Delete Search...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 14/16.1890/92
- Erscheinungsdatum
- 1890 - 1892
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454468Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454468Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454468Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig:1891, Heft 23: Textverlust auf S. 179 und 180; 1892, Heft 8: S. 57 - 64 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 15.1891
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1891)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Einführung der Alters- und Invaliditäts-Versicherung
- Autor
- Brandis
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patent-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 14/16.1890/92 -
- ZeitschriftenteilJg. 14.1890 -
- ZeitschriftenteilJg. 15.1891 19
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1891) 1
- ArtikelDas Abonnement 1
- ArtikelNeujahrs-Gratulation 1
- ArtikelSchulsammlung 1
- ArtikelDie Urania-Säulen und ihre gemeinnützige Bedeutung 2
- ArtikelGrahamgang mit Doppelrad und Ruhecylinder 3
- ArtikelDie Begründung und Entwicklung der Uhrenfabrik von Patek, ... 3
- ArtikelAus der Werkstatt 5
- ArtikelZur Einführung der Alters- und Invaliditäts-Versicherung 5
- ArtikelPatent-Nachrichten 6
- ArtikelBriefkasten 6
- ArtikelInserate 7
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1891) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1891) 19
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1891) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1891) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1891) 41
- AusgabeNr. 7 (1. April 1891) 49
- AusgabeNr. 8 (15. April 1891) 57
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1891) 65
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1891) 73
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1891) 81
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1891) 89
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1891) 97
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1891) 105
- AusgabeNr. 15 (1. August 1891) 113
- AusgabeNr. 16 (15. August 1891) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1891) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1891) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1891) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1891) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1891) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1891) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1891) 177
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1891) 185
- ZeitschriftenteilJg. 16.1892 -
- BandBand 14/16.1890/92 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
6 Deutsche Uhrmacher-Zeitung No. 1 auch regelmässigen Nebenverdienst verschaffen wollen, oder welche niedrige häusliche Dienste leisten, wie Aufwärter, Waschfrauen. In die Quittungskarte klebt der Arbeitgeber bei jeder Lohnzahlung, also bei Gesellen meist wöchentlich, bei Dienstmädchen vierteljährlich, für jede gearbeitete Woche eine Marke ein. Er kauft dieselben von der Post anstalt. Die Marken haben verschiedenen Preis nach der Lohnklasse, welcher der Geselle, Dienstbote angehört. Sie kosten für die erste Lohn klasse bis 350 M. jährlicher Arbeitsverdienst . . 14 Pf. für die Woche für die 2. Lohnklasse, Arbeitsverdienst 350—550 M., 20 „ „ „ „ „ 3. „ „ oaO 850 „ 24 ,, „ ,, ,, ,, „ 4. ,, ,, über 850 „ 30 ,, ,, ■ ,, ,, Hierbei kommt nicht der wirkliche Verdienst der Leute in Betracht, sondern bei Personen, welche einer Orts-, Betriebs-, Bau- oder Innungs- Krankenkasse angehören, wird der für die Kassenbeiträge massgebende Lohnbetrag, und für Personen, welche einer Krankenkasse nicht an gehören, der polizeilich festgesetzte ortsübliche Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiter zu Grunde gelegt und das 300 fache dieses Betrages als Iahresarbeitsverdienst angenommen. Lehrlinge, welche keinen Lohn beziehen, sind nicht versicherungs pflichtig. Die Tantiemen der Betriebsbeamten werden nach ihrem Durch- schnittswerth in Anschlag gebracht. Was haben die Versicherten zunächst zu thun? Sie müssen sich von der Polizei die Quittungskarte, welche sie unentgeltlich erhalten, besorgen und sich gefallen lassen, dass der Arbeit geber bei der Lohnzahlung die Hälfte des Werthes der für sie ein geklebten Marken in Abzug bringt. Macht der Versicherte sich selbstständig, so dass er keinen Arbeit geber mehr hat, so kann er, um der von ihm gezahlten Hälfte der Beiträge nicht verlustig zu gehen, die Versicherung fortsetzen, indem er aus seinen eigenen Mitteln Doppelmarken und Zusatzmarken des Keiches (zur Deckung des vom Reiche zu jeder Rente zu zahlenden jährlichen Zuschusses von 50 M.) beibringt. Da nach dem Gesetz die Invalidenrente nur nach fünfjähriger Beitragsleistung und die Altersrente erst nach dreissigjähriger Beitrags leistung gefordert werden kann, so würde das gegenwärtig lebende Geschlecht erst nach Jahren der durch dieses Gesetz ihm zugedachten Wohlthaten theilhaftig werden. Um dies möglichst zu verhindern, sind Uebergangsbestimmungen getroffen. Danach sollen einem Versicherten, welcher in den ersten fünf Jahren, also in den Jahren 1891—95 erwerbs unfähig wird, diejenigen Wochen angerechnet werden, während deren er nachweislich in den letzten vier Jahren, also seit dem 1. Januar 1887, gearbeitet hat. Voraussetzung ist aber, dass mindestens ein Beitragsjahr (47 Wochen) lang für ihn die gesetzlichen Beiträge entrichtet sind, und dass die anzurechnenden Arbeitswochen innerhalb der Zeit von 5 Kalender jahren vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit liegen. Es ist deshalb jedem Versicherten dringend zu rathen, die Personen, bei denen er seit 1887 in Arbeit gestanden hat, um Ausstellung einer Bescheinigung über die Zeitdauer der Beschäftigung und über den be zogenen Lohn — letzteres ist zweckmässig, aber nicht nöthig — sowie um Beglaubigung der Unterschrift durch die Polizei oder einen öffent lichen Beamten zu ersuchen. Betreffs der Altersrente ist die Vergünstigung getroffen, dass bei Personen, welche am 1. Januar 1891 das 40. Lebensjahr vollendet haben, sich die dreissigjährige Wartezeit um so viel Beitragsjahre vermindert, als ihr Lebensalter die Zahl 40 übersteigt. Wer also 60 Jahr alt ist, braucht statt 30 nur noch 10 Jahre Beiträge zu entrichten, d. h. 10 Beitrags jahre zu je 47 Wochen. Wer am 1. Januar schon 70 oder mehr Jalire alt ist, kann ohne jedwede Beitragszahlung sofort die Altersrente be anspruchen. Voraussetzung dieser Vergünstigung ist, dass die Betreffenden während der letzten drei Kalenderjahre, also 1888, 89, 90 mindestens drei Beitragsjahre = 141 Wochen in einem Arbeitsverhältnisse ge standen haben. Personen, welche am 1. Januar über 40 Jahre alt sind, bedürfen also Bescheinigungen ihrer Arbeitsgeber aus den letzten 3 Jahren unbedingt. Die Arbeitgeber werden diese Bescheinigungen gewiss gerne aus stellen und womöglich durch Belehrung ihrer Leute über die dadurch zu erlangenden Vortheile zu deren Beschaffung Veranlassung geben. Patent-Nachrichten. Patent-Anmeldungen. (Das Datum bezeichnet den Tag, bis zu welchem Einsicht in die Patent anmeldung auf dem Patentamt in Berlin genommen werden darf). Kl. 83. L. 6315. Räderwälzmaschine. — Friedrich Lorch, in Firma Lorch, Schmidt & Co., in Frankfurt, a. Main, 2. Februar. „ „ P. 4630. Elektrische Hauptuhr zum Betrieb von Nebenuhren durch Induktionsströme. — N. Prokhoroff und N. Fahlberg in Kiew, 2. Februar. „ „ H. 10 369. Kompensationsunruhe. — Hamburg-Amerikanische Uhrenfabrik in Schramberg, 5. Februar. „ „ M. 7492. Ruhende Ankerhemmung. — Gebr. Meister in Berlin S., 12. Februar. Patent -Ertlieilungen. (Das Datum bezeichnet den Beginn des Patentes.) Kl. 83. Nr. 55 202. Getheiltes Uhrpendel mit einer Nachschwingungen verhindernden Hakenverbindung. — T. Bäuerle in St. Georgen, Bad. Schwarzwald, 17. Mai 1890. „ 55 239. Verbindung von Anlagen für elektrische Uhren mit Anlagen für elektrische Beleuchtung bezw. Kraftübertragung. — F. von Hefner-Aiteneck in Berlin W., 17. April 1890. „ Nr. 55 244. Kalenderuhr mit selbstthätiger Regelung beim Monatsanfang. — H. Sievert in Grossenmarpe, 7. Juni 1890. „ Nr. 55 245. Viertelschlagwerk: Zusatz zum Patente Nr. 53519. — G. Seibel in Darmstadt, 18. Juli 1890. Berlin SW. 46, den 25. Dezember 1890. Das Patent- und technische Bureau von Hugo Knoblauch & Co. Briefkasten. Antworten. Zur Frage 2440. Patent-Repetir-Wecker Angefragte Repetirwecker fabrizirt und liefert Max Kohlmann, Sondershausen (Thür) Fragliche Uhren erhalten Sie von der Uhrenfabrik Gebrüder Kreuzer in Furtwangen (Baden). Mart. Eichele, Legau. Zur Frage 2441. Gleichzeitige Kontrolle zweier Wächter, die zusammen die Runde machen sollen. Die gleichzeitige Bedienung zweier Kontrolluhren durch einen Wächter wird dadurch verhindert, dass entweder die Schlüssel sämmtlicher Stationen beider Runden eine fortlaufende Serie verschiedener Markirungen bilden, oder dass die Uhren so eingerichtet werden, dass die zu jeder einzelnen Uhr gehörigen Schlüssel nicht gegenseitig verwendet werden können. Auch ältere Uhren können nachträglich in der einen oder anderen Weise abgeändert, bezw. eingerichtet werden. Zu diesem Zweck wäre Einsendung der beiden Uhren, sowie sämmtlicher Schlüssel erforderlich. J. Bürk’s Söhne, Württ. Schwarzw. Die gestellte Frage ist nicht so leicht zu beantworten. AVenn verlangt wird, dass beide Wächter gemeinsam den Rundgang machen sollen und nicht der Eine dann anfängt, wenn der Andere aufhört, und man die Uhr am Körper der Wächter nicht befestigen will, so giebt es kein anderes Mittel, die AA'achter zu zwingen, den Rundgang zusammmen zu machen, als dass man einen Schlüssel kasten für die Kontrollschlüssel konstruirt, den ein AVächter allein nicht öffnen kann. Man kann dies entweder durch drei Schlossriegel (Schnepper' 1 , die zurück- springen, oder auch dadurch erzielen, dass ein Riegel mittelst Druck auf einen Knopf, der andere durch einen Schlüssel zurückgezogen wird. Selbstverständlich muss der Knopf soweit von dem Schloss entfernt sein, dass nicht ein AA'ächter gleichzeitig auf den Knopf drücken und schliessen kann. Auch müsste der Schlüsselkasten so konstruirt sein, dass er sich selbstthätig wieder schliesst und dabei die Schlüssel in den Kasten hineinwirft, der eine AVächter also die Thür des Kastens festhalten muss, während der andere den Schlüssel in die Kontroll uhr steckt und ihn herumdreht. Aber dies Alles wird noch wenig nützen; die Wächter brauchen z. B. nur ein Stück Holz zwischen die Thüre des Schlüssel kastens zu klemmen, so dass diese nicht zugeht, und einer allein kann die nächsten Rundgänge machen, während der andere schläft. Es wird daher, wenn man ganz sicher sein will, noch nöthig, dass man eine elektrische Klingel anbringt, die so lange, wie noch ein Kasten los steht, fortläutet. AVenn dann noch die Klingel in dem Raume angebracht würde, in welchem sich die AVächter aufhalten und zwar eine recht grosse die viel Lärm macht, so dass der Aufenthalt in dem Raume unerträglich und ein Schlafen unmöglich würde, erst dann wäre etwas gewonnen. R. Luhne, Luckenwalde. Wenn man wirklich eine Garantie dafür haben will, dass beide Wächter stets zusammen die Runde machen, so dürfte es kaum ein anderes Mittel geben, als jedem der beiden Wächter seine Uhr so am Leibe zu befestigen, dass er sie nicht selbst abnehmen kann. Dies lässt sich auf einfache AVeise bewerk stelligen, ohne den Mann in seiner Beweglichkeit zu behindern. Man braucht nur an dem Schulterriemen der Kontrolluhr, dicht unter den Armen, einen Querriemen anzunieten, dessen beide Enden mittelst eines guten Schlosses zu sammengeschlossen werden, wenn die Leute ihren Dienst antreten. AVollte man jedoch den gewünschten Zweck etwa dadurch erzielen, dass jeder der beiden AVächter gleichzeitig irgend eine Thätigkeit (Druck, Zug etc.) auszuüben hätte, so glaube ich, dass ein findiger Kopf stets ein Mittel finden würde (z. B., durch Auflegen oder Anhängen eines Gewichts u. s. w.), um die Thätigkeit des einen Wächters so lange zu ersetzen, bis er diejenige des zweiten aus- geführt hat. AV. Sch. i. B. Zur Frage 2442. Geschäftsbücher für Uhrmacher. Auf Verlangen sende Ihnen Probedruck meines Reparaturenbuches für Uhrmacher gratis und franco. G. Schiemank, Kötzschenbroda. Zur Frage 2443. Probirsteine für Gold und Silber. Kann Ihnen ein Quantum solcher Steine unter Fabrikpreis abgeben. Paul Koepfer, Strassburg i. Eis. Zur Frage 2444. AViener Polirkalk. Feinsten Wiener Polirkalk liefern wir bei Abnahme von 1 Barrel von ca. 150 Kilo für fl. 12 ö. W. per 100 Kilo (das Barrel wird zu fl. 1,80 berechnet). A. Jacob Jirziczek’s Nachfolger, Wien I., Petersplatz 14. Zur Frage 2445. Mittel gegen das Gefrieren der Schaufenster. Vor Allem dürfen keine frei im Schaufenster stehenden Lampen brennen, welche Wärme darin erzeugen. Läuft die Glasscheibe auch sonst an, so wird es immer das Beste sein, der Aussenluft den Zutritt zum Schaufensterinneren zu verschaffen und dieses dagegen vor dem Eintritt der Stubenluft zu sichern. Grössere Oeffnungen von oben und unten im Rahmen der Aussenscheibe erfüllen die erste, ein gut schliessendes Rück- (Doppel-) Fenster die zweite Bedingung. Da nun im Winter nicht gut grössere Aenderungen vorzunehmen sind, so will ich dem Fragesteller noch ein Mittel mittheilen, das ich zwar nicht selbst probirt, aber als sehr zweckmässig empfohlen gefunden habe:
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview