Delete Search...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 14/16.1890/92
- Erscheinungsdatum
- 1890 - 1892
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454468Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454468Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454468Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig:1891, Heft 23: Textverlust auf S. 179 und 180; 1892, Heft 8: S. 57 - 64 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 16.1892
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (15. Juni 1892)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der erste Verbandstag deutscher Uhren-Grossisten (Fortsetzung von No. 11 und Schluss)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 14/16.1890/92 -
- ZeitschriftenteilJg. 14.1890 -
- ZeitschriftenteilJg. 15.1891 19
- ZeitschriftenteilJg. 16.1892 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1892) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1892) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1892) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1892) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1892) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1892) 41
- AusgabeNr. 7 (1. April 1892) 49
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1892) 65
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1892) 73
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1892) 81
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1892) 89
- ArtikelDer erste Verbandstag deutscher Uhren-Grossisten (Fortsetzung ... 89
- ArtikelVorrichtung am Drehstuhl zum Fräsen von Remontoirrädern 91
- ArtikelVerbesserte Wippenhemmung 92
- ArtikelPatent-Rückerzeiger 92
- ArtikelDie Ableitung der Formel zur Berechnung des ... 93
- ArtikelAus der Werkstatt 94
- ArtikelGrossherzogl. Badische Uhrmacherschule zu Furtwangen 94
- ArtikelSprechsaal 94
- ArtikelVermischtes 95
- ArtikelBriefkasten 95
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1892) 97
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1892) 105
- AusgabeNr. 15 (1. August 1892) 113
- AusgabeNr. 16 (15. August 1892) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1892) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1892) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1892) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1892) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1892) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1892) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1892) 177
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1892) 187
- BandBand 14/16.1890/92 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
1 w Juergensen. Kesse/s. A.Lange. Fr. Tiede. / EäPtisTieiw oerthoud. &ent. Insertions-Preis: pro 4 gespaltene Petit-Zeile oder deren Baum 25 Pfg. Arbeitsmarkt pro Petit-Zeile 20 Pfg, Erscheint monatlich zwei Mal. Alle Korrespondenzen und Sendungen sind an die Expedition Berlin W., Jägerstnsie 78 zn richten. Abonnements-Preis: pro Quartal im deutsch, u. österr. Postverb. M. 1,50; für Streifbandsendung: p. Quartal M. 1,75 „ Jahr „ 6,75 pränumerando. Bestellungen nehmen alle Postanstalten und Buchhandlnngen an. Streifbandsendungen sind bei der Expedition zu bestellen. 30*?® F & Q> k l a» 11 iww II h rmialie y® Verlag und Expedition bei R. Stäekel, Berlin W., Jäger-Strasse 78. XYI. Jahrgang. * Berlin, den 15. Juni 1892. * No. 12. Inhalt: Der erste Verbandstag deutscher Uhren-Grossisten. II. — Vorrichtung am Drehstuhl zum Fräsen von Remontoirrädera. — Verbesserte Wippenhemmung. — Patent-Rückerzeiger. — Die Ableitung der Formel zur Berechnung des Quecksilber-Kompensationspendels. — Aus der V erkstatt (Stein- fassungs-Ooffner und -Schliesser „Triumph“). — Grossherzogi. Badische Uhrmacherschule in Furtwangen. — Sprechsaal. — Vermischtes. — Briefkasten. Anzeigen. Der erste Verbandstag deutscher Uhrengrossisten. (Fortsetzung von No. 11 und Schluss). Die am Freitag, den 27. Mai abgehaltene Sitzung, die sich eines noch zahlreicheren Besuches als die vorhergegangene zu erfreuen hatte, wurde vom Vorsitzenden, Herrn Reiss sen. um 972 Uhr Vorm. eröffnet. Nachdem derselbe die Gründe, welche die Vereinigung der deutschen Uhrengrossisten höchst wünschenswerth machen, nochmals kurz erörtert hatte, trat die Versammlung in die Tagesordnung «Berathung der Statuten» ein. Die bereits am Tage vorher vertheilten Statutenentwürfe wurden nunmehr vom stellv. Vorsitzenden, Herrn Dürrstein - Dresden verlesen und danach unter den Anwesenden vereinbart, dass der Berliner Entwurf den Verhandlungen zu Grunde gelegt und der Leipziger Entwurf bei den betreffenden Paragraphen mit in Vergleich gezogen werden solle, um so durch Verschmelzung beider Entwürfe ein alle Theile befriedigendes Statut festzustellen. Obgleich in einzelnen Dingen mehr nebensächlicher Natur oft recht verschiedene Meinungen zu Tage traten, so wurde doch meist sehr bald eine Verständigung erzielt. Es war höchst wohlthuend, die einzelnen Redner frei heraus ihre Ansichten äussern zu hören, die von der Versammlung stets mit grösster Aufmerksamkeit zur Kenntniss genommen, und — sofern sie auf Irrthum beruhten — von anderen Rednern in freundlichster "Weise berichtigt wurden. In allen wichtigen Fragen stimmten nicht nur die beiden Statuten-Entwürfe, sondern auch fast sämmtliche Anwesende überein. Nachdem die Versammlung sich zunächst dahin geeinigt hatte, dass die Firma der zu begründenden Vereinigung «Deutscher Uhren- Grossisten-Verband» lauten solle, ging dieselbe zur Berathung des § 1 der Statuten «Zweck des Verbandes» über. Wie nicht anders zu erwarten war, entspann sich über diesen Paragraphen, in welchem so zu sagen die Lebenselemente des Verbandes niedergelegt sind, eine längere Debatte, an der sich sehr viele der Anwesenden betheiligten. Sämmtliche Redner stimmten darin überein, dass es so, wie bisher, nicht weiter gehen könne, sondern dass man durch gemeinsames Vorgehen in wichtigen Angelegenheiten und durch einheitliche Massnahmen die im Uhrengrosshandel eingerissenen Missbräuche energisch bekämpfen müsse. Der Verband müsse sich vor allen Dingen die Pflege der Kollegialität unter seinen Mitgliedern angelegen sein lassen, womit allein schon viele der jetzt obwaltenden Rücksichtslosigkeiten im Geschäftsverfahren weg fallen würden; ferner müsse er es als eine seiner ersten Aufgaben be trachten, die Preisschleuderei und das übermässige Kreditgeben auf lange Ziele zu verhindern. Die in beiden Statuten-Entwürfen vorgeschlagene Begründung eines vertraulichen Korrespondenzblattes über Verbands und Geschäftsangelegenheiten, welches den Mitgliedern allmonatlich zugehen soll, wurde allseitig beifällig begrüsst und anerkannt, dass ein solches Blatt, welches zu vertraulichen Mittheilungen des Vorstandes und der Mitglieder unter einander dienen werde, ganz besonders dazu geeignet sei, die Erreichung der Zwecke des Verbandes und damit die Festigung des selben zu fördern. Von vielen Seiten wurde mit grösser Wärme dafür eingetreten, dass der Verband es als eine seiner Aufgaben betrachten müsse, ein gutes Einvernehmen mit den Uhrmachern und ihren Vereinen anzustreben und zu erhalten. Die geschäftlichen Interessen derselben sollten unterstützt und allen berechtigten Wünschen nach Möglichkeit nachgekommen werden. Nachdem sich eine ganze Anzahl von Rednern im gleichen oder ähnlichen Sinne ausgesprochen hatten, wurde der Paragraph schliesslich in der Fassung angenommen, wie er in den unten folgenden Satzungen ent halten ist. Die Versammlung ging hiernach zur Berathung des § 2, welcher von der Erlangung der Mitgliedschaft handelt, über. Auch dieser Para graph rief eine lebhafte Debatte hervor, da er mit besonderer Vorsicht abgefasst werden musste, um das Eindringen unlauterer Elemente in den Verband zu verhindern und demselben denjenigen Charakter zu ver leihen und zu bewahren, den er nach der Absicht der Begründer haben soll. Es wurde daher die auch schon in den vorliegenden Statuten-Ent würfen enthaltene Bedingung zum Beschluss erhoben, dass nur solche in Deutschland ansässige Uhren-Grosshändler in den Verband auf genommen werden dürfen, die einen makellosen Ruf haben. Im weiteren Verlauf der Verhandlungen wurde der Antrag gestellt, dass auch die in Deutschland ansässigen Uhrenfabrikanten unter gleichen Bedingungen zum Eintritt in den Verband berechtigt sein sollten. Nachdem von mehreren Rednern das Für und Wider eingehend erörtert worden war und die Antragsteller noch besonders hervorgehoben hatten, dass sich die Aufnahme der Uhrenfabrikanten in den Verband schon aus dem Grunde empfehle, weil mit ihnen als Mitglieder sehr viel leichter eine Vereinigung über viele, die Interessen der Uhrengrossisten berührenden Angelegenheiten zu Stande kommen würde, als wenn sie dem Verbände fern ständen, entschied die Versammlung im bejahenden Sinne, wonach § 2 in der in den Satzungen enthaltenen Fassung angenommen wurde. Die §§3, 4, 5 und 6 wurden mit geringen Abänderungen nach der in den Statuten-Entwürfen vorliegenden Fassung angenommen. Dahingegen gab der § 7, welcher von den Pflichten der Mitglieder gegenüber den
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview