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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 14/16.1890/92
- Erscheinungsdatum
- 1890 - 1892
- Signatur
- I.171.a
- Sprache
- German
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454468Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454468Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454468Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig:1891, Heft 23: Textverlust auf S. 179 und 180; 1892, Heft 8: S. 57 - 64 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 14.1890
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Bandzählung
- Nr. 24 (15. Dezember 1890)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Eine erhebliche Schädigung des Uhrmachergeschäfts
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neues System des Aufzug- und Zeigerstellmechanismus für Armband-Uhren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 14/16.1890/92 -
- ZeitschriftenteilJg. 14.1890 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeAusgabe 1
- AusgabeAusgabe 9
- AusgabeAusgabe 17
- AusgabeAusgabe 25
- AusgabeAusgabe 33
- AusgabeAusgabe 41
- AusgabeAusgabe 49
- AusgabeAusgabe 57
- AusgabeAusgabe 65
- AusgabeAusgabe 73
- AusgabeAusgabe 81
- AusgabeAusgabe 89
- AusgabeAusgabe 97
- AusgabeAusgabe 105
- AusgabeAusgabe 113
- AusgabeAusgabe 121
- AusgabeAusgabe 129
- AusgabeAusgabe 137
- AusgabeAusgabe 145
- AusgabeAusgabe 153
- AusgabeAusgabe 161
- AusgabeAusgabe 169
- AusgabeAusgabe 177
- AusgabeAusgabe 185
- ArtikelAbonnements-Einladung 185
- ArtikelZur gefälligen Beachtung! 185
- ArtikelEine erhebliche Schädigung des Uhrmachergeschäfts 185
- ArtikelNeues System des Aufzug- und Zeigerstellmechanismus für ... 186
- ArtikelKalenderwerk mit selbstthätiger Regelung des Datums beim ... 187
- ArtikelEinfache Kontaktvorrichtung zur Verbindung eines Regulators mit ... 188
- ArtikelUeber Pendelaufhängungen 188
- ArtikelAus der Werkstatt 188
- ArtikelDie Schweizer Uhrenindustrie auf der Pariser Weltausstellung ... 189
- ArtikelPatent-Nachrichten 190
- ArtikelVermischtes 190
- ArtikelBriefkasten 190
- ArtikelInserate 192
- ZeitschriftenteilJg. 15.1891 -
- ZeitschriftenteilJg. 16.1892 -
- ZeitschriftenteilJg. 14.1890 -
- BandBand 14/16.1890/92 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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186 Deutsche Uhrmacher-Zeitung No. 24 sah, so dass also dort jedem Privaten Gelngenheit geboten ist, Uhren zu Fabrikpreisen zu kaufen. Äehnliches berichtet Herr Kollege B. auch von anderen Fabrikation Sorten des Schwarzwaldes und führt dabei ins besondere einen speziellen Fall an, in welchem nachweisbar einer der bedeutensten Uhrenfabrikanten seine Erzeugnisse an auswärtige Private zu Fabrikpreisen lieferte. Wir müssen ein solches Verfahren entschieden verurtheilen,. da es sich hierbei keineswegs blos ixm eine lokale Frage, sondern um Verhältnisse handelt, die ganz dazu angethan sind, das deutsche Uhrmachergewerbe in erheblichster Weise zu schädigen. Es ist selbstverständlich, dass Niemand ein Wort darüber ver lieren wird, wenn ein Fabrikant irgend einem Verwandten oder sonst einer ihm persönlich nahestehenden Person einmal ausnahmsweise eine Uhr zu einem etwas billigeren Preise verkauft; ein solcher, doch nur selten vor kommender Fall kann der Allgemeinheit keinen Schaden bringen. Ganz anders aber stellt sich die Sache, wenn Fabrikanten ihre Uhren gewerbs mässig an jeden, beliebigen Privatmann verkaufen oder auf Bestellung zu denselben Preisen liefern, wie ihren regelmässigen Abnehmern, den Uhrmachern. In diesem Falle kann schon ein einzelner Fabrikant eine bedeutende Schädigung vieler Uhrmacher herbeiführen; denn jeder Kunde eines Uhrmachers, der einmal auf diesem Wege eine Uhr zum Fabrikpreise gekauft hat, veranlasst natürlich auch seine Freunde und Bekannte zu solchen billigen «Gelegenheits-Käufen», und wenn er dann wirklich später einmal für sich selbst eine Uhr bei seinem bisherigen Uhr macher' zu kaufen beabsichtigt, so beansprucht er von demselben die Ge währung eines ebenso niedrigen Preises, wie er beim Fabrikanten bezahlt hat. Hierzu ist der Uhrmacher natürlich ausser Stande, und da erfahrungs- gemäss derartige Käufer allen vernünftigen Einwendungen und Gründen unzugänglich sind, so bleibt dem Uhrmacher nur die Wahl, entweder auf das Geschäft ganz zu verzichten und damit womöglich den Kunden zu verlieren, oder, um letzteres zu verhüten, von dem ursprünglichen Preise der betreffenden Uhr ein so Bedeutendes nachzulassen, dass er bei dem Geschäft absolut nichts mehr verdient. Wenn nun Herr Kollege B. Beweise in Händen hat, dass in ver schiedenen Orten des Schwarzwaldes Fabrikanten solche Verkäufe an Private zu Fabrikpreisen kultiviren und bei dem dortigen starken Fremden verkehr im Sommer auf diese Weise ein flottes Geschäft in Uhren machen, so lässt sich wohl einigermassen ermessen, in welch’ grossem Umfange hierdurch die Uhrmacher benachtheiligt werden. Dass es Fabrikanten giebt, welche dies nicht selbst einsehen, ist sehr zu bedauern. Allerdings hat Niemand das Recht, einem Fabrikanten oder sonst Jemandem vorzuschreiben, unter welchen Bedingungen und zu welchen Preisen er seine Waaren verkaufen darf; es kann schliesslich ja auch jeder Uhrenfabrikant an Jedermann seine Erzeugnisse so billig verkaufen* wie er Lust hat, nur darf derselbe dann auch nicht erwarten, die Kundschaft der Uhrmacher zu behalten, denen er durch seine Ver käufe an • Private zu Fabrikpreisen in Wirklichkeit ein gefährlicher Konkurrent geworden ist. Der Uhrmacher, welcher ein mehr oder minder grosses Kapital in sein Waarenlager stecken muss, ist natürlich darauf angewiesen, bei dem Verkauf der Uhren einen entsprechenden Nutzen zu haben, und wenn ihm dann von seinem ohnehin bescheidenen Verdienst durch die Handlungsweise der oben gekennzeichneten Fabrikanten noch ein guter Theil entzogen wird, so ist es ihm wohl nicht zu verargen, wenn er sich darüber beklagt. Haben sieh denn jene Herren überhaupt klar ge macht, wohin ihr Verfahren mit der Zeit führen muss? — Wohl schwer lich, denn sonst würden sie sich durch den augenblicklichen Vortheil wohl* kaum bestimmen lassen, ihre Uhren zu Fabrikpreisen an Private .abzugeben. Wenn der von HerrnB. in R. deshalb zur Rede gestellte Fabrikant darauf erwiderte, dass der Beschwerdeführer nicht zu seinen Abnehmern zähle, somit nicht das Recht habe, ihm eine solche «Moralpredigt zu halten», so übersieht er dabei, dass der Verfasser jenes Artikels nicht allein in seinem persönlichen Interesse, sondern in jenem der Gesammt- heit .seiner Kollegen handelte. Es kann natürlich nicht jeder einzelne Uhrmacher Kunde von sämmtlichen Fabrikanten sein, welche in dieser Weise Uhren an Privatleute verkaufen, aber jeder Uhrmacher ist sicher Abnehmer von einem oder mehreren Schwarzwälder Fabrikanten, ob nun direkt oder durch Vermittelung der Grossisten ist hierbei gleich. Schädigen also die Fabrikanten die Uhrmacher, ihre dauernden Kunden, durch die von ihnen ausgehende Konkurrenz, so schädigen sie in letzter Reihe auch sich selbst, denn durch das immer weitere Bekanntwerden der Fabrikpreise in Privatkreisen wird naturgemäss der Artikel im Preise herabgedrückt, was wiederum eine schädliche Rückwirkung auf die ge- sammten Fabrikationsverhältnisse ausübt. Diese Bedenken sollten doch jene Fabrikanten von dem gerügten Verfahren abhalten, wenn sie sich nicht schon von den Rücksichten des geschäftlichen Anstandes leiten lassen wollen, wie es glücklicherweise bei dem weitaus grössten Theile unserer Fabrikanten der Fall ist. Ohne Zweifel ist es auch ein Fehlgriff, in den Gewerbehallen an den ausgestellten Uhren die Fabrikpreise, wie sie für Wiederverkäufer gelten, anzubringen. Man könnte dem sehr leicht abhelfen, indem man einfach die Preise ansetzt, wie sie im Detailverkauf für den betreffenden Artikel üblich sind, und darauf den einzelnen Abnehmern ■— je nach dem Quantum, welches sie beziehen — einen mehr oder minder grossen Rabatt gewährte, wie es z. B. im Buch- und Musikalienhandel sowie in vielen anderen Branchen allerorten üblich ist. Wenn dann noch Ver käufe an Private stattfinden sollten, so kann dies nicht mehr in solchem Umfange geschehen, namentlich aber wird es nicht mehr den enorm schädigenden Einfluss auf das ganze Geschäft in dem Artikel ausüben, wie dies unter den oben geschilderten Verhältnissen leider der Fall ist. Neues System des Aufzug- und Zeigerstellmeehamsmus für Armband-Uhren. Der vorliegende, von den Uhrenfabrikanten Voirol Fr eres in Biel erfundene und denselben in der Schweiz patentirte Aufzug- und Zeiger- stellmechanismus eignet sich ausser für Armbanduhren auch für Uhren in Brieftaschen, Fächern, Stockknöpfen etc., indem dabei das Aufziehen des_ Uhrwerks und das Richten der Zeiger auf eine höchst einfache Weise durch Drehen des Glasreifs bewirkt wird. Beistehende Zeichnungen veranschaulichen den Mechanismus in mehr als doppelter Grösse, und zwar Fig. 1 in Vorderansicht, wobei das Zifferblatt sowie die darunter liegende Metallplatte abgehoben gedacht sind, und Fig. 2 im senkrechten Durchschnitt durch Fig. 1. Fig. 1. Fig. 2. Das Hauptrad R des Aufzugs, Fig. 1 und 2, ist nach inwendig verzahnt, am Rande sehr dick und nach der Mitte zu von beiden Seiten flach ausgedreht. Die untere Ausdrehung des Rades R passt genau über eine kreisrunde Erhöhung der Werkplatte E, Fig. 2, und in die obere Ausdrehung ist eine runde Metallplatte V eingelegt, die an der Werk platte E festgeschraubt wird und mit dieser zusammen dem Hauptrad R die nothwendige Führung giebt, so dass es sich leicht, jedoch ohne Seitenluft drehen lässt. Gleichzeitig dient die Platte V noch als Unter lage für das Zifferblatt C. An dem Umfange des Rades R ist der äusserlich sichtbare Ring a, Fig. 2, befestigt, in dessen oberem Rande der zum Festhalten des Uhr glases G dienende Falz a 1 sich befindet. Das Rad R mit dem Ring a, dem Falz a 1 und dem Glase G bilden somit zusammen den Glasrand L, welcher mit der Hand nach rechts und links herumgedreht werden kann. Um den Fingern beim Drehen einen besseren Halt zu bieten, ist der Falz a‘ des Glasrandes an der äusseren Seite rändrirt. Auf dem vorderen Ende des Federhauszapfens ist das Sperrrad 0, Fig. 1, in welches der Sperrkegel H einfasst, aufgesetzt. Die mittelst einer grossen Ansatzschraube drehbar auf der Werkplatte angebrachte Wippe B hält auf ihrer unteren Seite in bekannter Weise drei kleine Aufzugräder, von denen das mittlere, T, mit der inneren Verzahnung des Haupt rades R beständig im Eingriff steht. Eine starke Druckfeder S giebt der Wippe B in ihrer Ruhelage eine solche Stellung, dass das Aufzug rädchen K 1 in das Sperrrad 0 eingreift. Dreht man nun in dieser Stellung der Wippe den Glasrand L nach links, so wird dadurch das Uhrwerk aufgezogen. Wird dagegen der Glasrand L nach rechts, also in der Richtung des Pfeils, Fig. 1, gedreht, so schnappen die Zähne des kleinen Zwischenrades, welches den Eingriff zwischen dem Rad T und dem Sperrad 0 vermittelt, aus der Verzahnung des letzteren, und die Feder S wirkt jetzt als Gegen sperrfeder. ' Ebenso kann auch beim Zeigerstellen der Glasrand nach beiden Richtungen beliebig gedreht werden. 'Wie aus Fig. 2 ersichtlich, ist im Mittel punkt des Aufzugsrädchens K 2 ein kurzer starker Stift P von der unteren Seite her in die Wippe B eingeschraubt, welcher in einen Ausschnitt Z in der Werkplatte E hineinreicht. Der Drücker M sitzt mit seinem unteren Ende auf dem Stift P auf, wodurch dieser letztere innerhalb des Auschnitts Z nach unten bewegt werden kann. Wenn man also auf den Drücker M drückt, so dreht sich die Wippe B um ihre Ansatzschraube soweit, bis das Rädchen K 2 in das mit dem Viertelrohr im Eingriff stehende Zwischenrädchen D, Fig. 1, eingreift. Hierdurch wird gleich zeitig auch das Rädchen K 1 frei von dem Sperrrad 0, und nun können die Zeiger der Uhr durch Drehen des Glasrandes L nach links oder rechts beliebig vor- oder zurückgestellt werden. Sowie der Knopf des Drückers M losgelassen wird, schaltet die Feder S das Rad K 2 aus dem
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