Delete Search...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 23/24.1899/1900
- Erscheinungsdatum
- 1899
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454472Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454472Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454472Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig: Fehlende Seiten in beiden Jahrgängen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 24.1900
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (1. September 1900)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der neunte Zentralverbandstag
- Autor
- Schultz, Wilh.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 23/24.1899/1900 -
- ZeitschriftenteilJg. 23.1899 -
- ZeitschriftenteilJg. 24.1900 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1900) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1900) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1900) 27
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1900) 39
- AusgabeNr. 5 (1. März 1900) 51
- AusgabeNr. 6 (15. März 1900) 63
- AusgabeNr. 7 (1. April 1900) 75
- AusgabeNr. 8 (15. April 1900) 89
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1900) 103
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1900) 117
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1900) 129
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1900) 139
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1900) 151
- AusgabeNr. 14 165
- AusgabeNr. 15 (1. August 1900) 175
- AusgabeNr. 16 (15. August 1900) 199
- AusgabeNr. 17 (1. September 1900) 211
- ArtikelAn unsere Leser! 211
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 211
- ArtikelEigenartige Kugel-Nachtuhr 212
- ArtikelDie Leipziger Uhren-Ausstellung 213
- ArtikelDer neunte Zentralverbandstag 215
- ArtikelDie Preisvertheilung an die Pariser Aussteller 218
- ArtikelL. Strasser’s freie Hemmung für Präzisions-Pendeluhren 219
- ArtikelDie Vorgänger unserer heutigen Drehstühle 220
- ArtikelNeuer Anhänger für Uhrketten 221
- ArtikelDas Chronometer-Observatorium in Kiel (Schluß von No. 16) 221
- ArtikelPendel-Chronometergang 222
- ArtikelAus der Werkstatt 222
- ArtikelSprechsaal 223
- ArtikelVermischtes 223
- ArtikelDiebstähle, Gerichtliches etc. 224
- ArtikelGeschäftliche und Vereins-Mittheilungen 225
- ArtikelBriefkasten 225
- ArtikelPatent-Nachrichten 226
- ArtikelInserate 226
- AusgabeNr. 18 (15. September 1900) 227
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1900) 243
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1900) 259
- AusgabeNr. 21 (1. November 1900) 271
- AusgabeNr. 22 (15. November 1900) 287
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1900) 299
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1900) 315
- BandBand 23/24.1899/1900 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
216 Deutsche Uhrmacher-Zeitung No. 17 Kollege Hesse-Berlin möchte nicht, daß sich in dieser Angelegen heit die Uhrmacher von den Grossisten „ins Schlepptau nehmen lassen“, sondern wünscht, daß der Zentralverband selbständig eine Petition ab sende (Widerspruch und Schlußrufe). Schließlich wird dennoch be schlossen, daß der Zentral-Verband sich der Petition anschließen solle. Es erfolgt nunmehr die Abstimmung über den Antrag 7 a) Zwangs- Innung Hannover: Der Verbandstag wolle beschließen: den Verbands vorstand zu beauftragen, dahin zu wirken, daß Uhren unter einem Fein gehalt von 500 Tausendtheilen nicht als goldene Uhren bezeichnet, gestempelt und verkauft werden dürfen. Der Antrag wird von Hitze-Hannover begründet und von Schmidt- Dresden unterstützt, doch wird beantragt, statt 500 Tausendtheilen „585 Tausendtheilen“ zu setzen, womit sich die Antragsteller einverstanden erklären. Da die Herren Redner wiederholt davon sprechen, daß Uhren unter jenem Feingehalt nicht als goldene Uhren „verzollt“ werden dürfen, bemerkt Kollege Baumgarten-Berlin, es handle sich nicht darum, eine billigere Verzollung zu erzielen, sondern darum, daß Uhren unter jenem Feingehalt als minderwerthiges Gold bezeichnet werden müssen, wozu Kollege Genner-Duisburg noch bemerkt, daß das Ver kaufen solcher Waaren als „Gold“ strafbar sein solle. Es entspinnt sich, theilweise unter großer Unruhe, eine lange De batte, bei der u. A. Kollege Roth-Dresden den Antrag auch auf Gold sachen ausgedehnt wissen will, weil sonst die Regierung nicht darauf eingehen werde, während Herr Popitz-Leipzig von der Petition unter Hinweis auf die Beschlüsse der Grossisten und der pforzheimer Gold- waarenfabrikanten ganz abräth. Jasch-Hannover beantragt, der Verbandsvorstand solle einen Klage fall bis zur höchsten Instanz verfolgen, um eine Entscheidung darüber herbeizuführen, was als „Gold“ bezeichnet werden dürfe, und was nicht. Nachdem sich die Debatten bis 10% Uhr hingezogen haben, be schließt die Versammlung, den Vorstand zu beauftragen, dahin zu wirken, daß Uhren unter 585 Tausendtheilen nicht als Gold bezeichnet und verkauft werden dürfen. Bei einer etwa auftauchenden Streitfrage solle der Verstand eine Klage bis zur höchsten Instanz durchführen, um eine prinzipielle Entscheidung in dieser Richtung zu erwirken. Der Antrag 7b, Verein Backnang: Der Verbandstag wolle be- schliessen, den Verbandsvorstand zu beauftragen, Schritte zu thun, um die Fourniturenhandlungen und Grossisten zu veranlassen, die in ihren Geschäften bestehenden Reparaturwerkstätten einzuschränken und nur für gelernte Uhrmacher, nicht aber für Nichtuhrmacher und Händler arbeiten zu lassen, wird von Herrn Kollegen Stroh-Backnang begründet, wobei er besonders auf den von einer Firma E. Müller in Nürnberg versandten Prospekt hinweist, in dem Taschenuhren fertig repassirt angepriesen werden. Kollege Born wendet sich gegen den Antrag. Die Sache sei schon früher lang und breit behandelt worden; die Ausführung eines dahin gehenden Beschlusses oder Versprechens der Fourniturenhandlungen sei nicht kontrollirbar; ein Vorgehen des Verbandes in dem vorgeschlagenen Sinne würde nur zu neuen Zwistigkeiten mit den Grossisten führen. Herr Popitz stimmt dem zu, indem er darauf aufmerksam macht, daß der Kundenkreis mancher Fourniturenhandlungen weit über die Uhrengeschäfte hinausgehe. In Leipzig seien beispielsweise 120 Uhr machergehilfen in der Musikwerk-Industrie beschäftigt. Man solle nicht „vom Schaf fünf Beine verlangen“ (große Heiterkeit). Er räth schließlich, den Fourniturengeschäften, die dem Uhrmacher in der gerügten Weise nachweislich entgegenarbeiten, die Kundschaft zu entziehen, sie seinethalben an den Pranger zu stellen; er als Führer der Grossisten sei damit einverstanden. Aber die Annahme des Antrags würde nichts bezwecken. Die Herren Freygang, Rosenbrock, Hesse, Seyfried (Nürn berg) und Fritzsche (Meissen) treten für den Antrag ein, hauptsächlich um dem Verein Backnang, der so großen Werth darauf lege, den Gefallen zu thun. Darauf schlägt der Vorsitzende vor, man solle durch das Verbandsorgan ständig in diesem Sinne zu wirken suchen; ein etwaiges Vorgehen gegen einzelne Firmen solle man ruhig dem Vorstande über lassen. ^ Die Abstimmung über diesen Vorschlag ergiebt eine große Mehrheit, sodaß er also zum Beschluß erhoben ist. Eine ganz besonders umfangreiche Diskussion verursachte der Antrag 7c, Zwangsinnung Dresden mit 230 Mitgliedern: Der Ver bandstag wolle beschließen, die Verbandssteuer dahin zu ändern, daß Vereine oder Innungen, welche dem Zentralverband angehören, an jähr lichen Steuern zahlen: bis 50 Mitglieder je 1 Mark, von 50 Mitgliedern aufwärts für je fünf weitere Mitglieder 2 Mark. Der Vorsitzende macht darauf aufmerksam, daß die Annahme dieses Antrages eine Statutenänderung nothwendig machen würde. Es zeigt sich, daß zunächst wenig Neigung in der Versammlung herrscht, den Antrag anzunehmen, für den Obermeister Schmidt-Dresden immer wieder kräftig eintritt, wobei er die Befürchtung in’s Feld führt, die Aufsichtsbehörde könne den Beitrag zum Zentralverband ganz inhibiren, da er nach § 88 der R. G. O. nicht zulässig sei und nur deshalb geduldet würde, weil er der Deutschen Uhrmacherschule zu gute komme. Die Vertreter der kleinen Innungen verwahren sich dagegen, daß man den großen (es käme namentlich noch Hamburg mit 270 Mitgliedern in Betracht) derartige Vortheile einräume. Auch wird geltend gemacht, der Verband könne sich bei seinen stets wachsenden Verbindlichkeiten seine Einnahmen nicht schmälern lassen. Die Verhandlungen darüber ziehen sich bis nach 12 Uhr hin, wobei öfters große Unruhe herrscht. Schließlich beantragen die Kollegen 1 Genner-Duisburg und Seyfried - Nürnberg den Zusatz, daß dieser Beschluß nur ein Provisorium sein, d. h. nur für die nächsten drei Jahre bis zum nächsten Verbandstage gelten solle, damit die Verbandsstatuten deshalb nicht abgeändert zu werden brauchen; auch soll für diese Vergünstigung das Stimmenverhältniß derart abgeändert werden, daß auf je 10 Mark Verbandsbeitrag eine Stimme kommt. Herr Obermeister Schmidt erklärt, daß die antragstellende Innung auf diese Abänderung eingehe. Als der Vorsitzende nun eine Pause von 15 Minuten eintreten lassen will, während deren Kollege Seyfried den Antrag in dieser Weise formuliren soll, bittet Herr Popitz, der Versammlung ein soeben eingelaufenes Telegramm bekannt geben zu dürfen. In dieser Depesche theilt Herr Kommerzienrath Arthur Junghans-Schramberg mit, daß seiner Firma auf der Weltausstellung der Große Preis zuerkannt worden sei. Er bitte die Herren, die nach Leipzig zur Uhrenausstellung fahren, diesen Sieg der deutschen Uhrenindustrie durch ein von ihm gespendetes Frühstück zu feiern. Die schon ausbrechende Zustimmung wurde durch einen energischen Zuruf von Herrn Kollegen Baum garten unterbrochen, der Ablehnung der Einladung empfahl; auch Herr Lauxmann meinte, es widerstrebe dem deutschen Uhrmacher, sich in solcher Weise „freihalten“ zu lassen. Nun erhob sich aber energischer Widerspruch; es wurde festgestellt, daß hier eine gastliche Einladung vorliege, der nicht zu folgen mehr als unhöflich wäre. Schließlich wurde beschlossen, die Einladung dankend anzunehmen, umsomehr als es denjenigen, weit in der Minder zahl befindlichen Herren, die eine andere Auffassung beliebten, ja frei stehe, sich davon fern zu halten. Nach diesen heißen, theilweise beinahe stürmischen Kämpfen, die aber, wie hier ausdrücklich hervorgehoben sei, dank der umsichtigen Leitung seitens des Vorsitzenden trotzdem keine Mißstimmung herbei führten, konnte endlich eine kleine Pause eintreten. Als dann um 12% Uhr die Glocke des Vorsitzenden die Kollegen wieder versammelt hatte, gelangten zunächst einige Telegramme zur Verlesung, und zwar von Herrn Kollegen Lescow aus Osnabrück, dem Zentral verband schweizerischer Uhrmacher aus Zürich, dem niederländischen Uhrmacher verband und dem Verein aus Duisburg; fernereine Postkarte des Vereins Halber stadt, der am Tage vorher in Blankenburg seine Sitzung abgehalten hatte. Herr Freygang erneuert die Einladung an die Anwesenden zum Besuche der leipziger Ausstellung und giebt die denselben zu gewährenden Preisvergünstigungen bekannt, worauf Herr Seyfried den inzwischen im obigen Sinne formulirten Antrag verliest. Nachdem noch bestimmt ist, daß statt „Innungen“ schlankweg „Vereinigungen“ zu setzen sei, um auch freie Vereine mit einzuschließen, erfolgt über den Antrag in dieser Fassung namentliche Abstimmung, die 161 Stimmen für, 23 gegen ihn ergiebt. Der Vorsitzende bittet in herzlicher Weise, die kleine Minderheit möge nicht mißgestimmt sein: „Wir wollen sein ein einig Volk von Brüdern!“ Er stellt danach fest, daß mit der Annahme dieses Antrages zugleich der damit in Verbindung gebrachte Antrag 7d des Zentral vorstandes: „Neuregelung des Beitragsverhältnisses von Zwangs- und freien Innungen,, sowie freien Vereinen zur Verbandskasse“ erledigt sei. Danach folgt Berathung des Antrags 7e, Mecklenburgischer Uhrmacher-Verband: DerVerbandstag in Gera wolle beschließ en: Der Zentralverband-Vorstands wird beauftragt, im Klagewege gegen den Hydra-Couponhandel unter dem Gesichtspunkte eines unerlaubten Lotteriespiels eventuell bis zum Reichsgericht vorzugehen. — Hierbei soll Bezug genommen werden auf die Eingabe der Handels- und Ge werbekammern zu Dresden und das von derselben mit eingereichte Gutachten an die Königlich Sächsische Regierung. Kollege Michael-Rostock will mit der Klage, da der Verband die Rechte einer juristischen Person nicht besitze, eine bestimmte Person beauftragt wissen. Der Vorsitzende macht darauf aufmerksam, daß ein solcher Prozeß bis zu 3000 Mk. kosten könne. Selbst bei dem gegen einen Stuttgarter Uhrenhändler geführten Prozesse, in dem der Zentralvorstand ein obsiegendes Urtheil erstritten habe, habe er „Haare lassen müssen“ — eine Bemerkung, die im Hinblick auf den etwas spärlichen Haarwuchs des Sprechers lebhafte Heiterkeit erregt, in die der Redner herzlich einstimmt. Er bittet den Verband Mecklenburg, von seinem Antrage abzustehen. Kollege Michael als Vertreter des Antragstellers will sich schließlich damit bescheiden, sofern nur der Vorstand wenigstens von der Ver sammlung ermächtigt werde, in geeigneten Fällen mit Klage vorzu gehen. Die Versammlung beschließt demgemäß. Herr Freygang drückt noch seine Freude darüber aus, daß gerade in dem Kampf gegen das Gutscheinsystem alle Fach Vereinigungen: der Zentralverband, der Deutsche Uhrmacher-Bund und der Grossistenverband ihr Aeußerstes gethan hätten, ohne viel Wesens davon zu machen. Es folgt Punkt 7f der Tagesordnung, nämlich fünf Anträge der Vereinigung der ührmacher und Goldschmiede der Kreise Duisburg, Mülheim, Ruhrort, Recklinghausen, Moers und Rees. Antrag 1: „Der Verbandstag wolle beschließen, für die Geschäfts führung des Zentral-Verbandes einen Sekretär mit Gehalt anzustellen“, wird von Herrn Kollegen Genner dahin begründet, daß ein so großer Apparat wie der Zentralverband nur dann in vollem Maße nutzbringend verwerthet werden könne, wenn Jemand da sei, der die Leitung als Beruf betreibe.
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview