, die Sperre zu verhängen und diese nicht früher aufzuheben sei, " gewährt werden. Die Ko«- heutigen Tage- Fragebogen Bauten versenden, um sich al- bi- 50 Pf. für die Stunde Mission will noch im Laufe des an sämmlltche nicht feiernde genau über die Lohnverhältntffe auf jedem einzelnen Bau zu unterrichten. Sobald die Kommission die Fragebogen au-gefüllt zurückerhLlt, will ste unverzüglich mit den Sperr- maßregeln vorgehen. Um dieselben wirksam durchzuführen, soll den von einem Sperrbau abtretenden Maurern eine Entschädigung von 3 M. 50 Pf. bi- 4 M. für den Tag gewährt, und «» sollen dieselben verpflichtet werden, sich den Ta- über in der unmittelbaren Nähe ihre» früheren Baue- aufzuhalten und zu versuche«, diejenigen Maurer, welche etwa auf einem Sperrbau arbeiten wolle«, durch Darlegung der Verhältnisse von ihrem Entschluß znrückz«- bringen. Mr geben nachstehend einen Beitrag zur Deutschen- »Nein, es giebt leine verächtlicheren Menschen, als die Deutschen, die 1^7» wie ein Schwarm von Raben über unser liebes Vaterland bergefallen sind! Möge man nicht versuchen zu behaupten, diese , hätten den Krieg geführt in derselben Art, wie jedes andere Boll an ihrer Stelle. Der Krieg soll darin bestehen, den Feind zu entwaffnen, ihn unschädlich zu machen, ja ihn zu tödten. Aber Krieg führen soll nicht bedeuten, den Feind zu plündern und zu brandschatzen, sobald sein Widerstand gebrochen ist. Das gesittete Volk der Deutschen, das vordem einen Schinderhannes zu seinen größten Berühmtheiten zählte, ist stch gleich geblieben. Dieses Gezücht von hannoverschen Juden und arabischen Straßenrändern sagte sich selber, daß der Krieg das beste Mittel sei, sich auf Kosten der Besiegten zu bereichern. Der bekannte Lieblingsgrundsatz des Herrn v. BiSmarck: „Macht geht vor Recht" rechtfertigt ja alle Gemeinheiten und Schändlichkeiten. Wenn diese Räuber eS noch bei den uns gestohlenen Pendulen hätten bewenden lassen; wenn sie uns bloS geplündert und gebrandschatzt hätten überall, wo nur etwas zu rauben war; wenn ste sich damit begnügt hätten, unsere Denkmäler zu zerstören, unsere Tempel zu verwüsten und unsere Krankenhäuser niederzubrennen; wenn ste, mit einem Wort gesagt, einen ehrlichen Krieg geführt hätten, so würde man jetzt sagen können: „So schwer Frankreich auch heimgesucht worden ist, eS ist reich genug, um seine Thorheiten und Fehler zu bezahlen." Aber nicht genug damit, daß ihre widerwärtigen Schaaren unsere Heimath überschwemmt und sich an dem Herde unserer Familien breit gemacht haben; ste hatten eS auf noch mehr als unsere Ehre abgesehen, nämlich auf die Ehre unserer Töchter, unserer Mütter. Man möge nur ja nicht einwenden, daß eS bei ihnen doch Unter- chiede gebe, daß ein Bandit nicht wie der andere sei: ste haben alle denselben Naturtrieb, dieselben Laster, dieselben Leidenschaften; der Deutsche ist nicht nur unser Erbfeind, das wilde Thier, welches muthig sein Leben schützt und den Gefahren trotzt; er ist die Grft- chlange, daS Gewürm, dem man den Kopf zertreten muß. Aber rotz alledem finden sich noch heute manche Franzosen, die so un würdig dieses Namen« find, daß sie Mitleid nnt dem deutschen Bettlervolk haben und ihnen Brod reichen, während viele unserer ehrlichen Landsleute dessen für ihre Kinder bedürftig sind. E» ist eine Schande! Diese Elenden haben nur zu bald die Lehre vergessen, die sie aus den von den Deutschen im Jahre 1870 verübten Ver brechen und Gewaltthaten gezogen haben. Möge der Himmel eS verhüten; aber ste könnten selber die ersten Opfer werden, wenn der Lag der Rache gekommen sein wird. Die Franzosen sind, gottlob, wenig zum Haff« geneigt; aber die Erinnerungen fachen den Haß gegen di« Deutschen immer von Neuem an. Hütrn wir un», denselben einschlaftn zu lassen; er kann nicht lebhaft genug sein, wenn die ; Stund« schlagen wird, da wir mit d«n D«utsch«n über dir von ihnrn , vrrübttn Fr«v«l «brechnen werdrn." ,
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