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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 14/16.1890/92
- Erscheinungsdatum
- 1890 - 1892
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454468Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454468Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454468Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig:1891, Heft 23: Textverlust auf S. 179 und 180; 1892, Heft 8: S. 57 - 64 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 16.1892
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (1. Juli 1892)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Abonnements-Erneuerung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Schulsammlung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Ausschreitungen im Reklamewesen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 14/16.1890/92 -
- ZeitschriftenteilJg. 14.1890 -
- ZeitschriftenteilJg. 15.1891 19
- ZeitschriftenteilJg. 16.1892 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1892) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1892) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1892) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1892) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1892) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1892) 41
- AusgabeNr. 7 (1. April 1892) 49
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1892) 65
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1892) 73
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1892) 81
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1892) 89
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1892) 97
- ArtikelAbonnements-Erneuerung 97
- ArtikelSchulsammlung 97
- ArtikelDie Ausschreitungen im Reklamewesen 97
- ArtikelMax Martin's geräuschloses Rechenschlagwerk 98
- ArtikelNeue Hemmung für Seechronometer 99
- ArtikelLetztes Wort auf die Kritiken über mein ... 100
- ArtikelNeue Befestigung der Bügelringe an Remontoiruhren 101
- ArtikelBohr- und Fräsmaschine am Drehstuhl 101
- ArtikelWie werden die Planeten gemessen und gewogen? (Fortsetzung von ... 101
- ArtikelAus der Werkstatt 102
- ArtikelSprechsaal 102
- ArtikelPatent-Nachrichten 103
- ArtikelVermischtes 103
- ArtikelBriefkasten 104
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1892) 105
- AusgabeNr. 15 (1. August 1892) 113
- AusgabeNr. 16 (15. August 1892) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1892) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1892) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1892) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1892) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1892) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1892) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1892) 177
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1892) 187
- BandBand 14/16.1890/92 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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tßsJj m s» Insertions-Preis: pro 4gespaltene Petit-Zeila oder deren Kaum 25 Pfg. Arbeitsmarkt pro Petit-Zeile 20 Pfg. E rscheint monatlich zwei Mal. Alle Korrespondenzen und Sendungen sind an die Expedition Berlin W., Jägerstrasse 73 zu richten. Juergensen. Kessels. Ä. Lange. wsmann vygh f Iregueh Berkhoud. Abonnements-Preis: pro Quartal im deutsch, n. österr. Postverb. M, 1,50; für Streifbandsendung? p. Quartal M. 1,75 „ Jahr „ 6,75 pränumerando. Bestellungen nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Streifbandsendungen sind bei der Expedition zu bestellen. F & q h h ! & 11 ^ T m sc,hg iTe, Verlag cnd Expedition bei R. Stäekel, Berlin W., Jäger-Strasse 73. XYI. Jahrgang. * Berlin, den 1. Juli 1892. * No. 13. Inhalt: Abonnements-Erneuerung. — Schulsammlung — Die Ausschreitungen im Reklamewesen. — Max Martin’s geräuschloses Rechenschlagwerk. — Neue Hemmung für Seechronometer. — Letztes Wort auf die Kritiken über mein Quecksilber-Kompensationspendel. — Neue Befestigung der Bügelringe an Remontoir- uhren. — Bohr- und Fräsmaschine am Drehstuhl. — Wie werden die Planeten gemessen und gewogen? II. — Aus der Werkstatt (Vorrichtung zum Fräsen von Steinfassungen. — Neuer Oelgeber). — Sprechsaal. — Patent-Nachrichten. — Vermischtes. — Briefkasten. — Anzeigen. Abonnements-Erneuerung. Mit dieser Nummer beginnt das dritte Quartal, bei welchem Anlass wir die geehrten Abonnenten, deren Abonnement mit der vorigen Nummer abgelaufen ist, um schleunigste Erneuerung desselben ersuchen, damit in der regelmässigen Weitersendung der Zeitung keine Störung eintritt. Im Besonderen machen wir die Herren Post-Abonnenten darauf aufmerksam, dass von heute ab die Postämter die schon er schienenen Nummern des Quartals nur auf ausdrückliche Bestellung und gegen einen Zuschlag von 10 Pf. nachliefern. Die Zeitung kostet bei freier Zusendung per Streifband innerhalb des Deutsch-Oesterr. Post-Verbandes für das Vierteljahr Mk. 1,75, das halbe Jahr Mk. 3,40 und das ganze Jahr Mk. 6,75 oder Fl. 4,00 öst. Währ, pränumerando. Für das Ausland im Gebiete des Weltpostvereins kostet dieselbe Mk. 7,50 und für Länder ausserhalb desselben Mk. 9,00 jährlich. Einzelne Nummern kosten je 30 Pfennig. Probenummern gratis. Die Expedition der Deutsch. Uhrm.-Zeitung. Schulsammlung. Im zweiten Quartal d. J. gingen für die Deutsche Uhrmacherschule in Glashütte folgende Beiträge bei uns ein: Von den Herren Kollegen Ludw. Jauch in Gotha 3,25 M., Leonh. Vogt in Herrieden 3,25 M., L. Ullrich in Pressburg 1,70 M., A. Haupt in Warmbrunn 1 M., für 31 Abonnements zum Besten der Schule ä 3 M- 93 M., Ueberschuss an versandten Einwickelpapieren und Lehrverträgen 7,10 M. = 109,30 M. Gesammtbetrag 269,30 Mark. Bed. d. Deutsch. Uhr m.-Ztg. R. Stäekel. Die Ausschreitungen im Reklamewesen. Nachdem die Reichsregierung mit der Vorlage über die Beschränkung und gesetzliche Regelung der Abzahlungsgeschäfte bisher immer noch gezögert hat, dürfte es sich empfehlen, in den diesbezüglichen Gesetz entwurf auch die immer mehr überhandnehmenden Schleudergeschäfte und schwindelhaften Ausverkäufe einzubeziehen. Das Bedürfniss nach einem gesetzlichen Eingreifen ist hier in fast noch höherem Masse vorhanden als bei den Abzahlungsgeschäften, denn diese schaffen wenigstens in ihrem loyalen Theile, der sich ausschliesslich mit dem Absatz von Nähmaschinen, Werkzeugen, Motoren und sonstigen dem Kleingewerbebetriebe dienenden Gegenständen beschäftigt, einen gewissen wirthschaftlichen Nutzen, während die Schleudergeschäfte und sogenannten Ausverkäufe nur ihrem Unternehmer Nutzen gewähren, sonst aber ausschliesslich Schaden stiften. Sie schädigen die Käufer, indem sie ihnen Schundwaare anhängen, die den anscheinend billigen Preis noch lange nicht werth ist, und schädigen die regulären Geschäftsleute desselben Orts, denen sie durch schwindel hafte Reklame und andere auf die Anlockung des Publikums berechnete Täuschungsmittel eine Menge von Gelegenheitskäufern, ja sogar feste Kunden entziehen. Die «Kölnische Volkszeitung», die sich in jüngster Zeit wiederholt mit diesen Auswüchsen des gewerblichen Verkehrs be schäftigt hat, verlangt mit Recht, dass das kaufende Publikum sich mehr die Verantwortlichkeit vergegenwärtigen solle, wenn es um eines meist nur eingebildeten Vortheils willen Geschäfte unterstütze, die den Stempel des Unreellen und Schwindelhaften meist deutlich an der Stirn tragen. Die schwindelhafte Reklame, die bewusste Irreführung des nicht sachverständigen Publikums wird seitens eines Theiles der Geschäftsleute und Gewerbetreibenden so regelmässig in Anwendung gebracht, dass letztere sich, ebenso wie die Käufer, kaum noch der Unreellität einer solchen Geschäftspraktik bewusst sind. Dies kommt zum grossen Theile daher, dass dieser Missstand sowohl in der Gesetzgebung wie in der Rechtsprechung noch nicht diejenige Beachtung gefunden hat, welche der Gegenstand verdiente. Man kann zwar nicht jeden Einzelnen durch Gesetzes-Paragraphen vor jeder Uebervortheilung im wirthschaftlichen Leben beschützen wollen, und es heisst im Deutschen Sprichwort: «Wer nicht die Augen aufthut, der thue den Beutel auf.» Aber von grösserer Wichtigkeit ist es doch unzweifelhaft, dass im Handelsverkehr unreelle und unsolide Geschäftsmaximen, durch welche die allgemeine Volksmoral im wirthschaftlichen Verkehr auf einen immer niedrigeren Standpunkt herabgedrückt wird, sich nicht immer mehr einbürgern. Der Begriff der erlaubten Reklame wird von vielen Geschäftsleuten zum Schaden des Publikums und der Konkurrenten soweit ausgedehnt, als es das Strafgesetzbuch nur irgendwie gestattet.
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