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Dresdner Journal : 22.06.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-06-22
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-191106226
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19110622
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19110622
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1911
- Monat1911-06
- Tag1911-06-22
- Monat1911-06
- Jahr1911
- Titel
- Dresdner Journal : 22.06.1911
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Dresdner Journal 1911 Nr. 142 Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der Kmal gefp. Ankündigung-feile 25 Pf., die Aelle größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gefp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Pf. PreiSermäßigg. aus Geschästsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Ttoniglieh Sächstschev Stcrats-rnzrigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- nnd Mittelbehörden. Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung, Hofrat Doenge- in Dresden. Donnerstag, 22. Juni Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktag- nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr.-57-. Der Jahresabschluß der Reichtzhauptkasse für das Rechnungsjahr 1910 hat einen Überschuß von 117,7 Mill. M. ergeben. * In London findet heute die feierliche Krönung Königs Georg v. von Großbritannien und Irland und der Königin Mary statt. » Der Papst hat an den Apostolischen Legaten in Washington ein Handschreiben gerichtet, worin er seiner Freude über die Schritte Ausdruck gibt, die hervorragende amerikanische Persönlichkeiten im Interesse deS Friedens unternommen haben. , Zwischen der Schweiz »nd Japan ist ein neuer HandelS- und Riederlassungsvertrag abgeschlossen worden. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Bürgerschuloberlehrer i. R. Gustav Richard Kolbe in Leisnig das Verdienstkreuz zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Markthelfer Max Bruno Kempe in Blasewitz für die von ihm am 1. März nicht ohne eigene Lebens gefahr bewirkte Errettung von drei Kindern vor dem Tode des Erstickens die bronzene Lebensrettungsmedaille mit der Befugnis zu verleihen, sie am weißen Bande zu tragen. . Ee. Majestät der Köm> AüergnädiAst Hu HU- nehmigen geruht, daß der Kammerherr ArTls v. Rex auf Zehista das von Sr. Hoheit dem Herzog von Sachsen- Altenburg ihm verliehene Komturkreuz 2. Klasse des Sachsen - Ernestinischen Hausordens annehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Kammerherr Sr. Durchlaucht des Fürsten Reuß j. L. Fedor v. Kiel auf Mittelsaida das ihm von Sr. Durchlaucht dem Erbprinzen Reuß, Regenten des Fürstentums Reuß Jüngerer Linie, ver. liehene Ehrenkreuz 1. Klasse annehme und trage. Mit Allerhöchster Genehmigung verleiht das Mini sterium des Innern auf Grund des Gesetzes, die Expro priation von Grundeigentum für Erweiterung bestehender Eisenbahnen betreffend, vom 21. Juli 1855 (G.-u. B.-Bl. S. 120) und 8 94 des Enteignungsgesetzes vom 24. Juni 1902 (G -u. B.-Bl. S. 153) dem Staatssiskus im König reiche Sachsen das EnteignungSrecht zur Erbauung einer Unterführung bei Station 593 -j- 71 der Staajseisen- bahn Leipzig—Dresden in der Flur Wadewitz an Stelle des daselbst zu beseitigenden Kommunikationsweg-Über ganges bei Station 593 -I- 65 genannter Eisenbahn und zur Ablagerung der beim Baue dieser Unterführung zu gewinnenden Bodenmassen in der Flur Klcinragewitz nach dem unterm 29. Mai und 7. Juni 1911 genehmigten Plane. - 275 IV Dresden, am 7. Juni 1911. 457» Ministerium des Innern. Die Königliche Kreishauptmannschaft hat den Kahr radhändler Amo Günther in Bockwa zur Ausbildung von Führern für Kraftfahrzeuge mit Berbrennungs- maschinen der Klasse 1 (Krafträder) ermächtigt. Zwickau, den 10. Juni 1911. gssklll. KSnigliche Kreishanptmannschnft. -579 Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Am Geschäftsbereiche beS Ministerium» ver Aiuuuzeu. Bei der Post-Verwaltung sind ernannt worden: Brehm, seither Ober-Poftpraktikant in Aachen, als Postinfpektor in Limbach (Sa.); Berthold nnd Deinzer, seither Poftsekretäre, al« Ober-Postsekretäre; Rockohl, seither Postsekretär in Berlin, alS Ober-Postsekretär in Annabcrg (Erzgeb.): Neumann, seither Postselretär in Polzin, al« Postmeister in Eppendorf (Sa.); Kindermann, seither Postmeister fn Johanngeorgenstadt, al« Postmeister in Ehemnitz-Gablenz: Jnderthal, seither Postselretär und Vorsteher de« Postamt« IN in Bernstadt (Sa.), al« solcher in Riederodern ch: Trenkler, seither Postverwalter in Groß hartmannsdorf (AmtSh. Freiberg), al« solcher in Bernstadt (Sa ). Im Geschäftsbereiche de- Evangelisch-lutherischen Landeskonsistoriums ist im regelmäßigen Verfahren zu be setzen: das Pfarramt zu Lorenzkirch (Oschatz), Kl. VI (ä), Koll.: Hans v. Egidy, Majoratsherr auf Kreinitz. — Angestellt bez. versetzt wurden: A. A. Spranger, Predigtamtskandidat, als Diakonatsvikar in Meerane (Glauchau); k P. M. Wolf, Pfarrer in Arnoldsgrün, als Pfarrer in Hilbersdorf (Freiberg); L. H. W. Klappenbach, Pfarrer in ClauSnitz, als Pfarrer in Niedersteinbach (Rochlitz); k. I. I. Schluttig in Jahn-bach, als Pfarrer in Thum (Annaberg). (Behördliche Bekanntmachungen scheinen auch im Inseratenteil.) Nichtamtlicher Teil. Bom Königlichen Hof«. Dresden, 22. Juni. Se. Majestät der König reist abends 7 Uhr 33 Min. nach Zeithain und wohnt morgen früh der Besichtigung der 6. Jnfanteriebrigade Rr. 64 auf dem Truppenübungsplätze bei. Rach der Be sichtigung wird Sich der Monarch von dort mit Auto mobil zum Besuche der Ausstellung für Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft nach Oschatz begeben. Mitteilungen aus ver öffentlichen Vervstaltnng. In der Tagespreffe ist an die MMeilung, daß da« Großherzogl. Hessische Ministerium die ihm unterstellte Obcrrechnungskamtner angewiesen habe, von der Einziehung zu wenig verlangter oder zu viel veraus gabter Beträge wie auch umgekehrt von der Aus zahlung zu viel verrechneter oder zu wenig verausgabter Beträge abzusehen, soweit es sich um geringfügige Summen handelt, oder sofern die Einzahlung oder Auszahlung mit Weiterungen oder Kosten verbunden wäre, die nicht in richtigem Ver hältnisse zur Höhe des Betrags stehen, die Mahnung geknüpft worden, daß der hessische Vorgang auch anderwärts Nachahmung finden möge. Für Sachsen bedarf es einer solchen Mahnung nicht. Denn hier ist in dieser Weise schon seit einer langen Reihe von Jahren verfahren worden. Bereits die Allerhöchste Verordnung, die Oberrechnungskammer betreffend, vom 4. April 1877 enthielt in § 20 Abs. 3 die Bestimmung, daß der Ober rechnungskammer gestattet sei, Defekte wegen gering fügiger Posten in den Fällen, wo zu deren Erledigung ein unverhältnismäßiger Aufwand an Zeit oder Mühe erforderlich sein würde, ausnahmsweise nicht weiter zu verfolgen, sondern fallen zu lassen. Roch weiter aber geht das Gesetz über die Oberrechnungskammer vom 30. Juni 1904, indem es einerseits in 8 18 Abs. 1 die Oberrechnungskammer für befugt erklärt, sach lich unerhebliche Mängel, denen eine grundsätzliche Be deutung nicht beiwohnt, nach ihrem Ermessen überhaupt nicht zum Gegenstände von Erinnerungen zu machen, anderseits in 8 19 Abs. 3 ausspricht, der Oberrechnunas- kammer sei gestattet, Fehlbeträge, wenn zu ihrer Erledi gung ein unverhältnismäßiger Aufwand an Zeit oder Mühe erforderlich sein würde und ein höherer Betrag als 1000 Mark für den einzelnen Fall dabei nicht in Frage kommt, nicht weiter zu verfolgen, sondern fallen zu lassen. Se. «aieftLt der Kaiser in «el. Kiel, 21. Juni. Se. Majestät der Kaiser empfing, nachdem die „Hohenzollern" in den Hafen eingelaufen war, an Bord die Meldungen der im Jmmediatstellungen befindlichen ortsanwesenden Admirale, des Stadtkomman- danten und des Overpräsidenten v Bülow. Sodann empfing der Kaiser den amerikanischen Botschafter David I. Hill, der dem Kaiser den amerikanischen Konter- admiral Badger vorstellte, der seinerseits die Komman- danten seiner Schiffe vorstellte. — Zur heutigen Abend tafel bei Sr. Majestät an Bord der -Hohenzollern" sind geladen: Prinz Adalbert, der amerikanische Konteradmiral Badger von dem Flaggschiff Louisiana, der amerikanische Botschafter David I. Hill, der amerikanische Marine- attachö Korvettenkapitän Traut, Großadmiral v. Tirpid, Admiral Graf v. Baudissin, Admiral v. Holtzendorff, Admiral Schroeder, «izsavmiral v. Heeringen, Korvetten kapitän Retzmann, MarineattachS in Washington und Kapitän zur See Karpf. 117 Mil». R. Überschuß Per Reichshaupttasse. Wie die „Nordd. Allgem. Ztg." meldet, hat der gestrige Jahresabschluß der Reichshauptkasse für das Rechnungsjahr 1910 einen Überschuß von 117,7 Mill. M. ergeben. Hauptbestandteile des Überschusses sind: ein Mehr an Zoll- und Steuereinnahmen von 57,5 und an Einnahmen aus dem Bankwesen von 3,6 Mill. M., ein Mehrüber schuß der Reichspost von 19,7 und der Reichseisenbahnen von 11,8 Mill. M., eine Minderausgabe bei der Reichs schuld von 9,9, beim Heer von 4,7 und bei der Marine von 1,6 Mill. M. Dazu treten erhöhte Ausgleichungs beträge mit 3,9 Mill. M. Ungünstiger als der Vor anschlag stellt sich nur der Abschluß der Reichsdruckerei mit einem Minderüberschuß von 1,5 Mill. M. Der befriedigende Jahresabschluß ermöglicht es, den großen Fehlbetrag von 1909 schneller zu tilgen, als das Finanzgesetz vom 15. Juli 1909 voraussetzte. Noch ver bleibt die zweite Ausgabe, die Belastung des außer ordentlichen Etats tatsächlich in die Grenzen zurückzu- führen, die bereits vor einiger Zeit grundsätzlich gezogen worden sind. Bei Festhalten an den bisher beobachteten strengen Haushaltsregeln und bei fortdauernder Auf- wärtsbewegung unserer Einnahmen kann dieses Ziel schon binnen kurzem erreicht werden. Wenn es erreicht ist, werden die Nachwirkungen der hinter uns liegenden Finanzperiode überwunden sein. Die Kosten der Staatsverwaltung in de« ein-el-te» Henschen vnnvesstaaten. Die Losten der Staatsverwaltung in den ei»' «einen deutschen Bundesstaaten sind von recht ver» schiedener Höhe. Vergleicht man die sechs bedeutendsten Bundesstaaten Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden und Hessen miteinander, so scheint die Staats verwaltung am kostspieligsten in Baden zu sein. Nach den Voranschlägen für das Jahr 1910 stellt sich, wie wir der „Deutschen Volkswirtschaftlichen Korrespondenz" ohne eigene Nachprüfung entnehmen, nämlich der Bedarf für die Staatsverwaltung im engeren Sinne, d. i. der Ausgaben für die innere Verwaltung und für die äußeren Angelegenheiten, für Kultus, Wissenschaft, Schule rc., für die Justizverwal tung und für die Finanzverwaltung, wie folgt: Millionen auf den Kopf Mark Mark Preußen 1043,0 25,9 Bayern 229,3 33,2 Sachsen 120,6 24,9 Württember .... «7,2 27,5 Baden 79,4 36,8 Hessen 37,8 29,1 Der Anteil der Kosten für den Kopf der Bevölkerung schwankt hiernach zwischen 24,9 M. (Sachsen) und 36,8 M. (Baden). Das ist ein sehr bedeutender Unter schied; in Baden kommen auf den Kopf fast 50 Proz. mehr an Staatsverwaltungskosten als in Sachsen. So sind z. B. die Ausgaben für die Finanzverwaltuug ihrem absoluten Betrage nach in Baden genau ebenso hoch als in Sachsen, trotzdem Sachsen eine weit mehr als doppelt so große Bevölkerung hat als Baden. Die Ausgaben für die innere Verwaltung betragen in Sachsen 33,4 Mill. M., in Baden 29,4 Mill. M., die für Kultus, Wissenschaft, Schule re. in Sachsen 33,8 Mill. M , in Baden 20 Mill. M. Für die innere Verwaltung hat Baden fast 10 Mill M. mehr Aufwendungen als das Königreich Württemberg. Wenn die Boranschlagszahlen der verschiedenen Bundes- staaten auch nicht genau vergleichbar sind, so können sie doch als Unterlage für einen allgemeinen, rohen Vergleich dienen. Es ergeben sich natürlich noch viel größere Unterschiede in der Kopfquote, wenn man auch die Neineren Staaten zum Vergleich heranzieht In den obigen Zahlen sind die Ausgaben auf die Erwerbseinkünste, z. B. der Bedarf für die Verwaltung der Domänen, Forsten, Bergwerke, Staatseisenbahnen ic., nicht enthalten. Diese Ausgaben stellen sich für den Kopf in Preußen auf 50,1 M., Bayern auf 51,9 M., Sachsen auf 49,6 M., Württemberg auf 52,3 M., Baden auf 57,8 M., Hessen auf 45,8 M Auch hier weist Baden die höchste Kopf quote auf. Lessen ist mit der niedrigsten Quote vertreten. Was den Bedarf für die Staatsschuld d. i. die Ausgaben, für Verzinsung, Tilgung und Verwaltung der Staats schuld betrifft, so kommen auf den Kopf in Preußen 9,8 M., Bayern 12.3 M., Sachsen 8,3 M., Württemberg 10,7 M., Baden 1K,3 M-, Hessen 10,9 M. Baden hat hier wiederum die höchste Quote. Stellt man alle vor stehend gedachten StaatsauSgaben — für die eigentliche Staatsverwaltung, für die Verwaltung der staatlichen Erwerbsanstalten, den Bedarf für die Staatsschuld — zusammen, so kommen auf den Kopf in Preußen 85,8 M.,
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