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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 14/16.1890/92
- Erscheinungsdatum
- 1890 - 1892
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454468Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454468Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454468Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig:1891, Heft 23: Textverlust auf S. 179 und 180; 1892, Heft 8: S. 57 - 64 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 15.1891
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. März 1891)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Sphärometer
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patent-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verein Berliner Uhrmachergehilfen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 14/16.1890/92 -
- ZeitschriftenteilJg. 14.1890 -
- ZeitschriftenteilJg. 15.1891 19
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1891) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1891) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1891) 19
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1891) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1891) 33
- ArtikelSchulsammlung 33
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 33
- ArtikelEine wichtige Entscheidung 33
- ArtikelTaschenuhr ohne Zeiger mit Angabe der Zeiten verschiedener Orte 34
- ArtikelWinke für Zeitnehmer bei Rennen, Regatten etc. 34
- ArtikelNeue Art der Ein- und Ausschaltung des Zwischenrädchens in ... 35
- ArtikelDie Schweizer Uhrenindustrie auf der Pariser Weltausstellung ... 36
- ArtikelDas Sphärometer 36
- ArtikelAus der Werkstatt 37
- ArtikelSprechsaal 37
- ArtikelPatent-Nachrichten 37
- ArtikelVerein Berliner Uhrmachergehilfen 37
- ArtikelVermischtes 38
- ArtikelBriefkasten 38
- ArtikelInserate 39
- AusgabeNr. 6 (15. März 1891) 41
- AusgabeNr. 7 (1. April 1891) 49
- AusgabeNr. 8 (15. April 1891) 57
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1891) 65
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1891) 73
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1891) 81
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1891) 89
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1891) 97
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1891) 105
- AusgabeNr. 15 (1. August 1891) 113
- AusgabeNr. 16 (15. August 1891) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1891) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1891) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1891) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1891) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1891) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1891) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1891) 177
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1891) 185
- ZeitschriftenteilJg. 16.1892 -
- BandBand 14/16.1890/92 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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No 5 Deutsche Uhrmacher-Zeitung 37 suchende Glas genau oder quer mit der Axe fest aufgedriickt und die gefundene Zahl verdoppelt. Das Sphärometer giebt nicht die Brennweite nach Zollen, sondern direkt die Nummern der Brillengläser an, wie solche allgemein üblich sind. Die dioptrischen Nummern sind in '/ 4 und Vs getheilt, da von Augenärzten nach beiden verschrieben wird. Die Theilung der dioptrischen Nummern in V3 hat für den Optiker ausserdem den Vortheil, dass die meisten der alten Nummern darin aufgehen, wie ein Vergleich auf der Scala zeigt. Die Wirkung des Sphärometers beruht auf der sehr fein gearbeiteten, mit doppeltem Gewinde versehenen Mikrometerschraube, die mittelst des Knopfes K umgedreht wird. Die richtige Einstellung des Instruments auf den Nullpunkt kann geprüft werden, indem man ein geschliffenes Planglas auf die angegebene Art probirt. Aus der Werkstatt. Prastische Abhilfe bei fehlerhaften Schlussseheiben in Stutzuhren. In Pariser Stutzuhren findet man mitunter das Schlussrad durch Ausfeilen der Lücken verdorben, sodass das Schlagwerk beständig Fehler macht, wie man es auch immer zusammensetzen möge. In diesem Falle werden gewöhnlich kleine Messingplättchen in die zu weit ausgefeilten Lücken eingesetzt, was natürlich nicht ohne Löthen abgeht. Immerhin ist diese Ausführung der Reparatur noch weit sauberer, als wenn man anfängt, an der Schlussscheibe herumzustrecken, wozu sich mancher Arbeiter namentlich dann versucht fühlt, wenn es sich nur um 2—3 fehlerhafte Lücken handelt und an keiner derselben der Mangel allzugross ist. Statt dieser hässlichen Abhilfen empfiehlt ein französischer Uhrmacher in der «Union horlogere» folgendes einfache und praktische Mittel. Man lässt zunächst die un egale Schlussscheibe in ihrem Zu stande und verändert dafür den Einfallarm in der nebenstehend ersichtlichen Weise. Man feilt sich nämlich eine kleine Stahl platte p zurecht, die man seit wärts an den Einfallarm A an passt, worauf man mehrere Löcher durch beide Theile bohrt und dieselben durch Stifte fest zusammen nietet. Die Stahlplatte p braucht nur so stark zu sein, um wie viel die am meisten verdorbene Einfalllücke am Schlussrade zu breit ist. Sind die beiden Theile A und p fest verbunden, so setzt man das Schlagwerk sammt dem Einfallarm und der Schlussscheibe zusammen und stellt die letztere auf zwei Uhr, und zwar deshalb, weil hier die Ruhe auf der Schlussscheibe am schmälsten ist, an der man also nicht viel wegfeilen kann. Man regulirt nun die Dicke des verbreiterten Armes A so, dass das Schlagwerk von 12 bis 2 Uhr ganz sicher funktionirt. Danach verändert man nichts mehr am Einfallarm, sondern sieht sämmt- liche Lücken der Schlussscheibe nach und feilt diejenigen, welche noch zu schmal sind, gleichmässig und sauber aus, bis Alles in Ordnung ist. Zum Schluss schleift man den Einfallarm mit einer recht feinen Schmirgel papierfeile ab und lässt das ganze Stück schön gleichmässig blau an. Von der auf solche Weise bewerkstelligten Reparatur ist an den betreffenden Theilen nicht das Mindeste zu sehen und die Arbeit selbst daiwjrt kaum länger als wenn man in zwei oder drei Lücken der Schluss scheibe Plättchen einlöthet. Sprechsaal. Geehrter Herr Redakteur! Im Sprechsaal der No. 22 v. J. schildert ein Kollege, wie es häufig vorkomme, dass ein Gehilfe eine Stellung annimmt und nachher dieselbe doch nicht antritt. Auf Erkundigung bei einem Rechtsanwalt habe er dann erfahren, dass in solchen Fällen ein Kontraktbruch seitens des Gehilfen begangen sei, durch welchen Letzterer dem Prinzipal gegenüber ersatzpflichtig werde. Ich möchte nun zunächst fragen: Ist durch diese Ersatzpflicht des kontraktbrüchigen Gehilfen etwas gewonnen? Jedenfalls nicht viel, denn nicht nur wird die Ermittelung des neuen Aufenthalts des «Ersatz pflichtigen» und die Anstrengung einer Klage gegen ihn soviel Scheererei mit sich bringen, dass man lieber auf jeden Ersatz verzichtet, sondern es wird auch oft genug der Fall eintreten, dass von dem Gehilfen nichts herauszuschlagen ist, weil er nichts Pfändbares besitzt. Man riskirt also schliesslich noch weiteren Verlust durch die entstehenden Kosten. Gestatten Sie mir nun, im Interesse vieler Kollegen darauf aufmerksam zu machen, dass uns — wenigstens hier in Bayern — ein viel wirk sameres Mittel zu Gebote steht, um uns gegen die aus solchen Kontrakt brüchen entstehenden Nachtheile zu schützen. Der Herr Einsender jenes Artikels wohnt jedenfalls in Norddeutschland, und weiss ich allerdings nicht, wie dort die einschlägigen Verordnungen lauten: dagegen heisst es im Bayerischen Polizeistrafgesetzbuch, Art. 155 wörtlich: «Gewerbs- gehilfen, welche ohne genügenden Rechtfertigungsgrund zur bedungenen Zeit nicht in Arbeit treten, werden an Geld bis zu 15 Thalern oder mit Haft bis zu 8 Tagen bestraft.» Es ist mir nun allerdings noch nie bekannt geworden, dass gerade ein Uhrmachergehilfe auf Grund des erwähnten Artikels bestraft worden wäre; es steht aber fest, dass derselbe zu Recht besteht und auch von vielen anderen Gewerbetreibenden in vollem Umfange ausgenützt wird, indem dieselben einfach dem nächsten besten Gendarmen Anzeige er statten und ihm die Adresse des Kontraktbrüchigen mittheilen. Der Gendarm meldet den Fall seiner Vorgesetzten Behörde, worauf diese ex officio das Strafverfahren einleitet. Weitere Unannehmlichkeiten erwachsen dem anzeigenden Prinzipal nicht; derselbe wird höchstens dann zu einer Vernehmung vorgeladen, wenn der Gehilfe die Abmachung bestreitet. Das kann er aber niemals, wenn der Prinzipal eine schriftliche Zusage von ihm in Händen hat. Infolgedessen kommen solche Kontraktbrüche unter den Uhrmachern und anderen besseren Gewerbsgehilfen bei uns nicht häufig vor; denn ein anständiger Mensch erfüllt doch lieber eine, wenn auch lästig ge wordene Verpflichtung, ehe er sich einer Haftstrafe aussetzt. Indem ich Sie, geehrter Herr Redakteur, bitte, Vorstehendes in den «Sprechsaal» Ihres geschätzten Blattes aufzunehmen, möchte ich meine unmassgebliche Meinung noch dahin aussprechen, dass wahrscheinlich ähnliche Bestimmungen auch in dem mir nicht zugänglichen preussischen uad württembergischen Polizeistrafrecht zu finden sein dürften. C. i. M. Patent-Nachrichten. Patent-Anmelduniten. (Das Datum bezeichnet den Tag, bis zu welchem Einsicht in die Patent anmeldung auf dem Patentamt in Berlin genommen werden darf.) Kl. 83. J. 2348. Pendelaufhängung für Uhren. — Johann Jäckle in Schwenningen a./Neckar. 2. April. „ „ K. 7986. Freie Drehpendelhemmung — Wilhelm Köhler in Fürth, Bayern. 9. April. Patent - Erthellungen. (Däs Datum bezeichnet den Beginn des Patentes.) Kl. 83. Nr. 55 995. Elektrischer Wecker. — F. W. Baab in Alzey, Rheinhessen. 18. Juni 1890. „ „ Nr. 56 079. Knopfaufzug mit leicht herausnehmbarer Aufzieh welle. — Societe Industrielle de Moutier-Grandval in Münster, Schweiz. 24. August 1890. „ „ Nr. 56193. Elektromagnetische Pendeluhr. — A. Pohl in Hamburg, St. Georg. 2. Juli 1890. „ „ Nr. 56 216. Nietmaschine mit Vorrichtung zum Halten der Cylinder beim Spundaustreiben. — J. Schwendemann und E. Perrot in Frankfurt, Main. 14. Oktober 1890. „ „ Nr. 56 257. Viertelschlagwerk mit Wiederholung; Zusatz zum Patente Nr. 54 033. — M. Bäuerle in St. Georgen, Schwarzwald. 16. Oktober 1890. Berlin S.W. 46, den 26. Februar 1891. Das Patent- und technische Büreau von Hugo Knoblauch & Co. Verein. Berliner Uhrmaehergehilfen. Die in unserer No. 3 unter dem Titel «Ein Zeichen der Zeit» ge schilderten Vorgänge in der Versammlung der Berliner Uhrmachergehilfen vom 21. Januar haben nicht verfehlt, in allen Kreisen der Fachgenossen, und speciell unter den Mitgliedern des Gehilfen-Verbandes berechtigtes Aufsehen zu erregen, welches den Vorstand des Vereins Berliner Uhr machergehilfen zu folgender Zuschrift an uns veranlasste: «Um etwas mehr Licht in die Sache zu bringen, bitten wir Nach stehendes zu veröffentlichen: Die letzte öffentliche Versammlung war von einer hierorts gewählten Kommission, welche die Aufgabe hatte, für den Verband zu agitiren, einberufen und vorbereitet, und hatte zunächst mit dem inneren Vereinsleben nur insofern Fühlung, als die Mittel hierzu aus der Vereinskasse flössen. Das Referat, welches von einem Mitgliede dieser gewählten Kommission übernommen war, und dessen Tendenz den werthen Lesern aus dem Berichte der Deutschen Uhrmacher-Zeitung be kannt sein dürfte, unterschied sich in nichts von einer Agitationsrede für die sozialdemokratische Partei, während die Propaganda für unsern Verband das Geringste dabei war. Redner verstand es, durch Schilderung von Gesensätzen zwischen Kapital und Arbeit, die natürlich im krassesten Lichte dargestellt wurden, das Gros der Anwesenden zu fanatisiren, was dann zu jener denkwürdigen Resolution führte: in die Fusstapfen der modernen Arbeiterbewegung zu treten. Auf Grund dieses Referats wurde in der Vereinssitzung vom Sonn abend, den 14. Februar nach vorher gestelltem Antrage das betreffende Mitglied durch Abstimmung aus dem Vereine ausgeschlossen, nachdem bereits acht Tage zuvor die Agitations-Kommission aufgelöst worden war. Ferner gelangte in derselben Sitzung ein Zusatz-Paragraph zum Vereins statut zur Annahme, des Inhalts, dass Politik und Religion aus dem Vereinsleben vollständig auszuschliessen sei.» Es freut uns, aus dieser Zuschrift zu entnehmen, dass unser Ver trauen auf die Einsicht der deutschen Uhrmachergehilfen, wie wir es am Schlüsse des mehrfach erwähnten Artikels audrückten, nicht getäuscht worden ist. Abgesehen davon, dass in einen Fach verein entschieden keine Politik gehört, ist zu sozialdemokratischen Prinzipien ohnehin kein Grund in einem Berufe, von dessen Gehilfenstand mindestens drei Viertheile innerhalb weniger als 10 Jahren nach Ablauf der Lehrzeit selbst Meister werden. 1
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