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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 23/24.1899/1900
- Erscheinungsdatum
- 1899
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454472Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454472Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454472Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig: Fehlende Seiten in beiden Jahrgängen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 24.1900
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1900)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Entmagnetisiren von Taschenuhren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 23/24.1899/1900 -
- ZeitschriftenteilJg. 23.1899 -
- ZeitschriftenteilJg. 24.1900 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1900) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1900) 13
- ArtikelDas Entmagnetisiren von Taschenuhren 13
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 13
- ArtikelAcht-karätig goldene Uhr 14
- ArtikelHimmelskunde und Uhrmacherkunst (Fortsetzung und Schluß aus No. ... 15
- ArtikelNochmals die Bley’sche Schraubenfeder 16
- ArtikelJ. F. Cole’s Ankerhebungsflächen- und Hebelscheibenmaß 17
- ArtikelDie Vereinigten Freiburger Uhrenfabriken 19
- ArtikelViertelschlagwerk mit Abfang-Vorrichtung für den Viertelhammer 20
- ArtikelElektromotorisch betriebene Pendeluhren-Hemmung 20
- ArtikelAus der Werkstatt 21
- ArtikelSprechsaal 21
- ArtikelVermischtes 22
- ArtikelDiebstähle, Gerichtliches etc. 23
- ArtikelGeschäftliche Mittheilungen 23
- ArtikelBriefkasten 24
- ArtikelPatent-Nachrichten 24
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1900) 27
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1900) 39
- AusgabeNr. 5 (1. März 1900) 51
- AusgabeNr. 6 (15. März 1900) 63
- AusgabeNr. 7 (1. April 1900) 75
- AusgabeNr. 8 (15. April 1900) 89
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1900) 103
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1900) 117
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1900) 129
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1900) 139
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1900) 151
- AusgabeNr. 14 165
- AusgabeNr. 15 (1. August 1900) 175
- AusgabeNr. 16 (15. August 1900) 199
- AusgabeNr. 17 (1. September 1900) 211
- AusgabeNr. 18 (15. September 1900) 227
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1900) 243
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1900) 259
- AusgabeNr. 21 (1. November 1900) 271
- AusgabeNr. 22 (15. November 1900) 287
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1900) 299
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1900) 315
- BandBand 23/24.1899/1900 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Bezugspreis: fllr Deutschland und Oestr.-Ungam unmittelbar von der Geschäftsstelle bezogen in Streifbandsendung vierteljährlich 1,75 lllark, jährlich 6,75 lllark vorauszahlhar. Bestellungen nimmt ferner jede Postanstalt oder Buchhandlung zum Preise von 1,50 Mark vierteljährlich entgegen. Bezugspreis fürs Ausland jährlich 7,50 lllark voraas zahlbar. m m 'Juergenseäj Kessels A. Lange FhTiede m Preise der Anzeigen: die viergespaltene kleine Zeile oder deren Raum für Geschäfts- und vermischte An zeigen 35 Pfg., für Stellen-Angebote und Gesuche iS 5 Pfg. Die ganze Seite (400Zeilen zu 35Pfg.) wird mit 1*0 lllark berechnet. Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint am 1. und 15. jedes Monats. Einzelne Nummern kosten je 30 Pfg. Probenummern (aus überzähligen Beständen) werden auf Verlangen gratis und franko zugesandt. Post-Zeitungsliste No. 2026 Verlag von Carl Marfels, G. m. b. H., Berlin SW, Zimmerstr. 8 * Fernsprech-Anschluss Amt I, No. 2984 XXIV. Jahrgang * Berlin, den 15. Januar 1900 * No. 2 Nachdruck oh ne, ausdrückliche Genehmigung der Redaktion unbedingt untersagt Inhalt: Das Bntmagnetisiren von Taschenuhren. — Deutscher Uhrmacher-Bund. — Acht-karätig goldene Uhren. — Himmelskunde und Uhrmacherkunst.il. — Nochmals die Bley’sche Schraubenfeder. — J. F. Cole’s Ankerhebungsflächen- und Hebelscheibenmaß — Die Vereinigten Freiburger Uhrenfabriken. — Viertelschlagwerk mit Abfang-Vorrichtung für den Viertelhammer. — Elektromotorisch betriebene Pendeluhren-Hemmung. — Aus der Werkstatt (Arbeitslampen für elektrisches und Gas-Glühlicht). — Sprechsaal (Zum Vorgehen des berliner Gehilfenvereins-Vorstandes). — Vermischtes. — Diebstähle, Gerichtliches etc. — Geschäftliche Hittheilungen. — Briefkasten. — Patent-Nachrichten. — Anzeigen. Das Entmagnetisiren von Taschenuhren für unsere Leser hatte seither bekanntlich Herr Kollege Gustav Krüger in Berlin NW, Marienstr. 10, übernommen. Durch Auflösung der Krüger’schen Reparatur-Werkstatt ist hierin eine Aenderung nothwendig geworden. Wir haben deshalb beschlossen, unsere Einrichtung zum Entmagnetisiren, die seiner Zeit nach unseren Angaben eigens zu diesem Zwecke mit einem Aufwande von mehreren hundert Maik hergestellt worden ist, der Deutschen Uhrmachersehule in Glashütte (Sachsen) kostenlos zu überweisen, die das Geschenk freudig acceptirt und gern die Verpflichtung übernommen hat, die ihr behufs Entmagnetisirung eingesandten Taschenuhren zu gleichen Preisen und ebenso prompt, wie dies bisher geschehen, feitigzustellen und an die Auftraggeber zurück zuschicken. Wir bitten daher unsere geehrten Leser, von nun ab sämmtliche Sendungen zu entmagnetisirender Taschenuhren an die Deutsche Uhr macherschule zu richten. Mit kollegialem Gruss Verlag und Redaktion der Deutschen Uhrmacher-Zeitung. Deutscher Uhrmacher-Bund In der Nummer 23 des vorigen Jahrganges machten wir Mittheilung von unserem Vorgehen gegen das auf dem Vertrieb von Gutscheinen beruhende neue Verkaufsverfahren, das sich hier und da den Kollegen sehr unangenehm bemerkbar macht. Zwei Firmen, die in der Umgegend von Bonn und Oldenburg nach jenem System Uhren absetzen, gaben uns Veranlassung, bei den zuständigen Gerichtsbehörden um Einschreiten auf Grund verschiedener Paragraphen der Gewerbe-Ordnung zu ersuchen. Bisher liegt erst die Antwort dg# Großherz. Amtsanwalts zu Oldenburg vor, und der Bescheid dieses Beamten ist leider ein ablehnender. Wir geben ihn nachstehend im Wortlaut wieder: Auf Ihren am 11. Dezember 1899 gestellten Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage gegen die Firma Mas Neuhaus in Rodenkirchen wegen Vergehens gegen die Gewerbeordnung erfolgt zum Rescheide, daß ich das Verfahren eingestellt habe wegen mangelnden Thathe=tandes. Angenommen zunächst, daß der Beschuldigte, der in R >denkirohen eine Ga-twirthschaft betreibt und die fraglichen Coupons von seiner Wohnung aus versendet, eine gewerbliche Niederlas>ung im Sinne des § 42 Abs. 2 der Gew. Ordnung habe, so ist .doch sowohl die Anwendung des §§ 42a und 65 wie des § 44 der Gew. Ordnung auf den vorliegenden Fall ausgeschlossen. Alleidings untersagt der § 56 Z. 3 den Verkauf von Taschenuhren im Umherziehen. Der § 42a aber, welcher auf den § 56 Bezug nimmt, betrifft lediglich das Feilhieten von Haus zu Haus oder an öffentlichen Orten. Das Feilbieten von Haus zu Haus setzt aber nach herrschender Meinung begrifflich ein Umherziehen von Haus zu Haus voraus. Der § 42a dürfte somit auf das Versenden von Coupons der fraglichen Art nicht anwendbar sein. Was sodann den § 44 betrifft, so bezieht sich derselbe auf die Waarenaufkäufe bezw. auf dasjenige Bestellungen-Aufsuchen, welches durch den Gewerbetreibenden persönlich oder durch Reisende desselben erfolgt. Aus dem Wort ..persönlich“ ergiebt sich aber, daß auch hier ein Umherziehen des Gewerbetreibenden vorausgesetzt wird. Wer Bestellungen sucht durch Versenden von Coupons der fraglichen Art, handelt im Sinne des § 44 ebensowenig persönlich wie deijenige, welcher seine Waaren in den Zeitungen anpreist oder Zirkulare versendet. Es trifft also auch die Bestimmung des § 44, an genommen, daß der Beschuldigte überhaupt außerhalb des Gemeinde bezirks seiner gewerblichen Niederlassung Bestellungen bei Privatpersonen ohne vorgängige Aufforderung auf Waaren gesucht hat, hier nicht zu. Aber auch wenn man im vorliegenden Falle das Vorhandensein einer gewerblichen Niederlassung verneinen wollte, würde doch weder der § 55 noch der § 56 der Gewerbe-Ordnung zutreffen; der § 55 nicht, weil er I ebenfalls ein Feilbieten, Aufsuchen von Bestellungen u. s. w. in eigener I Person voraussetzt, und der § 56 nicht, weil er sich nur auf das Feil- 7
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