Erzgebirgischer Volksfreund : 03.12.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-12-03
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-189312035
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18931203
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18931203
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1893
- Monat1893-12
- Tag1893-12-03
- Monat1893-12
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- Erzgebirgischer Volksfreund : 03.12.1893
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lien utsr. ert «. »l. insonette Frl. Frau Kraul, Herrn Bruno mtree 40 ' Fisch«. gebirges. k. Uhlig rnitz. öffentliche Zandrock. falter »s rzu hierdurch « Uhlig. rlau 11 Uhr an von Abends Geidel. ung eeberg, eberg. Vv, iaare, sowie verschiedene haben bei reustädtel. nd Hnnde d. O. Amtsblatt Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. für die königlichen «nd städtische» Behörden in Ane, Srnnhaiy, Partenstein, ZöhanGeörgenstadt» Lößnitz, Reustädtel, Echneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. Expedition, Druck und B«lrg von C. M. BürtE m Schn«et«rg. M. 281. Sonn- und Festtag«. Preis dierNMHrlich 1 Mark 80 Psrnntgr. > Sonntag, 3. Decbr. 1893. , j Forberg, Bürgermstr. Königliches Gymnasium M GOneeberg. 2 jter im Cent- 'gründung für eine so «in- chneldende Maßregel gegeben, wie di« Verhandlungen vo« Jahre 1872 über das Jesuitengesetz. (Sehr richtig! na Zentrum.) Damals glaubte jeder nationalliberale Amts richter, er sei ein reiner Ulrich von Hutten (Heiterkeit), und Di- ««rahme d-S Jesuit-nattttÄSiNm^keichstag ist in gestriger Sitzung thatsächlich erfolgt. Ueber den Verlauf der Verhandlung wird berichtet: Der vom Abg. Graf von Hompesch und Gen. bean tragte Gesetzentwurf betr. die Aufhebung des Jesuitengesetzes lautete: Z 1. Das Gesetz, betr. den Orden der Gesellschaft Jesu, vom 4. Juli 1872 wird aufgehoben. § 2. Die zur Ausführung und Sicherstellung des Vollzugs des im 8 1 genannten Gesetzes erlassenen Anordnungen verlieren ibre Gültigkeit. Z 3. Das gegen wärtige Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft. Das Wort erhält zunächst der Antragsteller. Abg. Graf Hompesch: Gründe formeller Natur und Aba. Marquardsen (n a t l.): Namens meiner Freunde habe ich mrz zu erklären: In einem Bundesstaate mit gemischt- konfessloneller Bevölkerung gefährden jesuitische Niederlass ungen den öffentlichen Frieden. Daran halten wir fest. würde das nothwendige, einmüthige Zusammenwirken aller Freunde der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung gegen die ihr drohenden Gefahren erschüttern. Aus dieser Erwägung und im Interesse des interkonfessionellen Frie dens halten wir auch eine nähere Diskussion des vorlie genden Antrages für ungeeignet und werden uns deshalb unsererseits vorläufig auf die einfache ablehnende Abstimmung beschränken. Abg. Holleufer (deutsch!.) wird sich der Abstimmung enthalten, da jede Stellungnahme gegenüber dem Anträge zu weiteren unliebsamen Erörterungen im Lande Anlaß geben würde. (Oho! im Centrum.) Abg. Lotze (Deutsche Reformpartei) erklärt, daß seine Partei jedem Mitgliede die Abstimmung überlasse und da raus eine Parteifrage nicht mache. (Rufe: Das ist sehr klar.) Dienstag, den S. Deeember 18VS, Mittags U Uhr kommen im Rathskeller z« Reustädtel anderwärts g«pfändete Gegenstände als: 1 Geschirrschrank, 2 Kommoden, 1 Sopha, 1 Kleiderschrank, 1 Nähmaschine, 1 Näh tisch rc. meistbietend gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Schneeberg, am 2. Deeember 18S3. Der Gerichtsvollzieher des Königs. Amtsgerichts. Mäder. politische Erwägungen haben die Berathung dieses schon früher eingebracht gewesenen Antrages bisher verhindert. Aber mit nicht minderer Entschiedenheit, als dies früher geschehen wäre, werden wir auch jetzt die Rechte des katho lischen Volkes wahrnehmen. (Beifall im Centrum.) Unser Antrag soll dem Frieden dienen. Nachdem man einge sehen hat, daß man die Zwecke, die man ehemals erreichen wollte, auf dem Wege, den man einschlug, nicht erreichen konnte, ist ja auch in den letzten Jahren das Verhältniß des Staates zur Kirche schon ein befriedigenderes gewor den. Das Jesuitengesetz ist da- letzte Gesetz, welches noch übrig geblieben ist. Die Jesuiten sind rein und makellos aus der Prüfung hervorge- gang « n. (??) Das Sozialistengesetz ist aufgehoben; was man der großen Zahl zugestanden hat, sollte man jetzt auch einer Minderzahl zugestehen! In Wort und Schrift hat man die Jesuiten verdächtigt als die schlimmsten der Menschen. Aber diesen Verdächtigungen gegenüber halten wir fest an unserem Protest von 1872. Redner verliest sodann einen früheren Protest des Episkopats gegen die Ausweisung der Jesuiten und fährt fort: Möge die Re gierung in ernster Zeit diese Worte beherzigen! Mögt sie erwägen, ob es klug und weise ist, ein Gesetz aufrecht zu erhalten, welches Millionen verletzt. (Redner ist außer- ordentlich schwer zu verstehen.) Wir wollen nicht, daß das Banner der Sozialdemokratie auf unseren Häusern weht, wir wollen der sozialistischen Dbätigkeit die antisozialistische entgegenstellen. Das deutsche Vaterland braucht aber doch wahrlich nichts davon zu fürchten, wenn innerhalb seiner Grenzen gleiches Recht für Alle besteht. (Beifall im Lenttum.) Abg. v. Manteuffel (deutsch-Ions.): Ich habe eine kurze Erklärung abzugeben. Wir Konservativen haben Alles gethan, um den sogenannten Kulturkampf zu been den. Aber wir haben in diesem Jesuitengesetz niemals ein eigentliche« Kulturkampfgesetz erblickt. (Gelächter im Cent rum.) Wir meinen ferner, daß die Aufhebung des Je suitengesetzes geeignet wäre, große Beunruhigung in das evangelische Volk zu tragen. Wir werden deshalb gegen den Antrag stimmen. «bg. Merbach (Reich SP.) erklärt gleichfalls, seine Die Abwesenheitsvormundschaft über Emil Richard Meudt aus Schneeberg hat sich erledigt. Schneeberg, de« 29. November 1893. DaS Königliche Amtsgericht das. Müller. P. Freiwillige Grundftücksversteigeruvg. Auf Antrag der Erben des verstorbenen Gutsbesitzers und Waldarbeiters EHristiar» Gottlieb Weih in Hundshübel sollen die zu dessen Nachlasse gehörigen Grundstücke, als: 1 ., das Wohnhaus, Nr. 57 des Brandkatasters, Folium 65 des Grund buchs für Hundshübel, Nr. 185a, 185b des Flurbuchs für diesen Ort, 2 ., die Felder und Wiesen, Folium 185 des Grundbuchs für Hunds- hübel, Nr. 579, 580, 581, 582 und 583 des Flurbuchs für diesen Ott, Montag, den 11. Dezember 1893, vormittag V Uhr im Nachlahhause zu Hundshübel öffentlich versteigert werde». Die Versteigerungsbedingungen werden im Termine bekannt gemacht, können auch vorher bei dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte eingesehen werden. Nach der Grundstücksversteigerung sollen sofort die beweglichen Rachlaßsachen, alS: 2 Kühe, 2 Schweine, ungefähr 8 Schock Roggen, 4 Schock Hafer, 50 Centner Heu, 12 Centner Grummet, 45 Hektoliter Kattoffeln, sowie die landwirthschastlichen Ge- räthe, Möbel und Kleidungsstücke gleichfalls versteigert werden. Eibenstock, am 30. November 1893. Das Bürgerrecht der Stadt Hartenstein ist am heutigen Tage nach K Z 16 und 17 der revldirten Städteordnung den Herren Härtel, Christian Friedrich, Weißwaarenarbeiter, Klöditz, Paul Richard, Aktuar und AmtSgerichtS-RendaNt »ud Wagner, Heinrich LouiS, Kohlenhändler «rtheilt worden, waS hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Hattenstein, am 1. Dezember 1893. ««meldnngen für die Osteranfnahme 18V4 in fämmtliche Gymnafkck-, klaffen wolle man möglichst in den Wochen vom 10. bis 16. Deeember und vom 7. bi» 13. Januar mündlich oder schriftlich bei dem Unterzeichneten bewirken. Beizubringende Zeugnisse: Geburts- od-r Taufschein, letzter Jnqffnach» weiS, letztes Schulzeugnis und für Confirmierte Eoufimuatiousschei«. Pensionen werden auf Wunsch nachgewiesen. Aufnahmeprüfung : Montag, den 2. April früh 8 Uhr. Schneeberg, den 1. Deeember 1893. Rektor Prof, »r Vstbert. der Hexensabbach, der im Jahre 1873 hier bei dieser Frage im Hause tobte, nicht im Jahre 1893 sich wiederholt hat. Herr Schröder hätte vielleicht besser gtthan, mit seinem vollen Dutzend Hintermännern dem Beispiel der Vorredner zu folgen. (Heiterkeit.) Fall bezeichnete als Regierungs vertreter die Tendenz des Jefuitrngesetzes als die gleiche, wie die der preußischen Kulturkampfgesetze: Kampf gegen Rom! Es sei eines der blutigsten Arlturkampf- und Aus nahmegesetze. (Lebhafte Zustimmung im Centrum.) Bou bürgerlicher Freiheit kann keine Rede mehr sein, sobald Sie einen Menschen hindern, seinen Beruf darin zu suchen, Mitglied der Gesellschaft Jesu zu sein; jeder dieser Leute untersteht dem allgemeinen Strafgesetz. Ueber den Prote stantismus urtheilen die Jesuiten nicht anders, als die ka tholische Kirche. Es giebt nur eine Wahrheit, aber wir geben zu, daß auch die Protestanten sich auf dem Wege zur Wahrheit befinden; wir verlangen für alle gleiche» Recht und gleiche Freiheit; wir wünschen ehrlichen, auf richtigen Frieden der Konfessionen. (Zustimmung im Ctr.) Redner geht dann auf einen Leitartikel der Kreuzzeitung ein, in welchem dargelegt wird, daß Rom auf eine Ver ständigung mit der griechischkatholischen Kirche und mit Rußland spekulire. Das seien grundlose Verdächtigungen des päpstlichen Stuhles und der deutschen Katholiken. Aber wenn der päpstliche Stuhl eine russen- Und franzosen freundliche Politik treibe, so kann man dafür die Jesuiten nicht verantwortlich machen. Die päpstliche Unfehlbarkeit erstreckt sich nicht auf die Politik des Papstes. Die deut schen Katholiken sind voll durchdrungen von der Treue zu Kaiser und Reich, von der Hingebung zum Vaterland«. Im Interesse der Gerechtigkeit heben Sie das Gesetz auf. (Beifall im Centrum.) Abg. Blos (Soz.): Die Berufung auf den konfessio nellen Frieden findet bei uns nur schwachen Widerhall; als Grund für die Ablehnung ist diese Berufung unzu reichend. Wenn man von der Bekämpfung der Sozial demokratie redet, so sieht das einigermaßen nach politischem Abg. Schröder (Freis. Vereinig.) erklärt sich gegen den Antrag. Das Jesuitengesetz hätte nicht den Zweck, das Band zwischen Papst und Jesuiten zu zerreißen. Das Gesetz enthielte auch nichts Neues, denn landesrechtlich waren die Jesuiten schon vorher nicht ge duldet. Das Jesuitengesetz ist eine rein politische Maß nahme, die auch mit dem Kulturzustand in keinem unmittel- iaren Zusammenhänge stehe. Was soll denn nach Auf- jebung des Jesuitengesetzes geschehen? Wollen die Herren vom Zentrum denn die partikularrechtlichen Verbote des Jesuitenordens nicht anerkennen? Es kann doch nicht geleug net werden, daß der Jesuitenorden auch den Einrichtungen der katholischen Kirche vielfach feindlich ist. (Oho! und Lachen im Zentrum.) Das war ja auch der Grund, wes halb die Päpste ihn aufhoben; er hat nicht bloS immer seine hauptsächlichste Aufgabe, die Bekämpfung der Pro testanten, erfüllt, sondern auch Dinge verübt, die den Päpsten gefährlich waren, weshalb diese den Orden wieder holt aufhoben. Der Orden sei auch kein geeignetes Mittel zur Bekämpfung der Sozialdemokratie. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Den bürgerlichen Orga nisationen der Familie und des Staates stehe dieser Orden mit internationales Gleichmäßigkeit gegen über. Auch in den Organismus der katholischen Kirche fügt sich der Orden nicht überall «in. (Abg. Lieber ruft: DaS wissen wir bester!) Im Interesse des konfessionellen Friedens ist die Ablehnung des Antrages zu wünschen. (Beifall.) Ebenso daran, daß die bisherige Handhabung des Jesuiten gesetzes die Entfaltung des katholischen Kirchenlebens in keiner Weise beeinträchtigt hat. Seine Aufhebung dagegen so sieht das einigermaßen nach politischem handel aus, dessen Kosten wir vielleicht tragen sollen, run, wir wollen für den Antrag lediglich stimmen aus Gerechtigkeitsgefühl, Von der göttlichen Sendung der Ze niten halten wir nicht viel; ebensogut könnte ein Agrarier iehaupten, daß sein Grundbesitz ein von Gött gewollter ei. Was die Staatsgefährlichkeit des Ordens betrifft, so ind wir ja einigermaßen Sachverständige, da wir selbst ür staatSgefährlich gehalten wurden. (Heiterkeit.) Früher nag der Jesuitenorden staatSgefährlich gewesen sein, weniger durch seine Lehren, als durch seinen Kapitalbesitz. Nach 1848 machte sich der Orden besonders dadurch bemerklich, >aß er die Sünden des Volkes von 1848 wieder zu sühne« üchte, worüber ja pikante Geschichten erzählt werden. E» mt selten eine oberflächlichere Begründung für eine so «in- Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Staah, nahm« große Beunruhigung im Volke Hervorrufen würde Ein näheres Eingehen darauf hielten seine Freunde nicht für angebracht (Lachen im Centrum); an Material hierzu würde es ihm nicht fehlen.
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