Deutsche allgemeine Zeitung : 21.07.1843
- Erscheinungsdatum
- 1843-07-21
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184307216
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18430721
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18430721
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1843
- Monat1843-07
- Tag1843-07-21
- Monat1843-07
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- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 21.07.1843
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Freitag Nr H2 —— 21 Julius 1843. UM Deutsche Allgemeine Zeitung. -HM Auslands. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Uebervlick. Deutschland. »Aus Norddeutschland. Der Begriff der Freiheit. »Kassel. Jordan. Wippermann. Graf Kuefstein. Frhr. v. Riedesel. »Darmstadt. Das Civilgesetzbuch. Die Zeitungsverhältnisse. Aus wanderung Jnspirirter. Die Assisen. — Unterstützung der Nothlei- denden in Meiningen. Preußen. Der rheinische Landtag über die Emancipation der Juden. Der Bischof von Paderborn. Oesterreich. üVien. Oesterreichs deutscher Sinn und Verkennung, »presbura. Die religiösen Angelegenheiten. Die Magnaten über denselben Gegenstand. Der hohe Klerus protestirt gegen den Plan der Regierung wie gegen den des Reichstag«. Der Palatin. Spanien. »Paris. Die ministeriellen Blätter gegen die Christinos. Die Oppositionspresse. Guadalajara unterwirft sich wieder. Zurbano. Die festen Plätze. Barcelona. Das Ministerium Lopez. Narvaez. Cadiz. Rüstungen in Catalonien. Großbritannien. Unterhaus: Irland. — Repealverein. ItzLondon. Irland. Peel's ruhige Klugheit. Krankreich. Die Herzogin von Orleans. Jahresfest der Erstürmung der Bastille. Der Constitutionnel über Spanien. Ein Lion aus Algier. Stutzland und Palen. * Von der russischen Grenze. Strenger UkaS gegen Preußen, die ohne Paß über die Grenze kommen. Verdien. Rußland scheint auch die jetzige Fürstenwahl zu beanstanden. Skegypten. »Alerandrien. Mohammed-Ali. Abbas-Pascha. Ab gang des sardinischen ConsulS. Stordamerika. »Vom Ohio. Die lutherischen und die unirten Ge meinden. Brasilien. »Wo Janeiro. Eröffnung der Kammern. Vermählung der Prinzessin von Joinville. Das Rekrutirungsgesetz. Das Ausgabe budget. Treue Erfüllung eingegangener Verbindlichkeiten. Handel und Industrie. »Palermo. Mandelärntc. Schwefelaus fuhr. »Wien. Kaiser-FerdinandS-Nordbahn. «nkündigungen. D rutsch la« d. *ÄUS llorddeutschiand, 19. Jul. Man hat ost gesagt, eine vernünftige, nöthige Beschränkung der Freiheit sei nur eine schein bare» die Freiheit sei nicht beschränkt, wenn nur Das befohlen oder verboten würde, was sich der vernünftige Mensch eigentlich selbst be fehlen und verbieten müßte; die Freiheit bestehe nur in dem Rechte, da» Bernünftige, Sittliche zu thun; die Freiheit werde durch Gebote, die auf Vernunft und Sittlichkeit ruhen, nie beschränkt; in der äußern Rechtsordnung aber sei die Freiheit da, wo das Handeln nur durch das Gesetz beschränkt werde, besonders wenn das Gesetz auf dem Willen Aller ruhe, nur Das befehle oder verbiete, was Jeder selbst schon dem gemäß wollte, oder, wie eine ältere, etwas bescheidenere Schule sagte, wollen sollte. In dem Allen liegt von gewissen Seiten her Wahres, zum Theil vieles Wahre; aber doch ist die Auffassung in manchem Be trachte nur halb wahr, ja naturwidrig, mehr noch ist es die Ausdrucks weise, und die ganze Ansicht nicht ohne Gefährlichkeit und zwar für die Freiheit. Dir Freiheit, unter deren Namen freilich Vieles verkauft wird, was wenig mit ihr zu schaffen hat, besteht vielmehr allerdings in dem Rechte, zu thun und zu lassen was immer man will. Wahr ist, daß eine solche Freiheit mit dem Bestehen der Gesellschaft, ja mit dem eignen Wohle des Individuums nicht vereinbar ist; wahr, daß Niemand ein Recht hat, sich über eine Beschränkung der Freiheit zu beschweren, die er als vernünftiger und sittlicher Mensch sich selbst hätte auflegen sollen; wahr, daß wir nur für diejenige Freiheit zu kämpfen haben, die mit Vernunft und Sittlichkeit im Einklang ist; wahr, daß wir in der äußern Rechtsordnung uns dem Gesetz unterwerfen müssen und uns nicht über Willkür der Verwaltung beklagen können, wenn sie uns nach dem Gesetze behandelt hat; wahr, daß Der, der das Ge setz und sein Walten billigt, schwerlich den Beschränkungen, die es ihm auflegt, zürnen, ja in manchen Fällen dieselben gar nicht als solche empfinden wird. Aber auch die vernünftige, die von Vernunft und Sittcngesetz gebotene Beschränkung bleibt deshalb doch immer eine Be schränkung, constituirt immer ein Minus der Freiheit, und es bleibt sprach- und naturwidrig, führt zu MiSverständnissen und erleichtert die Sophismen, wenn man sie die vernünftige, die sittliche, die wahre Freiheit nennt, statt sie die vernünftige, die weise Beschränkung, die sittliche Pflicht zu nennen. Ebenso ist die vernünftig beschränkte Freiheit deshalb doch eine beschränkte, nur daß Jeder diese Beschrän kung billigen muß. Es ist aber sehr wichtig, diesen Unterschied fest- zuhaltcn, damit man einen sichern Ausgangspunkt gewinnt, an den man sich halten kann. Wir haben nur zu oft gehört, daß, wenn ge gen irgend eine vorgeschlagene Beschränkung der Einwand erhoben wurde, sie beenge die Freiheit—daß Dem entgegengehalten ward: jedes Gesetz thue das und eine unbeschränkte Freiheit sei nicht denkbar. DaS ist sehr wahr, aber es ist nur nichts damit gewonnen, man kann je des Gesetz, jede Beschränkung damit vertheidigcn. Man muß aus gehen von dem Grundsätze, von der Regel der natürlichen, schranken losen Freiheit, die aber sich jeder Beschränkung unterwerfen muß, de ren Nothwendigkeit in Vernunft und Sittlichkeit und den durch beide gegebenen Zwecken dpi Gesellschaft begründet ist. Ebenso kann man sich zwar nicht über Willkür der Verwaltung beschweren, die uns nach dem Gesetze behandelt; aber das Gesetz selbst kann ein willkürliches, kann ein solches sein, was die Freiheit mehr als nöthig beschränkt, und ein solches Gesetz drückt dann nicht weniger, wenn auch Der, ge gen den cs angcwendct wird, irgend einen indirecten Antheil an sei nem Zustandekommen gehabt, ja unserthalbcn es selbst gemacht hat. Mancher billigt wol ein Gesetz in adstraeto und lernt es doch erst kennen, wenn eS im concreten Fall angewendet wird. Auch wo nur das Gesetz und in dem Gesetze der wahre oder fingirte Wille der Mehr zahl des Volks herrscht, kann eine große und viel zu weit gehende Unfreiheit sein, sondern nur da ist der rechte Zustand, wo sowol das Gesetz als die sonstige Rechts- und Staatsordnung den Volks genossen weiter keine Beschränkungen auflegen, als welche Vernunft und Sittlichkeit gebieten, welche die Einzelnen sich selbst auflegen müß ten, wenn sie die volle Einsicht in die Nothwendigkeit der Sache be säßen und den Geboten der Vernunft und Sittlichkeit folgen wollten. Ob und wie auf der Erde eine wahre Identität aller Gesetze mit dem wahren und bewußten Willen Aller im Volk erreicht werden wird, das scheint uns nicht so leicht zu entscheiden, wie gewissen Philosophen, die sogar ihre für den heutigen Tag berechneten StaatSsysteme darauf bauen. Wir meinen auch, daß darauf nicht so viel ankomme, wenn nur das Ziel erreicht wird: daß die Gesetze möglichst gut und weise sind, die Freiheit nicht mehr als nöthig beschränken,und die StaatSgewaltKraft behält, den Gesetzen Gehorsam zu sichern. Käme die Menschheit auf jene Stufe, die Manche voraussetzen, so würden eigentlich gar keine Gesetze mehr nöthig sein, und di« ganze Sache würde sich von selbst machen. Wir unscrS Theils denken, daß die zcither bei jenen Philosophen beliebtesten Wege nicht dahin führen, und daß ein solches Ziel, daß der Zustand der Menschheit, den cs voraussetzt, nur vom Gemüth aus und nicht durch die Philosophie, sondern durch das Christenthum zu erstreben wäre. Wohl aber ist darauf hinzuarbeiten, daß immer mehr eine ver nünftige Einsicht in die Gründe guter und weiser Gesetze und ein red licher Wille, sie treu zu befolgen und dem Gemeinwohl Anstrengun gen und Opfer zu bringen, sich verbreiten, und das Größeste ist ge wonnen, wenn dieser Gehorsam, diese Mühen und Opfer bei recht Vielen gar nicht mehr als solche erscheinen, weil auch der freie Wille nichts Anderes gesucht und gethan hätte, als was das Gesetz gebietet. Dazu gehört die Güte der Gesetze auf der einen und eine weite Ver breitung von Einsicht, Lugend und Vaterlandsliebe im Volk auf der andern Seite. *Äassel, 17. Jul. Nach gestern hier eingelaufcnen Nachrichten aus Marburg ist am 15. Jul. das von dem Criminalsenate des Ober gerichts der Provinz Oberhessen in der Sache des dortigen ordent lichen Professors in der Juristenfacultät und öffentlichen Lehrers der Staatswiffenschaften, Dr.SylvesterJordan, endlich gefällte Strafurtel demselben eröffnet worden. (Nr. III.) Bekanntlich war dieser Gelehrte in Folge eines gegen ihn anhängig gemachten JnquisitionsprocesseS seit Jahren bereits von seinen Amtsverrichtungen suSpendirt worden, und ;atte sich während der mehrjährigen Untersuchung auf dem zumCn- minalgefängniß eingerichteten alten Schlosse zu Marburg in Haft und nach deren Beendigung in seiner Behausung in der Stadt, aber stctS bewacht von Gendarmen, befunden. Es war im Publicum noch im mer wenigstens auf eine uksolutio ab instantia gehofft worden, da
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