Dresdner Journal : 02.04.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-04-02
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-190804023
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19080402
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19080402
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1908
- Monat1908-04
- Tag1908-04-02
- Monat1908-04
- Jahr1908
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- Dresdner Journal : 02.04.1908
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Dresdner T Journal ' . ' ^^ed^^WWPWWM ALonIglieh Sächsischer Staatsanzeiger. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 77. -c> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat DoengeS m Dresden. Donnerstag, 2. April 1908. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. — Erscheint: Werktag» nachmittag». — Fernsprecher Rr. 1295. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6ma! gespült. Ankündigungsseite 25 P f., die Zeile größerer Schrift ob. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 7b Pf. PreiSermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Direktor des Kupferstichkabinetts Prof. vr. Jean Louis Sponsel, unter Enthebung von dieser Funktion, zum Direktor des Grünen Gewölbes, des Münzkabinetts und des Historischen Museums mit Gewehrgalerie zu ernennen. Die Bremer LebenStzerficherungsbank, Aktiengesell schaft, in Bremen hat als Hauptbevollmächtigten für das Königreich Sachsen gemäß 8 115 Absatz 2 des Reichsgesetzes über die privaten BersicherungSunternehmungen vom 12. Mai 1901 Herrn A. R. Emmermacher mit dem Wohnsitze in Dresden. Striesener Straße 9, bestellt. Dresden, am 30. März 1908. kuIIIL Ministerium des Inner», Abteilung für Ackerbau, Gewerbe und Handel. Für den Monat März find behufs Vergütung des von den Gemeinden resp. Quartierwirten innerhalb der be treffenden Lieferungsverbände im Monat April an Militär- Pferde zur Verabreichung gelangenden PferdefutterS in den Hauptmarktorten der Lieserungsverbände des Regierungsbezirks Bautzen folgende Durchschnitte der höchsten Preise für Pferdefutter mit einem Aufschläge von fünf vom Hundert festgesetzt worden: Hafer 100 kg Heu 100 Icx Stroh 100 In Zittau: 16 M. 09 Pf. 7 M. 56 Pf. 6 M. 30 Pf. Bautzen: 16 - 28 - 7 - 85 - 5 - 12 - Kamenz: 16 - 17 « 8 , 09 . 5 - 16 - Löbau: 16 « 35 . 7 - 35 - 5 - 21 - Solches wird in Gemäßheit Punkt I zu 8 9 unter 3 ver mittels Allerhöchsten Erlasse- vom 13. Juli 1898 (Reichsgesetzblatt Seite 921) bekannt gegebenen Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung des Ge setzes vom 24. Mai 1898 zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Bautzen, am 31. März 1908. 4SV Königliche KreiShnnptmannschast. 2isi Herr Amtshauptmann von Rostitz-Drzewiecki in Pirna ist vom 13. April bis mit 2. Mai dieses Jahres beurlaubt und wird während dieser Zeit durch Herrn Regierungsrat von Watzdorf vertreten. «44 I Dresden, den 31. März 1908. 2t7» Königliche KreiShauptmaunschast. Die Durchschnittspreise für je 50 Kg Weizen, Roggen, Mehl und Futterartikel in den letzten 10 Friedensjahren Leipzig, den 30. März 1908. 81S7 Königliche Kreishanptmannschast. sind für die Lieferungsverbände des Leipziger Regierungsbezirks auf die Zeit bis zum 1. April 1909 folg endermaßen festMellt worden. Weizen: Weizenmehl einschließlich Roggen: Roagenmehl einschließlich Hafer: Heu IIS 2S0 Stroh: — M Pf Mahllohn: M. Pf. M. Pf Mahllohn: M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf. Leipzig für die Stadt Leipzig und die Bezirke der Amtsh. Leipzig, Borna und Grimma: 8 41 10 14 7 55 10 53 7 65 3 88 2 65 Döbeln für den Bezirk der Amtsh.: 8 59 10 36 ' 7 39 9 62 7 18 3 24 2 09 Oschatz - - - - - . . 8 81 10 61 7 81 10 12 8 11 3 68 2 22 Mittweida für den Bezirk der Amtsh. Rochlitz: 8 47 11 50 7 46 10 03 8 05 3 57 2 55 Ernennungen,Versetzungen rc. im öffentlichen Dienste. Im »«schäft-bereiche per »tneraldirektto« per Königl. Sammlung«» für Ikunst uns Wissenschaft. Augestellt: Der bisherige Bizefeldwebel Max Arno Schilde als Aufseher. Zm «eschäftsdereiche -es Mtuisteriums der Kinanzen. Bei dem Finanzministerium unmittelbar Verliehen: Dem Sekretär Hebert bet seinem übertritt in den Ruhestand der AmtS- name.Obersekretär." — Ernannt: Herrmann, Biehle, bisher Bureauassistenten, zu Sekretären, Barthmann, Wilhelm, bisher Expedient bei der Lotterieverwaltung, Uhde, bisher Expedient bei der BezirkSsteuereinuahme Dresden, zu Bureauassistenten beim Finanz ministerium. Im «eschäftsbereiche -e» Ministeriums Pes Inner«. Versetzt: Die RegierungSasiessoren vr. Geyer von der Amtthaupt- mannsLaft Bautzen zur AmtShauptmannschast Grimma, Graf v. Holtzendorss von der AmtShauptmannschast Marienberg zur AmtShauptmannschast Pirua, vr. Ritter Bogel v FrommannS- hauseu vom Ministerium de» KultuS und öffentlichen Unterricht- zur AmtShauptmannschast Marienberg uud Frhr. v. Wagner von der AmtShauptmannschast Flöha zur AmtShauptmannschast Auerbach; die BezirkSaflessoren Frhr. v. Schaumberg von der AmtS hauptmannschast Löbau zur AmtShauptmannschast Leipzig und vr v Zimmermann von der AmtShauptmannschast Leipzig zur AmtShauptmannschast Löbau BrandverstcherungSkammer. Pensioniert: Bureauinspeklor RechnungSrat Bürckner. — Befördert: Sekretär Thalheim zum Bureauinspeklor, Bureauassistent König zum Sekretär und Expedient Schönfeld zum vureauassistenten. — Angestellt: Kopist Knoth al- Expedient. I« «eschäftsbereiche de» Ministeriums »«» Kult«» und öffentliche« Unterricht». Ernannt wurde der Regierung«, assessor bei der AmtShauptmannschast Grimma vr Ernst Emil Theodor Conrad zum Hilfsarbeiter bet dem Ministerium de» Kultus und öffentlichen Unterricht». (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Mitttilurrgen aus der öffentlichen Verwaltung. Dresden, 2 April Da» am 31. März au«gegebene 3 Stück de» Gesetz, und Verordnungsblattes für da» Königreich Sachsen vom Jahre 1908 enthält: Verordnung vom 27. Februar 1908, das Verhalten der Schulbehörden beim Auftreten ansteckender Krankheiten in den Schulen betreffend; Verordnung vom 29. Februar 1908 zur Ausführung de» 8 31 Absatz 2 Nr. 1 des Militärhinterbliebenengesetzes vom 17. Mai 1907 (R-G-Bl. S. 214 flm); Verordnung vom 29. Februar 1908, eine Abänderung der Ausführungsverordnung zur Reichsgewerbeordnung vom 28. März 1892 betreffend; Gesetz vom 9. März 1908 zur Abänderung des Gesetze» vom 1 Dezember 1864, die Ausübung der Jagd betreffend; Kftchen- gesetz vom 12. März 1908, die Verbindung auswärtiger Kirch gemeinden und Geistlichen mit der evangelisch-lutherischen Landeskirche de» Königreichs Sachsen betreffend; Gesetz vom 13 März 1908, da« vorgenannte Kirchengesetz betreffend; Verordnung vom 16. März 1908, das Schleppen und Fahren von gekuppelten Fahrzeugen auf der Elbe betreffend; Verordnung vom 17. Marz 1908, die Prüfung und Anstellung der Expeditionsbeamten im Geschäftsbereiche veS Justizministeriums und einige damit zusammenhängende Vorschriften betreffend; Gesetz vom 17. März 1908, einige Abänderungen de» die Ent schädigung für an Gehun-RückenmarkSentzündung, bez an Ge hirnentzündung umaestandene Pferde und für an Maul- und Klauenseuche gefallene» Rindvieh regelnden Gesetze» vom 12. Mai 1900 betreffend, sowie Verordnung vom 20. März 1908 über die Schlachtvieh- und Fleischbeschau. Deutsches Reich, vom «eichstage. (W. T. B.) Sitzung vom 1. April 1908. Am BundeSratStisch Staatssekretär vr. v. Bethmann-Hollweg, Minister Breitenbach Nachdem di« Abgg. Frank (soz.) und Kaemps (frs. Bp.) ihre Interpellationen betreffend die Erhebung von Schtff- fahrt»abgaben auf den natürlichen Waffe,straßen begründet hatten, erklärte Staatssekretär Vr. v. Bethmann-Hollweg: Inwieweit die Einfühlung der SchiffahrtSabgaben mit dem Art. b4 der Reichs- veifaflung vereinbar sei, dabe bisher noch nicht zum AnStrag kommen können Die preußische Regierung werde Schritte tun, um die der Erhebung von SL'fiadnsabgaben etwa entgegenstehenden, au» der jetzigen Lage de» öffentlichen Rechte« enistedenden Schwierigkeiten au» dem Wege zu räumen Sie glaube, durch die von ihr augestrebte, nicht durch fiskalische Rücksichten bestimmte Lösung der umstrittenen Frage allen an der Stromschiffahrt Beteiligten einen wesentlichen Dienst zu leisten und dem nationalen Gedanken eine neue, auf der Gemeinsamkeit der Interessen beruhende Förderung zuteil werden zu lassen. Da bei der preußischerseit- angestrebten Einführung von SchiffahrtSabgaben zugleich internationale Abmachungen in Betracht kämen, werde auch mit den beteiligten fremden Staaten in Verhand lungen getreten werden, nachdem die Angelegenheit in Deutschland selbst entschieden sein werde Preußischer Eisenbahnminister Breitenbach erklärte, die Ausführungen des 8 19 deS preußischen WafferstraßengesetzeS, der eine Erhebung der SchiffahrtSabgaben auf den natüriichen Wasserstraßen deS Staatsgebiet» anordnel, sei au» sachlichen Gründen nur durch eine genossenschaftliche Regelung der gemeinsamen Strom gebiete möglich, da die preußische Wasserstraßenpolitik ihre Wirkungen über die Staatsgrenzen hinaus erstrecken müsse. Der preußische Anteil an dem Gesamtnetz der deutschen Wasserstraßen sei so be deutsam, daß seine gedeihliche Entwickelung zugleich eine nationale Bedeutung für ganz Deutschland habe ES komme der unlösbare Zusammenhang mit der Tisenbahnverkehrspolitik hinzu. Wenn für letztere der Gemeinschaftsgedanke noch nicht durchführbar gewesen sei, so könne er hinsichtlich der Wasserstraßen infolge der tatsächlich be stehenden BetriebSgemetnschaft durch die Freizügigkeit des privaten Schiffahrt-betriebsparkS eher durchgrführt werden. Man könne den Einzelstaaten nicht verdenken, daß sie nicht ohne weiteres große Kapitalien sür Strombauzwecke investierten. DaS BerkehrSintereffe und die Strombaulast deckten sich nicht immer. Eine Überwindung der daraus entstehenden ReibungSwiderstände sei nur durch eine Änderung des jetzt für die Strombaulast bestehenden Territorial prinzips in da- der organisierten Jnteiefienbaulast möglich Die preußische StaatSregierung halte die- durch die Bildung von Zweckoerbänden mit eigener Finanzverwaltung sür erreichbar; etwa so, daß sämtliche Einnahmen au- den Schiffahrt-- abgaben eine» der Stromgebiete in eine gemeinsame Kasse fließen und unter den beteiligten Bundesstaaten nach einem zu vereinbarenden Maßstabe verteilt werden Bei letzterem wären di« im SchiffahrtSinteress« ausgewend«ten Selbstkostrn zugrunde zu legen. Die preußische Regierung glaube, htersür sämtliche Parteien des Landtag» hinter sich zu haben Sie werde die Aufwendung weiterer Mittel für die Verbesserung der natürlichen Wasserstraßen von der Verwirklichung ihre» Programms abhängig machen. Bei der Richtigkeit und der Heilsamkeit der Bestrebungen komme es nicht auf theoretische juristische Zweifel, sondern auf den Geist der Bestim mungen an. Die Autonomie und Landeshoheit aller beteiligten Bundesstaaten sollten voll gewahrt werden. Um alle Zweifel über die rechtliche Bedeutung der maßgebenden Verfassung-Vorschriften zu befeitigen, solle der Weg der JnterpretatioaSgesetzgebung beschritten werden. Aus Ar.trag des Abg. Bebel (soz.) trat das HauS in die Besprechung der Interpellation ein Abg Gerstenberger (Z): Nicht bloß sür Bayern, auch sür Baden, Württemberg, die Schweiz und Österreich sei die Frage der Einführung der SchiffahrtSabgaben von wesentlichstem Interesse. Mit der Erklärung deS Stellvertreters deS Reichskanzlers könne seine Partei einverstanden sein; denn Preußen gehe von dem bisherigen Standpunkte ab und wolle den Weq der ReichSgrsetzgebung betreten. In dem ganzen Gedanken der SchiffahrtSabgaben, wenn sie so, wie dargelegt, durchgesührt würden, sehe er einen außerordentlichen Fort schritt; er wünsche, daß die Frage möglichst bald geregelt werde. (Veisall im Zentrum.) Abg. Kreth (kons): Ein einheitlicher Ausbau des deutschen Stromsystems könne nur erfolgen, wenn SchiffahrtSabgaben erhoben würden. Preußen sei es nicht zu verdenken, daß eS nicht immer weiter den Löwenanteil der Lasten tragen wolle, insbesondere auch für den Rhein. Mit Unrecht spreche man hier von agrarischen Interessen. Die Anlieger deS Rheins, der Elbe, der Weser hätten bisher schon sehr große Lasten zum Schutze der Ufer tragen müssen- Der Redner erklärte schließlich namenS seiner Fraktionsfreunde, mit Ausnahme der Herren aus Sachsen, der Anregung Preußen- wohl wollend gegenüberzustehen. (Beifall recht-.) Abg Wölzl (nl) betonte namens der Mehrheit seiner Freunde, daß ohne Änderung der ReichSoersassung die Einführung von SchiffahrtSabgaben nicht möglich sei Die überwiegende Mehr heit sei im Prinzip aus wirtschaftlichen Gründen mit der Einsührung einverstanden. (Hört! hört!) Selbstverständlich könne eS sich nur um mäßige SchiffahrtSabgaben handeln. Ec hoffe, daß das Ergebnis der Verhandlungen mit den deutschen und auswärtigen Staaten sür das Deutsche Reich erfreulich und günstig sein werde. (Beifall) Abg. Schrader (frs. Bgg ): Der klare Wortlaut de» Artikels S4 der ReichSverfafiung widerspreche der Abgabenerhebung, wozu da eine authentische Interpretation? Der § 19 sei nur auf Wunsch der agrarischen Gegner deS Kanals in das Wasserstrabengesetz aus genommen worden, und beabsichtige, durch die verschiedene Tarif bemessung bei den SchiffahrtSabgaben die Lebensmittel im agrarischen Interesse zu verteuern. Die Abgabenerhebung widerspreche außerdem den internationalen Verträgen. Abg. David (soz.): Die eigentliche Absicht der ganzen Aktion sei von denen, die sie in die Wege geleitet hätten, klipp und klar au-gesprochen worden. Wenn man heure auf die nationalen Interessen Hinweise, so sei da« nur ein Verschleierung-Manöver. Die Tarifierung werde schon so eingerichtet werden, daß da» Ziel der Verteuerung der Lebensmittel erreicht werde. Auch die Industrie, dir aus den Wasserweg angewiesen sei, werde schwer leiden In letzter Linie werde der Schaden aus die Konsumenten, die breiten Mafien der Arbeiter, abgewälzt. Die Regierung wolle die Schwierigkeiten aus dem Wege der Juterpretatton der ReichSverfafiung au» dem Wege räumen. Solche Interpretation sei ganz überflüssig. Veränderungen der Verfassung erfolgten aus dem Wege der Gesetzgebung, nicht der Interpretation Man habe hier wieder einen eklatanten Fall, daß da» föderative Verhältnis zwischen Preußen uud den anderen Staaten nur ein leerer Schein sei, daß Preußen einfach über die ihm ge zogenen Schranken hinwegspringe, wenn r» sich um die Interessen der preußischen Großagrarier Handl«. Hier stehe der Norden gegen den Süden; die Einheit werde gerade durch diese Schiffahtt-abgaben auf- tiefste erschüttert.
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