Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 27.01.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-01-27
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-192301278
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-19230127
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-19230127
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1923
- Monat1923-01
- Tag1923-01-27
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WiUMM yernsprech-Anschluß Nr. 12. für Zschopau und Umgegend Sonnabend, de» 27. Januar 1923. M 12 91. Jahrgang. Das „Wochenblatt" enthält Lie amtlichen Bekanntmachungen Ler rkmöhaupmrannschast Flöha, LeS Amtsgerichts und deö StadtratS zu ZsÄso-.v Kchriftleitung: R Voigtländer in Zschopau. — Druck und Verlag: Wochenblatt für Zschopau und Umgegend Richard Voigtländer in Zschopau, Oststraße 2l. Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend und wird am Abend vorher ausgegeben und versendet. Monatlicher Bezugspreis 800,—Mb., ausschließlich Boten- u. Postgebühren Bestellungen werden in unserer Geschäftsstelle, von dm Botm, sowie von allen Post- anstalten angmommen. Der Aluetgenoreis betrüg» Mr dir sich» gespaltene Petit,«»« oder deren Nau« imAmtsgertchtsbeztrkAschopau 40,—M, außerhaw KO,— Mb. Im amtlichen Teil« die S-gespalteneZeil« 100,— M Anzeigen werden bi» spätestens vorm.S Uhr sür di« abend» erscheinende Nummer erbeten Reklamen, die S-gespalt. Zeile 120,—M. 8vr Nachweis und Ossertm-Annahm« 20 Mark Lrtraaebühr. Postscheck-Konto Leipzig Nr. 42884 Gemeinde-Girokonto Zschopau Nr. 306 Ruhrhilfe. Von dem gegenwärtigen schweren wirtschaftlichen Kampfe im Ruhrgebiet hängt die Existenz des ganzen deutschen Volkes ab. Wir bitten deshalb, unseie Brüder im Ruhrgebiet tat kräftig zu unterstützen und zu diesem Zwecke jeder nach seinen Kräften Geldmittel bereit zu stellen. Die Stadtkasse nimmt — auch im Girowege, Konto 1570, — die Spenden entgegen. Stadlrat Zschopau, am 25. Januar 1923. Die Herzen auf! Urdeutsches Heimatland ist, jedem völkerrcchilichem Gesetz zum Hohn, der bewaffneten Gewalt Frankreichs und Bel giens preisgegeben Gebrochen ist das Wort, das in dem Schandvertrag von Versailles dem waffenlosen Volk den Frieden geben sollte. Die Gegenwehr des so getäuschten Volkes ist jetzt nur noch sein Recht vor aller Welt in unbeug samen Stolz der Willkür Trotz zu bieten Mit Bewunderung schaut das in Rot geeinte deutsche Volk aus den helden mütigen Abwehrwillen seiner Brüder aller Stände und Be rufe an Rhein und Ruhr Doch ebenso blickt umgekehrt jetzt das bedrängte Land, blicken insbesondere die in Abwehrstreick getretenen Arbeitnehmer des Ruhrgebiets aus die Hilfe ihrer jetzt noch freien Volksgenossen Ihre Hoffnung darf nicht zuschanden werden Denn wenn in ihrem kraftvollen geeinten Widerstand nicht dieser erste Ansturm jetzt zunichte wird, ist nicht allein das Rhein- und Ruhrland, ist das ganze Reich verloren. Es ist heiligste Pflicht des gesamten deutschen Volkes, hinter die Kämpfer zu treten und ihnen zu helfen,' daß sie durchhalten können. Das leuchtende Vorbild vaterländischen Geistes, das sie uns geben, muh jedem, der wahrhaft deutsch fühlt, eine Mahnung sein, ihnen nochzueifern. Die Brüder und Schwestern an der Ruhr und am Rhein müssen wissen, dah sie nicht allein stehen in diesem schweren Kampfe, bei dem es um die Existenz des ganzen Volkes geht und dessen Aus gang entscheidend sein wird sür die Zukunft Deutschlands. Darum die Herzen auf und die Hände! Gebt, sammelt, tragt zusammen alles, was dazu dienen kann, ihnen das Durch- halten zu ermöglichen. Die Tyrannei der Gewaltmenschen in Paris muh diesmal gebrochen werden Wenn keiner zurück bleibt. wird es gelingen und die Welt wird wieder mit Staunen und Achtung auf das deutsche Volk blicken. Ein neuer deutscher Frühling ist im Werden: Er wird kommen, wenn alle unerschütterlich fest zusammenstehen. Schrlstleitung des „Wochenblattes". Spenden für das Rnhrgebiet. 1. Quittung. 400000 Mk. Baumwollspinnerei A-G., 100000 - Generaldirektor Schulz, 20000 - Frau vr. Bodemer. 20000 - Wochenblatt für Zschopau (Buchdruckereibesiher Voigtländer), 20000 - Firma Eduard Stichel. Oeffentliche Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung sür die Veranlagung zur Elubommeu» und Kapitalertragssteuer für das Kalenderjahr 1922. I. Zur Abgabe einer Steuererklärung sind verpflichtet hin sichtlich der Etubommensteuer 1. alle im Finanzamtsbezirke Zschopau wohnenden oder sich dauernd oder nur vorübergehend aushaltenden selbständig steuerpflichtigen Personen (Deutsche oder Nichtdeutsche), wenn sie im Kalenderjahre 1922 ein steuerbares Einkommen von mehr als 400000 Mk. bezogen haben; 2. Steuerpflichtige, bei deren Veranlagung auf Grund eines regelmähigen Wirtschafts- (Geschäfts-) Ab schlusses das Ergebnis eines vom Kalenderjahr ab weichenden Wirtschaftsjahres zugrunde zu legen ist. 3. Steuerpflichtige, die Handelsbücher noch den Vor schriften des Handelsgesetzbuches oder über den Be trieb der Land- oder Forstwirtschaft geordnete Bücher führen und deren Geschäfts- oder Betriebsgrwinn unter Berücksichtigung ihres Geschäfts- (Wirtschasts-) Abschlusses zu ermitteln ist; 4. sämtliche Personen, die, ohne im Deutschen Reich zu wohnen oder sich oushalten, in dem Finanzamts bezirke Zschopau Grundbesitz haben, ein Gewerbe betreiben oder eine Erwerbstätigkeit ausüben; 5. Steuerpflichtige, denen ein Vordruck zur Abgabe einer Steuererklärung zugeht, was in den nächsten Tagen geschehen wird. L: Kapltalertragssteuor alle im Finanzamtsbezirke Zschopau wohnenden oder sich dauernd oder nur vorübergehend aushaltenden selbständig steuerpflichtigen Personen tDeutsche oder Nichtdemsche), wenn sie im Kalenderjahre 1922 oder in dem in diesem Kalenderjahr endenden Wirtschasts- (Geschäfts-) jahr, so weit es für die Einkommensteuerveranlagung an dessen Stelle tritt, bezogen haben a) Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen einschließlich der Schahwechsel, soweit es sich um Kapitalanlagen bandelt, d) Erträge aus ausländischen Kapitallmlagen (ins besondere Dividenden, Zinsen von festoerzinslichen Wertpapieren, von Darlehn, Hypotheken usw) und zwar auch dann, wenn diese Anlagen zum Betriebs vermögen gehören. Inhaber oder Mitinhaber der der Anschaffung und der Darleihung von Geld dienenden Unternehmungen, die auf Grund des 8 76 des Rrichsstempelgesehes angemeldet oder einer angemeideten Unternehmung gleichgestellt sind, haben, soweit es sich um Erträge handelt, die der Unternehmung zu geflossen sind, nur die Erläge aus ausländischen Wertpapieren (insbesondere Dividenden, Anleihezinsen usw) anzugeben. II. Die hiernach zur Abgabe einer Steuererklärung Verpflich teten werden aufgefordert, die Steuererklärung unter Be nutzung des vorgeschriebenen Vordrucks im Laufe des Monats Februar 1S2L bei dem Finanzamt Zschopau oder bei der Gemeindebehörde des Wohnorts einzureichen, Vordrucke sür die Steuererklärung können von dem unterzeichneten Finanz amt oder von der Gemeindebehörde bezogen werden. Die Steuererklärung ist schriftlich — zweckmäßig — eingeschrieben — bei dem Finanzamt oder der Gemeindebehörde einzureichen oder mündlich vor t em Finzamt abzugeben. In Abschrift sind beizufügrn unverkürzte Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung Die Pflicht zur Abgabe her Steuererklärung ist vom Empfang eines DorLrucks der Steuererklärung nicht ab- hängig. Die Abgabe einer Steuererklärung bei dem unterzeichneten Finanzamt ist nicht erforderlich, soweit die unter und 8 genannten Personen die Steuererklärung bei einem anderen Finanzamt abgegeben haben. III. Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuer erklärung versäumt, kann mit Geldstrafen zur Abgabe der Steuererklärung angehalten weiden; auch kann ihm ein Zuscklag bis zu 10 vom Hundert der festgesetzten Steuer auferlegt werden Die Hinterziehung oder der Versuch einer Hinterziehung der Einkommen- oder Kapitalertragsteuer wird mit Geldstrafen bis zum zwanzigfachen Betrage der hinter zogenen Steuer bestraft (8 53 des Einkommensteuergesetzes, 8 12 des Kapitalertraosteuergesehes, 88 359 ff. der Reichs abgabenordnung). Auch ein fahrlässiges Vergehen gegen die Steuergesetze (Steuergesährdung) wird bestraft. Zschopau, den 24. Januar 1923. Das Fluauzaml. i Oeffentliche Aufforderung zur Abgabe einer GewerbesteuererklSrung für das Rechnungsjahr 1S23. Auf Grund dieser öffentlichen Aufforderung sind zur Ab gabe einer Gewrrbesteuererklärung verpflichtet: alle Unternehmer, die, ohne daß der Betrieb des Gewerbes (Hauptgeschäfts, sächsischen Hauptbetriebsstätte oder Betrieds stätte mit den meisten gewerblichen Hilfspersonen) in einer sächsischen Stadt, einer sächsischen Landgemeinde mit mehr als 5000 Einwohnern oder einer anderen als Veranlagungs- behörde zugelassenen sächsischen Landgemeinde stattfindet und ohne daß sie in einer der bezeichneten Gemeinden wohnen, 1 im Finanzamtsbezirke Zschopau wohnen oder die Geschäftsleitung unterhalten, 2 . außerhalb Sachsens wohnen und im Flnanzamts- bezirke Zschopau das Hauptgeschäft unterhalten, 3 im Finanzamtsbezirke Zschopau die sächsische Haupt- betrieb-stätte oder in Ermangelung einer solchen die sächsische Betriebsstätle mit den meisten gewerblichen Hilsspersonen unterhalten, soweit im Kalenderjahr 1922 oder im letzten Geschäfts- (Wirtschatts)-Iahre ein abgabepflichtiger Ertrag von mehr als 24000 Mk. erzielt worden ist oder das abgabepflichtige gewerbliche Anlage- und Betriebskapital am Schlüsse des obenbezeichnelen Kalender» oder Geschäfts-(Wirtschafts-) Jahres mehr als 25000 Mk. betrogen hat. Die hiernach zur Abgabe der Steuererklärung Ver pflichteten werden aufgefordert, die Steuererklärung unter Benutzung des vorgelchriebenen Vordrucks in der Zeit vom 20. Januar bis 20. Februar 1923 bei dem unterzeichneten Finanzamt einzureichen. Vordrucke für die Steuererklärung können von dem unterzeichneten Finanzamts bezogen werden. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuer erklärung besteht auch dann, wenn ein Vordruck nicht zugesandt worden ist. Sind mehrere Unternehmer an dem selben Gewerbe beteiligt, so genügt es, wenn einer die ckrwerbesteuererklärung abgibt. Für mehrere selbständige Gewerbe deslelben Unternehmers sind getrennte Steuer erklärungen abzugeben. Für Personen, die unter Pflegschaft oder Vormund schaft oder elterlicher Gewalt stehen, sind die Geweibe- steuererklärungen von dem Pfleger, Vormund oder Träger der elterlichen Gewalt, für juristische Personen und selb ständig steuerpflichtige Personenvercinigungen oder Ver» mögensmassen, von deren geschlichen Vertretern, Vor ständen oder Geschästssührern abzugeben. Wer durch Abwesenheit oder sonst verhindert ist, die Gewerbesteuererklärung abzugeben, kann die Erklärung durch Bevollmächtigte abgeben lassen. Die schriftliche Voll macht ist der Steuererklärung beizusügen, sofern sie nicht bereits zu den Akten des Finanzamts gegeben ist. Die Einsendung der Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des zur Abgabe der Steuererklärung verpflichteten und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefs. Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuer erklärung versäumt, kann durch Geldstrafen bis 500 Mk. zur Abgabe der Steuererklärung ungehalten werden; auch kann ihm ein Zuschlag bis zu 10 v. H der endgültig fest gesetzten Steuer auferlegt werden. Wer zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines anderen vorsätzlich bewirkt, daß die nach dem Gewerbe steuergesetz zu entrichtende Gewerbesteuer verkürzt wird, wird wegen Steuerhinterziehung mit einer Geldstrafe im fünf- bis zwanzigfachen Betrage der hinterzogenen Steuer bestraft. Neben der Geldstrafe kann auf Gefängnis er kannt werden (8 36 des Gewerbesteuergesetzes). Wer fahrlässig als Steuerpflichtiger oder als Vertreter oder bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen bewirkt, daß die Gewerbesteuer verkürzt wird, wird wegen Steuergefährdung mit einer Geldstrafe bestraft, die im Höchstbeirage halb so hoch ist, wie die für die Ste-er- hinterziehung angedrohte Geldstrafe (8 37 Abs. 1 des Gewerbesteuergesetzes in Verbindung mit 8 367 der Reichs abgabenordnung). Zschopau, den 24 Januar 1923. Da» Finanzamt. Bekanntmachung. Auf Grund von 8 2 der Durchführungsbestimmungen zum Gesetze über die Einkommensteuer vom Arbeitslohn vom 11. Juli 1921 sind mit Wirkung vom 1. Januar 1923 an die Werte der Natural- und Sachbezüge und Deputate sür den Bezirk des Landesfinanzamts Dresden neu festgesetzt worden. Diese neuen SStze stad bei dem «nterzeichuete« Finanzamt und bei jeder Ortsbehörde des Finanz- amtsdezlrbs Zschopau zu ersahre». Zschopau, den 24. Januar 1923. Das Finanzamt. Zuckerversorgung. Als zweite Januar-Mundzuckerrate wird '/, Pfnnd auf Abschnitt 8 der Zuckerkarte ausgegeben Flöha, am 24. Januar 1923. Der Kommunalverband. Zum Besuche der Kirchgemeindeversammluug Sonntag, den 28. Januar, noch dem Dormittagsgottesdienste ladet alle Gemeindeglieder herzlich ein Die Kirchsemeindevertretuug. SM.Hmlstls-nZkMWilleMoW. Die Anmeldungen für Ostern 1923 werden nächsten Mitt woch, den 31. Januar, nachmittags 3—4 Ubr im Zimmer Nr 6 der Schule entgegengenommen. Vorzulegen sind das letzte Schulzeugnis und beide Impfscheine Die Handelsschule umfaßt eine dreijährige Lehrllngsabteiluug und eine zweijährige Vollabteilung, die bes. für Mädchen ge eignet ist. Die Gewerbeschule umfaßt 7 Klassen und zwar für Metallberuf, für dos Bou- und Holzgewerbe, kür schmückende Berufe und Stoffgcwerbe, für Barbiere und Friseure, für Nahrungsmittelgewerbe und Landwirtschaft Das Schulgeld wird vierteljährlich vom Stodtrat fest gesetzt Der erfolgreiche Besuch der Handels- oder Gewerbeschule befreit vom Besuch der Pflichtfortbildungsschole. Der unterzeichnete Direktor ist zu zeder Auskunft gern bereit. Die Leitung der städt. Handels- und Gewerbeschule. K o h I a s e. Vertlich-S und Süchfisch-S. Zschopau, de« 26 Januar 1823. Deutsche MSuuer. Wie eS heißt, tat der erste Napoleon bei seinem Zu- sammentttffen mit Goethe in staunendem Bewundern den AuSruf: »Varia un Komma!" Friedrich Nietzsche glossiert das in seinem beißenden SaikasmuS mit den Worten: „Das Wollte sagen: DaS ist ja ein Mann! Und ich hatte nur einen Deutschen erwartet!" Aihnlich mögen Wohl die Franzosen gebucht Haden, als sie, d e wohl an dienerndes Entgegenkommen, zumindlstcn aber an kemcrt «.rnstcn Wider stand gedacht hatten, auf die knorrigen Niedersachsen stießen. Sie hatten die bisher kühl korrekte Haltung der
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