Deutsche allgemeine Zeitung : 13.08.1845
- Erscheinungsdatum
- 1845-08-13
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184508132
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18450813
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18450813
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1845
- Monat1845-08
- Tag1845-08-13
- Monat1845-08
- Jahr1845
-
2141
-
2142
-
2143
-
2144
-
2145
-
2146
-
2147
-
2148
-
2149
-
2150
-
2151
-
2152
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 13.08.1845
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Nr 225 13. August 1845 Mittwoch ätz Mctuel- Jeden- en muß r cman- fühlen, Einge- Herz so fen und chrift, ch einer I« «s- behan- ber die cherBi- die be ton des eutschcr Schrift nähern zane- Wir «ffenschaft, was Sa- isifche Ju- gir Abfas ehr plan- ibefangen- t, als sie re Gesetz- ftrssen den Vorraths its wenig nur das eigentlich i manches originel- Will man r Dichter em Dich- dabei der n beliebi- ! ende, uni die spöt- liegierung c Motive eine ern- kraft als :bcn, und s : Carica- ilich Me- nationen, vußt hat. benhciten re Werke eben sind ! Wirklich- - Wendung «schlagen. >ete. Zn and Wa- ik, aber n ist ge- I gibt in ierPhra- sammen- I und das »er nach ! zeichnen« mctionen hls. Es hön ge- leitungs- § Lags- I zunutzen. > bis zu Offenheit I rankheit Folgen I ige Mi- D n Preß- dem 15. Uebe*rri«k. LeutschliMd. -Dresden. Die Deutsch-Katboliken. Proteffation. 's Lhem- nm. Protestation- Gewissensfreiheit. Svon der Elve- Die Deutsch- Katholiken. — Schlußrede bei Verabschiedung der württembergischen Ständeversammluna- — Deutsch-Katholiken in Marburg, — Ronge in Äraunschweig- Frankfurt a. M. Die Königin Victoria. Die Kö nige der Belgier und der Niederlande- Preußen. (-r-) Kerim. Reu - Germanien. -- Kreeiau. Ehrengericht. -Köln. Der König und die Königin. — Exceß in Halberstadt- — Der Rheinische Beobachter. — Evangelische Kirche in Heiner;. Portugal. * Lissabon. Excesse. Die Conservadorialgerichte- Spanien. Die Minister. Der Cubazucker. Granada. Grausamkeit. Großbritannien. Parlament. Der König der Niederlande. Schachspie ler. Suftschiffahrt. Frankreich. Der Commerce über die tejanische Angelegenheit. Toulon- Algerien. Schweiz. Die aargauer Klosterfrage. Griechenland. * Äthen. Die politischen Zustände. Persien. Ermordung persischer Prinzen. Aegypten. Mohammed-Ali's Wohlthätigkeit. Sami-Pascha. Wissenschaft und Acunst. -Gon» Die Beethovenfeier. ** Leipzig. Theater. * Gotha. Eine Erinnerungsschrift an Luther.— Schriftverbot. — Die Jesuiten in Paris. Handel und Industrie. -Leipzig. Börsenbericht. — Berlin. Ankündigungen. D e«tschla«d. -Dresden, II. Aug. Der Stadtrath zu Dresden hat seine Zu stimmung zu der neuerlich (Nr. 22 l) von uns als ungesetzlich bezeichneten Bewilligung der Stadtverordneten von 3W THlr. jährlich zu den Cultus- zwccken der Deutsch-Katholiken gegeben, jedoch mit der, auch sofort einstimmig von den Stadtverordneten genehmigten Modifikation, daß die römischen Katholiken nicht dazu beitragen sollen. Auf welche Weise der Stadtrath diese Summe erheben will, ohne die Römisch-Katholischen zu- zuzichcn, ist nicht gesagt; natürlich ist es nicht anders möglich al- durch eine neue besondere städtische Abgabe, von welcher die römischen Katho liken frei bleiben. Die öffentlichen Mitteilungen über die Verhandlungen der Stadtverordneten sagen nichts darüber, ob die zur deutsch-katholischen Gemeinde gehörigen Stadtverordneten bei jenen Beschlüssen mitgewirkt ha ben, was nach h. 120 der Gtädtcordnuna offenbar unstatthaft gewesen wäre. So viel uns bekannt, find die katholischen Mitglieder der Stadt verordneten sämmtlich zu den Deutsch-Katholiken übergetretcn. Wahrhaft zu bedauern ist es, daß die Regierungsbehörde durch die Bestimmung der Vcrfaffungsurkunde §. 56: „Nur den im Königreiche Sach sen aufgenommenen oder künftig mittels besonder» Gesetzes aufzunehmenden christlichen Confcsstonen steht die freie öffentliche Religionsübung zu", sich für verpflichtet erachtet hat, den Gebrauch der protestantischen Kirchen dcnDeutsch Katholiken nicht zu gestatten. Diese Stelle der Verfassungsurkunde scheint unö weiter nichts zu sagen, als daß Gemeinden anderer als der gesetzlich auf- gcnommencn Confcsstonen keinRechtauf Gestattung eines öffentlichen Got tesdienstes haben, keineswegs, daß der öffentliche Gottesdienst ihnen nicht gestattet werden dürfe. Auch bisher Hal die StaatSregierung keine an dere als die eben von uns gegebene Auslegung befolgt, und daher den Anhängern der englischen Episcopalkirche den freien öffentlichen Gottes dienst in einer protestantischen Kirche gestattet, obgleich diese Confession unter die gesetzlich aufgenommenen nicht gehört. Halte man den Deutsch- Katholiken in Dresden den Gebrauch der Frauenkirche, in Leipzig der Universitätskirche — das Cinverständniß der betreffenden evangelischen Kir chengemeinden vorausgesetzt — cingeraumt, und den Besuch dieser Kir chen während des Gottesdienstes den Deutsch-Katholiken Niemand ver wehrt, so würde man sich gewiß nicht über zu großen Andrang, nicht einmal bei Ronge's Anwesenheit, zu beschweren gehabt Haden. Die Neu gierigen finden sich in der Regel nur, wenn ein obrigkeitliches Verbot vorhcrgcgangen oder wenn die Befriedigung der Neugierde mit einigen Schwierigkeiten verbunden ist. Nicht die an und für sich unbedeutende Anzahl der Deutsch-Katholiken in Sachsen gibt denselben einige Wich tigkeit, sondern die Theilnahme der Protestanten, welche größtentheils erst durch Lie Maßregeln, welche man gegen die Deutsch-Katholiken zu ergreifen für gut befunden hat, hervorgerufen worden, oder als eine Folge der be kannten annaberger Vorgänge (der dem heiligen Ignaz Loyola geschehenen Widmung der neuen kacholischen annaberger Kirche und der daraus gezo genen Folgerung, es seien Jesuiten iü Sachsen) zu betrachten ist. Lasse man jetzt noch die Sache ruhig ihren Gang gehen, gestatte man den Deutsch-Katholiken den Gebrauch der protestantischen Kirchen, wo dieKir- chengemeinderi dazu bereit sind, erwarte man ruhig, ob sie sich als kirch liche Gemeinden z» coystituiren vermögen, und mit der den Deutsch-Ka tholiken jetzt aufgedrungencn Glorie des Märtyrerlhums wird auch die er künstelte Aufregung unter einem Theile der Protestanten verschwinden. Wir werden dann keine unangenehmen, die Würde der Behörden beein trächtigenden Austritte wieder erleben, und die einzige Folge wird, sobald die deutsch-katholische Confession gesetzlich anerkannt worden sein wird, die jedenfalls nicht unerfreuliche Erscheinung sein, daß wir in Dresden und Leipzig neben den reformirtcn Gemeinden wahrscheinlich noch deutsch-ka tholische Gemeinden haben werden, und eine ähnliche Gemeinde sich wahr schcinlich auch in Chemnitz bildet. Wer sollte gegen das Bestehen einiger solcher Gemeinden etwas haben, wenn weder die Stadtkassc noch die Staatsfdsse dadurch belastet wird? Aüs den heute im Anzeiger mitgetheiltcn Auszügen aus den Ver handlungen der hiesigen Stadtverordneten ergibt sich, daß die beiden den Stadtverordneten angehörigen Mitglieder der hiesigen städtischen Polizei behörde, Advocat Blöde und Kürschncrmeister Klette, gegen jede Mit wirkung bei Ausführung der Bekanntmachung der in Lvsngelicis be auftragten Staatsminister vom 17. Jul. und der darauf bezüglichen Ver ordnung vom IS. Jul. 1815 protestier haben. Die betreffende Protesta tio» wurde in der öffentlichen Sitzung am 6. Aug. vorgetragen. f Chemnitj, II. Aug. Auch hier circulirt seit dem S. Aug. fol gende, bereits mit vielen Hundert Unterschriften bedeckte Eingabe an Lie in kivsnAelici« beauftragten Herren StaatSminister: „Die Bestrebungen auf zeitgemäße Abänderung des lutherischen Glau bensbekenntnisses, wie solches in der Augsburgischen Confession, Melanch- thon'k Apologie, den Schmalkaldischen Artikeln, Luther's großem und klei nem Katechismus und der Concordienformcl enthalten ist und nur dem Ge setze, nicht aber der inner» Ueberzeugung zufolge noch allgemeine Gültigkeit in der protestantischen Kirche hat; diese Bestrebungen haben bei Allen, wel chen die Fortbildung der protestantischen Kirche und die reinere Darstellung der christlichen Lehre am Herzen liegt, die lebhafteste Theilnahme und, nicht weniger als die ihnen verwandten Bestrebungen in der katholischen Kirch«, bei der Ungeheuern Mehrzahl von Sachsens Bewohnern die freudigsten Hoff nungen erweckt. Die überwiegende Mehrzahl der Sachsen hofft, daß diese Bestrebungen ein untrügliches Zeichen des wiedererwachenden Bedürfnisses nach einem religiösen Leben und nach einer solchen kirchlichen Gemeinschaft sind, welche nicht in veralteten unverständlichen Satzungen, sondern in den eben so einfachen und klaren als heiligen und erhabenen Grundwahrheiten deS Chri stenthums ihren Vcreinigungspunkt und ihre Glaubensregel sich aufstellen wird. Wenn nun Ihre Excellenzen, die Herren in LvanLslioi» beauftragten Staatsminister, in ihrer Bekanntmachung vom 17. Jul. 1815 unläugbar dar- thun, daß sie diesen in der Masse des sächsischen Volks lebenden Geist, diese gewaltige Bewegung der Herzen, die sich nach einem Hellern Lichte im kirch lichen Leben sehnen und dem neu anbrechenden Tage entgegenjubcln, fast gänzlich verkennen, so müssen wir Unterzeichnete dieses nicht nur innigst be dauern, sondern wir fühlen uns auch gedrungen, Ihre Excellenzen darauf auf merksam zu machen, daß mit unS ganz gewiß der größere Theil des sächsi schen Volks gewünscht und erwartet hätte, die große» kirchlichen Bewe gungen dieser Zeit von den Herren Staatsministern wo nicht gefordert, doch jedenfalls nicht gehemmt zu sehen- Wir Unterzeichnete können aber nicht umhin, die Bekanntmachung vom 17. Jul. 18-15 und die Verordnung der Ministerien des Cultus und des Innern vom IS. Jul. dieses Jahres nicht nur überhaupt für eine Hemmung des kirchlichen Fortschritts, sondern insbesondere auch für eine Verletzung der uns durch 8- 32 der Verfas sungsurkunde zugesicherten völligen Gewissensfreiheit zu erklären, welche völ lige Freiheit vor Allem auch darin besteht, sich mündlich und schriftlich, im vertraulichen Gespräche Einzelner und in größern Versammlungen, frei und nur beschränkt durch die Gesetze des Anstandes und der Würde, über seine Glaubensansichten zu unterhalten, sich gegenseitig zu verständigen, zu belehren und sich seine Wünsche über die Aufstellung zeitgemäßerer kirch licher Symbole mitzutheilen. HinauSgehen über die Grenzen völliger Ge wissensfreiheit, wie die Bekanntmachung vom 17. Jul. d. I. sich ausdrückt, kann Niemand; das ist «in Widerspruch in sich selbst, und wir protestiren daher, wie unsere geistesverwandten protestantischen Brüder zu Crimmitzschau, feicrlichst gegen eine jede Auslegung der Verfassungsurkunde, welche der Ge wissensfreiheit dennoch irgend eine Schranke zu setzen versuchen möchte; ins- besonlpre aber protestiren wir auch gegen die Verfassungsmäßigkeit der Ber- ordnuPg vom IS. Jul. 1845, die nach ihrem Buchstaben nicht nur Privat versammlungen zu Berichtigung veralteter Glaubensansichten verhindern, son dern auch die Freiheit der Lehre auf Kanzel und Katheder insoweit bedrohen würde, baß es nicht einmal erlaubt sein würde, über die Auslegung des Augsburgischen Glaubensbekenntnisses, daß keineswegs allenthalben klar ist, sich lehrend zu verbreiten, geschweige denn etwanige Zweifel dagegen laut werden zu lassen.»Ein Verbot, «das Glaubcnsbckcnntniß der Augsburgischen ConfcssionSverwandtcn in darauf gerichteten Versammlungen in Frage zu stellen», würde indirect der großen Mehrzahl unserer Geistlichen das Halten von Kanzelvorträgen geradezu unmöglich machen, da nach dem gegenwärti gen Stande der Wissenschaften, bei welchem z. B. wol nur sehr Wenige an nehmen werden, daß Christus leiblich zur Hölle hinabgestiegen sei, das Lehr amt eines protestantischen Geistlichen nvthwendig erfodert, daß er die Ansich ten der ihm anvertrauten Gemeinde über den Werth des alten Glaubens- WUT Deutsche Allgemeine Zeitung. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!»
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- No fulltext in gridpage mode.
- Show single page
- Rotate Left Rotate Right Reset Rotation
- Zoom In Zoom Out Fullscreen Mode