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Erzgebirgischer Volksfreund : 18.07.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-07-18
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-190107189
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19010718
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19010718
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1901
- Monat1901-07
- Tag1901-07-18
- Monat1901-07
- Jahr1901
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 18.07.1901
- Autor
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WWWW»— . - - - , MM ErMbHolksfreund. ! Tageblatt für Schneeberg und Umgegend « i. für die königl.»«- Müschen Lehördm in Aue, Grütchai«, Hartenstein, Johann- ^VNISgMll gcorgenMt, Lößnitz, UeuMtel, Schneeberg, Schwakenberg bM. WUdensels ZLMK» Donnerstag, den 18. In» 1S01. Ra,ll» der 2sv. LorpuSzette Post-ZeitungSNste Nr. 2841. magnetische Aufbereitungsanstalt zu errichten. Neustädtel, den 15. Juli 1901. Neustädtel, am 13. Juli 1901. Zieger, Brgrm. m >end Einen 13j. kräftigen g. narkt rlog- 2 e. sein, die zu mir Ali und Da ein 3. ssraw 54 Jayrz«-. 3 >t. > von vou 7 »n, uo, mwt- Sparsamkeit im Wasserverbrauche zu beobachten. Rath der Stadt Lößnitz, am 16. Juli 1901. mit eisernen Kochtopfscherben geladen waren. Das Verhalten der Soldaten war, nachdem sie geschlossen hielt, daß die Bambukos eine Kriegslist anwandten, indem sie durch scheinbare Flucht die Soldaten wecklockten und dann über die wehrlosm Träger und mich herfielen, andererseits aber eine Theilung der schwachen Streitkräfte unmöglich war. Die Verluste der Feinde konnten deshalb nicht festgestellt werden - ebensowenig die Anzahl der feindlichen Gewehre; nach dem zuerst salvenartigen und dann noch ungefähr drei Minuten ununter- Infolge Anhaltens der trockenen Witterung ergeht hiermit auch noch die öffentliche Aufforderung an die Wasserkonsumenten größte Der Stadtrat h vr Richter. Der Stadtrat h vr Richter. Lelegramm-Ndressc; volksfrcuild Schneeberg. Fernsprecher: Schneeberg io. Nur 25. Kchwarzcnberg ig. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des inzwischen verstorbenen Bäckermeisters Karl Friedrich Hentschel früher in Raum wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Hartenstein, den 12. Juli 1901. btj. an den »orMchriebencn Lage» sowie gegeben. A»«w»rttae Aufträge nur gegen etngcsandter Manuskripte macht sich »te g' 1 IW >e. herangekommen waren, ein tadelloses. Der Soldat mein Diener Josef gingen nicht von meiner Seite. Weitermarschiren unter den obwaltenden Umständen unmöglich war, wurde der Rückmarsch angetreten. Für mich wurde das Feldbett zurecht gemacht. Der schwerverwundete Polizeisoldat Momo wurde in eine Hängematte gelegt, desgleichen der ge- Neustädtel. Stadtanlage«. Die seit dem 30. Juni 1901 für den II. Termin fälligen Stadtanlagen sind sofort an unsere Stadtsteuereinnahme abzuführen. Gegen Zahlungspflichtige, die bis 25. Juli 1901 nicht bezahlt haben, wird das Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden. Etwaige Widersprüche hiergegen sind, soweit sie nicht auf besonderen Privatrechtstiteln beruhen, bei deren Verlust binnen 4 Wochen bei der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmann schaft anzubringen. Pläne liegen zur Einsichtnahme während dieser Frist hier aus. Schwarzenberg, am 15. Juli 1901. Königliche AmtshaWtumnnschast. Krug von Nidda. :i n. let. ar- fallene Schutztruppensoldat. Die Vorbereitungen Pim Rückmarsch wurden in aller Ruhe getroffen. Beim Rückmarsch ging ein Drittel der Soldaten vorn, ei» Drittel in meiner Nähe, ein Drittel hinten. Durch die Feinde wurden wir nicht mehr belästigt; die Vertreibung schien eine allseitige und nachhaltige gewesen zu sein. Nach ungefähr zwei Stunden kamen wir in Efolovo an, wo der gefallene Soldat mit militärischen Ehren begraben wurde. Am nächsten Tage, 14. Mai, wurde ich in 15stündigem Marsch in der Hängematte nach Bibundi gebracht. In Mo»« gonge wurde eine halbstündige Pause gemacht, um den in der Hängematte gestorbenen Soldatm Momo zu begraben. Ix Bibundi fand ich am nächsten Tage, 15. Mai, ärztlich« Hilfe. Der zweite verwundete Polizeisoldat Balinga ist am 27. Mai unter starrkrampfartigen Erscheinungen gestorben. nach Munjange marschiren. Die Marschordnung meiner Abtheilung war folgende: Zwei Polizeisoldaten Balinga und Momo, der Häuptling von Bibundi mit zwei Begleitern, der Dolmetscher Ekofse, ich, ein Polizeisoldat Ali, der meinen Karabiner trug, 2 Dimer, 16 Träger, Sergeant Peter mit sieben Polizeisoldaten, 8 Schutz- truppmsoldatm. Da schon mehrfach an den vorhergehenden Tagen Leute mit Gewehren getroffen worden waren, wurde mit geladenem und brochen andauerndem Feuer kann dieselbe aber keine geringe ge wesen sein. Die Waffen der Gegner müssen, nach den erhalte nen Verletzungen zu urtheilen, Vorderlader gewesen Neustä-tel. Wassermangel Die Zuflüsse zur städtischen Wasserleitung find stark zurückgegangen, so daß ein Wasser mangel einzutreten droht. Wir machen deshalb jedermann sparsamen Gebrauch des Wassers, sowohl aus den Privatwasserleitungen jeder Art, wie den öffentlichen Brunnen und Druckständeru hiermit zur Pflicht. Jede Vergeudung des Wassers, insbesondere das wahrgenommene Sprengen der Straßen ist verboten, auch ist über die zum Wasserholen gesandten Kinder strengste Aufsicht zu führen. Uebertretungen werden mit Geldstrafe bis zu 100 oder entsprechender Haftstrafe, unter Umständen mit Absperrung der Hochdruckleitung bestraft. rrs er, sage, mal. gesichertem Gewehr marschirt. Das Gelände stieg allmählich aber stetig an. In Ermangelung eines Führers mußte ich nach dem Kompaß und nach der Geländeformation marschiren, was zur Folge hatte, daß wir mehrfach Kehrt machen müßen, um bessere Wege zu suchen. Hierbei änderte sich die Marschordnung insofern, als der Häuptling von Bibundi mit seinen beiden Be gleitern und der Dolmetscher Ekosse sich hinter die Träger setz ten, so daß vor mir nur die beiden Polizeisoldaten Momo und Balinga marschirten. Als wir uns einem Gebüsch näherten, rief vor uns ein Mann kurz zweimal. Ich hielt dies für ein Zeichen für die Dorfbewohner, daß sie die Flucht ergreifen soll ten, und wurde hierdurch in meiner Vermuthung, daß wir uns einer Hütte näherten, bestärkt. Doch plötzlich fiel gerade und schräg vor uns aus unmittelbarer Nähe salvenartig eine Anzahl Schüsse. Ich wurde unterhalb des rechten Mundwinkels ge troffen, ein Schuß ging durch meinen Hut und ein Prellschuß traf meinen linken Oberarm. Die beiden Soldaten drehten sich um und wollten auf mich zurückkommen. Ich winkte ihnen je doch hinter Felsen Deckung zu suchen und von dort aus zu schießen, was sie auch thaten. Beide warm blutig im Gesicht. Mittlerweile war Ali zu mir gekommen, und ich drehte mich halb um ihm die Bussole zu geben und den Karabiner zu neh men. Hierbei erhielt ich einm Schuß in den Rücken. Ich trat nun etwas zur Seite, wo ich durch einen Fellen bessere Deckung gegen vorn hatte, und rief von hier aus die hinten marschiren- den Soldatm, welche gerade über eine kleine Anhöhe kämm, während die Träger in der Thalsohle die Lasten hingelegt und seitwärts gegm das immer noch anhaltende Feuer Deckung ge sucht hatten. Beim zweitm Rufen kamen die Soldaten heran, und es gelang ihnm bald, die Feinde zu vertreiben. Hierbei fiel ein Schutztruppensoldat Na. Betheiligen am Angriff konnte ich mich nicht, da die Wunde im Rücken mich bald zwang, mich hinzusetzen und dann hinzulegm. Ich verbot jedoch dm Gol datm, die Feinde weiter zu verfolgen, well ich es nicht für aus- Keberfall und Verwundung des Bezirksamtmanns Dr. Meyer in Kamerun. Bei einer Inspektionsreise in die Bambuko-Landschaft -(Schutzgebiet Kamerun) wurde der Kaiserliche Bezirksamtmann in Victoria Dr. Meyer von unbotmäßigen eingeborenen Stämmen überfallen und dabei nicht unerheblich verwundet. Ueber diesen Vorfall berichtet der inzwischen nach Deutschland zurückgekehrte und auf dem Wege der Besserung befindliche Dr. Meyer in der neuesten Nummer des Deutschen Kolonialblattes wie folgt: Victoria, den 29. Mai 1901. Nachdem ich vom 9. bis 11. Mai in Mongonge vergebens versucht hatte, die Bambukohäuptlinge der Umgegend zum Er scheinen zum Palaver zu bewegen, marschirte ich am 12. Mai mit Herrn Leutnant Umber zurück nach Bossamo und von da in ungefähr östlicher Richtung nach Efolovo. Ich beabsichtigte, die östlichen, höher am Gebirge hinauf gelegenm Bambukodörfer Kotto, Fongo, Bovili, Jsallala, Evje, Kunde zu besuchen, die erste Marschroute bei Munjange zu schneiden und über die west lichen, nach der See zu gelegenen Bambukodörfer Likingi, Lome, Lova la vinge nach Bibundi und Victoria zurückzukehren. Der iZwcck dieses Marsches war der, festzustellen, ob auch diese Dör fer unbotmäßig seien oder nicht, und zu vermeiden, daß die zu ergreifenden Maßregeln auf friedliche Dörfer ausgedehnt würden. Leutnant Umber sollte von Efolovo direkt über Muele und Kuke Familienpflege. Einen 13j. kräftigen Knaben haben wir in Familienpflege zu geben. Gesuche sind bis SV. dsS. Mts. bei uns einzureichen. Stadtrath Eibenstock, 12. Juli 1901. Oeffentliche Stadtverordneten - Sitzung in Aue Donnerstag, de« 18. Juli 1VV1, nachmittags « Uhr im Stadthause. Der „ErMl-IrMche V°USsr-und" erscheint täglich mit Ausnahme der Lag« nach, Pen Sonn-und Festtagen. Abonnement "" "" «0 n Inserate: lm AmMblattbczirk der Raum der gs... Uk. IvV Ilir ausmäri? IS Pfa., im amNichen Tbeil der Ramu der 2sp. 45Pfg., im Mell.-Theil die 8sp. CorpuSMe 86Pfg. Nach Punkt 22 hiesiger Feuerlöschordnung vom 15. Mai 1900 haben zum Brand platz, der von der mit Polizeigewalt ausaestattete« Ordnungsmauuschasten ab- gefperrt wird, nur Zutritt der Bürgermeister oder dessen Stellvertreter, die Mit glieder der städtischen Ko e«, städtische Beamte 1« dienstlicher Eigenschaft, Polizeibeamte, die Fenerw nfchast i« Dienstkleidung, die Agenten der thaften» Wir geben diese Bestimmungen aus dem Grunde nochmals bekannt, well ihnen öfter und insbesondere beim letzten Brande zuwider gehandelt worden ist. Keinesfalls kann geduldet werden, daß sich auf dem abgesperrten Brandplatze aufhatten Angehörige oder sonstige Bekannte der Mitglieder der städtischen Kollegien, Feuerwehren, nament lich auswärtige, anders als in Dienstkleidung und andere Agenten als diejenigen der bethei- ligten Feuerversicherungs-Gesellschaften. Unsere Feuerwehrmannschaft und Schutzmannschaft wird angewiesen, diese Bestimmungen ohne Ansehen der Person streng zu handhaben. An unsere Einwohnerschaft richten wir aber das Ersuchen, der Ordnungsmannschaft den Dienst nicht unnöthig zu erschweren und willig ihren Weisungen nachzukommen, damit wir nicht gezwungen sind, die in Punkt 23 der Feuerlöschordnung vorgesehenen Strafen bis zu 60 Mk. Geld oder bis zu 14 Tagen Haft für Zuwiderhandlungen zu verfügen oder gar die Anzeige wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt an die Kgl. Staatsanwaltschaft zu erstatten. Aue, den 15. Juli 1901. Der Rath der Stadt, vr. Kretzschmar, Brgrmstr. Kühn. Die Gewerkschaft St. Christoph Fdgr. zu Breitenbrunn beabsichtigt im An schluß an die bereits errichtete Arsenkiesaufbereitungsanstalt auf dem Flurstück Nr. 81 des Flur buchs für Breitenhof eine Ueber den Nachlaß des Uhrmachers Adolph Friedrich Groh in Schneeberg wird, heute am 15. Juli 1901, Nachmittags 6 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Wagner in Schneeberg wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 4. August 1901 bei dem Gerichte anzumelden. 'Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände, sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 14. August 1SV1, Vormittags S Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird ausgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verab folgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch- nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 2. August 1901 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Schneeberg. Der Königliche Bezirksthierarzt Herr Freytag in Schwarzenberg ist vom 18. Juli Lis mit 1v. August d. I. beurlaubt und mit seiner Stellvertretung der Königliche Be zirksthierarzt Röbert in Annaberg beauftragt worden. Schwarzenberg, am 16. Juli 1901. Königliche Amtshauptmannschaft. Krug von Nidda. Die Königliche Amtshauptmannschaft nimmt Veranlassung, die Bestimmung in § 4 Absatz 1 und 3 ihres Erlasses, die Hundefuhrwerke betreffend vom 8. November 1898, wonach jeder Führer eines Hundefuhrwerks verpflichtet ist, ein Gefäß mit sich zu führen, aus welchem die Hunde geträntt werden können und beim längeren Hallen des Fuhrwerkes Ler Hund abzusträngen und derartig anzubinden ist, daß er sich bequem legen kann und der Kopf beim Liegen nicht in der Schwebe hängt, mit dem Bemerken in Erinnerung zu bringen, daß Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen mit Geldstrafe bis zu 50 oder entsprechender Haft bestraft werden. Königliche Amtshauptmannschaft Zwickau, den 15. Juli 1901. Qr Schnorr von Carolsfeld. Hllbr.
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