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Dresdner Journal : 04.12.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-12-04
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-191112046
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19111204
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19111204
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1911
- Monat1911-12
- Tag1911-12-04
- Monat1911-12
- Jahr1911
- Titel
- Dresdner Journal : 04.12.1911
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Dresdner Zournal. königlich Säehpsehev St«crtsanzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 281 1911 Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6 mal gesp.Ankündigung»s«ite25Pf., die Zelle größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textfeste im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redattionsstrich (Eingefandt) 7K Pf. PreiSermäßigg. auf GefchästSauzeigen. — Schluß der Annahme norm. 11 Uhr. ------2.»!.. „ . .. v Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. Montag, 4. Dezember Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postaustalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. , Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4571. Gestern hielt der Dresdner Hugendbund unter zahl« reicher Beteiligung im großen Saale deS BereinshaufeS den „Ersten Fugendabend" av. G Die Namen der zu Mitgliedern der Ersten Kammer deS Landtags von Elfaß-Lothringen Ernannten werden be kannt gegeben. Die russischen Drnppen in Rescht haben die dortige persische Miliz entwaffnet. Die Dartarenstadt von Nanking ist gepliindert und ein- geäschert worden. Amtlicher Teil. Ansage. Allerhöchstem Befehle zufolge werden am könig lichen Hofe an dem bevorstehenden Neujayrstage Beglückwünschungs-Empfänge und die herkömmliche Abendfestlichkeit, sowie am 10. Januar und 20. Februar große Hofbälle stattfinden, bei welchen Gelegenheiten Vorstellungen angemeldeter Damen und Herren erfolgen können. Außerdem finden zwei Kammerbälle statt und zwar am 24. Januar und 7. Februar. Betreffs weiterer Hoffestlichkeiten find noch keine Bestimmungen getroffen. Diejenigen an, Königlichen Hofe vorgestellten Damen und Herren — sowohl die in Dresden als auch die Lucherhalb der Residenzstadt wohnenden —, welche den Wunsch hegen, mit Einladungen zu den großen Hof bällen bedacht zu werden, wollen außer den erforder lichen Besuchen ihre Namen in eine zu diesem Zwecke im Königlichen Oberhofmarschallamte von vormittags 9 Uhr bis abends 6 Uhr ausliegende Liste eintrage» oder ihre .Karte mit einem bezüglichen Vermerk an das Oberhosmarfchallamt gelangen lassen. Dresden, den 4. Dezember 1911. königliches Oberhofmarschallamt. An der königlichen Turnlehrerbildungsanstalt zu Dresden soll vom 8. bis 27. Januar 1912 für Lehrerinnen und geprüfte Turnlehrerinnen ein Wiederholungslehr gang abgehalten werden. Der Unterricht, der vorwiegend der praktischen Übung gewidmet ist, findet während des Bormittags von 8 -12 Uhr und an etwa 3 Nachmittagen statt. Die Mindestzahl der Teilnehmerinnen soll 16 be tragen. Gesuche um Zulassung zu diesem Lehrgänge sind unter Beifügung eines Lebenslaufes, der Prüfungs zeugnisse und eines amtlichen Nachweises über die Be willigung des erforderlichen Urlaubs spätestens bis zum 23. Dezember 1911 an das unterzeichnete Ministerium einzusendeu. 202s Sem. Dresden, den 10. November 1911. 8198 Ministerium bes Kultus und öffentlichen Unterrichts. Ernennungen, Versetzungen rc. im öffentlichen Dienste. Am Geschäftsbereiche de» Ministerium» der Finanzen Beim Finanzministerium selbst ist ernannt worden: Tröger, seither Bureauassistent, zum Sekretär. Zm Geschäftsbereiche de» Ministeriums de» XnlM» und öftenttiche« Unterricht». Zu besehen: Die zweite Lehrerstelle zu Luppa. Koll.: Die oberste Schulbehörde. Mindestgehalt und Amtswohnung mit Gartengenuß, überdies die gesetzliche Entschädigung sür zweistündiges Sommerturnen. Musikalische Be fähigung und Kenntnis des Wendischen erwünscht. Vorschrifts mäßige Bewerbungen sind bis 14. Dezbr. bei dem A. Bezirks- schulinspektor zu Bautzen einzureichen. Nichtamtlicher Teil. Bom Königlichen Hofe. Dresden, 4. Dezember Se. Majestät der König wohnte gestern vormittag dem Gottesdienste in der Mitteilungen ans der öffentlichen Verwaltung. LberverwaUungsgericht. Ein Grundstücksbesitzer hatte ent- gegen der Vorschrift im 8 ilO Absatz L des Baugesetzes in der Brandmauer seines Flügelanbaues nach dem Nachbargrundstücke zu iu jeden, Geschosse je eine fenstergroße Öffnung gelassen und später mit Glasbausteinen zugejetzt. Der Stadtrat hielt die verwendeten Glassteine nicht für genügend, um die Brandmauer als den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend, d. h. als massiv und gegen Feuer hinreichend widerstandsfähig hergestellt, gelten zu lassen, und forderte daher unter ^nachträglicher baupolizeilicher Genehmigung zur Belassung der Öffnungen in- der Brandmauer, deren Aussetzung mit Glasbausteinen, die mit Drahteinlagc ver sehen seien. Nach Ansicht des Oberverwaltungsgcrichts ist diese Forderung gerechtfertigt. In dem auf die Anfechtungsklage des Grundstücksbesitzers ergangenen Urteile spricht es sich hierüber im wesentlichen wie folgt aus: Nach § 110 Absatz 2 seien Brand mauern „massiv, von solcher Stärke und Beschaffenheit anszu führen, daß sie die Fortpflanzung eine» Feuers hindern." Unter welchen Voraussetzungen eine Brandmauer als „massiv" zu gelten habe, sei im Gesetze nicht gesagt. Nach den, sprachgebräuchlichen Sinne des Wortes würde man darunter ein« Mauer zu ver stehen haben, deren Baustoffe durch und durch von der Masse erfüllt seien, aus der sie hergcstcllt sein solle». Wenn also »atüriiche oder künstliche Steine verwendet würden, müßten diese in allen Teilen von dem Materiale auS- gefüllt sein, aus dem sie hergestellt feien. Dem entsprächen nach dem Gutachten des Sachverständigen die vom Kläger verwendeten Glasbausteine deshalb nicht, weil sie mit verhältnismäßig dünnen Umsassungswänden versehene Hohlkörper seien. Die Glasbau steine mit Drahteinlage könnten zwar an sich auch nicht zu den massiven Steinen in dem angegebenen Sinne gerechnet werden. Dieser Mangel werde aber durch die Drahteinlage ausgeglichen, welche die Widerstandsfähigkeit gegen Stoß, Luftdruck und plötzlichen Wärmewechsel so weit erhöhe, daß derartige Glassteine in ge eigneten Fällen einen ausreichenden Ersatz für massive Steine zu bilden vermöchten. Stehe aber fest, daß die vom Kläger ein gebaute» GlaSsteinc der zwingenden Vorschrift im 8 110 Absatz 2 nicht entsprächen, so sei es für die rechtliche Beurteilung der vom Stadtrate angeordneten Beseitigung belanglos, ob im vorliegenden Falle, wie der Kläger behauptet, wegen der besonderen örtlichen Verhältnisse jede Feuersgefahr für da» Nachbarhaus ausgeschlossen sei. Infolgedessen könne auch ans die dem Kläger günstige Aus sprache des Feuerwehrkommaados kein maßgebendes Gewicht katholischen Hofftrche bet und erteilte dann an nach stehende Herren Audienz: OberverwaltungSgerichtSrat vr Meier-Dresden, Geh. Hofrat Prof.vr. Leskien-Leipzig, Geh.Kommerzienrat Collenbusch-Dresden, Geh. Finanzrat Schilling-Leipzig, Landgerichtsdirektor Hettner- Dresden, Oberjustizrat Bermann-Dresden, Lberregierungsrat vr Besser-Dresden, Regierungsrat vr. Geyer-Grimma, Prof vr. Vater-Tharandt, Landgerichtsrat Schulze-Dresden, die Bau räte Gölkel-Freiberg, Clauß-Thum, Junghänel-Chemnitz, die Studienräte Professoren vr. Kohl-Leipzig, vr. Richter-Chemnitz und vr. Schneider-Bautzen, Beterinärrat Haubold-Meißen, König!. Kammerjunker v. Carlowitz - Hartitzsch - Obersohland am Rotstein, Oberzollinspektor vr. Zetzsche-Annaberg, Finanzamtmann Wahl- Dresden, die Professoren Grimm-Frankenberg, Neumann-Zittau, vr. Geisberg-Dresden, vr. Wagner-DreSden, vr. Tögel-Dresden, Juugnickel-Borna, Graf v. Reichenbach-Wachwitz, Nassau-Dresden, Mann - Dresden, und Richter-Dresden, die Kommerzienräte Schütze-Wurzen, Bierling-Dresden und Schneider-Mylau, SanitätSrat vr. Eichhoff-Hohenstein-Ernstthal, Steuerrat Schurig. Pirna, Fabrikbesitzer Edelmann - Grünhain, Oberpsarrer Schmidt- Lößnitz, Pfarrer erusr. Valter-Naunhof, Pfarrer Zieschang-Göda, Fabrikbesitzer Böhme-Dresden, LandeSanstalts-OberinspektorJenner- Waldheim, Orts- und Friedensrichter Heymann-GroßolberSdorf, Stadtrat Plötner-Dresden, Schuldirektor Werner-Dresden, Eisen bahnarchitekt Engert-DreSden, Rechnungsinspektor Reichelt-DreSden, die Fachlehrer Oberlehrer Mitschke-Chemnitz und Richter-Zittau und Kantor Burkhardt-Rothenfurth. Um 1 Uhr fand bei Sr Majestät Familie ntas el statt Heute vormittag nahm Se. Majestät der König mili tärische Meldungen sowie die Borträge der Herren Staatsminister und des Kabinettssekretärs entgegen. Ihre Exzellenzen die Oberhofmeisterin am Königlichen Hofe, Frau v. der Gabelentz-Linsingen, und die Oberhofmeisterin Ihrer König!. Hoheit der Frau Prinzessin Johann Georg, Freifrau v. Finck, werden Dienstag, den 19., und MNwoch, den 27. Dezember, an den Dienstagen im Monat Januar sowie Dienstay, den 6. und 13., und Montag, den 19. Februar, nachmittags von 2 bis 5 Uhr, erstere im I. Stock des König!. Residenz schlosses, letztere Parkstraße 3, Empfang abhalten. Die Palastdame Ihrer König!. Hoheit der Prinzessin Mathilde, Freiin v- Gärtner, wird zu denselben Zeiten im Eckpalais am Taschenberge, 1 Stock, empfangen. Dresden, 4. Dezember. Ihre König! Hoheiten der Prinz und die Frau Prinzessin Johann Georg wohnten gestern mittag in Begleitung der Hofdame Frl. v. Schönberg-Rothschönberg und des persönlichen Adjutanten Hauptmann v. Elterlein dem von der Dresdner Gesellschaft für neuere Philologie im Königl. Schau spielhause veranstalteten Gastspiele der Pariser Theater- Truppe A. Roubaud „Gringoire" und „La Grammaire" bei. gelegt werden. Die dort hervorgehobeiien Gesichtspunkte würden allenfalls zur Begründung eines Gesuches um aus nahmsweise Belassung der eigenmächtig verwendeten Glassteine geeignet sein, genügten aber nicht, nm die Verfügung de« Stadtrates und die sie bestätigende Entscheidung der Kreishaupt mannschaft als rechtlich unzulässig erscheinen zu lassen. Deutsches Reich. Kaiserlicher Hof. Pleß, 3. Dezember. Heute Sonntag f üh um ^49 Uhr wurde im Speisesaale des Schlosses Frühstück eingenommen. Hieran schloß sich der Kirchgang. Um ^12 Uhr fuhr Se. Majestät der Kaiser mit kleinem Gefolge und dem Fürstenpaar von Pleß im Automobil nach Sozza in Österreich. Dort empfing Graf Larisch den Kaiser am Portal Um ^2 Uhr fand Frühstück statt. Gegen 3 Uhr erfolgte die Rückfahrt nach Pleß, wo um 5 Uhr der Tee eingenommen wurde Um 8 Uhr fand Diner statt. Berlin,' 3. Dezember. Der Kronprinz des Deutschen Reiches und von Preußen ist heute nachmittag nach Oels abgereist. Reichstag. Sitzung vom 2. Dezember 1S11. Ani BundetzratStische: Staatssekretär vr. Delbrück. Zur dritten Beratung stand zunächst die Vorlage wegen Ausgabe kleiner Aktien in den Konsulargericht«- bezirken und im Schutzgebiete Kiautschou. I» der Generaldisku'sio» bemerkte Abg. vr. Arendt (Rp.): Die erbitterten Kämpfe um diese Vorlage haben den Beweis geliefert, daß sie, trotzdem sie sich aus einen engen Kreis beschränkt, doch eine große prinzipielle Trag weite gehabt hat. Ich glaube nicht, daß die Regierung den Mut haben wird, künftighin mit ähnlichen Vorlagen au den Reichstag zu kommen. Das ist als ein großer Erfolg des Widerstands gegen diese Vorlage zu bezeichnen. Vizepräsident des Reichsbankdirektoriums v. Gtasenapp: Der Abg. vr. Arendt hat die Angaben, die ich in bezug auf den Dollarkurs gegeben habe, wiederholt beanstandet. Ich glaube, daß eine Beanstandung durch ihre Wiederholung nicht richtiger wird. Nach einer weiteren Bemerkung des Kapitäns zur See BrüninHhaus wurde die Vorlage unverändert in der Fassung der zweiten Lesung endgültig gegen die Stimmen einiger Mit glieder der Rechten und der Sozialdemokraten angenommen. Daraus wurde die zweite Beratung des Entwurfs eines Privatbeamtenversicherungsgesetzes bei 8 125, fortgesetzt, der die Überwachung der Ruhegeldempsäiizer u id der Entrichtung der Beiträge durch die Renlenausschüsse betrifft. Hierzu wurde ein Antrag Schulz (Rp.) angenommen, wo durch die Überwachung der Entrichtung der Beiträge durch die Rentenausschüssc ausgeschlossen wird. Zu 8 *84 betreffend die Wahl der Beisitzer der Rentenaus schüsse wurde ein Antrag Behren» (wirlsch. Vgg.) angenommen, wonach diese Wahl i» „schriftlicher Abstimmung" vorzunehmen ist. Nach 8 185 betreffend das Wahlverfahren bei den Rentenaus- fchüssen sollen nur Männer wählbar sei». Die fortschrittliche Volkspartei und die Sozialdemokraten beantrage» übereinstimmend, die Beschränkung des passiven Wahlrechts auf Männer zu streichen. I» der Diskussion führte Ministerialdirektor Caspar aus: Ter Rentenausschuß hat selbständige richterliche Befugnisse, und dabei können die Frauen nicht mitwirken. Ich bitte, den Antrag abzulehneu. An anderen Stellen können die Fraueu gewählt werden und können auch sonst wichtigen Einfluß aus die Ent scheidungen ausüben. Abg Molkenbnhr (soz.): Die weiblichen Angestellten haben dieselben Beiträge zu bezahlen wie die männlichen, deshalb müssen sie auch in den Rechten gleichgestellt werden. Abg. Bassermann (nl.): Die Frauen haben sich i» den Armcnkommissionen, in den Schulkommissionen, in allen Frage» sozialer Natur durchaus bewährt Ich würde dringens bitten, die Gleichstellung von Frauen und Männern auszuspreche». Abg. Mommsen (fortschr. Bp.) trat ebenfalls für die Gleich stellung der weiblichen Mitglieder ein. Die Anträge wurden abgelehet 8 185 blieb unverändert. Der vierte Abschnitt behandelt die Schiedsgerichte und da« Oberschiedsgericht. Ei» sozialdemokratischer Antrag, keine besonderen höheren Instanzen zu schaffen, sondern deren Funktionen von den Ober versicherungsämtern und dem ReichSversicherungSnmt wahr nehmen zu lasse», wurde abgelehnt. Sin Antrag v. Ltrombeck (Z), wonach die sämtliche» Mit glieder eines Schiedsgerichts nicht zugleich Mitglieder des Ober schiedsgerichts sein dürfe», wurde angenommeu. Der fünfte Abschnitt (88 171 bis 226) handelt von der Deckung der Leistungen. Nach 8 184 haben die Arbeitgeber die empfangenen Marken über die eingezahlten Beiträge sofort in die Bersicherungskarte des Angestellten einzulleben. Auf Antrag des Abg. » Ltrombeck (Z.) wurde die Strafe bei Zuwiderhandlung „in Geldstrafe bis zu 30 M." verwandelt. In §213 (Überwachung) wurde die Verpflichtung der Arbeit geber auf Vorlegung der Geschäftsbücher während der Betriebs zeit an Ort und Stelle gestrichen. Der 6. Abschnitt, „Verfahren vor den RentenauSschüsfen, vor dem Schiedsgericht und vor dem OberfchiedSgericht", gelangt ohne
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