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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 14/16.1890/92
- Erscheinungsdatum
- 1890 - 1892
- Signatur
- I.171.a
- Sprache
- German
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454468Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454468Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454468Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig:1891, Heft 23: Textverlust auf S. 179 und 180; 1892, Heft 8: S. 57 - 64 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 16.1892
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (15. Mai 1892)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 14/16.1890/92 -
- ZeitschriftenteilJg. 14.1890 -
- ZeitschriftenteilJg. 15.1891 19
- ZeitschriftenteilJg. 16.1892 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1892) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1892) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1892) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1892) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1892) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1892) 41
- AusgabeNr. 7 (1. April 1892) 49
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1892) 65
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1892) 73
- ArtikelDeutscher Uhren-Grossisten-Verband 73
- ArtikelDie Prüfung an der Deutschen Uhrmacherschule 73
- ArtikelEntgegnung auf die Kritiken über mein ... 74
- ArtikelMechanismus für springende Ziffern in Taschenuhren 75
- ArtikelRegulirvorrichtung für Taschenuhren zur Angabe von türkischer ... 75
- ArtikelAus der Werkstatt 76
- ArtikelSprechsaal 77
- ArtikelVermischtes 78
- ArtikelBriefkasten 78
- ArtikelInserate 79
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1892) 81
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1892) 89
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1892) 97
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1892) 105
- AusgabeNr. 15 (1. August 1892) 113
- AusgabeNr. 16 (15. August 1892) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1892) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1892) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1892) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1892) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1892) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1892) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1892) 177
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1892) 187
- BandBand 14/16.1890/92 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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No. 10 Deutsche Uhrmacher-Zeitung 77 gesteckten und auf den angezeichneten Körner gesetzten Centrirspitze bewirkt. Nach erfolgtem Centriren der Bohrvorrichtung wird die Bohrspindel i mit dem vorher eingespannten Bohrer von passender Grösse in die Boh rerhülse f eingesetzt und der Bohrer durch Druck der rechten Hand auf den Knopf i 1 herunter gedrückt, während man mit der linken Hand die Welle W auf die bekannte Art in hin- und hergehende Bewegung setzt. Der Spirograph. Das Zeichnen von Schneckenlinien ist bekanntlich eine mühevolle und zeitraubende Arbeit, weil bei jedem Umgang der Zirkel viermal versetzt werden muss. Jeder, der z. B. schon Zeichnungen von Spiral federn gemacht hat, kennt diesen Uebelstand und weiss auch, dass es insbesondere sehr schwierig ist, bei solchen Schneckenlinien ganz enge Windungen zu zeichnen. Der nachstehend beschriebene Zirkel, dem sein Erfinder, ein französischer Ingenieur Namens Baeker, den Namen «Spirograph» gegeben hat, erleichtert dem Zeichnenden die genannte Arbeit ganz bedeutend, indem derselbe nicht versetzt zu werden braucht, sondern von einem und demselben Mittelpunkt aus die Spiral linie mit nahezu beliebiger Weite der Windungen zieht. Von den beiden Schenkeln des Spirographs ist derjenige, welcher den Stift bezw. die Reissfeder trägt (A in beistehender Zeichnung) mittelst einer Feder a an der Hülse b befestigt; die letztere ist auf ihrer Axe c sowohl drehbar als auch in der Längsrichtung verschiebbar und kann vermittelst ihrer Klemmschraube d an c be festigt werden, was dann geschieht, wenn der Spirograph als gewöhnlicher Zirkel zum Ziehen von Kreislinien Verwendung finden soll. Vermittelst einer kleinen Schraubenmutter e kann man den Schenkel A dem Schenkel B nähern, während die Feder a die beiden Schenkel stets aus einander zu spreizen strebt. Am unteren Ende hat der Schenkel B eine Ausbohrung für eine feine Spitze, die mittelst der Schraube f in passender Länge festgeschraubt ist. Solcher Spitzen werden mehrere in verschiedenen Dicken zu dem Spirographen gegeben. Nahe an der Mündung des Schenkels B befindet sich ein kleines Loch, durch welches das Ende des an dem Schenkel A befestigten Fadens F gezogen wird. Will man mittelst dieser Vorrichtung eine Spirallinie zeichnen, so setzt man die Spitze des Schenkels B auf den Mittelpunkt der Linie auf, löst die Schraube d, damit die Hülse b frei auf c beweglich ist, und stellt mittelst der Schrauben mutter e den Schenkel A so ein, dass der zeichnende Stift auf den Umfang der Spirallinie zu stehen kommt. Hält man nun mit der linken Hand den Knopf g fest, sodass der Schenkel B genau senkrecht zu der Fläche des Zeichenpapiers steht, und dreht mit der rechten Hand die Hülse b um c herum, so wickelt sich der Faden F auf der Spitze des Schenkels B auf, zieht allmählig den Schenkel A näher an den Mittel punkt heran und der Zeichenstift beschreibt regelmässige Spiralwindungen. Die Abstände der Windungen werden ganz gleichmässig, sofern nur die Spitze, um welche sich der Faden F aufwickelt, genau cylindrisch ist. Selbstverständlich lässt sich die Spirallinie ebenso leicht nach links wie nach rechts entwickeln. Die Weite der Windungen hängt von der Dicke der Spitze ab. So oft der Schenkel A einen Umgang vollendet hat, wird sieh der Faden F einmal um die Spitze gewickelt haben; der Abstand zwischen zwei Windungen wird somit gleich dem Umfang der Spitze oder etwa das Dreifache von ihrem Durchmesser sein. Nach dieser Berechnung kann man für den jeweiligen Bedarf die richtige Spitze aussuchen. Der Spirograph eignet sich nicht nur in der gewöhnlichen Zirkel grösse für den Arbeitstisch des Zeichners, sondern auch für Demonstrationen an der Tafel in der Schule, wenn er in entsprechender Grösse aus Holz mit einem Einsatz für Kreide hergestellt ist. Sprechsaal. Annoncenschwiadel, Hausirhandel und Pfand Versteigerungen. Der unter der Ueberschrift „Eine Lücke in der Gesetzgebung“ in Nr. 8 d. Ztg. erschienene Artikel bespricht die Schädigungen, welche dem Publikum sowohl wie uns Uhrmachern durch den überhand neh menden Annoncenschwindel zugefügt werden. Die Richtigkeit der in jenem Artikel enthaltenen Ausführungen ist so einleuchtend, dass wohl jeder Kollege dem am Schluss gemachten Vorschlag, dahin zu wirken, dass seitens der Staatsregierung diese schweren Schädigungen durch ge setzliche Regelung des Annoncenwesens beseitigt werden, vollständig beistimmen dürfte. Noch viel mehr aber als der Annoncenschwindel schädigt uns ansässige Uhrmacher in der Provinz der täglich mehr uiid mehr überhand nehmende Hausirhandel. Giebt es doch neuerdings eine ganz bedeutende Anzahl von Uhrenhausirern, die sich ein eigenes Pferd halten, für ihre Zwecke einen besondern Wagen bauen und den selben auch äusserlich entsprechend reklamehaft bemalen lassen. In diesem Wagen ist ein ganzes Lager von Regulateuren, Wand- und Standuhren, Weckern und Taschenuhren aller Art untergebracht. Ferner enthält der selbe ein Sortiment Gläser, Schüssel, Uhrenzeiger und kompletes Uhr macherwerkzeug. Mit diesen wandernden Uhrenmagazinen klopfen die Leute ganze Bezirke ab, und um das Verbot des Hausirhandels mit Taschenuhren zu umgehen, werden die betreffenden Verkäufe in einem Gasthause in besonderem Zimmer abgeschlossen. Der Wirth, wenn er das Verbot kennt, hütet sich wohl, etwas za verrathen, da er sonst einen guten Kunden verlieren würde. Selbst wenn aber trotzdem die Sache zur Anzeige käme, so würde dadurch doch nichts gebessert werden, indem sich gleich wieder ein Konkurrent des Wirthes findet, welcher dem Treiben des Uhrenhändlers Vorschub leistet. Auch die bei dem Handel betheiligten Käufer, die mitunter von ihren gekauften Taschen uhren erzählen, werden gewöhnlich sehr zurückhaltend, wenn sie merken, dass man einen derartigen ungesetzlichen Handel zur Anzeige bringen möchte, und dies ist ja leicht erklärlich, da bekanntlich Niemand gerne vor Gericht kommen will. So geht denn der Handel lustig weiter zum Schaden der ortsansässigen Uhrmacher, welchen fortgesetzt die Verkäufe vor der Nase weggeschnappt werden. Neben diesen Besitzern wandernder Uhrenlager giebt es aber noch eine ganz erkleckliche Anzahl solcher Hausirer, welche es noch nicht zu Pferd und Wagen gebracht haben, sondern per Bahn, Fahrrad oder auf Schuster’s Rappen ihre Runden machen. Diese Leute sind noch schlimmer als die ändern, indem sie sich fortwährend mit dem Gesetz in Konflikt befinden, weil sie nach Lage der Sache keine grossen Uhren mitnehmen können, also lediglich auf den gesetzlich verbotenen Hausirhandel mit Taschenuhren angewiesen sind. Man hat oft von dem Vorhandensein dieser Leute gar keine Ahnung, bis man durch die Kundschaft auf die selben aufmerksam gemacht wird. Wenn man dann Erkundigungen ein zieht, findet man, dass diese Leute eher alles andere sind, nur keine Uhrmacher; die Waare, die von ihnen verkauft wird, ist denn auch dar nach. Wenn dann ein solcher Künstler schliesslich aus verschiedenen Häusern hinausgeworfen worden ist, so verschwindet er allerdings von der Bildfläche, aber nur, um in einer anderen Gegend dasselbe Experiment mit demselben Erfolge zu wiederholen, während auf dem von ihm soeben verlassenen Platze bald eine gleiche Kraft sich einfindet, um dort lustig weiter zu arbeiten. Rechnet man zu allem diesem noch die andere Art von Hausirern, welche als Handwerksburschen verkleidet, gewöhnlich unter Vorschützen von Geldverlegenheit, die bekannten versilberten und vergoldeten »Mi- Chronometer« an den Mann zu bringen wissen, so ist es geradezu höchste Zeit, dass die ganze Uhrmacherwelt mit allen gesetzlichen Mitteln auf ein völliges Verbot des Hausirhandels in Uhren hinwirkt. Nur dadurch ist es möglich, den grossen Rückgang unseres Gewerbes aufzuhalten und den ansässigen Uhrmachern wieder etwas aufzuhelfen. Wir stehen nicht vereinzelt, wenn wir auf ein vollständiges Verbot des Hausirhandels in Uhren seitens der deutschen Reichsregierung hinwirken würden, denn viele andere Gewerbetreibende haben ebenfalls schon längst darauf hingewirkt, dass der Hausirhandel ganz bedeutend eingeschränkt bezw. gänzlich verboten werde. Dieses Verlangen erscheint umsomehr gerechtfertigt, wenn man weiss, dass es viele Fabriken giebt, welche eine ganz geringwerthige Waare speciell unter dem Namen »Hausirerwaare« fabriziren und in den Handel bringen, mit welcher dann die unkundigen Käufer schändlich betrogen werden. Wenn man schliesslich das Treiben der Hausirer selbst beobachtet, wie sie allen möglichen Ausschuss zu sammen ramschen und natürlich als gut und fehlerlos wieder zu ver kaufen suchen, so muss man zu der Ansicht kommen, dass die Gemein schädlichkeit des Hausirhandels den zweifelhaften Nutzen, einer ver- hätnissmässig geringen Anzahl Menschen eine oft genug nur kümmerliche Existenz zu bieten, sehr weit überwiegt. Am 1. Juli nächsthin soll bekanntlich das Gesetz der Sonntagsruhe in Kraft treten, wonach an allen Sonn- und Festtagen von 1 Uhr Mittags ab alle Verkaufsgeschäfte, also auch die Uhrenläden, geschlossen sein müssen. Wenn seither mancher Landbewohner den Sonntag Nachmittag dazu benutzte, um in benachbarten Städten mit seiner Familie seine Einkäufe zu machen, und dabei auch manche Uhr beim Uhrmacher gekauft wurde, so ist dieses für die Zukunft ausgeschlossen, da nach meinem Urtheile der Landbewohner nicht am Werktage mit seiner Familie zur Stadt geht, indem ihm dafür, besonders im Frühjahr, Sommer und Herbst, die Zeit zu kostbar ist. Mithin ist der Landmann in Zukunft noch mehr, ja fast ausschliesslich auf den Uhrenkauf beim Hausirer angewiesen. Der Hausirer allein zieht seinen Gewinn aus der neuen Verordnung, und wir ansässigen, hohe Ladenmiethen und Steuern zahlenden U hr- macher dürfen uns auf noch geringere Verkäufe als bisher gefasst machen, wenn es uns nicht gelingt, bis dahin ein völliges Verbot des Hausirhandels herbeizuführen. Noch einen anderen, uns schwer schädigenden Uebelstand bilden die in regelmässigen Zeitabschnitten in den städtischen Pfandhäusern wiederkehrenden Versteigerungen von Uhren aller Art. Wir Uhrmacher wissen sehr gut, dass der grösste Theil der bei solchen Gelegenheiten zur Versteigerung gelangenden Uhren nicht aus wirklicher Noth, sondern oft aus Frivolität ins Leihhaus gebracht wurde, und dass mancher Fabrikant oder Grossist, welcher zu vertrauensselig war, seine Waare darunter entdecken könnte. Wir wissen ferner auch, dass es Fabriken giebt, welche speziell Uhren für Pfandhäuser fabriziren und dieselben kartonweise an solche in Pfand geben, resp. mit gutem Nutzen absetzen, denn ausgelöst werden dieselben niemals wieder. Um diesem Uebel zu steuern, würde es sich nun fragen, ob man nicht vielleicht auch darauf 1
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