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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 14/16.1890/92
- Erscheinungsdatum
- 1890 - 1892
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454468Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454468Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454468Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig:1891, Heft 23: Textverlust auf S. 179 und 180; 1892, Heft 8: S. 57 - 64 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 15.1891
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (15. Juli 1891)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die gesetzliche Regelung der Abzahlungsgeschäfte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Freie Wippenhemmung für billige Reisewecker
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 14/16.1890/92 -
- ZeitschriftenteilJg. 14.1890 -
- ZeitschriftenteilJg. 15.1891 19
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1891) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1891) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1891) 19
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1891) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1891) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1891) 41
- AusgabeNr. 7 (1. April 1891) 49
- AusgabeNr. 8 (15. April 1891) 57
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1891) 65
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1891) 73
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1891) 81
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1891) 89
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1891) 97
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1891) 105
- ArtikelDie gesetzliche Regelung der Abzahlungsgeschäfte 105
- ArtikelFreie Wippenhemmung für billige Reisewecker 106
- ArtikelRuhende Pendeluhrhemmung mit gleichmässigem Antrieb 107
- ArtikelNeue Räderschneidemaschine 107
- ArtikelDie Schweizer Uhrenindustrie auf der Pariser Weltausstellung ... 108
- ArtikelAus der Werkstatt 108
- ArtikelSprechsaal 109
- ArtikelVermischtes 109
- ArtikelBriefkasten 110
- ArtikelInserate 111
- AusgabeNr. 15 (1. August 1891) 113
- AusgabeNr. 16 (15. August 1891) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1891) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1891) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1891) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1891) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1891) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1891) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1891) 177
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1891) 185
- ZeitschriftenteilJg. 16.1892 -
- BandBand 14/16.1890/92 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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106 Deutsche Uhrmacher-Zeitung No. 14 können, so ist die Folge davon eine Strafanzeige wegen Unterschlagung — wie die Verhandlungen der Strafgerichte in grossen Städten dies ja täglich lehren. So gesellt sich zu dem durch die Abzahlungsgeschäfte beförderten ungesunden Borgsystem auch noch der Schimpf und die Schande einer Bestrafung. Das sind ohne Zweifel Missstände, die eine weise Gesetzgebung be seitigen kann,^ ohne deshalb eine 'Vertragsform mit Stumpf und°Stiel auszurotten, die den unbemittelten Volksklassen die einzige Gelegenheit gewährt, wirklich nothwendige Bedürfnisse, welche die Aufwendung grösserer Geldmittel erheischen, zu befriedigen. Wir wollen hier nur den Erwerb von Nähmaschinen, Kleinmotoren u. s. w. erwähnen, die es auch dem Handwerk und der Hausindustrie möglich machen, neben dem Grossbetrieb noch zu existiren. Der Erwerb derselben würde dem An fänger unerschwingliche Opfer zumnthen, wenn er die Kaufsumme der selben nicht tlieilen und je nach seinen Kräften erlegen könnte. Diesen Vortheilen stehen aber, wie wir schon oben gezeigt haben, schwerwiegende Nachtheile gegenüber, die in erster Linie die Käufer der Abzahlungsgeschäfte treffen. Diese v erden nicht allein oft zur Anschaffung ganz überflüssiger Dinge verlockt, sondern es wird ihnen auch vielfach fast werthloser Schund für theueres Geld geliefert, und zwar ist es hier zunächst der Betrieb des Geschäfts durch Agenten oder durch sog. Reisende der diese Gefahr mit sich bringt. Die Kniffe und Schliche dieser Leute sind bekannt; sie scheuen vor nichts zurück, um ein Geschäft zu machen, und wenden sich mit Vorliebe an die Frauen, bei denen sie mit ihren Ueberredungskünsten am meisten ausrichten. Abhilfe hiergegen wäre durch das Civilrecht, das Strafrecht oder die Gewerbeordnung zu erlangen. Am besten und radikalsten möchte ein durch Strafbestimmungen erzwingbares Verbot aller versteckt wucherischen Abzahlungsgeschäfte wirken. Doch ist zu bezweifeln, dass sich solches ohne ungerechte Eingriffe in die Freiheit von Handel und Wandel durchführen lässt; dann aber bleibt noch immer die gewerbe- polizeiliche Beschränkung, wie sie für den Beginn des Geschäftes eine besondere Genehmigung und für seinen Betrieb eine Ueberwachung ein- fuhren könnte, welche geeignet wäre, die schlimmsten Auswüchse der Abzahlungsgeschäfte zu beseitigen. Vir werden nicht ermangeln, sobald wir etwas Näheres über den in Aussicht stehenden Gesetzentwurf zur gesetzlichen Regelung der Abzahlungsgeschäfte in Erfahrung bringen, unsere Leser davon in Kenntniss zu setzen. Freie Wippenhemmung für billige Reisewecker. In St.-Nicolas d’Aliermont, jenem in unserem Artikel über «Die Schweizer Uhrenindustrie auf der Pariser Weltausstellung» wiederholt erwähnten Hauptplatz der französischen Uhrenfabrikation, werden neben Seechronometern hauptsächlich die bekannten französischen Reisestand- ührchen und Wecker fabrizirt. Einer der dortigen Fabrikanten, Herr Villon, welcher sich auch mit Herstellung ganz billiger Reisewecker be fasst, die bisher ausschliesslich mit dem sogen. Marine-Ankergang her gestellt wurden, hat neuerdings für diese Art von Uhren eine richtige Chronometerhemmung mit Wippe in Anwendung gebracht, welche natürlich ui entsprechender Weise für billigste Massenherstellung um geändert ist und von dem bekannten französischen Chronometermacher L. Lecocq in der «Revue chronometrique» sehr sympathisch besprochen wird, wobei insbesondere die grosse Regulirfähigkeit der Uhren mit diesem neuen Gang gegenüber den «Marineuhren» hervorgehoben ist. Jedenfalls ist die Neuerung sowohl vom technischen als auch vom praktischen Standpunkte aus sehr beachtenswerth, und lassen wir des halb die Ausführungen des Herrn Lecocq im Wesentlichen hier folgen Derselbe schreibt: Die neue Chronometerhemmung ist eine solche mit Wippe, und zwar sind die Funktionen dieser Wippe ganz ähnlich derjenigen in einem feinen Chronometer, nur mit dem Unterschied, dass erstere um 40 Centimes herzustellen ist, während letztere 40 bis 60 Franken kostet. Allerdings ist die Ausführung der Wippe eine ganz einfache, aber die mechanischen Wirkungen bleiben dieselben. In beistehender Zeichnung ist die Hemmung im Grundriss skizzirt. ©<? w J ^ 0rm des ö ' an & rades E ist die in Chronometern übliche. Die W ippe d ist aus Messing ausgestanzt und so leicht als möglich gehalten. Dieselbe sitzt auf einer Welle c, ist um ihren Drehpunkt genau aus- balancu’t, und enthält nahe ihrem vorderen Ende den halbrunden stählernen Ruhestift R, auf dem die Ruhe der Gangradzähne stattfindet An einer Seite der Wippe d ist mittelst der Schraube D eine sehr bieg same Feder d 1 angebracht, deren hinteres Ende sich gegen einen in der Platine der Uhr sitzenden Stift a legt und dadurch die Wippe in ihrer Ruhestellung festhält, in welcher ihr hinteres Ende an dem Stift r anliegt. Duich diesen Druck der Feder d 1 ist die Ruhe des Gangradzahnes auf dem Ruhestift R gesichert, sodass dessen Ruhefläche radial zum Mittel punkt des Gangrades stehen kann und keinen Zugwinkel zu haben braucht. i^ aS J 0rdere Ende der Feder d 1 dient als Auslösungsfeder, während das Amt des Auslösungsfingers von einem in der Hebelscheibe A sitzenden btitt a versehen wurd. Damit die Auslösung mit möglichst wenig Wider stand vor sich geht, wird das hintere Ende der Feder d 1 nur gerade soviel angespannt, als erforderlich ist, um die Ruhe des Gangrades auf dem Ruhestift R zu sichern. Das Mass der Ruhe wird durch entsprechende Stellung ^ des Stiftes r bestimmt. Die Hebescheibe A hat bei l 1 einen Ausschnitt, durch welchen der Gangradzahn durchpassirt, indem er zugleich an der Hebefläche 1 der Unruhe den Antrieb ertheilt. Es sind somit alle Merkmale der Chronometerhemmung mit Wippe vorhanden. _ Es scheint uns überflüssig — fährt Herr Lecocq fort — die Vor- theile der Anwendung dieser Hemmung über diejenige des Ankers mit kurzen Hebeln, wie er meistens bei den billigen Weckern angewandt wird,_ zu erörtern. Diese Uhren, welche sich nie auf 5 Minuten täglich reguliien lassen, an denen der Anker sich oft so stark einschlägt etc., besitzen Mängel, welche bei der neuen Wippenhemmung nie Vorkommen können. Wenn der repassirende Uhrmacher die Funktionen genau kennt, welche die^ Wippe in dieser Hemmung zu erfüllen hat, und wenn er durch richtige Einstellung des Ganges und Politur der arbeitenden Tlieile alle Reibungen und Widerstände auf das geringste Mass reducirt, so kann er sehr leicht dahin gelangen, die Uhr auf 2—3 Minuten per Woche genau zu reguliren. V ir besitzen derartige Uhren, die keine grössere Abweichung eigeben haben und sind überzeugt, dass die vorliegende Hemmung eine wichtige Neuerung ist, ein Fortschritt in der Fabrikation bi liger Uhren, der nicht mit Stillschweigen übergangen werden darf. W ir glauben ferner, das§ auch in Uhren weniger billiger Qualität, besonders den Reiseuhren, anstatt der Ankerhemmung dieses billigere und einfachere Echappement gesetzt werden könnte, durch -welches man so leicht gute Gangresultate erzielt. Man brauchte zu diesem Zwecke an der von Herrn ’Villon^ gelieferten Hemmung nicht viel zu ändern, nämlich blos die Unruhe in Steinlöchern laufen zu lassen und an den Hebe- und Ruhefläehen ein paar Agathsteine anzubringen, was im Ver- hältniss zu dem wirklich erworbenen Mehrwerth nur eine ganz geringe Mehrausgabe erfordern würde. Im Interesse des erstrebten Fortschrittes möchten wir hieran noch folgende Rathsehläge für die Fabrikation dieser Hemmung knüpfen- 1. Der Ausschnitt l 1 der Hebelscheibe darf nicht allzu knaiip sein. Derselbe erscheint nach der Zeichnung ungenügend, und könnte es des- ™ Vorkommen, dass der Zahn des Gangrades, anstatt direkt auf die Hebefläche 1 zu fallen, vielmehr auf die Spitze des stumpfen Winkels trifft, den der Ausschnitt mit dem Umfang der Hebelscheibe bildet. Das Gangrad, welches so leicht als möglich sein soll, unterliegt dem Zustand des Oeles, welches, nachdem es dick geworden, einen neuen Widerstand zu dem schon vorhandenen hinzufügen wird, der sich in einem vergrösserten Trägheitsvermögen des Gangrades äussert und dessen Bewegungs- geschw indigkeit im Augenblick der Auslösung vermindert wo durch das geschilderte Aufsetzen des Gangradzahnes erfolgen kann, wird aber der Ausschnitt ein wenig vergrössert, so kann sich die Hebung mit aller Sicherheit vollziehen. 2. Die Hebelscheibe A sollte gehärtet und die Hebefläche 1 an der selben gut polirt sein. 3. Besteht die Auslösungsfeder d 1 aus Stahl, so muss der Aus lösungsstift .a aus recht hartem Messing hergestellt sein. 4. Auch der stählerne Ruhestift R müsste gehärtet und polirt sein und darf der Auslösung des Rades keinen Widerstand entgegen setzen. • i e Beobachtung dieser Kleinigkeiten, welche die Massenherstellung nicht erschweren, würde eine grössere Dauerhaftigkeit der Uhr und eine grössere Gleichmässigkeit der von dieser verständnissvollen Neuerung auf dem Gebiet der billigen Uhrenfabrikation zu erwartenden Dienste herbeifuhren. Als einen besonderen Vortheil derselben begrüssen wir den Umstand, dass diese Uhren durch wirkliche Uhrmacher repassirt werden müssten und also auch von solchen verkauft und nicht auf den Jahrmärkten von Schustern und Schneidern feilgeboten würden Ausserdem möchten wir nochmals betonen, dass wir davon überzeugt sind, dass diese Hemmung auch für weniger ordinäre Uhrenfabrikation eine Zukunft haben wird. Soweit unser geschätzter Herr Kollege in Paris. Wenn wir auch ohne piaktische Versuche mit der beschriebenen Hemmung gemacht zu haben, selbstredend kein definitives Urtheil darüber fällen können so scheint uns dieselbe doch in hohem Grade w-erth, den deutschen Fabri kanten zur Beachtung und Prüfung empfohlen zu w-erden. Dieselbe scheint namentlich geeignet, einen vortrefflichen Ersatz für die in so hohem Grade mangelhafte Cylinderhemmung in Achttage-Reiseuhren zu bieten, über deren Regulirungsunfähigkeit nur eine Stimme herrscht, und_aeren Abschaffung ein Leichtes wäre, w-enn dafür eine Hemmung ge- iunden würde, w-elche die Vorzüge der Ankerhemmung mit der Billig keit der Cylinderhemmung vereinigt, wie es allem Anschein nach in vorliegender Hemmung der Fall ist.
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