Dresdner Journal : 24.01.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-01-24
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-191101247
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19110124
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19110124
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1911
- Monat1911-01
- Tag1911-01-24
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- Dresdner Journal : 24.01.1911
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Dresdner W Journal. AZntglich Sächsische* Staatsanzetgev. Verordnungsblatt der Ministerien «nd der Ober- «nd Mittelbehörden. 1911 Nr. 19. Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat DoengeS in Dresden. q- , Dienstag, 24. Januar Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstatten S Mart vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktag» nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 1R5, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Die Zeile kl.Schrift der 6malgesp.«nkündigung»seite25Pf., die Zeile gröberer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile KO Pf., unter dem Redaktion»strich (Eingesandt) 75 Pf. Prei»ermäßigg. auf Geschäst-anzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Im SchUmrgerichtSprozetz wegen der Moabiter Unruhen wurden 4 Angeklagte freigesprochen, 4 erhielten 2 biS 4 Wochen Haft, 8 wurden mit GefSngniS von 3 Monaten bis zu 1 Jahr bestraft. In Nürnberg liegen etwa 74« Personen an Influenza krank danieder. * Die chinesische Negierung hat sich in einer Zirkulär«ote an mehrere «lichte mit der Bitte nm Pestexperlen Md Arzte gewandt. , Aus Presidio in Texas wird gemeldet, daß etwa 1V« Mann mexikanische Regierungstruppen in einem zwei tägigen Kampfe mit den RevolntionSren bei Ofibmaga ge fallen seien. Haiti und San Domingo haben ein-ewilligt, ihre Streitigkeiten einem Schiedsgericht vorzulege«. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Avergnädigst geruht, dem Studenten der Rechte Tonstantin Frhrn. v. Nostitz in München für die von ihm am 9. August 1910 während seiner Dienstzeit als Einjährig-Freiwilliger beim 2. Kgl. Sachs. Ulanenregiment Rr. 18 mit Mut und Entschlossen heit und lmter eigener Lebensgefahr bewirkte Errettung eines Kameraden vom Tode des Ertrinken- in der Elster bei Leipzig die silberne Lebensrettungsmedaille mit der Befugnis zu verleihen, sie am weißen Bande zu tragen. Dem zum Bize- und Deputy-Konsul der Bereinigten Staaten von Amerika in Plauen ernannten Louis Durant Edwards daselbst ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. Der Sächsische Bezirk des Konsulats umfaßt die Kreishauptmannschaft Zwickau. Da» Kaiser!. Gesundheitsamt meldet den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche au- Lehrte, Kreis Burgdorf Reg.- Bez. Lüneburg, Försterei Wirl, Krei« Lüchow, R g.-Bez. Lüne- bürg, Betheln, Krei» Gronau, Reg.-Bez. Hildc»l)cim, vom Schlachtlwfe zu Hannover, au» Stoppenberg, Landkrei» Lssen, Re.-Bez. Düsseldorf, Arzberg, Bezirksamt Wunsiedel, Reg.-Bez. Oberfranken (bei Händlervieh), au» dem Stadtgebiet Bremen und vom Biehhofe zu Metz am 20. Januar sowie au» Schönhagen, BerwaltungSamt Brake, Fürstentum Lippe, am 21. Januar. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche de» Ministerium» der Fiuauzeu. Be, der Postverwaltunq sind ernannt worden: Schreier, seither Postsekretär. al» Ober-Postsekretär; Jllemann, seither Postsekretär, al» Postmeister in Wittgensdorf (Bz. Chemnitz). (Behördliche Bekanntmachungen erscheine» auch im Inseratenteil. Nichtamtlicher Teil. vo» Königlichen Hofe. Dresden, 24. Jmuar. Se. Majestät der König nahm vormittag) die Borträge der Herren Staat»- minister und des Kabinetts-Sekretär» entgegen. Mittag fand bei Sr. Majestät Familientafel statt. Ihrer König!. Hoheit der Prinzessin Margarethe brachte heute das Hoboistenkorps de» 2. Grenadier- Regiments aus Anlaß des Geburtstage- einst Morgen musik dar. Dresden, 24. Januar. Bei Ihren Königl. Hoheiten dem Prinzen und der Frau Prinzessin Johann Georg findet heute abend 7 Uhr größere Tafel statt, zu der mit Einladungen ausgezeichnet worden sind: Der Königl. Großbritannisch« Minister-Resident Grant Duff, Ihre Exzellenzen der Staate Minister VVr. Beck, der General - er Infanterie und Generaladjutant weiland Sr. Majestät de» König- Albert v. Minckwitz, Wirk!. Geh. Rat Edler v. der Planitz, der Präsident de» Königl. Obervecwaltung-gtncht- Wirkt. Geh. Rat vr. Frhr. v. Bernewitz, ferner Oberhofjägermeister Graf v. Rex, der Präsident de» ObertandeSgerichtS vr. Börner, Pie Ministerial ¬ direktoren Geh. Rat vr. Wahle und Geh. Rat Kretzschmar, Generalmajor und Kommandeur der 3. Kavalleriebrigade Rr. 32 Krug v. Nidda, Geh. Rat Oberbürgermeister VVr. Beutler, Generalmajor und Kommandeur der 2. Infanteriebrigade Rr. 46 Edler v. der Planitz, Generalmajor z. D. v. Wardenburg, Generalarzt z. D. und Leibarzt Sr. Majestät de» König» vr. Selle, Präses des katholischen geistlichen Konsistoriums Plewka, Oberst und Kommandeur de» 1. (Leib-) Grenadierregiment» Nr. 100 Leuthold, die Geh. Hofräte Prof. vr. Treu und Prof, vr. Gurlitt, Amt-Hauptmann vr. Streit, Major Löffler im Königl. Krieg-ministerium, Prof. vr. Wrba, SanitätSrat vr. Dunkel, Leutnant v. Römer, kommandiert zur Dienstleistung bei den Prinzen-Söhuen Sr. Majestät de» König», und Pfarrer und Schloßprediger vr. Turban-Weesenstein. Zwischen den Regierungen von Sachsen, Reuß ä. L- und Reuß j. L. ist vorbehältlich der Zustimmung der Landesvertretungen ein Vertrag abgeschlossen worden, der die Bedingungen festsetzt, unter denen künftig das sächsische Oberverwaltungsgericht auch in reußi- scheu Berwaltungsstreitfachen in letzter Instanz Recht sprechen soll. Mitteilungen ans Vee öffentlichen Verwaltung. * Der Kommissar für Adelsangelegenheiten im Ministerium des Innern Regierungsrat Prof. vr. Heyden reich beabsichtigt am 1. April d. I. in den Ruhestand zu treten. Als sein Nachfolger ist Archivar vr. Gritzner beim Großherzoglich Sächsischen Geheimen Haupt- und Staatsarchiv in Weimar in Aussicht genommen. Aeitnngsschau. Die nationalliberale „Magdeburgische Zeitung" beschäftigt sich in ihrer Nummer vom letzten Sonntag in einem „zur Klärung" überschriebenen Leitartikel u. a. mit der Stichwahlparole für die nächsten Reichs- tagswablen. Die Ausführungen, die der Beachtung weiter Kreise wert sind, lauten: „Theoretisch wäre also die gesunde Kampsordnung für die liberalen Wähler mit drei Fronten, gegen die Sozialdemokratie, gegen da- Zentrum, gegen die Konservativen. In wenigen Wahlkreisen — wenn überhaupt — wird sich aber die schöne Theorie in die Praxis umsetzen lasten. Leider ist fast nirgend» die liberale Wählerschaft so stark, um aus eigener Macht mit allen drei Gegnern abrechnen zu können. Und so wird sie auf die Stichwahl angewiesen sein und dort aktiv oder passiv die Wahl entscheiden Helsen. Hierbei kommt nun die Gewissen»- frage: Wer ist von meinen drei Gegnern der mir trotz allem am nächsten stehende? Die bisher bekannt gewordenen — sei e», beabsichtigten, sei >S, schon geschlossenen Etichwahlabkommen — zeugen nun von einer unbegreiflichen Kurzsichtigkeit. Mag v.-rgekommen sein, was will — der bürgerlich« Kan didat, also der Konservative, steht näher dem Liberalismus wie Ultramontaner und Sozialdemokrat und muß in der Stich wahl gewählt werden. Ohne Zweifel wird da- bei dem gegenwärtigen Schuldkonto der Konservativen auch recht gemäßigt Liberalen nicht leicht fallen, aber reine» Vergnügen hat eine politische Wahl noch nie be reitet. Die Wahl ist auch nicht zum Bergnügen da, sondern eine ernste Handlung einschneidendster und weittragendster Be deutung. Deshalb darf nie weder der einzelne, »och vielmehr eine Partei »b irato wählen. Richt augenblicklicher Zorn über die Konservativen darf Maßstab sein. In solchen Fällen muß auch einmal eine Partei die erregte Willensströmung der breiten Masse m ein ruhigere» Bett zu lenken sich stark genug und ver pflichtet fühlen. Der Zulaus zur Sozialdemokratie bei de» Ersatzwahlen ist kein Bewer». Wir wollen doch die Mitläufer zurückholen und nicht selber denen noch nachlaufen. E» darf für leine bürger liche Partei ein Paktieren mit der Sozialdemokratie geben, auch kein Stichwahlabkommen. Welche Partei da» tut, vergiftet die noch gesunden politischen Begriffe unsere- Bolke- vollend». In dem kommenden Wahl- ta.. pj wird nicht siegen, wer die meisten Mandate erringt, son dern wer vor den Augen de- Bolle» besteht al» in sich gesestigte Partei. Nicht abhängig von blinder Leidenschaft, nicht buhlend um die Gunst der Masse, nickt die Zeitumstäude in skrupellosem EgoiSmu« auSnutzend, nicht schachernd um ein paar Mandate.- Deutsches Reich. »->ch»,chul»»«ch. Die Eintragungen in das ReichSschuldbuch haben eine Milliarde Mark überschritten, also einen Stand erreicht, der mehr al» 22 Pro-, der gesamten eintragungsfähigen Reichsschuld ausmacht. Wenn auch diese» Fortschreiten an sich zu begrüßen ist, so wird doch von dem Schuld buche noch nicht in dem Maße Gebrauch gemacht, wie seine Einrichtungen e» verdienen müßten. Die» ist wohl auf eine noch mangelhafte Kenntnis von den großen Vorteilen zurückzusühren, die mit der Benutzung des Schuldbuchs verbunden sind. ES soll daher aus diese nochmals kurz hingewiesen werden. Als Vorteile bietet das Schuldbuch hauptsächlich die unbedingte Sicherheit gegen Verluste infolge Diebstahls, Feuers und auf sonstige Weise, ferner die Kostenfreiheit der Eintragung, die gebührenfreie laufende Verwaltung, die portofreie Übersendung der Zinsen. Das Reichsgesetz vom 6. Mai 1910 hat erhebliche Bereinsachungen in dem Gebrauche des Schuldbuchs eingeführt, indem z. B. Buchschulden lediglich im Wege der Barzahlung, auch ohne vorherigen Erwerb von Schuldverschreibungen, begründet werden können. Für die Einzahlungen besteht möglichste Be- wegungsfreihett; sie können bei den mit Kasseneinrichtung versehenen Reichsbankanstalten, bei bestimmten öffent lichen Kaffen sowie im Postscheckverkehr bei den Post anstalten geleistet werden. Auch nach der Eintragung bleibt dem Gläubiger die Möglichkeit gewahrt, jederzeit über das Kapital zu verfügen, da er die Ausfertigung von Schuldverschreibungen ohne Einschränkung fordern kann, allerdings gegen eine mäßige Gebühr. Eine wichtige Erleichterung hat das erwähnte Gesetz auch dadurch gebracht, daß es gestattet, schon zu Lebz iten eine zweite Person einzutragen, die nach dem Tode des Buchschuldgläubigers über Kapital und Zinsen zu verfügen berechtigt ist. Erbschaftsregulierungen wie über- haapt der Nachweis der Erbqualität werden hierdurch wesentlich erleichtert und verbilligt. Einen wichtigen wirtschaftlichen Dienst leistet daS Schuldbuch demjenigen, der ein Jnterefle daran hat, die Substanz des Ver mögens bestimmten Personen, etwa dem Ehegatten oder Kindern zu bewahren. Für solche zahlreichen Fälle, die sich llv- dept ehelichen Güterrccht ergeben, ckann die Be nutzung des Schuldbuchs warm befürwortet werden. Desgleichen ist es für Vormünder und Verwalter von Stiftungen und sonstigen Bermögensmassen, bei denen es auf Sicherheit und Stetigkeit ankommt, besonders ge eignet. DaS bei den Postanstalten vorrätige Merkblatt enthält nähere Angaben. Zur gesetzliche« Einführung der bedingten Verurteilung. Die Strafprozeß-Kommission deS Reichstag- hat eine Resolution angenommen, in der die Berbündeten Regierungen ersucht werden, bei der bevorstehenden Reform de- Strafrecht- die bedingte Verurteilung einzuführen. Rament- llch soll diese bedingte Verurteilung Platz greifen bei jugendlichen Angeklagten unter 18 Jahren, wenn sich der Verurteilte während bestimmter Frist vorwurfsfrei geführt hat. Die Reichsjustizverwaltung nimmt zu dieser Frage solgende Stellung ein: Die wohltätigen Wirkungen, die man von der Zu lassung bedingter Verurteilung erhoffe, werden in weitem Um fange schon heute durch die bedingte Begnadigung erreicht; gerade jugendlichen Übeltätern gegenüber werde diese Maßnahme in immer steigendem Maße angewandt. Ein dringendes Bedürfnis sür die gesetzlich« Einführung der bedingten Verurteilung liegt daher zurzeit nicht vor, jedoch erkennt die Reichsjustizverwaltung an, daß nach der mit der bedingten Begnadigung gemachten Erfahrung die Frage ernster Erwägung bedürfe, ob nicht diese aus Maßnahmen der Verwaltung beruhende Einrichtung durch eine gesetzliche Regelung zu ersetzen sei. Der gegebene Zeitpunkt dafür werde die in Angriff genommene Reform de» materiellen Strafrecht- sein. Die mit dieser Reform beauftragte Sachverständigenkommission hat sich mit Vieser Materie gleichsall» beschäftigt und eS ist anzunehmen, daß die neuerd ng- berusene zweite Kommission dieser Frage ebenfalls näher treten wird. E» sei jedoch nicht zu verkennen, daß e- sich bei dieser Frage um schwierige und wichtige Probleme handle, und daß größere Erfahrungen noch nicht vorliegen. Der amtliche Entwurf eine« LersicherungSgesctze» kür Angestellte (Privatbeamte) ist von der Reich-druckerei sertiggestellt worden und im Buchhandel durch Earl Heymann- Verlag in Berlin zum Preise von 1,20 M. zu beziehen. — Die in Berlin am 23. Januar au-gegebene Rr. 4 de» RcichS-Gesetzblatte» enthält eine Bekanntmachung vom 13. Januar 1911, betreffend die dem Internationalen Überein kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste, sowie eine Bekanntmachung vom 17. Januar 1911, betreffend Erhöhung der Rabatte mif schweselsaure» Kali. Ausland. D«s rusftsche Ei senbahntx» »Programm. St. Petersburg, 23. Januar. Die Sonder- kommiffton »ur Ausarbeitung des TraffierungS- Programm» der neuen Eisenbahnen hat im Mimsterrate ein vom Minister der öffentlichen Arbeiten begutachtete» Programm eingebracht, demzufolge für da» Jahr 1911 die Trassierung von 10 neuen Bahn linien mit einer Gesamtlänge von 4180 Werst, 1912 von 11 Bahnlinien (4920 Werst), 1913 von 9 Bahnlinien (3890 Werst) und in den folgenden Jahren von 14 Bahn linien (6050 Werst) geplant ist.
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