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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 14/16.1890/92
- Erscheinungsdatum
- 1890 - 1892
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454468Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454468Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454468Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig:1891, Heft 23: Textverlust auf S. 179 und 180; 1892, Heft 8: S. 57 - 64 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 16.1892
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (1. April 1892)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Schulsammlung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wichtige Verfügungen der Anmeldestelle für Gebrauchsmuster
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
-
Band
Band 14/16.1890/92
-
- Zeitschriftenteil Jg. 14.1890 -
- Zeitschriftenteil Jg. 15.1891 19
-
Zeitschriftenteil
Jg. 16.1892
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis -
- Ausgabe Nr. 1 (1. Januar 1892) 1
- Ausgabe Nr. 2 (15. Januar 1892) 9
- Ausgabe Nr. 3 (1. Februar 1892) 17
- Ausgabe Nr. 4 (15. Februar 1892) 25
- Ausgabe Nr. 5 (1. März 1892) 33
- Ausgabe Nr. 6 (15. März 1892) 41
-
Ausgabe
Nr. 7 (1. April 1892)
49
- Artikel Schulsammlung 49
- Artikel Wichtige Verfügungen der Anmeldestelle für ... 49
- Artikel Ueber Vict. Hoser's neues ... 50
- Artikel Verbessertes Kalenderwerk für Taschenuhren 50
- Artikel Kompensationspendel aus Tannenholz und Zink 51
- Artikel Die Urania-Säulen 52
- Artikel Die Uhren auf der internationalen elektrotechnischen ... 53
- Artikel Aus der Werkstatt 54
- Artikel Sprechsaal 54
- Artikel Patent-Nachrichten 54
- Artikel Vermischtes 54
- Artikel Briefkasten 55
- Artikel Inserate 56
- Ausgabe Nr. 9 (1. Mai 1892) 65
- Ausgabe Nr. 10 (15. Mai 1892) 73
- Ausgabe Nr. 11 (1. Juni 1892) 81
- Ausgabe Nr. 12 (15. Juni 1892) 89
- Ausgabe Nr. 13 (1. Juli 1892) 97
- Ausgabe Nr. 14 (15. Juli 1892) 105
- Ausgabe Nr. 15 (1. August 1892) 113
- Ausgabe Nr. 16 (15. August 1892) 121
- Ausgabe Nr. 17 (1. September 1892) 129
- Ausgabe Nr. 18 (15. September 1892) 137
- Ausgabe Nr. 19 (1. Oktober 1892) 145
- Ausgabe Nr. 20 (15. Oktober 1892) 153
- Ausgabe Nr. 21 (1. November 1892) 161
- Ausgabe Nr. 22 (15. November 1892) 169
- Ausgabe Nr. 23 (1. Dezember 1892) 177
- Ausgabe Nr. 24 (15. Dezember 1892) 187
-
Band
Band 14/16.1890/92
-
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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■ - ? m \n»k iJuerg&aen. Kesse/s. A.Lange. Fr. Tiede. i s^- mmm r < , foaham. Wir Jü ^nshaw. J Wt ßreguet Berlhoud. &ent Insertions-Preis: pro 4gespaltene Petit-Zeil« oder deren Raum 25 Pfg. Arbeitemarkt pro Petit-Zeile 20 Pfg. Erscheint monatlich zwei Mal. Alle Korrespondenzen und Sendungen sind an die Expedition Berlin W., Jäcerstmse 73 zu richten. Abonnements-Preis: pro Quartal im deutsch, u. österr.Postverb. M. 1,50; für Streifbandsendung; p. Quartal M. 1,75 „ Jahr „ 6,75 pränumerando. Bestellungen nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Streifbandsendungen sind bei der Expedition zu bestellen. F $ © h b 1, % 11 f, tt V, II jh. r m % q h e; r ® Verlag nnd Expedition bei R. Staekel, Berlin W., Jäger-Strasse 73. XYI. Jahrgang. Berlin, den 1. April 1892. * No. 7 Schulsaminluug. Wichtige Verfügungen der Anmeldestelle für Gebrauchsmuster. — Ueber Vict. Hoser’s neues Quecksilber-Kompensations- penüel. — Verbessertes Kalenderwerk für Taschenuhren. — Kompensationspendel aus Tannenholz und Zink. — Die Urania-Säulen. — Die Uhren auf der inter nationalen elektrotechnischen Ausstellung zu Frankfurt a. M. 1891. VII. — Aus der Werkstatt (Neuer Sägebogen). — Sprechsaal. — Patent-Nachrichten. — Vermischtes. — Briefkasten. — Anzeigen. Schulsammlung. Im ersten Quartal d. J. gingen für die Deutsche Uhrmacherschule in Glashütte folgende Beiträge bei uns ein: Von den Herren R. Graumann in Pskow (Russland) 4 M., E. U. in Sch. 3 M., Th. Harder in Bergedorf 1,25 H, A. Haupt in Warmbrunn 1 M., M. in V. 1 M., Ungenannt 0,50 H., für 48 Abonnements zum Besten der Schule ä 3 M. 144 M., Ueberschuss an versandten Einwickelpapieren und Lehrverträgen 5.25 M. Gesammtbetrag 160 Mark. Red. d. Deutsch. Uhrm. - Zeitg. R. Stäcke 1. Wichtige Verfügungen der Anmeldestelle für G ebrauchsmuster. Die Anmeldestelle für Gebrauchsmuster des Kaiserl. Patentamts hat in Ausübung ihrer Befugnisse wiederholt Verfügungen an die Anmelder von Gebrauchsmustern erlassen, durch welche die praktische Auslegung der bezüglichen Gesetzesparagraphen des Näheren dargelegt wird. In Rücksicht auf die Wichtigkeit, welche solche amtliche Auslassungen für das Verständniss der Gesetzesvorschriften haben, bringen wir nachstehend zwei solcher Verfügungen zur Kenntniss unserer Leser. In dem einen Falle war nach erfolgter Eintragung des Gebrauchs musters in die Rolle von dem Eingetragenen eine neue Beschreibung des Modells vorgelegt worden mit dem Antrage, dieselbe den Unterlagen der Anmeldung beizufügen. Wie die Vergleichung ergab, enthielt die neue Beschreibung eine wesentliche Erweiterung des Gegenstandes der ur sprünglichen Anmeldung. Dem Antragsteller wurde darauf Folgendes eröffnet: «Auf Ihre Eingabe .... werden Sie benachrichtigt, dass dieselbe zu den Akten, betreffend Ihre Gebrauchsmuster-Anmeldung .... genommen worden ist. Dabei werden Sie indessen darauf aufmerksam gemacht, dass nach erfolgter Eintragung Abänderungen des Gegenstandes der An meldung nicht mehr zulässig sind. Durch die Eintragung erlangt nur dasjenige Modell Schutz, welches in der Anmeldung selbst zur Darstellung gebracht ist. Spätere Abänderungen würden gemäss § 2 des Gesetzes, betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern, vom 1. Juni 1891, einer neuen und selbständigen Anmeldung bedürfen. Sie wollen unter diesen Umständen erwägen, ob nicht etwa die in der neu vorgelegten Beschreibung dargestellte Einrichtung von dem Gegenstände Ihrer ursprünglichen Anmeldung derart verschieden ist, dass eine Neu anmeldung geboten erscheint.» — Aus dem Schlusssatz dieser Verfügung geht deutlich hervor, dass die Anmeldestelle sich lediglich darauf beschränkt, den Eingetragenen auf seinen Irrthum aufmerksam zu machen, im Uebrigen es aber der Erwägung des Interessenten überlässt, seinen Irrthum richtigzustellen. Diese Besonderheit des Gesetzes betreffend den Schutz von Gebrauchs mustern, durch welches es sich wesentlich von dem Patentgesetz unter scheidet, kommt noch prägnanter zum Ausdruck in der nachfolgenden Ver fügung, bei welcher es sich um die Eingriffe eines in die Gebrauchsmuster rolle Eingetragenen in die Rechte eines vor ihm Eingetragenen handelt. Während bei einer Patentanmeldung von Amtswegen geprüft wird, ob die neue Anmeldung nicht in die Rechte eines bereits ertheilten Patentes eingreift, ist dies bei den Anmeldungen zum Schutz von Gebrauchsmustern keines wegs der Fall, sondern die Eintragung erfolgt, sofern den gesetzlichen Vorschriften genügt wird, ohne Weiteres. Der neu Eingetragene muss das Risiko selbst übernehmen, dass er eventuell von einem vor ihm Eingetragenen wegen Eingriffs in dessen Rechte verklagt wird. Der zuerst Eingetragene geniesst ebenfalls keine direkte Unterstützung seitens der Anmeldestelle in solchem Falle, sondern muss seine Rechte auf dem Wege der Klage gegen den Verletzenden geltend machen. Die Ver fügung lautet: «Nach § 5 des Gesetzes, betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern, vom 1. Juni 1891, darf der Eingetragene, soweit das durch die Ein tragung in die Gebrauchsmusterrolle begründete Recht in ein Patent eingreift, dessen Anmeldung vor der Anmeldung des Modells erfolgt ist, das Recht ohne Erlaubniss des Patentinhabers nicht ausiiben. Ingleichen darf, soweit in ein solches Recht durch ein später angemeldetes Patent eingegriffen wird, das Recht aus diesem Patente ohne Erlaubniss des Eingetragenen nicht ausgeübt werden. Entsteht unter den Betheiligten aus Anlass einer solchen Kollision Streit, so haben darüber die ordent lichen Gerichte zu entscheiden. Da das Patentamt das Recht des Anmelders an dem Gegenstände der Gebrauchsmuster-Anmeldung nicht prüft, so muss die Eintragung auch dann erfolgen, wenn ein Anderer behauptet, dass er auf denselben Gegenstand bereits ein Patent angemeldet oder erhalten habe. Dem Anderen bleibt es Vorbehalten, seine Rechte gemäss § 5 a. a. 0. im Wege der Klage gegen den Ein getragenen geltend zu machen, sowie auch, falls der Gegenstand der Anmeldung, sei es durch Veröffentlichung der Patentschrift, sei es auf andere Weise, nach § 1 Absatz 2 des Gesetzes die Neuheit verloren hat, auf gerichtlichem Wege die Löschung des Gebrauchsmusters herbeizuführen.»
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