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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 14/16.1890/92
- Erscheinungsdatum
- 1890 - 1892
- Signatur
- I.171.a
- Sprache
- German
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454468Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454468Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454468Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig:1891, Heft 23: Textverlust auf S. 179 und 180; 1892, Heft 8: S. 57 - 64 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 14.1890
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Bandzählung
- Nr. 9 (1. Mai 1890)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Schulsammlung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Gesetzentwurf zur Beschränkung des Abzahlungsgeschäfts
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 14/16.1890/92 -
- ZeitschriftenteilJg. 14.1890 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeAusgabe 1
- AusgabeAusgabe 9
- AusgabeAusgabe 17
- AusgabeAusgabe 25
- AusgabeAusgabe 33
- AusgabeAusgabe 41
- AusgabeAusgabe 49
- AusgabeAusgabe 57
- AusgabeAusgabe 65
- ArtikelSchulsammlung 65
- ArtikelGesetzentwurf zur Beschränkung des Abzahlungsgeschäfts 65
- ArtikelGrahamgang, bei welchem die Ruhe nicht an den Ankerpaletten, ... 66
- ArtikelDie Uhr auf dem "Monte Pincio" in Rom 67
- ArtikelTaschenuhr mit zwei konzentrischen Zeigerpaaren zur Angabe der ... 68
- ArtikelAus der Werkstatt 69
- ArtikelDie Prüfung der Deutschen Uhrmacherschule 69
- ArtikelPatent-Nachrichten 70
- ArtikelBriefkasten 70
- ArtikelInserate 71
- AusgabeAusgabe 73
- AusgabeAusgabe 81
- AusgabeAusgabe 89
- AusgabeAusgabe 97
- AusgabeAusgabe 105
- AusgabeAusgabe 113
- AusgabeAusgabe 121
- AusgabeAusgabe 129
- AusgabeAusgabe 137
- AusgabeAusgabe 145
- AusgabeAusgabe 153
- AusgabeAusgabe 161
- AusgabeAusgabe 169
- AusgabeAusgabe 177
- AusgabeAusgabe 185
- ZeitschriftenteilJg. 15.1891 -
- ZeitschriftenteilJg. 16.1892 -
- ZeitschriftenteilJg. 14.1890 -
- BandBand 14/16.1890/92 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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*©>, iQX Ke&se/a. A.Lange. fr. Tiede. Insertions-Preis: pro 4gespaltene Petit-Zeile oder deren Kaum 85 Pfg. Arbeitsmarkt pro Petit - Zeile 80 Pfg. Erscheint monatlieh zwei Mal. Alle Correspondenzen sind an die Expedition ierlin 8W„ Markgrafenstrasse 195 zu richten. Abonnements • Preis: pro Quartal im deutsch, u. österr. Postverb. M. 1,50; für Streifbandsenduug: p. Quartal M. 1,75 „ Jahr „ 6,75 pränumerando. Bestellungen nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Streifbandsendungen sind bei der Expedition zu bestellen. Pft obifelsitt für XX 3a 3? sa ei © 3a © a?, Verlag and Expedition bei ß. Stäckel, Berlin SW., Markgrafen-Strasse 105. XIY. Jahrgang. Berlin, den 1. Mai 1890. No. 9. AtsSÄL ä^Ä* 1 “ff^ paaren zur Angabe der Orts- und Weltzeit — Aus der Werkstatt (Gebläse mit ul Vintnlv. — Taschenuln mit zwei konzentrischen Zeigei Prüfung der Deutschen Uhrmacherschule - BrLtoste“! -7nSct Erzeu S un S emes kontmuirlichen Luftstromes). - Di Schulsammlung. Für die Deutsche Uhrmacherschule in Glashütte gingen bei uns ein: Von den Herren A. K., Cr. 4 M., Ludwig Jauch, Gotha 3,25 M., Ungenannt 1 M. Für Abonnements zum Besten der Schule von 14 Berliner Kollegen a 3 M., 42 M. Ueberschuss von versandten Ein wickelpapieren und Lehrverträgen 5,10 M. Summa 55,35 M. — Ge- sammtbetrag 285,50 M. Mit bestem Dank für diese Spenden bitten wir um ferneres Wohl wollen für die Schule. Red. d. Deutsch. Uhrm.Ztg. Gesetzentwurf zur Beschränkung des Abzahlungs geschäfts. Aus gewöhnlich gut unterrichteter Quelle geht uns die Mittheilung das , s voraussichtLch schon in der nächsten Session des Reichtages die Einbringung eines Gesetzentwurfes zur Beschränkung des Abzahlungs geschäfts seitens der Regierung zu erwarten ist, womit diesem modernen Ausbeutungssystem ein wirksamer Damm entgegengestellt werden soll. Es wird unsere Leser interessiren, dass in nächster Zeit auch im öster reichischen Abgeordnetenhause über diesen Gegenstand verhandelt werden wird, da die dortige Regierung bereits in den letzten Tagen einen Ge setzentwurf zur Beschränkung des Abzahlungsgeschäfts oder wie es dort heisst „des Hatenge sc h ä ft s" dem Abgeordnetenhause zur ßerathung unterbreitet bat. Die österreichische Regierung wurde durch unzählige Petitionen dazu bewogen, dem dort noch mehr als bei uns in Deutsch- land wuchernden Unwesen des Ratengeschäfts, welches ganze Klassen des Gewerbestandes zu vernichten droht, endlich entschieden entgegen zu treten. 06 Bei der einschneidenden Bedeutung, welche eine wesentliche Be schränkung des Abzahlungsgeschäfts für den gesammten Uhrenhandel sowie für jeden Uhrmacher hat, glauben wir nicht fehlzugehen, wenn wir den österreichischen Gesetzentwurf nebst den dazu gehörenden Motiven nachstehend unverkürzt wiedergeben. Derselbe lautet: I.K 1 ' der Ver äusserung beweglicher Sachen gegen Ratenzahlung steht dem Erwerber der Sache das Rechtsmittel wegen Verkürzung über die Hälfte auch dann zu, wenn das Geschäft ein Handelsgeschäft ist. Der V erzieht des Erwerbers der Sache auf dieses Rechtsmittel, sowie der Verzicht auf die Gewährleistung ist ohne rechtliche Wirkung und die S0 .7? I t 1 ? e Anzeige des Mangels behufs Wahrung des Anspruches auf Ge währleistung nicht erforderlich. Die dem Erwerber aus den vor- bezeichneten Titeln zustehenden Einreden können der Klage des Ver- äusserers auf Zahlungsleistung auch dann noch entgegengesetzt werden, wenn die für die selbständige Geltendmachung dieser Rechtsmittel ge setzlich eingeräumte Frist bereits abgelaufen ist. § 2. Wird über die Veräusserung einer beweglichen Sache gegen Ratenzahlung eine Urkunde errichtet, so ist der Veräusserer verpflichtet, dem Erwerber der Sache eine Abschrift der Urkunde auszufolgen. S 3. Die gesetzlichen Be stimmungen durch welche einer Urkunde die Kraft eines vollen Be weises zuerkannt wird, finden keine Anwendung auf Privaturkunden, weiche aus Anlass der Veräusserung beweglicher Sachen gegen Raten zahlung errichtet worden sind. In Betreff dieser Urkunden hat der Kichter nach seinem durch die Erwägung aller Umstände geleiteten treien Ermessen zu entscheiden, welches Mass von Beweiskraft denselben beizumessen sei. 8 4. Klagen, welche auf Grund der Veräusserung einer beweglichen Sache gegen Ratenzahlung wider den Erwerber der oache gerichtet sind, können, sofern der Wohnsitz des Beklagten im breitungsgebiete dieses Gesetzes sich befindet und die Klage auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet ist, welche ohne Hinzurechnung der Zinsen und anderer Nebengebühren den Betrag von fl. 500 nicht übersteigt, nicht bei dem ^ nach § 43 der Civil-Jurisdictionsnorm vom 20. Novem ber 1852 zuständigen Gerichte angebracht werden. Bei Strafsachen dieser Art ist auch die freiwillige Unterwerfung unter ein anderes als das zuständige Gericht ohne Wirkung. Ist die Zuständigkeit des Ge richtes nach den vorstehenden Bestimmungen nicht begründet, so ist dieser Umstand selbst nach Einleitung des Verfahrens von amtswegen zu berücksichtigen, wenn nicht der Beklagte, ohne Einwendung gegen die Zuständigkeit zu erheben, in die Verhandlung sich einlässt. § 5. Hausirern ist der Abschluss von Veräusserungs- geschalten beweglicher Sachen gegen Ratenzahlung, so 7 sr „ 1 ® dle Einladung zum Abschlüsse solcher G e- s c kaite u n t e r s ag t. Be * dem Aufsuchen von Bestellungen von Ort zu Ort oder von Haus zu Haus darf die Einladung zum Abschlüsse solcher Geschäfte, sowie der Abschluss derselben nur in Gegenständen statthnden, welche zum Geschäftsbetriebe oder überhaupt dem wirth- schaitlichen Bedarfe des Erwerbers der Sache dienen. 8 6. Die Ueber- tretung der in den §§ 2 und 5 enthaltenen Vorschriften wird an den
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