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Deutsche allgemeine Zeitung : 16.10.1844
- Erscheinungsdatum
- 1844-10-16
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184410169
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18441016
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18441016
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1844
- Monat1844-10
- Tag1844-10-16
- Monat1844-10
- Jahr1844
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 16.10.1844
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2550 bezeichnet, daß in den Statuten des Vereins keine Hintemcdanken liegen, und daß darum weiter keine Erklärungen nöthig seien. Es läßt sich dies eben so wenig mit einander vereinigen, als daß er in der einen Stelle sich zu Demjenigen bekennt, was der Correspondcnt von der Leine als ZelotiS- muS bezeichnet, und dennoch bald darauf ausspricht, daß die tiefern Ge gensätze der Zeit unter sich einen Grund und über sich ein Ziel hätten, eine Ansicht, welcher jener ZelotismuS eben entschieden entgeaentritt. Mit Recht hat der Correspondcnt dieser Zeitung bemerkt, daß durch jene Anträge das Fortbestehen des evangelischen Vereins, wie er bis da hin war, in Frage gestellt gewesen sei, und der Berichtigcr scheint diese Behauptung gar nicht erwogen zu haben, wenn er sie mit Berufung auf die Erklärungen des vr. Großmann 8vn. „Een politische und humani stische Tendenzen" abzufcrtigen meint. Dem Vereine sind mehre deutsche Landeskirchen beigctreten, welche sich von allen Symbolen losgemacht ha ben: diesen kann nicht zugcmuthet werden, die Evangclicität der zu un terstützenden Gemeinden von dem Bekenntnisse gewisser Symbole abhän gig zu machen, also bei der Frage, ob eine Gemeinde sür evangelisch zu halten sei, ein Kennzeichen zu federn, welches sie in Beziehung auf sich selbst nicht anerkennen. Und dabei ist cs ganz gleichgültig, ob dieses Kennzeichen allgemein, oder nach dem dritten Anträge nur in gewissen Fällen gefedert werden soll. Sobald der Verein irgendwie das Bckennt- niß von Symbolen zum Kennzeichen der Evangelicität einer Gemeinde macht, stoßt er mehre deutsche Landeskirchen von sich ab. Aber auch in anderer Beziehung ist jede nähere Bestimmung der Art, welche zu h. 2 der Statuten Hinzugethan werden könnte, gefährlich. Denn wenn die Un terstützung suchenden Gemeinden sich blos durch das Bckcnntniß gewisser Symbole als evangelisch legitimircn sollen, so gcräch der Verein in Ge fahr, in manchen Ländern (z. B. in Frankreich und Preußen) Gemeinden zu unterstützen, welche sich eben der Symbole wegen den evangelischen Landeskirchen feindlich gegenüber gestellt haben, unter den Hunderten von schwärmerischen Parteien im Amerika möchten sich aber auch leicht manche finden, welche die augsburgisckc oder helvetische Confession anerkennen, und somit alsdann auch Ansprüche an den Verein machen dürften. End lich ist auch jede nähere Bestimmung von h. 2 unnöthig. Es besteht nir gend in der Welt eine evangelische Gemeinde ohne Kirchengemeinschaft mit andern; diese Kirchengcmcinschaft gibt aber überall, auch da, wo keine evangelischen Kirchenbchördcn bestehen, sichere Mittel, um den kirchlichen Charakter von Gemeinden zu prüfen. Da sonach jene Anträge das Be stehen dcS Vereins bedrohten, für die Erreichung seiner Zwecke gefährlich, und endlich für dieselbe völlig unnötbig waren, so hatte man wol recht, den Grund derselben nicht in dem Interesse des Vereins, sondern an derswo zu suchen. Und nun noch ein Wort über die Berichtigung, sofern sich dieselbe auf die Acten beruft. Diese Acten sind im alleinigen Besitze des Ccntral- vorstandes, und nach der Ordnung, welche für ähnliche Verhältnisse durch weg gilt, durfte von denselben öffentlich ohne Genehmigung des Ccntral- vorständcs nicht Gebrauch gemacht werden. So könnte also diese Berich tigung leicht für eine halbofficielle, und ihr anderweitiger Inhalt für die Ansicht des Centralvorstandcs gelten. Indessen man braucht nur das Zeit- verhältniß der beiden betreffenden Zeitungsblätter zu vergleichen (Deutsche Allgemeine Zeitung vom 18. Sept, und Hannoversche Zeitung vom 28 Sept.), um sich zu überzeugen, daß der weit zerstreute Ccntralvorstand in der Zwischenzeit nicht befragt sein kann. Außerdem würden die aus gezeichneten Manner, welche diese Behörde bilden, einen durch seine in- nern Widersprüche eben so haltungsloscn als weitschweifigen und anmaß- lichcn Aufsatz nimmermehr gebilligt haben. Wir dürfen zu der bewährten Weisheit und Umsicht des Centralvorstandcs vertrauen, sowol daß ex sich bei einer solchen. Zeitungspolcmik nicht ohne bedeutende Ursache bethcili- gen, als daß er bei der nächsten Generalversammlung nicht selbst die Er neuerung der unerfreulichen und unnöthigen Debatte über h. 2 hcrbei- führen werde. Aus dem ^vürttembcrgiscl-en, 10. Oct. Die Thätigkeit in unserer Wahlanaclcgcnheit zeigt sich jetzt allgemein, und in Stutt gart hat sich die Bürgergescllschaft in der Versammlung vom 7. Oct. ein stimmig entschlossen, zum Dcputirtcn der Stadt den Bankier Friedrich - Fedrer zu wählen. Die Besprechung der Wahlangclegenheit durch die Presse scheint übrigens höhcrn Orts nicht gern gesehen zu werden, denn der heutige „Beobachter" erscheint mit einer halben leeren Seite und er klärt dabei, daß der weiße Raum nicht seine Schuld sei, da er verhindert worden, den Schluß eines Artikels, unter dem Titel „Wahlangelegcnhei- ten", mitzutheilcn. (M. Z.) — Das württemberaische Regierungsblatt vom 11. Oct..enthält eine Bekanntmachung der Ministerien der Justiz und des Innern,'wonach durch einen untcrm 22. Aug. 1842 abgeschlossenen Familienvcrtrag der älteste Sohn des Fürsten August zu Hohenlohe-Oe h ringen, Fürst Friedrich, auf seine Erstgcburts- und Successionsrechte in die ftandesherr- lichcn Besitzungen des fürstlichen Hauses Hohenlohe-Oehringcn zu Gun sten seiner Bruder, zunächst des Fürsten Hugo und eventuell des Fürsten Felix, verzichtet hat, und hiernach der zwcitgeborcne Sohn des Fürsten August, Furst Hugo, als der präsumtive Nachfolger in den Stamm- und Fidcicommißbesihungen des fürstlichen Hauses zu betrachten ist. Preußen. Ä Aus Schlesien, 12. Oct. Mit Meisterhand hat vor länger als 50 Jahren der klare, einsichtsvolle Garve den Charakter des schlesi- sche» Bauers und sein Verhältniß zu Regierung und Gutsherrn ge- s schildert. Er zeigte , was zum Grunde lag, wenn der Bauer träge, mis- : Iranisch und tückisch erschien, was den ungemeinen Dünkel hervorrief, I mit welchem derselbe jede Belehrung, die man ihm zu erthrile» gedachte, ansah, und wie die Erbitterung entstanden war, die er tief versteckt gegen jeden Hähern in sich trug. Seitdem ist der Landbau auch in Schlesien auf seinem Wege in der unabänderlichen Kreislinie, die er überall be schreibt, zu dem Punkte gelangt, wo er mit der Freiheit in den Zustand der Blüte tritt, di» sich von da ab zu den mannichfaltigsten Früchten entwickelt. Gewöhnlich datirt man die bessere Gestaltung der Dinge von dem Erscheinen des Gesetzes vom 8. Oct. 1807. Welchen wichtigen Ab schnitt dasselbe auch im preußischen Staatslebcn überhaupt macht, wie wenig derselbe noch hinreichend gewürdigt ist: historisch ist der Zeitpunkt, von welchem ab den Bauern in Schlesien eine bessere Sonne aufging, in früher» Jahren zu suchen. Wie unnatürlich an vielen Orten das sogenannte Unterthänigkeitsver- hältniß zwischen Gutsherren und Bauern auf den Letzter» lastete, hatte schon Friedrich der Große vielfach bemerkt und kleine Erleichterungen bewirkt. Unter Friedrich Wilhelm II. ward durch die Urbariencommissioncn das Dienstverhältniß sehr vieler Gemeinden geordnet und geregelt, fernerer Willkür zwar vorgcbcugt, aber auch viel frühere Willkür zur Norm er hoben. Namentlich war das Loos des Gesindes auf den herrschaftlichen Höfen ein sehr trauriges. Die Güter wechselten ihre Besitzer sehr oft, diese lernten ihre Leute kaum kennen; Kost und Lohn, ohnehin aufs kärglichste zugemesscn, wurden in Güte und Maß verringert, und die Be handlung war rauh, oft roh. Friedrich Wilhelm Hk., wohlwollenden Herzens und als Kronprinz mit den Verhältnissen des Landvolks im We sten Deutschlands vertraut geworden, milderte durch die Verordnung vom 18. Jun. 1798 wegen der den Unterthancn in Schlesien zu verschaffen den Erleichterungen des Landvolks hartes Geschick, da der Lohn erhöht, die Willkür beschränkt und die Rohheit bei den Strafen gezügelt ward. Wie wenig geneigt die Masse der Gutsherren war, diesen Anordnungen nachzukommcn, davon zeugt die Declaration derselben vom 30. Dec. jenes Jahres, und diese beiden Gesche sind cs, von wo ab die neuere Ackergesctz- gcbung Preußens sich datirt, die in der Aufhebung der Unterthänigkeit, im srcien Grundbesitz, in der Gemeinheitstheilungs- und Ablösungsordnung ihre Fortsetzung sand. War der Bauer früher nichts Anderes als ein lebendiges Werkzeug an der Landwirthschaft eines Andern, so fing er jetzt selbst an, ein Landwirth zu werden; aber bevor er zu der Möglich keit gelangte, über seine Zeit frei disponiren zu können, mußte er das Stadium der Ablösung, der Gemeinheitstheilung durchmachen, und hier stellte sich, indem er sich brach, der störrige, mißtrauische Charakter des schlesischen Bauers an vielen Orten noch einmal in seiner ganzen Schroff heit dar. Statt auf gütlichem Wege der übernommenen und überkom menen Verpflichtung sich durch gemeinsames Uebcreinkommen stetig und besonnen zu entledigen, gaben die Ansprüche auf Dienstleistungen und Dienstbcfreiungcn nur Stoff zu eben so viel Processen und wechselseitigen Anklagen, die kein Ende zu nehmen schienen, weil ein gegenseitiges Misverstchen von Rechten und Pflichten, ja wol ein Ucberschätzen Bei der stattfand. Viele gingen an ihrem Starrsinn oder an der Hastig keit, mit der sie Alles übereilten, zu Grunde. Hatten doch ganze Land schaften, Gutsherren wie Bauern, ja selbst Behörden das Gesetz über die Aufhebung der Unterlhänigkcit falsch verstanden^ und die unentgeltliche Entlastung von allen früher» und gutshcrrlichen Leistungen darunter mit zu begreifen war bei den Bauern gewöhnlich. Der Mehrzahl war jedoch inmitten einer Zeit der Werthlosigkcit aller landwirthfchastlichen Erzeug nisse die Ablösung gelungen, und sie fingen allgemach an, sich der des halb übernommenen Verpflichtungen zu cntbürdcn. Der König hatte sie in Masse in fremde Lande geführt; mit eignen Augen hatten sie andere Wirthschaftsweiscn als die heimatliche kennen gelernt; sie hatten den An bau von ihnen bisher fremden Früchten gesehen, und sic mußten sich zu- gestekcn, daß auch ihr heimatlicher Boden sie tragen würde. Früher hatte der Bauer, faul und gedankenlos, gar keine Verbesserung seines Zustan des gewünscht, denn es fehlte die Aussicht, zu bessern Umständen gelan gen zu können. Später, als die Wissenschaft vom Landbau schon viele Fortschritte gemacht hatte, und die Gutsherren, damals zumeist selbst sehr unwissende Landwirthc oder locale Verhältnisse zu wenig beachtend, mit verworrener Hast die neuen Lehren in Anwendung bringen wollten und meist damit verunglückten, bestärkten sich die Bauern nicht nur in der tief- gcwurzclten Abneigung gegen alles Neue, sondern cs wuchs auch ihr Dün kel, vermöge dessen sic sich für klüger hielten als ihre Herren, deren Ge lehrsamkeit ihnen zum Spott, deren Unglück ihnen zur Schadenfreude diente. Jetzt aber, nachdem der Bauer durch die Ablösung der Dienstzeit ge wonnen hatte, nachdem durch die Gcmcinhcitsthcilungcn die Gelegenheit, die Möglichkeit freier Wirthschaftsführung gegeben war, nachdem der Kreis ihrer unmittelbar durch Anschauung gewonnenen Erfahrung und somit ih res empirischen Wissens sich erweitert hatte, sahen sie ein, daß cs ihnen gelingen könnte, sich Mittel, Wohlhabenheit, Reichthum zu erringen. Die Regierung kam ihnen, namentlich in der Pferdezucht, durch Aufstel lung von Beschälern und Einrichtung der Remontemärktc zu Hülfe; die Gutsherren belehrten sic mittelbar durch die inzwischen, eingetretene ratio nellere Bewirthschaftung der Dominialgütcr, deren verbesserter Zustand und erhöhter Ertrag, zum großen Theil Folge des Aufhörens derFrohn- dienstc, nicht länger in Abrede zu stellen war. Die Militairdienstpflicht gab eine gewisse Gewandtheit, und das Verbleiben in der Landwehr be wirkte mehr als alles Andere, daß der Bauer sich fühlte, und ließ den knechtischen Trotz, die passive Opposition der kriechenden Demuth aus den Gemüthcrn immer mehr und mehr verschwinden. Wenn nun das Gedei hen der Baucrgüter, bei welchen die unmittelbare Einwirkung des Wirthcs größer, bedeutender ist, als sie es bei umfangreichem Wirthschaften sein kann, rascher vor sich ging als auf den letztem, so ist es einem großen Theile der schlesischen Bauern gelungen, zum Wohlstände zu gelangen, der bei gutem Unterrichte stets die Veredelung und Gesittung in seinem Gefolge hat jetzt darstellt Es sind dab ihren Berw heute nur d, oder mehren Die nn kcit nicht en Neide, den die sie beseel fällt, hat l Landmann r pfen hat, d Kunden sind, fälligkcit geb die stete Mü gend ein Gut der cs gelur rer Scholle bessern Leber feinere, wen: richtete Häu durch bessere zelnen Fälle srühern Zust bleiben diese wir denken, 1er desselben Gärtner, d> glücklichsten besonder» A — Die E Mittheilung Schluffe des dach, wie cs vermehrt, dc her auf das Zinsen von ermäßigten s sten Städte nenswcrthe Eanth, Grci len Schlesien — Das l leidenden richts, den gemacht, die — In P gen gräflich füllte Gran nachdem sic am Zimmer Glück ist w, worden. 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