Erzgebirgischer Volksfreund : 04.10.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885-10-04
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-188510046
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18851004
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18851004
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1885
- Monat1885-10
- Tag1885-10-04
- Monat1885-10
- Jahr1885
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- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 04.10.1885
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ntedaction, Verlag und Druck von C. M. Gärtner in Schneeberg Sonntag, den 4. October 1885. M 231 schlagen. Thieme-Garman«. jedes :iter 2 D. M Heinke. rc. re. NL- ht ftl» Kl««», G .-V ru, », kur- D em- s llt Ist, hängt selbige vomb.—13. d. M. zu Jedermann« Et ! »»-. «twaige «nsprüche gegen di« Rtchttgkett der Liste« bei de« Unterzeichneten anzubringen. fier« Blausarbenwerk, de« 3. Ocwber 1886. an, solle« Gegenstände, !, 1 Spring- mehrere zu. in dem werden. liieren 10 Pseiniige, die iweispaltige Zeil« amtlicher Inserate LL Dsennige. , M Montag nach Michaelis, den 5. Octdber a. c. wird der 3. diesjährige Btehmarkt in Lötzvitz ohne Erhebung von Standgeld abgehalten. Lößnitz, den 30. September 1885 Tageblatt für Schwarzenberg und Umgegend. AlMMM' für die königlichen und städtischen Behörden in Aue, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. 3 neister. Der Rath der Stadt Lößnitz vr. von Woydt. Bekanntmachung. Die nächst» öffentliche Sitzung de« Kreisausschusses wird Mittwoch, den 7. October ds. Js., Bormittags */,12 Uhr Sitzungssaale der unterzeichneten Königlichen Kreishauptmannschaft abgehalten Dis Tagesordnung ist in der Hausflur des hiesigen Regierungsgebäudes ange- Zwickau, am 30. September 1885. Königliche Kreishauptmannschast. Ficker. Meyer. Bekanntmachung, Unfallanzeigen betreffend. Durch Ministeriell Verordnung vom 26. dieses Monats ist mit Rückficht darauf, daß das Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 vom 1. Oetober dieses Jahres an in Kraft tritt, und hiernach von diesem Zeitpunkte an die Anzeige der Unfälle in den ver sicherten Betrieben nach Maßgabe des unten sud T abgedruckten 8 51 des gedachten Reichsgesetzes zu erstatten ist, vom 1. Oetober dieses Jahres ab K 1 der Verordnung vom 1. August 1878, die Fabrikinspectoren betreffend, (Gesetz- und VerordnungSbl. E. 194) aufgehoben. Indem auf diese Ministerialverordnung hierdurch noch besonders aufmerksam ge macht wird, wird gleichzeitig auf die Strafbestimmung des 8 104 des Unfallgesetzes hin gewiesen, nach welcher dann, wenn die Anzeige eines Unfalles in Gemäßheit des ange- ftihrten 8 51 dieses Gesetzes nicht rechtzeitig erfolgt ist, gegen den zur Anzeige Verpflich teten eine Ordnungsstrafe bis zu 300 M. — - verhängt werden kann. Im Uebrigen wird anordnungsgemäß noch Folgendes bekannt gegeben: 1., Aus den Städten Kirchberg, Wildenfels und Hartenstein und au- den Landgemeinden find die Unfallanzeigen an die Amtshauptmannschaft einzu reichen. 2., Zu den Unfallanzeigen ist daS vom ReichSversicheruugSamt nach S 51 Abs. 4 des NnfallverficherungSgesetzeS festgestellts Formular (Amtliche "Mitchei- lungen des ReichLversicherungsamtS Jahrgang l Nr. 21) zu verwenden. Anzeigen in anderer Form müssen zur Einreichung einer anderweiten, dem vorgeschriebenen Formulare genau entsprechenden Anzeige zurückgegeben werden. 3., Von dem vorgeschriebenen Anzeigeformulare wird ein entsprechender Vor rath von Exemplaren hier geführt und werden an die BetriebSnnternehmer auf deren Wunsch Exemplare gegen Erstattung der Kosten abgegeben, auch werden den Ortsbehörden Vorräthe zur Abgabe an dir Betriebsunlernehmer überlassen werden. Gedruckte vorschriftsmäßige Exemplare des Lnzeige- formulars find auch in de: Buchdruckerei von F. Lommatzsch (A Schröer) in Dresden zu haben. Zwickau, am 30. September 1885. Königliche Umtshauptmannschast Zwickau. v. Bose. : t« der 1« der N, »rken, auertraut 2 «»zeige und Untersuch««,» der Unfälle. 8 51. Von jedem in einem versicherten Betriebe vorkommenden Unfall, durch welche eine in demselben beschäftigte Person getödtet°wird oder eine Körperverletzung er leidet, welche eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod zur Folge hat, ist von dem Betriebsunternehmer bei der Ort-poltzeibehörde schriftliche Anzeige zu erstatte«. Dieselbe muß binnen zwei Tagen nach dem Tage erfolgen, an welchem der Be- triebsunternehmer von dem Unfall Krnntniß erlangt hat. Für den BetriebSnnternehmer kann Derjenige, welcher zur Zeit des Unfalls den Betrieb oder den Betrieb-thetl, in welchem sich der Unfall ereignete, zu leiten hatte, die Anzeige erstatten; im Falle der Abwesenheit oder Behinderung des Betrieb-unternehmerS. ist er dazu verpflichtet. Der Fleischermetster Herr Ernst Ferdinand Heuchel in A«e beabsichtigt auf dem Grundstücke Nr. 133» Lbtheilung de- Flurbuchs für Aue eine Schlächterei zu errichten. In Gemäßheit 8 1? der RetchSgewerbeordnung vom 21. Juni 1869 wird dies «it der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaig« Einwendungen hiergegen, so wett sie nicht auf besonderen PrivatrechtS-Titeln beruhen, bei deren Berlust binnen 14 Tagen, vo« Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubringen. Zwickau, am 24. September 1885. Matgliche Amtshaaptmannschast. Frhr. v. Wirsing. El-r. Leschner, Director. Bekanntmachung. Die Königliche Steuer-Reeeptur befindet sich von heute an beim Korbmacher- meister Herrn Meichsner, «ockauergaffe Nr. 93, L Etage. Sxpeditton-zett: Borm. 8—12, Nach«, von 2-6 Uhr. Aue, am 4. Oetober 1886. August Mildner, Steuer-Receptor. Bekanntmachung Nach 8 51 de- Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884, welches mit 1. Ok tober dieses Jahres in Kraft getreten, hat jeder Betriebs - Unternehmer, beziehentlich für denselben bei Abwesenheit oder sonstiger Behinderung der Betriebsleiter, die in dem Be triebe bei beschäftigten versicherungspflichtigen Personen vorkommenden Todesfälle, sowie auch Körperverletzungen, welche eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tage« oder de» Tov zur Folge haben, mittelst besonders festgestellten Formulars dem Stadtrath schriftlich binnen 2 Tagen zur Anzeige zu bringen, andernfalls dieselben nach 8 104 des gü>achte» GejchsS iu^OMmMfirale bisWO-Mark - - verfallen. » Alle BAtiebsünternehmer des Städchezttk-HeDhentUch deren Betriebsleiter, welche - verficyerungspflichtige Arbeiter beschäftigen, werden hierauf aufmerksam gemacht, daß For mulare an Rathsmeldestelle gegen Erstattung der Beschaffungskosten abgegeben werden. Lößnitz, den 2. October 1885. Der Rath der Stadt Lößnitz. vr. von Woydt. Bekanntmachung, das Ablagern von Schutt betreffend. Mr bringen hierdurch wtÄerholt zur Kenntniß, daß die Ablagerung von Schutt an der Hartenstein« Straße und vor den Sche»nen verboten ist. Ablagerungsplätze find zur Zeit der Platz beim sogenannten „Felsel" und der durch eine Tafel markirte Platz recht« an derLangmbacher Straße. Schneeberg, am 2. October 1885. Für den Bezirk Weißbach mit Neudörfel: Herr OrtSrichter Batet in Weißbach. Für den Bezirk Wildenfels: Herr OrtSrichter Hagem«»» daselbst. Für den Bezirk Härtensdorf: Herr Gutsbesitzer und Serichttschvppe.Kmek-ifteel in SärtenSdorf. Nachdem heute die Verpflichtung der genannten Herren stattgefunden hat, wird Solche- hierdurch bekannt gemacht. Wildenfels, am 1. Oktober 1885. Das Königliche Amtsgericht. Elauß. Bekanntmachung. Seite« des Königlichen Ministertmn der Justiz find auf di« Zett bi- Ende Sep tember 1888 zu Friedensrichtern ernannt worden: Für den irk Friedrich-grün: vtt» daselbst. Für den BeztrkNeudvrfel bei OrtmannSdorf: Herr OrtSrichter und Gemetudevotstemd kSeber daselbst. Für de» Bezirk OrtmannSdorf: Herr OrtSrichter »nd Gemetndevorstaad Kr-H»e daselbst. Für den Bezirk SGaa» mit Grüna«: Herr OrtSrichter «BH t« Schönau. Bekanntmachung. Wegen vorzunehmender Reinigung der RathSexPedMonSlaealitiite» bleiben die letzteren für den amt-geschäftlichen Verkehr Montag und Dienstag, den 5. und 6. October a. c. geschloffen und werden a« diese» beide« Tage» nur drivgliche Sachen expedirt. Die standesamtlichen Geschälte werden an diesen beiden Tagen Vormittags von 11 bis 12 Uyr erledigt. Johanngeorgenstadt, am 2. October 1885. Streift«». Nollen Irbeit bet Neustädtel. „l. Anwet- sung z. tt auch ohne G. Falke» thalerstr. 62. teste. fM.15 Bekanntmachung. Nachdem die Urliste aller derjewgen hier wohnhafte« Person«^ welch« «ach Mch- LHrWb.KMsfreuno Jahrmarkt in Grünhai« Montag, den 12. October 1885. - F-MimMste SlhllMMderg. Der Unterricht beginnt am 12 October mittags 1 Uhr.
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