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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 23/24.1899/1900
- Erscheinungsdatum
- 1899
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454472Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454472Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454472Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig: Fehlende Seiten in beiden Jahrgängen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 24.1900
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (1. April 1900)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 23/24.1899/1900 -
- ZeitschriftenteilJg. 23.1899 -
- ZeitschriftenteilJg. 24.1900 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1900) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1900) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1900) 27
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1900) 39
- AusgabeNr. 5 (1. März 1900) 51
- AusgabeNr. 6 (15. März 1900) 63
- AusgabeNr. 7 (1. April 1900) 75
- ArtikelSchulsammlung 75
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 75
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 75
- ArtikelDie wichtigste aller Erfindungen und ihre Entstehung 77
- ArtikelUnsere Zeitmesser und ihre Behandlung (Fortsetzung von No. 6 und ... 78
- ArtikelEine Panorama-Kugel als Sonnenuhr 80
- ArtikelEine prinzipiell wichtige Entscheidung in der Frage der ... 81
- ArtikelAus der Werkstatt 82
- ArtikelTelephonische Uhrenvergleichungen 83
- ArtikelSprechsaal 83
- ArtikelVermischtes 84
- ArtikelGeschäftliche Mittheilungen 85
- ArtikelDiebstähle, Gerichtliches etc. 86
- ArtikelBriefkasten 86
- ArtikelPatent-Nachrichten 87
- ArtikelInserate 87
- AusgabeNr. 8 (15. April 1900) 89
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1900) 103
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1900) 117
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1900) 129
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1900) 139
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1900) 151
- AusgabeNr. 14 165
- AusgabeNr. 15 (1. August 1900) 175
- AusgabeNr. 16 (15. August 1900) 199
- AusgabeNr. 17 (1. September 1900) 211
- AusgabeNr. 18 (15. September 1900) 227
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1900) 243
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1900) 259
- AusgabeNr. 21 (1. November 1900) 271
- AusgabeNr. 22 (15. November 1900) 287
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1900) 299
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1900) 315
- BandBand 23/24.1899/1900 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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76 Deutsche Uhrmacher-Zeitung No. 7 Eeith’sche Antrag, der nur einer völligen Unkenntniß der that- sächlich bestehenden Verhältnissen entsprungen sein kann, in die Wirk lichkeit überführt werden wird, dennoch dürfte auch für die übrigen betheiligten Vereinigungen der Fabrikanten und Grossisten äußerste Wachsamkeit und energisches Vorgehen am Platze sein. — Von einem unserer Mitglieder in Duisburg war der Antrag gestellt worden, der Bund möge in geeigneter Weise dahin vorgehen, daß auch Hausirhandel in Wanduhren und ßegulateuren in Zukunft untersagt werde. Der geschäftsführende Ausschuß hat diesen Antrag als leider gänzlich aussichtslos ablehnen müssen. Nachdem der betreffende Paragraph erst vor wenigen Jahren eine erhebliche Erweiterung durch Aufnahme von optischen und Schmuckgegenständen in das Hausir- verbot erfahren hat, ist gegenwärtig nicht daran zu denken, daß nach so kurzer Frist die Regierung einer abermaligen Erweiterung des § 56 zustimmen würde. Es würde hiergegen auch geltend gemacht werden, daß der § 56 nur für solche Objekte berechnet sei, deren sichere Beur- theilung durch den Laien ihre großen Schwierigkeiten habe, was bei Großuhren jedenfalls bei weitem nicht in dem Maße der Fall sei, wie bei Taschenuhren und Waaren aus Edelmetall. — Der Vorsitzende war ferner in der angenehmen Lage, eine Zuschrift aus dem Ministerium für Handel und Gewerbe verlesen zu können. Sie bildet die Antwort auf eine früher von uns an das Ministerium gerichtete Eingabe mit der Bitte um Aufnahme in die Liste derjenigen Verbände, die von demselben zur Abgabe von Gutachten oder Meinungsäußerungen über in Vorbereitung befindliche gesetzgeberische Maßregeln auf dem einschlägigen Gebiete aufgefordert werden. Der vom 6. März datirte Bescheid lautet: Der Minister für Handel und Gewerbe. Auf die Eingabe vom 18. Januar d. J. Der Deutsche Uhrmacher-Bund ist in das Verzeichniß derjenigen Vereine und Verbände aufgenommen, die in geeigneten Fällen zur Aeußerung aufgefordert werden. Im Aufträge Hoeter. Die bereits in unserer letzten Nummer ausführlich wiedergegebene Zuschrift des Verbandes schweizerischer Uhrmacher, die einen der weiteren Punkte der Tages-Ordnung bildete, erfreute sich im Prinzip allseitiger Zustimmung. Indessen wurde zunächst be schlossen, den Verband zur Aufstellung bestimmter Vorschläge für ein gemeinsames Vorgehen zu ersuchen. Von diesen Punkten soll dann seinerzeit die eventuelle Entsendung eines Vertreters des Bundes zum Delegirtentage der schweizerischen Kollegen abhängig gemacht werden. Auch jetzt hat der Hydra-Coupons-Schwindel seinen Höhepunkt noch nicht erreicht, denn die Zahl der bei uns ein laufenden Klagen läßt keineswegs eine Abnahme erkennen. Wenn die Sache auch an den einzelnen Orten oft schnell abzuwirthschaften scheint, so doch nicht eher, als bis ein enormer Schaden angerichtet wurde, und es ist zu befürchten, daß diese wirthschaftliche Epidemie nicht eher nachlassen wird, als bis alle Theile Deutschlands nach einander von ihr befallen sein werden. Leider fehlt eine gewerbliche Gesundheits polizei, die der Epidemie vorbeugend in den Weg tritt; bisher ist noch immer keine eingreifende Maßregel oder auch nur eine Kundgebung der Regierungen in Deutschland zu verzeichnen. Dieses sehr bedauerliche Verhalten kontrastirt nicht nur augenfällig mit dem energischen Ein schreiten der schweizerischen Kantonsbehörden, die ständig fortfahren, die Händler und Vertreiber von Gutscheinen für jeden Fall der Zuwider handlung zu bestrafen, sondern sogar mit dem Vorgehen einer russischen Regierungsbehörde. Wie uns nämlich ein alter Abonnent unseres Blattes aus Riga berichtet, hatten sich auch die dortigen Kollegen der zweifel haften Segnungen des Hydra-Coupons-Systems zn erfreuen. Ein „Kollege“, Namens Winnek, der mit einem Gesuche um Konzession für den Vertrieb derartiger Coupons zuerst von der Gouverr.ements-Behörde abgewiesen worden war, bewarb sich bei der Polizei um diese Konzession, und zwar mit Erfolg; von der Abweisung durch die Gouvernements-Behörde hatte er nämlich schlauer Weise der Polizei keine Kunde gegeben. Er begann nun flott das Geschäft zu betreiben, und zwar besonders mit jenen Taschenuhren, bei denen das Einfassen von Steinen in der unteren Platine vergessen worden war. Eine Menge Gimpel gingen zwar auf den Leim, indessen hatte der Händler doch die Rechnung ohne die Kollegen in Riga gemacht, die eine Eingabe an die Gouvernements-Behörde unter Bezugnahme auf das Vorgehen schweizerischer und deutscher Be hörden richteten. Darauf erfolgte sofort das Verbot des Vertriebs der Gutscheine mit der strengen Weisung, jedem Erwerber solcher Gutscheine das verausgabte Geld zurückzuzahlen. In diesem Falle ist uns also einstweilen sogar Rußland über. Inzwischen mehren sich wenigstens die Zeichen, daß gewerbliche Vereinigungen gegen den Unfug Stellung nehmen. So geht uns von der Uhrmacher-Innung zu Glatz folgendes Schreiben zu. Glatz, den 19. März 1900. Im Aufträge unserer Innung, 58 Mitglieder zählend, welche am 18. März er. eine Generalversammlung abhielt, sprechen wir Ihnen unsern besten Dank aus für die vielen Bemühungen, welche Sie bereits betreffs der Gella- und Hydra-Coupons gehabt haben. Wir haben, Ihrem Anrathen gemäß, beiliegenden Artikel in dem „Glatzer Gebirgsboten“, in der „Glatzer Zeitung“ und in dem „Glatzer Anzeiger“ gebracht und werden von den in Ihrer letzten Zeitung gebrachten Artikeln noch einmal in diesen Zeitungen Gebrauch machen. Aus dieser Versammlung haben wir ebenfalls eine Petition an die Petitionskommission des Reichstages und an den Handels minister, desgleichen Berichte an drei Reichstagsabgeordnete in der Gella - Angelegenheit gesandt. Sie werden es wohl kaum glauben, daß sich diese Coupons so geschwind, fast wie die Pest, hier in dieser Gegend verbreitet haben, sodaß in dem letzten halben Jahre Hunderte von Uhren in diese Gegend gekommen sind. Wir bedauern stark die Langsamkeit unserer Gesetzgebung, richten aber an Sie weiter die Bitte, alles Material zu sammeln und der Regierung zur Verfügung zu stellen. Weiter haben wir Ihnen Bericht zu erstatten über die Firma Rentrop in Hagen, welche in Uhrmacher-Zeitungen „Pabst-Uhren“ beinahe als Weltwunder anpreist und beiliegende Annonce im „Glatzer Gebirgsboten“ einsetzen ließ. Es wäre jedenfalls gut, wenn Sie in Ihrer Zeitung die Kollegen darauf aufmerksam machten, daß die Firma Rentrop eine minderwerthige Waare liefert. Ferner haben wir uns gestattet, in unseren Bekanntmachungen der Hausirprämien, die wir mit 5 M. feststellten, gleichzeitig Ihre Prämie von 5 M. mit zu bemerken, da eine Prämie von 10 M. zusammen noch besser wirken kann. Es zeichnet in aller Hochachtung Max Weigmann, Schriftführer, Ferner schreibt uns Herr Kollege G. Langbein in Segeberg, daß am 15. März eine von Handwerkern und Gewerbetreibenden stark be suchte öffentliche Versammlung in S. gegen das Schneeball-System energisch Stellung nahm und eine an die Regierung in Schleswig zu richtende Resolution folgenden Inhalts beschloß: „Eine öffentliche Versammlung, von segeberger Handwerkern und Geschäftsleuten zahlreich besucht, welche über das verwerfliche und den soliden Geschäftsstand schädigende sogenannte Schneeball system verhandelte, bittet die Kgl. Regierung in Schleswig so dringend als höflich, baldigst geeignete Schritte zu thun, daß auf gesetzlichem Wege der Vertrieb von Gegenständen jeglicher Art durch dieses System verboten werde.“ Diese Resolution soll vervielfältigt werden und in der Stadt Sege berg bei sämmtlichen Handwerkern und Geschäftsleuten zwecks Sammlung von Unterschriften zirkuliren. Ferner wurde beschlossen, an sämmtliche Innungsvorstände in allen Städten der Provinz das Ersuchen zu richten, in gleicher Weise bei der Kgl. Regierung in Schleswig zwecks Abhilfe vorstellig zu werden. Die Herren Mitglieder der Handwerks- und der Handelskammer dortselbst sollen ersucht werden, diese Angelegenheit in der nächsten Sitzung der Kammern zur Sprache zu bringen, damit auch von dieser Seite aus die Regierung um Abhilfe des Uebeistandes ersucht werde. — Da zweifellos viele unserer Mitglieder auch Handwerker- und Ge werbe-Vereinen angehören, so empfehlen wir, überall, wo die Be dingungen hierfür gegeben sind, in der gleichen Weise vorzugehen. Je umfassender und allgemeiner sich die Abwehrbestrebungen gegen das Schneeball-System bemerkbar machen, umso eher ist auch zu er warten, daß die Kundgebungen die Behörden zu einem energischen Einschreiten veranlassen. — Von einem Kollegen in Saarlouis ist uns die Mittheilung zuge gangen, daß ein Vertreter der Firma Bauscher & Co. in Berlin sich in Saarlouis aufhalte, um dort mit Uhren und Goldwaaren das Hausirgescliäft in den Kasernen zu pflegen. Wir werden ersucht, unseren Lesern bekannt zu geben, daß in Straß burg und wahrscheinlich auch in Metz, Mörchingen und anderen Städten des Reichslandes die gleichen Geschäfte beabsichtigt sind. Recht zeitige Anzeigen an die entsprechenden Militärkommandos unter Bezug nahme auf die § § 56, 42a und 44 der Gewerbe-Ordnung dürften diesen Geschäftsbetrieb vereiteln; auf Grund der genannten Paragraphen kann übrigens auch, wenn Zeugen vorhanden sind, Strafanzeige beim Amts gericht erfolgen. Im Berliner Adreßbuch ist die Firma Bauscher & Co., Kochstr. 12, übrigens als „Verlagsanstalt“ aufgeführt! — Herrn Kollegen Ph. Albert in Bockenheim-Frankfurt a. M. ver danken wir einen Brief der Firma Giesler & Co. in Köln, Löwengasse 11, der so recht zeigt, wie von allen Gewerben gerade der Uhrmacherstand dazu ausersehen scheint, auf alle möglichen Arten geschädigt zu werden. Das erwähnte Schreiben lautet: Herrn Prokurist Aug. Brencker pr. Adr. Herrn G. Colshorn, Schraubenfabrik Bockenheim. Wir verdanken Herrn A. Baraniecki in Bockenheim Ihre w. Adresse, sowie die Mittheilung, daß Sie bei der Firma G. Colshorn angestellt sind. Da wir wissen, daß diese Firma ein großes Arbeiter- und Bureau- Personal beschäftigt, so gestatten wir uns, Ihnen anbei eine Auswahl sendung unserer neu importirten amerikanischen Uhren zu übersenden, mit der Bitte, dieselbe bei Ihren Bekannten auf dem Bureau etc. zirkuliren zu lassen, damit sich jeder das, was ihm konvenirt, heraussuchen kann.
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