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Deutsche allgemeine Zeitung : 28.07.1844
- Erscheinungsdatum
- 1844-07-28
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184407284
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18440728
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18440728
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1844
- Monat1844-07
- Tag1844-07-28
- Monat1844-07
- Jahr1844
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 28.07.1844
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Sonntag Nr 210. 38. Julius 1844- Leipzig. Di? ZeUunq läqlicli Abend«. Zu beziehen durch alle Postämter des Im und Auslandes. Deutsche Allgemeine Zeitung. Preis tür das B'-il-!- iahr Tblr. — , Inserlionsgebüdr jur den Raum einer Zeile 2 Rgr. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Uebe»blick. Deutschland. * Aschaffenburg. Die Würzburger Bewegungen. Die Kron prinzessin-, chVambcrq. Meteor. Teuschnitz. Prinz Eduard von Alten burg. * Hannover. Vertagung des Landtags. — Die Großherzoglich Hes sische Zeitung über die Mainzer Advocaten. — Ein Dänisch redender Schleswiger. — Kaplan Seling in Oldenburg, s Bcrnburg Stipen- dienwcscn. ch Frankfurt a. M- Der Prinz von Preußen- Die Hombur ger Spielbank. Die Nothschild's- Preußen. K Äcrlin. Das Attentat auf den König von Preußen. — Die berliner Journale über daß Attentat. * Görlitz. Gustav-Adolf-Berein. — Studenten in Halle. Destkerreich. s von der böhmischen Grenze. Der warnsdorfer Dechant. * Presburg. Die Zollangelegcnheit. Die Sprachensache. Spanien. * Paris. Die Wahlen- Hinrichtungen. Cuba- Großbritannien. Proceß O'Connell. Antrag auf Anlaß der Brandstif tungen. Antrag in Betreff der französischen Besitzungen in Afrika. Die Kunstvereine. Der Morning Herald über die Flotten Englands und Frank reichs. , Frankreich. Die Fremdln in Algerien, ch Paris- Der Herzog von Bor deaux. Klostcrgeschichte. Belgien. Eine zu früh datirte Ordonnanz. Dänemark. Die jütische Ständevcrsammlung. Rußland und Polen. Die Branntweinsteuer. Griechenland. fAthen. Die Instruction des Generals Lzavellas- Kalcr- gis' Proclamation. Dankadresse des Bankraths. Haiti. Erkrankung des Präsidenten. Unruhen. Personalnachrichten. Wissenschaft und Runst. Lhristiania. Militairhochschlile. Die skan dinavischen Naturforscher. Handel und Industrie. Die revidirte Elbschiffahrtsacte. * Frank furt a. M. Die atmosphärische Eisenbahn von Höchst nach Soden. Börse. — Berlin. Neueste Nachrichten. Paris. Das Durchsuchungsrccht- Ankündigungen. Deutschland. * Aschaffenburg, 23. Jul. Man weiß, daß von müssigen oder provoci- rendcn Köpfen auf den 8. Jul-, den Kilianstag, eine Revolution in unserm nachbarlichen Würzburg angesagt wurde und daß auswärtige Zeitungen sich bereits dicserSache wie einer ausgemachten bemächtigt haben.'Man wesß aber auch, daß dieser Tag verlaufen ist, wie Kluge es immer nur erwarten konnten. Der geschäftige Spcculationsgcist hat sichmdessen dieses 8. Jul. bemächtigt und eine neue Quelle des Absatzes durch ihn zu eröffnen gesucht, denn cs wer den bereits Würzburger-Revolutions-Äcruhigunas-Schlasröcke ausgcbotcn. Selbst eine poetische Beschreibung hat der >8. Jul. zu Würzburg gefun den. In dem uns nahen Frankfurt hat es freilich vor einiger Zeit einen kleinen Aufruhr gegeben, allein nur einen Schneidergesellenaufruhr, weil sie nicht mehr in der Herberge kascrnircn, sondern eigne Quartiere und nach ihrer Wahl in der Stadt beziehen wollten. Dieser Proceß ist nun entschieden worden; die Schncidcrgesellen müssen nach wie vor auf der Herberge wohnen, wer sich nicht fügen will, wird weggewicsen- Wegen einiger stattaefundcncn Unannehmlichkeiten erhalten nun-j damit dieselben künftig Wegfällen, die Arbeiter an der Frankfurter Eisenbahn einen fixen Taglohn. — Dem Vernehmen nach wird unsere Kronprinzessin un ter dem Zncognito einer Gräfin von Wcrdenfels am 2-1. Jul. im Bade Bocklct zur Cur eintrcffen. ff LlNNberg, 24. Jul. Am 2«. Jul. Nachts 12 Uhr erleuchtete plötz lich eine weiße Flamme das ganze Firmament, die eben so schnell wie der verschwand und die vorige Fmstcrniß nur noch schauriger machte. Gleich darauf hörte man in der Ferne ein donncrähnliches Getöse. — Mit Freude und Theilnahme vernimmt man, daß das vor kurzem abgebrannte Städt chen Teuschnitz (Nr. 164) sich allmälig wieder etwas zu erholen bc- ainnt. Bis zum kommenden Winter werden 4V Häuser wieder aus der Asche erstanden und hoffentlich bald auch das Ganze vollendet sein. Die Mildtkätigkeit gegen die Teuschnitzer zeigt sich von vielen Seiten in schö nem Licht, aber sie ist auch für die armen Abgebrannten sehr nothwendig. — Der bairische General Prinz Eduard von Sachsen-Alten bürg hat als Vorstand des Vereins gegen Thierquälerei in München der Schuljugend unserer Stadt (in welcher er früher und gern in Garnison gestanden hatte) eine bedeutende Anzahl Exemplare der Schrift „Pflichten der Menschen gegen die Thicre" zugeschickt. *Hannover, 25. Jun. Heute ist die allgemeine Ständever sammlung, unter Anerkennung des umsichtigen Eifers, womit sic die vielfachen und wichtigen Vorlagen behandelt und erledigt hat, bis auf weiteres vertagt worden. — Die Großherzoglich Hessische Zeitung sagt in Betreff der Erklärung der Mainzer Advocaten (Nr. 204): „In der ersten, an das großherzogl. Mi nisterium des Innern und der Justiz gerichteten Eingabe vom 24. Nov. v. I. ist enthalten, daß auch in dem hochwichtigen Fache der Ncchtsgelehrsam- keit, im Fache der Gesetzgebung ein Verein sachverständiger Männer zum Zwecke des Austausches und der Offenlegung ihrer Ansichten wohlthätige Folgen haben werde; nichtsdestoweniger aber wurde nur zu einer Ver sammlung deutscher Advocaten die Erlaubniß erbeten und also auch cr- theilt; das Schreiben der württcmbergischen Anwälte lag zwar bei, allein die Bittsteller hatten nirgend die darin ausgesprochenen Ansichten, der Negierung gegenüber, zu den ihrigen gemacht, wie die Stelle der Ein gabe, welche von dem Schreiben redet, beweist; cs sollte damit darge- than werden, «daß bereits im Laufe des Monats Octobcr zahlreiche Bei trittserklärungen aus allen Gegenden Deutschlands eingetroffen sind». Sei dem aber wie ihm wolle, so war schon die Regicrungsentschlicßung vom 5. Dec. 1843, die Maß und Ziel gab und welche durch aanzDeutsch- land bekannt wurde, eigentlich keiner Mißdeutung fähig, sie bewilligte die Abhaltung einer Versammlung deutscher Advocaten, schloß also die Nicht- advocatcn aus, verkümmerte aber die Ocffentlichkeit nicht, gestattete also einem Jeden, als Zuhörer, den Zutritt. Es ist schwer cinzusehen, wie dadurch für die Herren Anwälte zu Mainz die Nothwcndiakcit hätte her beigeführt werden können, «Gefühle der Gastfreundschaft außer Augen zu setzen, Gesinnungen der Hochschähung gegen juristische Celebritätcn zu verletzen». Denn ganz abgesehen davon, daß der Ucbung der Gastfreund schaft ihr voller Lauf gelassen, der etwanigen Anweisung von Ehrenplätzen zum Bchufe des Anhörcns keine Schwierigkeit in den Weg getreten war, und endlich wirkliche, dem Anwaltstandc nicht angehörige Celebritätcn sich nicht als Redner aufdringen werden, wenn die Anwälte beschließen, sich zu versammeln, um ihre, aus der Vielseitigkeit ihrer Bcschäftigunaswcise geschöpften, auf ihrer bcsondern praktischen Erfahrung beruhenden Ansich ten mit- und gegeneinander auszutauschcn — kommt noch hinzu, daß schon die Ncgierungsentschließung vom 5. Dec. v. I., sicherlich aber diejenige vom 19. Jun. d. I., welche erlassen wurde, weil man in Erfahrung ge bracht Hütte, daß die erstere nicht überall richtig ausgclcgt worden, die Anwälte jeder Collision zwischen Pflicht und Gefühl enthob. Ein Ande res wäre es gewesen, wenn die Resolutionen an Dunkelheit gelitten, die Anwälte sodann in gutem Glauben Nichtadvocaten die activc Theilnahme gestaltet hätten und jene plötzlich gezwungen worden wären, die Aufge nommenen wieder zum Stillschweigen zu bringen. Niemand aber hatte sie verhindert, auch die Entschließung vom '19. Jun. sogleich zu veröffent lichen, welche in vcrhältnißmäßig kurzer Zeit den Weg durch Deutschland zurückgelcgt haben würde. Vollkommen gegründet ist cs, daß die Regie rung alle Beschlüsse untersagte, welche die'Bildung eines Vereins bezwecken möchten, daß mithin die Versammlung, sowie sie geschlossen worden wäre, als solche nicht mehr hätte fortwirkcn dürfen, ja daß sic in Bezug hier auf keine Beschlüsse hätte fassen können, ohne unverzüglich aufgelöst zu werden. Die großherzogl. Regierung konnte, wie sie gcthan, jene Ver sammlung erlauben, weil sic des Willens und der Macht sich bewußt war, jedem Eingriff in die Attributioncn der Staatsbehörden und beziehungs weise der Stände wirksam zu begegnen, weil die gestattete unbedingte Ocffentlichkeit mithin auch für sie vorhanden war, sie also von Dem, was vor Aller Augen vergeht, in Kcnntniß zu bleiben hoffen konnte, und man würde ihr mit Recht den Vorwurf der Kurzsichtigkeit haben machen kön nen, wenn sic nicht den, obwol unwahrscheinlichen, doch immer möglichen Fall, daß die Stimmen deö Vorsitzenden und der besonnenen Mitglieder verhallen und die Versammlung ausartcn könnte, mit in Berechnung ge nommen hätte. Darum wurde zwar der Bitte, über eine abermalige Ver sammlung berathen und beschließen zu dürfen, in der gestellten Weise (es hieß nämlich in der betreffenden Eingabe: «wobei es sich vön selbst ver steht, daß die Genehmigung der betreffenden Staatsrcgierung Vorbehalten bleibe») gewillfahrt, es ward noch hinzugefügt, daß auch die glcichbaldige Wahl der Geschäftsführer einer solchen spätem Versammlung unbenom men sei, nicht minder aber wurde wiederholt Alles untersagt, was den Begriff eines zwischen den jeweiligen Versammlungen thätigcn Vereins involviren würde. Welche Mittel, welche Tätigkeiten in Aussicht ge nommen waren, darüber hatte die mehrcrwähnte Remonstration kein kla res Licht gegeben. Wenn die Verfasser derselben in ihrer Erklärung vom 13. Jul. die Erwartung aussprechcn, daß man sie anderer Mittel und Thätigkcitcn als gesetzlicher und wissenschaftlicher nicht fähig halten werde, so sind wir weit entfernt, dies irgend in Zweifel ziehen zu wollen, lassen vielmehr ihrem chrcnwcrthen Charakter volle Gerechtigkeit widerfahren. Allein sie würden nicht den Inbegriff der Versammlung gebildet haben, überhaupt aber dürfte die Vcrmuthung nicht allzu gewagt fein, daß wie bei dem ganzen Unternehmen so auch in Hinsicht auf Mittel und Wege im Allgemeinen eine große Unklarheit vorherrschte, daß man nur über Eins: zusammcnkcmmen zu wollen, früher im Reinen war, mit jedem Tag aber,
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