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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 14/16.1890/92
- Erscheinungsdatum
- 1890 - 1892
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454468Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454468Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454468Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig:1891, Heft 23: Textverlust auf S. 179 und 180; 1892, Heft 8: S. 57 - 64 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 16.1892
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. März 1892)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patent-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 14/16.1890/92 -
- ZeitschriftenteilJg. 14.1890 -
- ZeitschriftenteilJg. 15.1891 19
- ZeitschriftenteilJg. 16.1892 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1892) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1892) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1892) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1892) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1892) 33
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 33
- ArtikelEine hervorragende Werkstätte der deutschen Grossuhren-Industrie 33
- ArtikelNeues Quecksilber-Kompensationspendel 34
- ArtikelUeber den Jos. Spiller'schen Chronometergang mit indirektem ... 35
- ArtikelNeue freie Pendelhemmung 36
- ArtikelEine merkwürdige Uhr aus dem XVII. Jahrhundert 36
- ArtikelDie Uhren auf der internationalen elektrotechnischen Ausstellung ... 37
- ArtikelAus der Werkstatt 38
- ArtikelSprechsaal 38
- ArtikelPatent-Nachrichten 39
- ArtikelVermischtes 39
- ArtikelBriefkasten 39
- AusgabeNr. 6 (15. März 1892) 41
- AusgabeNr. 7 (1. April 1892) 49
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1892) 65
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1892) 73
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1892) 81
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1892) 89
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1892) 97
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1892) 105
- AusgabeNr. 15 (1. August 1892) 113
- AusgabeNr. 16 (15. August 1892) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1892) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1892) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1892) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1892) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1892) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1892) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1892) 177
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1892) 187
- BandBand 14/16.1890/92 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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No. 5 Deutsche Uhrmacher-Zeitung 39 Redaktion hierbei ein Werk aus einer goldenen Damenuhr, welches bei der Zustellung an den Inhaber der «Reparaturwerkstätte» noch ganz neu war; durch einen Fall aber war das Zifferblatt und der Cylinder zer brochen und sollte nun Beides ersetzt werden. Ich forderte ausdrücklich sorgfältige und saubere Arbeit, ohne zu drängen oder den Preis zu drücken. In dem gegenwärtigen Zustande erhielt ich das Werk zurück. Der Cy linder ist allerletzter Qualität und ganz miserabel eingedreht, läuft nicht einmal rund, die Unruhe ist verhauen, das Cvlinderrad verschliffen (weil der Cylinder nicht richtig passte), der Unruhkloben heruntergebogen und die Vergoldung daran beschädigt, die Stahltheile sind zerkratzt etc., genug, das Werk hat sein neues Aussehen vollständig verloren.*) Eine Reklamation hatte zunächst nur einen negativen Erfolg, bis ich dem betreffenden Lieferanten mit Veröffentlichung seines Namens drohte. Hierdurch liess er sich denn zu einem Vergleich bewegen, durch welchen ich wenigstens mein bezahltes Geld wieder zurück erhielt, wodurch ich aber selbstverständlich keineswegs schadlos gehalten bin, da die einmal verpfuschte Uhr sich doch nicht völlig wieder wie neu herstellen lässt. Ich will nun, nachdem mein Lieferant wenigstens seinen guten Willen gezeigt hat, annehmen, dass er vielleicht glaubte : «Für den Uhr macher in einem so kleinen Neste ist das gut genug; der versteht das doch nicht!» Möglicherweise arbeitet er auch ein andermal besser. Aber wird dadurch mein Schaden geringer? Und ist nicht jeder Kollege denselben üblen Erfahrungen ausgesetzt, sei es nun wegen Mangel an Fähigkeit oder wegen Nachlässigkeit des Reparateurs? Dabei befinden sich bekanntlich in vielen kleinen Orten sehr tüchtige Kollegen, die nur saubere Arbeit brauchen können und vielleicht jedes Jahr ein paar mal gezwungen sind, Aushilfe zu suchen. — Ich möchte deshalb, nachdem ich so üble Er fahrungen gemacht habe, dieselben im Sinne einer Warnung meinen Herren Kollegen bekannt geben. Möge Keiner eine bessere Uhr aus dem Hause geben, ehe er nicht bei anderen Kollegen genaue Erkundigung über die Leistungen der betreffenden Reparaturwerkstätte eingezogen oder derselben einige Probearbeiten gegeben hat, an denen wenig zu verderben ist, die aber geeignet sind, zur Beurtheilung ihrer Leistungen zu dienen, z. B. Eindreharbeiten für ältere Uhren u. dergl. mehr. Sollten hierdurch manche Kollegen vor gleichem Schaden bewahrt bleiben, so wäre der Zweck dieser Zeilen erfüllt, und ich würde mich freuen, mich der Mühe unterzogen zu haben, diese Angelegenheit zur Sprache zu bringen. E. U. i. S. Patent-Nachrichten. Patent - Anmeldungen. (Das Datum bezeichnet den Tag, bis zu welchem Einsicht in die Patent anmeldung auf dem Patentamt in Berlin genommen werden darf.) Kl. 83. T. 3214. Weckeruhr mit Vorrichtung zum Rechts- und Links drehen des Weckerzeigers. — C. Rob. Türck in Remscheid. 1. April. „ „ S. 6173. Chronograph-Taschenuhr. — Societe Industrielle de Moutier in Moutier-Grandval, Schweiz. 4. April. Patent-Ertheilungen. (Das Datum bezeichnet den Beginn des Patentes). Kl. 83. Nro. 61 413. Vorrichtung zum Aufziehen hochstehender oder -hängender Uhren. •— E. J. Gotsbacher in Wien-Währing. Vom 28. April 1891 ab. „ „ Nr. 61 420. Unruhuhr für Tageintheilungen mit veränderlichem Tagwechselpunkt (morgenländische Zeitrechnung). — J. Meyer in Konstantinopel. Vom 18. Juni 1891 ab. „ ,, Nr. 61 628. Pendeluhr (Regulator) mit feststellbarem Pendel. — H. Israel in Leopoldshall b. Stassfurt. Vom 6. Juni 1891 ab. „ „ Nr. 61 647. Elektrische Uhr. — E. G. Hammer in Brooklyn, New-York. Vom 13. Januar 1891 ab. „ „ Nr. 61 658. Regelungsvorrichtung an Pendeluhren für ver änderlichen Tagwechselpunkt (für morgenländische Zeitrechnung). — A. Kaufmann in Konstantinopel. Vom 6. Juni 1891 ab. CebrauelisiniistergelKitz-Eiiitragiingeii. (Das Datum bezeichnet den Tag, von welchem ab der Schutz bewilligt ist.) Kl. 83. Nr. 2136. Zur Aufnahme von Bleistift-Notizen vor gerichtete Taschenuhrengläser. J. G. Pohle in Dresden-A., 9. Januar 1892. — P. 65. „ „ Nr. 2251. Musikwerk-Pendeluhr. Kraft-Behrens in Leipzig. 15. Januar 1892. — K. 236. „ „ Nr. 2416. Pendelfeststeller für Regulateure. G. Seibel, Uhrmacher in Darmstadt. 23. Januar 1892. — S 111. „ „ Nr. 2444. Weckeruhrengehäuse aus einer Kokusnuss- schale. Th. Barth, Uhrmaoher in Cannstatt. 25. Januar 1892. B. 243. „ „ Nr. 2519. Staubdichtungsvorrichtung für Remontoir- wellen an Taschenuhren. C. Hahlweg, Uhrmacher in Stettin. 27. Januar 1892. — H. 219. „ ,, Nr. 2550. Vorrichtung zum Einsenken und Ausfräsen von Steinfassungen für Taschenuhren. J. Lorch, i. F. *) Der Augenschein bestätigte diese Beschreibung vollkommen. D. Red. Frankfurter Uhrmacher-Werkzeug-Fabrik Lorch, Schmidt & Co. in Frankfurt a. M. 29. Januar 1892. — L. 150. Berlin, den 26. Februar 1892. Das Patent- und technische Bureau von Hugo Knoblauch & Co. Vermischtes. Vom Büchertisch. Führer durch die gesammte Uhrmacher- Litteratur. Zusammengestellt von W. H. Kühl, Berlin W., Jägerstr. 73. — Preis 25 Pfg. ■— Das vorliegende Schriftchen ist ein systematisches Verzeichniss aller wichtigeren und praktischen Bücher über Uhrmacherkunst und verwandte Fächer, in Form eines 30 Seiten enthal tenden Kataloges. Die mit grossemjGeschick bewirkte Zusammenstellung und die nahezu erschöpfende Aufzählung der grossen Menge einschlägiger Bücher und Zeitschriften zeugen von der langjährigen Praxis, welche der Herausgeber auf dem Gebiete der Uhrmacherlitteratur besitzt. Es sind nicht nur alle bekannten Fachzeitschriften für Uhrmacher in deutscher, englischer, französischer, holländischer, schwedischer und dänischer Sprache, sondern ebenso alle wichtigen Abhandlungen über einzelne Ge biete der Uhrmacherkunst, der Elektrotechnik, Optik, Mechanik, Löth und Gravirkunst, Metallbearbeitung u. s. w. aufgeführt; ferner Werke über astronomische Zeitbestimmung, technischen Zeichenunterricht, über Physik und dergleichen. Interessant ist die Durchsicht der grossen An zahl älterer und neuerer Werke über das perpetuum mobile und ähn liche mechanische Probleme, Einzelabhandlungen berühmter Meister aller Länder über Kompensation, Isochronismus, Chronometerfabrikation, theil- weise noch aus dem vorigen Jahrhundert herrührend. Auch der kauf männische Theil des Uhrmacherberufs ist berücksichtigt, indem verschie dene Werke über Korrespondenz und Buchführung aufgeführt und am Schluss des Verzeichnisses Probeschemata der vielfach bereits bekannten R. Felsz'schen Geschäftsbücher angefügt sind. Das Büchlein, dessen reicher Inhalt sehr übersichtlich angeordnet ist, wird sich in vielen Fällen als ein trefflicher Rathgeber für jeden Uhrmacher erweisen. Ueber den Raubanfall, dem Herr Kollege Keller in Meiningen am 11. Dez. vor. J. ausgesetzt war, konnten wir bereits in No. 2 ds. J. berichten, dass der Schuldige nach wenigen Tagen abgefasst wurde. Es wird unsere Leser interessiren, zu hören, dass am 22. Febr. vor dem Schwurgericht zu Meiningen die Verhandlung wider den frechen Räuber stattfand, und derselbe, ein 55 Jahre alter Handarbeiter Bötzel aus Neu damm, in Anbetracht seiner vielen Vorstrafen zu der exemplarischen Strafe von 7 Jahren Zuchthaus und 7 Jahren Ehrverlust verurtheilt wurde. Obgleich Herr Keller wieder in den Besitz der ihm geraubten goldenen Uhr und Kette gelangt ist, dürfte er das Erlebniss mit dem gefährlichen Menschen doch kaum zu seinen angenehmen Erinnerungen zählen. Jedenfalls kann der Vorfall als eine Mahnung zur grössten Vorsicht gegenüber jedem Fremden, der werthvolle Stücke zur Ansicht verlangt, dienen. Briefkasten. Antworten. Zur Frage 2728. Einschmelzen von altem Gold und Silber. Zu diesem Zwecke nimmt man einen sogenannten hessischen Schmelztiegel von genügender Grösse, in welchen das zu schmelzende, in kleine Stückchen zertheilte Gold oder Silber, oder auch beide Metalle zusammen eingelegt werden. Nachdem man etwas Borax dazu gethan hat (etwa 1 gr. Borax auf 100 gr. Metall), bringt man den Tiegel in ein lebhaftes Kohlenfeuer, welches nöthigenfalls durch Blasen zu heller Gluth angefacht werden muss, wobei man am besten auch den Tiegel mit Kohlen vollständig bedeckt. Wenn das Metall geschmolzen ist, rührt man es mit einem Eisenstäbchen um, dessen unteres Ende, welches man zum Eintauchen braucht, zuvor mit Lehm umhüllt wird, damit das Eisen nicht in Berührung mit dem Metall kommt. Hierauf lässt man das Ganze langsam erkalten, schlägt dann den Tiegel entzwei und erhält so den Metallklumpen, den sogenannten König. Vor dem Einschmelzen des Metalles ist genau darauf zu achten, dass auch nicht der kleinste Theil von Eisen oder Stahl unter den einzuschmelzenden Stücken sich befindet, da in diesem Falle das gewonnene Metall gänzlich ver dorben würde. Wenn dem Herrn Fragesteller die Strichprobe zur Ermittelung des Feingehalts des Metallklumpens nicht genügt, so bleibt ihm nichts weiter übrig, als mit dem Meissei ein Stückchen von dem Metallklumpen abzutrennen, genau zu wiegen, und dasselbe einer amtlich bestätigten Scheideanstalt zur Prüfung zu übergeben — wie z. B der Scheideanstalt von B. Roessler & Cie. in Berlin C., Unterwasserstr. 7. Dieselbe eitheilt dann eine genaue Aufstellung von dem Feingehalt des gewonnenen Metalls. B. W. in B. Zur Frage 2746 und 47. Taschenuhren mit den Marken «Victoria» und «Elephantenkopf.» Im amtlichen schweizerischen Markenregister sind die beiden angeführten Fabrikmarken nicht verzeichnet: dieselben existiren demnach auch nicht. Es finden sich aber zwei Uhrenfabrikanten darin vor, welche als Fabrikmarke einen «Elephanten» führen. Es sind dies die Firmen: D. Perret Fils in Neuchätel und Favre Leuba & Cie. in Locle. M. H. i. Chaux-de-Fonds. Zur Frage 2750. Gewerbesteuer und Handelsregister. (Nachträglich.) Die Frage ist in letztSr Nr. mit einem guten Rath, aber mit keiner ErläYerung beantwortet worden. Der Fall ist aber interessant genug, um näher beleuchtet zu werden. Alte und neue Gesetze greifen hier ineinander, und leider entstehen dadurch Verwickelungen, die eine gleichmässige und sichere Anwendung der Vorschriften zu verhindern scheinen. Die preussische Gewerbe steuer-Gesetzgebung ist selbst für den Sachverständigen ein schlimmer Stoff; es fällt schwer, sich in der Menge von Reskripten und Verfügungen zurecht zu finden, welche die theilweise sich widersprechenden Bestimmungen erläutern sollen. Ihre Grundzüge hier aufzuführen, würde zu weit gehen, in Kürze und für die vorliegende Frage nur soviel:
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