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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 14/16.1890/92
- Erscheinungsdatum
- 1890 - 1892
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454468Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454468Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454468Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig:1891, Heft 23: Textverlust auf S. 179 und 180; 1892, Heft 8: S. 57 - 64 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 15.1891
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (15. Juli 1891)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 14/16.1890/92 -
- ZeitschriftenteilJg. 14.1890 -
- ZeitschriftenteilJg. 15.1891 19
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1891) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1891) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1891) 19
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1891) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1891) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1891) 41
- AusgabeNr. 7 (1. April 1891) 49
- AusgabeNr. 8 (15. April 1891) 57
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1891) 65
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1891) 73
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1891) 81
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1891) 89
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1891) 97
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1891) 105
- ArtikelDie gesetzliche Regelung der Abzahlungsgeschäfte 105
- ArtikelFreie Wippenhemmung für billige Reisewecker 106
- ArtikelRuhende Pendeluhrhemmung mit gleichmässigem Antrieb 107
- ArtikelNeue Räderschneidemaschine 107
- ArtikelDie Schweizer Uhrenindustrie auf der Pariser Weltausstellung ... 108
- ArtikelAus der Werkstatt 108
- ArtikelSprechsaal 109
- ArtikelVermischtes 109
- ArtikelBriefkasten 110
- ArtikelInserate 111
- AusgabeNr. 15 (1. August 1891) 113
- AusgabeNr. 16 (15. August 1891) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1891) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1891) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1891) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1891) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1891) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1891) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1891) 177
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1891) 185
- ZeitschriftenteilJg. 16.1892 -
- BandBand 14/16.1890/92 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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No 14 Deutsche Uhrmacher-Zeitung 109 Ansatz auf das Trieb gedrückt, sich auch vor erfolgter Vernietung schon nicht mehr losdrehen lässt. Die Vernietung, welche möglichst tief unterstochen sein muss, darf nur um eine Idee über den Putzen hervor stehen und kann im Nothfall sogar ganz eben mit dem so zugeschärften Putzen sein, weil die scharfe Kante des letzteren beim Vernieten soviel nachgiebt, als das Umnieten erfordert. Sind die Zapfen angedreht, polirt und abgerundet, so stellt man das Trieb auf ein stählernes, gut gehärtetes Nietbänkchen und nietet das Ead mit wenigen leichten Schlägen fest. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass das Loch in dem Nietbänkchen ja nicht zu gross ist, damit an den Triebzähnen möglichst viel Fläche als Widerlager für die Hammerschläge geboten ist. Ist dagegen das Loch im Nietbänkchen erheblich grösser als der untere Wellbaum, so setzen sich von einzelnen Triebzähnen nur die äussersten Ecken auf und werden dann durch das Nieten beschädigt. Nun kann man sofort zum Poliren der Facetten übergehen; ein vorheriges Schleifen ist bei so kleinen Trieben nicht nur überflüssig, sondern würde noch dazu die obere 1 acette, die doch haarfein bleiben soll, nur unnöthig breit machen. Zum Poliren nehme ich einen ganz gewöhnlichen eisernen Drahtstift d, Fig. 4, den ich entsprechend kürze, nahe seinem Ende mit einer Einteilung e, und mit einem entsprechenden Loch b für den Wellbaum versehe. Solcher Drahtstifte habe ich drei, mit verschieden grossen Löchern, die für alle I älle ausreichen. Hier muss das Loch ziemlich viel'grösser als der Wellbaum sein, damit der letztere Spielraum darin hat; denn sonst entstehen konzentrische Reifen auf der Facette. Als Lager für das Rad benütze ich die m Fig. 5 dargestellte Sicherheitsbrosche B, die ich in den Schraubstock spanne und deren Mitnehmerrolle m ich mit einem Drehbogen in Umdrehung versetze. Die Polirfläche des Drahtstifts wird jedesmal erst frisch abgefeilt (am besten nicht ganz flach, soudem schwach abgerundet), dann mit ganz wenig Oel und Stahlroth oder Diamantine benetzt und auf die Facette gesetzt, während man den linken Zeigefinger auf den flachen Kopf des Draht stiftes legt. In Fig. 6 ist die Art und Weise dargestellt, wie der Draht stift d gegen das Cylinderradstrieb gedrückt wird, während letzteres durch die Mitnehmerrolle m in Umdrehung versetzt wird, wobei D den Drehbogen, s dessen Saite und F den Schraubstock vorstellt, in welchem die Sicherheitsbrosche B eingespannt ist. Wer diese Methode noch nicht kennt, wird beim ersten Versuch überrascht sein über das be queme Verfahren, bei welchem sich die Polirfläche des Draht stiftes ganz von selbst flach an die Facette des Triebes legt und mit wenigen Zügen des Drehbogens. eine schöne Politur er zeugt wird, ohne dass die Facette nur vorher abgeschliffen wurde. Bei allen anderen Verfahren ist es viel schwieriger, die zum Poliren ver wendete Scheibe — auch wenn sie auf ein Heft aufgelackt ist — genau flach zu halten, weil man dieselbe bezw. das Heft stets mit mehreren Fingern festhalten muss. Ist die untere Seite des Triebes fertig, so setzt man das Cylinder- rad umgekehrt in die Brosche B und polirt auf dieselbe Art mit 10—12 Zügen die obere Facette, die durch das vorausgegangene Zuschärfen des Radputzens haarfein wird. Hatte man die Vernietung gleich richtig gemacht, so ist das so gefährliche Nachdrehen der Unter drehung nie mehr erforderlich, wie auch die untere Facette nicht mehr beschädigt werden kann, wenn sie erst nach erfolgtem Aufnieten polirt wird. Selbstverständlich ist dieses Verfahren beim Poliren der Facetten auch für alle anderen kleinen Triebe in Taschenuhren anwendbar. W. Schultz. Sprechsaal. Geehrter Herr Redakteur! Obgleich der nachstehend mitgetheilte Fall nicht speciell die TJhren- branche betrifft, so möchte ich doch um dessen Aufnahme in Ihr ge schätztes Blatt bitten, da er den Herren Uhrmachern einen Wink giebt, wie sie die das reelle Geschäft so sehr schädigenden Versteigerungen von sich abwehren können. In einem badischen Lokalblatte befand sich kürzlich folgende Anzeige: Oeffentliche Versteigerung. Am Montag den . . . Juni 1891, von Vormittags 12 Uhr ab, ver steigere ich im Aufträge im Rathhause hier öffentlich gegen Baarzahlung: 51 Stück ä 3,20 Meter neuen Stoff zu Anzügen, 15 „ ä 1,20 „ „ „ „ Hosen. Die Versteigerung wird bestimmt abgehalten. Ausserdem wurde das Gleiche sammt dem Nachsatz auch durch die Schelle bekannt gemacht. Für die ortsansässigen Kaufleute war dies natürlich ein unliebsamer Wettbewerb und suchten sie deshalb mit Recht nach einem Mittel, diesen Schleuderverkauf unmöglich zu machen. Dies gelang auch vollkommen und zwar auf folgende Art: Die Kaufleute verständigten sich rasch, schickten eine Abordnung zum Herrn Oberamtmann und baten, gestützt auf § 86, Ziffer 2 der Vollzugsverordnung zur Gewerbeordnung um Verbot dieser Ver steigerung, weil keinerlei Bedürfniss für eine derartige Versteigerung betreffender Waaren vorhanden sei, was auch von Seiten des Gewerbe- Vereins-Vorstandes bestätigt wurde. Auf diese Erklärung hin verbot das Grossh. Bezirksamt die so pomphaft angekündete Versteigerung. Da es mir scheint, dass dieser Gesetzesparagraph wenig oder gar nicht bekannt ist und es ausser Frage steht, dass er auch auf «Uhren versteigerungen» angewendet werden kann, so lasse ich denselben hier wörtlich folgen: Aus der Verordnung, betreffend den Vollzug der Gewerbe ordnung. (Vom 23. Dezember 1883.) § 86. Wanderversteigerung und Waarenabsatz durch Glücks spiel oder Ausspielung im Umherziehen. «An Personen, welche einen Wandergewerbeschein besitzen, be ziehungsweise welche nach § 59 der Gewerbeordnung zum Feilbieten und Verkaufen von Waaren im Umherziehen ohne den Besitz eines solchen Scheines befugt sind, kann ausnahmsweise, unter vorübergehender Nachsichtsertheilung von dem in § 56 c. der Gewerbeordnung enthaltenen Verbote, für den einzelnen Fall und unter bestimmter Begrenzung hin sichtlich der Zeit und der Waarengattung die Erlaubniss, im Umher ziehen Waaren zu versteigern, ertheilt werden, und zwar: 1. Durch die Ortspolizeibehörde zur Abhaltung von Wanderver steigerungen von Nahrungsmitteln, welche dem raschen Verderben ausgesetzt sind; 2. Durch das Bezirksamt, wo besondere Gründe vorliegen, zur Abhaltung einer Wanderversteigerung von anderen Waaren, wobei übrigens zuvor die Gemeindebehörde und der etwa in der Gemeinde bestehende Gewerbe verein oder sonst betheiligte gewerbliche Vertretungs körper zu hören sind. Ausnahmen von dem. Verbote des Absatzes von Waaren im Umher ziehen mittelst Glücksspiels oder mittelst Ausspielung dürfen nur insoweit, als dies mit den Verordnungen vom 30. December 1871 Ziffer 2 (Gesetzes- nnd Verordnundsblatt 1872 Seite 4) und vom 22. Februar 1881 (Gesetzes und Verordnungsblatt Seite 26) vereinbar ist, durch die nach letzteren Verordnung zuständigen Behörden zugelassen werden. Die Bestimmungen über die Entrichtung der Reichsstempelabgaben sind auch in diesen Ausnahmsfällen zu beobachten.» Sollten durch diese Bekanntgabe die Herrn Uhrmacher vor «Uhren versteigerungen» verschont oder behütet werden können, so sollte es mich freuen und der Zweck dieser meiner Mittheilung wäre erreicht. Jul. Emele, Gewerbelehrer in Wiesloch (Baden). Vermischtes. Vom Büchertisch. Die Grundlehren der Uhrmacherkunst Von Jürgen Meyer, fürstl. Stollbergischer Uhrmacher in Wernigerode. Dieses wohl manchem unserer Leser schon bekannte Werkchen ist im Verlage von B. F. Voigt in Weimar soeben in dritter, vermehrter und verbesserter Auflage erschienen und von der Specialbuchhandlung für Uhrmacher-Litteratur von W. H. Kühl in Berlin, Jägerstr. 73 zu be ziehen. Dasselbe behandelt in gedrängter Kürze und leicht fasslicher Form die wichtigsten Gesetze der Mechanik und deren Anwendung in der Uhrmacherei, ferner die Konstruktion verschiedener Grossuhren und Taschenuhren, die durch recht gut ausgeführte Zeichnungen auf den bei gegebenen vier Tafeln erläutert werden. Eine grössere Anzahl von Fingerzeigen und Winken für praktisches Verfahren bei verschiedenen Verrichtungen in der Werkstatt dürfte für Manchem besonders will kommen sein; ebenso die Anleitung zu den Berechnungen, welche bei der Ausführung oder auch blos Reparatur von Uhren mit Kalenderwerk erforderlich sind. Das kleine Werkchen bietet manches Interessante, namentlich bei Beschreibung der älteren Chronometerhemmungen und eignet sich vortrefflich zum Studium für junge Uhrmacher, umsomehr als der Preis desselben nur M. 1,50 beträgt und somit die Anschaffung auch dem Minderbemittelten ermöglicht ist. ““Eine neue Art von Taschenuhrständern für die Auslage im Schaufenster wird von der Fourniturenhandlung der Firma Ludwig & Fries in Frankfurt a. M., deren Rührigkeit in Bezug auf die Ein führung von Neuheiten wohl allen unseren Lesern schon bekannt ist, fabrizirt und soeben als Neuheit in den Handel gebracht. Die uns vor gelegenen Ständer sind aus glänzend vernickeltem Metall, haben mannig faltige zierliche Formen, z. B. diejenige einer kleinen Staffelei, einer Lyra oder eines runden Bügels auf passendem Untergestell mit drei oder vier Füssen, und sind mit entsprechenden, theilweise für beliebige Grössen verstellbaren Vorrichtungen zum Aufhängen bezw. Festhalten von _ je einer oder mehreren Taschenuhren versehen. Diese Ständer eignen sich nicht nur zur Ausstellung von Extrastücken, auf welche man speziell
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