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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 14/16.1890/92
- Erscheinungsdatum
- 1890 - 1892
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454468Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454468Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454468Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig:1891, Heft 23: Textverlust auf S. 179 und 180; 1892, Heft 8: S. 57 - 64 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 15.1891
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1891)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Abänderung des Patentgesetzes
- Autor
- Knoblauch, Hugo
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Schweizer Uhrenindustrie auf der Pariser Weltausstellung (Fortsetzung von No. 24, Jahrgang 1890)
- Untertitel
- (Nach einem Bericht des Herrn César Brandt in Biel, Mitglied des internationalen Preisgerichts der Weltausstellung)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neuer Chronograph
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 14/16.1890/92 -
- ZeitschriftenteilJg. 14.1890 -
- ZeitschriftenteilJg. 15.1891 19
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1891) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1891) 9
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 9
- ArtikelAbänderung des Patentgesetzes 9
- ArtikelDie Schweizer Uhrenindustrie auf der Pariser Weltausstellung ... 10
- ArtikelNeuer Chronograph 10
- ArtikelOxidirte Stahlgehäuse mit eingebrannten Dekorationen aus Gold ... 11
- ArtikelAequatorial-Sonnenuhr 11
- ArtikelAus der Werkstatt 13
- ArtikelSprechsaal 13
- ArtikelVermischtes 14
- ArtikelBriefkasten 15
- ArtikelInserate 15
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1891) 19
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1891) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1891) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1891) 41
- AusgabeNr. 7 (1. April 1891) 49
- AusgabeNr. 8 (15. April 1891) 57
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1891) 65
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1891) 73
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1891) 81
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1891) 89
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1891) 97
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1891) 105
- AusgabeNr. 15 (1. August 1891) 113
- AusgabeNr. 16 (15. August 1891) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1891) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1891) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1891) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1891) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1891) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1891) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1891) 177
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1891) 185
- ZeitschriftenteilJg. 16.1892 -
- BandBand 14/16.1890/92 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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10 Deutsche Uhrmacher-Zeitung No. 2 (Erkenntniss des Reichsgerichts vom 18. Dezember 1889, Patentblatt No. 50.) Jene Patentanmeldung bleibt versagt, das Patent 8812 aber erhalten, weil in Nichtigkeitsklagen das Reichsgericht Remedur schaffen und im Sinne des Patentgesetzes entscheiden konnte. Dieserhalb muss dem Patentamt durch eine Begriffsbestimmung des Wortes «Erfindung» wenigstens eine Grenze gesteckt werden. Die Herabminderung der Gebühren (Punkt 2) rechtfertigt sich allein schon dadurch, dass das geistige Eigenthum nicht einer be deutenden Einnahmequelle des Reiches wegen so hoch besteuert werden sollte. Man zahlt jetzt im Deutschen Reiche für dieselbe Patentdauer ca. 2000 M. Taxen mehr als im reichsten Lande der Welt, in England, und 5150 M. mehr als in Amerika! Dass die Besch-werdegebühr (Punkt 3) selbst dann, wenn durch Irrthum des Patentamts in I. Instanz die Patentanmeldung zurückgewiesen und in II. Instanz die Beschwerde für gerechtfertigt erachtet wurde, gezahlt werden muss, ist eine nicht zu rechtfertigende Härte des Patent gesetzes. In anderen Yerwaltungszweigen kann sogar mit Erfolg der durch unrichtige Entscheidungen herbeigeführte Schaden eingeklagt werden; hier muss der an Zeit und Arbeit Geschädigte, auch wenn er im Rechte war, 20 M. zuzahlen. Ausser den vorstehend erwähnten drei Punkten wäre noch eine sehr wichtige Lücke in § 12 des Patentgesetzes dadurch auszufüllen, dass eine staatliche Regelung des Patentanwaltstandes herbei geführt würde. Dieser § 12, Absatz 1 müsste folgende Fassung erhalten: «Wer nicht im Inlande wohnt, kann den Anspruch auf die Ertheilung des Patentes und die Rechte aus dem Patent nur geltend machen, wenn er im Inlande einen vom Patentamt be stätigten Vertreter bestellt hat, der die Deutsche Reichsangehörig keit besitzt.» Hugo Knoblauch, Berlin. Die Schweizer Uhrenindustrie auf der Pariser W eltausstellung, (Nach dem Bericht des Herrn Cesar Brandt in Biel, Mitglied des internationalen Preisgerichts der Weltausstellung ) (Fortsetzung von No. 24, Jahrgang 1890.) 1 Taschenuhren für den bürgerlichen Gebrauch. Auch bezüglich dieser Klasse der Uhrmacherei hat die Pariser Aus stellung gezeigt, dass die Schweiz den ersten Rang behauptet, und dass sie auf diesem Gebiete ebenfalls grosse Fortschritte gemacht hat. Die Letzteren sind hauptsächlich folgenden beiden Faktoren zuzuschreiben: Erstens, der maschinellen Fabrikation, also denjenigen Fabriken, welche die ganze Taschenuhr auf maschinellem Wege hersteilen; eine grosse Anzahl der diesbezüglichen Etablissements ist durch fortdauernde Ver besserung ihrer Maschinen zu ganz ungeahnten Fortschritten gelangt, die noch immer im Zunehmen begriffen sind. Zweitens, dem Umstande, dass die Rohwerkfabriken ein Syndikat gebildet haben. Durch diese Vereinigung wurden die Produzenten zur Forderung gewisser Minimal preise verpflichtet und damit in den Stand versetzt, die Rohwerke in guter Qualität erzeugen zu können, um hierdurch mit Erfolg zu kon- kurriren, nachdem es durch Unterbieten der Preise nicht mehr möglich war. In diesem Sinne hat also das Syndikat der Rohwerkfabriken eine wesentliche Verbesserung in der Herstellung der Taschenuhren zur Folge gehabt. Der Verfasser des amtlichen Berichts giebt nun seiner Freude darüber Ausdruck, dass die Schweiz auch auf dem Gebiete der Fabrikation von Taschenuhren für den bürgerlichen Gebrauch so erfolgreich mit dem Auslande konkurrirt und fährt dann fort: Man muss trotzdem nicht glauben, dass die höchste Vollkommenheit auf diesem Gebiete schon erreicht ist, sondern aller Voraussicht nach bewegen sich diese Verbesserungen noch immer in aufsteigender Linie, und nach einer gewissen Anzahl von Jahren wird eine grosse Um gestaltung Platz gegriffen haben. Diese Umgestaltung wird zum Vortheil der für den bürgerlichen Gebrauch bestimmten Uhren gegen die bisherige Ueberschwemmung mit schlechten, ohne Prinzip und ohne Methode her gestellten Uhren ausfallen; denn es wird dahin kommen, dass die letztere Art der Uhrenfabrikation schliesslich ebenso kostspielig wird, wie die erstere. Der Niedergang der Taschenuhrenpreise im Vergleich zu denen der vorausgegangenen Ausstellungen war allgemein und sehr bedeutend. Da die Bezahlung der Handarbeit nicht in dem gleichen Verhältniss herunter gegangen ist, so muss angenommen werden, dass diese Preisdifferenz gegen früher der inzwischen eingetretenen Verunehrung und Ver allgemeinerung der maschineHen HersteHung der Taschenuhren zu zuschreiben ist. Es dürfte nicht ohne Interesse sein, auch über die für den bürger lichen Gebrauch bestimmten Uhren, welche einen so grossen Theil der Gesammtproduktion ausmachen, eingehender zu berichten. St. Imier besitzt die beste und zugleich eine der ältesten mecha nischen Werkstätten für Taschenuhren. Die Vollkommenheit der in dieser Fabrik zur Herstellung der verschiedenen Uhrentheile verwendeten Maschinen, die gesammte Einrichtung des Betriebes, die Geübtheit eines zahlreichen, geschickten Personals unter der verständnissvollen Leitung zweier Chefs von ungewöhnlicher Begabung machen dieses Etablissement der Herren E. Francilion & Cie. zu einer Musterwerkstatt. Der Ruf der Erzeugnisse dieser Fabrik ist heute über alle Länder der Welt verbreitet, hauptsächlich auch im Gebiete der Vereinigten Staaten. Auch in Deutschland sind die Ankerremontoirs genannter Firma mit ihrem eigenartigen Kaliber und der Marke «Longines» auf Platine und Staubdeckel längst bekannt. Noch zwei andere Fabriken in St. Imier erzeugen ebenfalls gute Taschenuhren auf rein maschineHem Wege. Die eine davon, welche auch ihre Gehäuse in dieser Weise selbst herstellt, fabrizirt nebenbei noch Chronographen und Phonotelemeter (Distanzmesser); die andere produzirt nur wenig, aber gut, undjstellt ihre Uhrwerke, vom Rohwerk angefangen, vollständig selbst her. Der kleine Ort Villeret hatte einen bedeutenden Aussteller auf das Marsfeld gesandt; derselbe fabrizirt eine ganz besondere Spezialität von Cylinder- und Anker-Remontoiruhren in sehr mannigfaltigen Gehäuse formen. Porrentruy hat eine Fabrik ersten Ranges, die trotz ihres erst kurzen Bestehens — seit 1878 — schon jetzt eine hervorragende Stellung unter den Uhrenfirmen einnimmt, in Folge der hochfeinen Ausführung ihrer Fabrikate und ihres dadurch erzielten grossen Umsatzes. Die Fabrik macht hauptsächlich Cylinder-Remontoirs und Schlüsseluhren, an denen folgende Verbesserungen bemerkenswerth sind: Durch die Ausstanzung werden die einzelnen Theile nicht nur aus dem Rohmaterial aus geschnitten, sondern zugleich auch deren Kanten gebrochen und die Merkzeichen (Nummern etc.) auf der Rückseite angebracht; das Gesperr ist vereinfacht, die Zeigerstellung am Bügel verbessert, und so Hessen sich noch manche andere Vortheile au diesen Uhren anführen. Dieses Etablissement beschäftigt ungefähr 500 Arbeiter, mit deren Hilfe dasselbe per Jahr 72 000 vollständige Uhren nebst ebenso vielen Rohwerken und Finissagen (Laufwerken) herstellt. Die Ausstellung der Fabrik erregte allgemeines Aufsehen durch die grosse Verschiedenartigkeit der aus gestellten Objekte, sowie durch die brillante Ausführung und geschmack volle Dekoration der Gehäuse. (Fortsetzung folgt.) Neuer Chronograph. Bekanntlich erfolgt die Auslösung des Fünftelsekundenzeigers bei Chronographen in der Regel dadurch, dass ein bis dahin im Stillstand befindliches Trieb oder fein verzahntes Rädchen plötzlich mit einem zweiten ebensolchen Rädchen, welches sich mit dem Gehwerk der Uhr in fortdauernder Umdrehung befindet, in Eingriff gesteHt wird, während man umgekehrt das Anhalten des Fünftelsekundenzeigers durch Wieder ausschaltung des erwähnten Eingriffs bewirkt, sodass das erste Rädchen und mit ihm der Chronographenzeiger zum Stillstand kommt, während das zweite Rädchen seine Umdrehung beständig fortsetzt. Obgleich bei guter Ausführung diese Mechanismen sehr korrekt funktioniren, solange die Uhren noch wenig gebraucht sind, so kann doch die ausserordentHch feine Verzahnung der Rädchen in Verbindung mit dem oft wiederholten Ein- und Ausschalten des betreffenden Eingriffs leicht Veranlassung zu baldiger Abnützung dieser feinen Theile und somit Störungen in der Funktion des Mechanismus geben. Diese unangenehme Beigabe ist jedoch unvermeidlich bei aHen denjenigen Chronographen, die gleichzeitig auch als gewöhnliche Zeitmesser dienen soHen, in denen also beim Anhalten des Chronographenzeigers nicht zugleich das ganze Werk zum Stillstand gebracht werden darf. Zu sehr häufigen Beobachtungen sollten deshalb Heber solche Chronographen verwendet werden, welche keinen Stunden- und Minutenzeiger haben und bei denen also das Anhalten und Aus lösen des Chronographenzeigers direkt an der Unruhe bewirkt werden kann. Zu den Uhren dieser letzteren Art gehört der nachstehend beschriebene Chronograph mit Minutenzähler, auf welchen dem Erfinder, Herrn Henri Sandoz-Sandoz in Locle, das schweizerische Patent ertheilt wurde. In Fig. 1 ist der Chronograph von der Vorderseite dargestellt, während Fig. 2 die Rückseite des Uhrwerks veranschaulicht. Fig. 1. Fig. 2. Die sämmtlichen Funktionen des Chronographen werden je durch einen Druck auf die Aufzugkrone A bewirkt. Die Aufzugwelle ist des.
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