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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 23/24.1899/1900
- Erscheinungsdatum
- 1899
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454472Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454472Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454472Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig: Fehlende Seiten in beiden Jahrgängen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 24.1900
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (15. Oktober 1900)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Geschäftliche und Vereins-Mittheilungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patent-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 23/24.1899/1900 -
- ZeitschriftenteilJg. 23.1899 -
- ZeitschriftenteilJg. 24.1900 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1900) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1900) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1900) 27
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1900) 39
- AusgabeNr. 5 (1. März 1900) 51
- AusgabeNr. 6 (15. März 1900) 63
- AusgabeNr. 7 (1. April 1900) 75
- AusgabeNr. 8 (15. April 1900) 89
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1900) 103
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1900) 117
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1900) 129
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1900) 139
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1900) 151
- AusgabeNr. 14 165
- AusgabeNr. 15 (1. August 1900) 175
- AusgabeNr. 16 (15. August 1900) 199
- AusgabeNr. 17 (1. September 1900) 211
- AusgabeNr. 18 (15. September 1900) 227
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1900) 243
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1900) 259
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 259
- ArtikelNeue Amerikaner-Wecker- und Nachtuhr 260
- ArtikelZeitbestimmung und Uhrenbedarf in China 261
- ArtikelDie Pariser Weltausstellung (X und XI) 262
- ArtikelPraktische Werkzeuge für die Reparatur von Taschenuhren (Schluß ... 264
- ArtikelBorel’s Hilfskompensation für Chronometer 264
- ArtikelNeue Oelfläschchen 265
- ArtikelTaschenuhr mit Antriebfeder am Sekundenrade 266
- ArtikelAus der Werkstatt 266
- ArtikelSprechsaal 267
- ArtikelVermischtes 267
- ArtikelDiebstähle, Gerichtliches etc. 268
- ArtikelGeschäftliche und Vereins-Mittheilungen 268
- ArtikelBriefkasten 269
- ArtikelPatent-Nachrichten 269
- ArtikelInserate 270
- AusgabeNr. 21 (1. November 1900) 271
- AusgabeNr. 22 (15. November 1900) 287
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1900) 299
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1900) 315
- BandBand 23/24.1899/1900 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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No 20 Deutsche Uhrmacher-Zeitung 269 Uhren mit Gangregister. Die Firma M. Kohn, Uhren-Groß- handlung in Berlin, Kommandantenstr. 15, läßt neuerdings für eigene Rechnung Uhren herstellen, die sie von der Cantonalen Prüfungsstelle in St. Imier (Bureau Cantonal d’Observation) prüfen und mit Gang zeugnissen versehen läßt. Wie die uns im Original vorliegenden Aus weise erkennen lassen, waren dem Observatorium im Ganzen 947 Uhren eingereicht worden. Davon erzielten 108 Stück das vorzügliche Gang- ergebniß von weniger als 1 Sekunde täglicher Abweichung, und unter diesen waren nicht weniger als 77 Stück von der genannten Firma ein geliefert. Das muß als ein hervorragend günstiges Resultat bezeichnet werden. Briefkasten Antworten Zu Frage 4914. Kompensations-Pendel. (Nachträglich.) Es wird den Herrn Fragesteller interessiren, zu erfahren, daß Herr Dr. Riefler in neuerer Zeit auch billigere Nickelstahl-Kompensations pendel für Sekunden-, Halbsekunden- und gewöhnliche Gewicht- und Federzug- Regulateure anfertigt. Der Preis dieser absolut zuverlässigen Pendel bewegt sich zwischen 40 bis 60 Mark, mit Pendelfeder und Federbock etwa 5 Mark mehr. Falls der Herr Fragesteller in Oesterreich wohnt, theile ich ihm mit, daß ich die Riefler’schen Pendel auf Lager halte. Die Adresse des Herrn Ingenieur Dr. S. Riefler ist: München, Karlsplatz 29. Aloys Winbauer, k. k. Hofuhrmacher, Baden bei Wien. Zu Frage 4915. Elektrische Ohrbrille. Es ist mir ein derartiges Instrument gezeigt worden. Von „Elektricität“ ist dabei keine Rede, sondern es sind einfach zwei'muschelartige Schalen aus magnetisirtem, rosa emaillirtem Stahlblech, die hinter die Ohrmuscheln gesteckt werden. Der Ausschlag einer Kompaßnadel soll die „elektrische Kraft“ nachweisen. Danach kann man sich von dem Werth der übrigen Behauptungen, die der Verkäufer über jene „elektrische Ohrbrille“ aufstellt, ungefähr einen Begriff machen! Falls eine Gehörverbesserung dadurch über haupt erzielt wird, beruht sie höchstens darauf, daß die Ohrmuscheln nach vorn gespannt werden, was die gleiche Wirkung hat, wie wenn man die Hand hinter’s Ohr legt. Sch. Zu Frage 4933. Beleuchtung eines Schaufensters mit Gasglühlicht. Ich würde Ihnen dringend empfehlen, das Schaufenster, das ja, wie Sie schreiben, 190 cm hoch ist, etwa 40 cm von oben durch eine Glasscheibe ab theilen zu lassen und darüber drei bis vier Lampen mit Reflektoren anzu bringen, deren Hitze also gänzlich außerhalb des Schaufensters bleibt. Dazu passende Lampen und Reflektoren erhalten Sie von Otto Schumann, G. m. b. H., Berlin SO, Reichenbergerstr. 160. Sch. Zu Frage 4937. Poliren aufgenieteter Taschenuhrräder. Beim Poliren bereits aufgenieteter Taschenuhrräder verfährt man am besten folgendermaßen. Zuerst schleift man sie auf einem Kork mit einem blauen Wasserstein flach. Alsdann nimmt man mit Oel geschlemmten, sehr feinen Wasserstein und eine Zinkfeile, und giebt dem Rade, natürlich unter beständigem Drehen, den feineren Schliff. Nachdem man das Rad mit einer weichen Bürste in warmem Seifenwasser vom Oelschmutz befreit hat, kann man demselben mittelst einer sauber abgezogenen Säbelpolirfeile, unter ganz kurzen Zügen ohne allzu starken Druck, die Politur geben. Die ersten Versuche mißglücken meistens; doch darf man sich dadurch nicht abschreoken lassen, indem dieses Verfahren sehr viel Uebung erfordert, namentlich das- Poliren mit der Säbelfeile. Die letztere muß je nach 5 bis 10 Strichen fest an einem sauberen Tuche abgestrichen werden, weil die feinen Messingtheilchen, die sich darauf niederschlagen, sofort Risse in der Politur erzeugen. V. Fragen Frage 4941. In neuerer Zeit werden die Werke gewisser Taschenuhren so täuschend mit einer mattglänzenden Körnung versehen, daß man sie von Vergold-ung nicht unterscheiden kann. Auf welche Weise kann man mit Sicherheit feststellen, ob ein solches Werk vergoldet ist, oder nicht? Und durch welches Verfahren wird jene Goldfärbung erzielt? H. D. in W. Frage 4942. An einer kleinen Thurmuhr trocknet am dicken Wind fangzapfen das Oel innerhalb 6 bis 8 Wochen ein, was ein langsames Schlagen verursacht. An den übrigen Zapfen, welche eine weniger schnelle Um drehung haben, hält sich das Oel gut. Die Oele von Koch habe ich alle probirt. Welches Oel könnte ich wohl noch versuchen? Die Uhr steht in einem bewohnten Zimmer. A. B. in M. Frage 4943. Welches System der Acetylen-Laternen für Radfahrer hat sich am zuverlässigsten bewährt und versagt bei richtiger Behandlung nie? Wo sind solche Laternen zu bekommen? R. H. in W. Frage 4944. Wie bewähren sich die elektrischen Regulateure von Dr. Aron mit nicht-oxydirendem Kontakt? Gehen diese Uhren nur durch elektrischen Strom, und auch richtig? Kollegen, welche in dieser Hinsicht Erfahrungen haben, werden um gefällige Auskunft ersucht. O. R. P. Frage 4945. Woher beziehe ich zum Wiederverkauf Spiritus-Glüh- lichtlampen? Im voraus besten Dank. M. E. in L. Frage 4946. Wer liefert silberne Cylinder-Remontoiruhren mit der Marke „Friede"? A. Y. in T. Frage 4947. Welche Firma fabrizirt Wanduhren mit Ketten und Wecker ohne Schlagwerk, welche zu jeder Stunde selbstthätig wecken und sich nach ungefähr einer Minute von selbst abstellen? W. in R. Frage 4948. Kann man die beschädigten Spiegel eines Sextanten selbst neu belegen? Und wie verfährt man dabei am besten? H. 0. Frage 4949. Woher bezieht man hellrothen Sammt zu Auslage- zwecken, bei dem man nicht Gefahr läuft, daß die darauf gelegten Silbersachen anlaufen? 0. G. in D. Korrespondenzen Herrn A. K. in G. (Spielschulden.) Spielschulden können ebenso wenig eingeklagt werden, wie Darlehen zur Begleichung von Spielschulden. Klagen dieser Art werden vom Gericht abgewiesen. Ist für eine Spielschuld oder ein zur Begleichung derselben gegebenes Darlehen ein Wechsel gegeben worden, so kann ein gutgläubiger Erwerber des Wechsels diesen einklagen sofern er durch Eid oder Zeugen nachweisen kann, daß er zur Zeit des Er werbes des Wechsels nicht gewußt hat, zu welchem Zwecke er eigentlich ausgestellt worden ist. Herrn 0. G. in M. (Nachbezug von Waaren bei Ausverkäufen.) Sie schreiben, ein dortiger Uhrmacher annoncire seit einem halben Jahre einen „Total-Aus verkauf wegen gänzlicher Aufgabe des Geschäfts“, vervollständige aber in Wirklichkeit sein Lager nachweislich regelmäßig durch Nachschiebung neuer Waaren. Sie fragen, wie man sich einem solchen Unfug gegenüber zu verhalten habe. Das Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes gewährt gerade gegen die Schwindelausverkäufe außerordentlich wirksamen Schutz. Jeder Berufsgenosse kann gegen den Veranstalter des Schwindelausverkaufs bei Gericht Klage auf Unterlassung der falschen Angaben und Ersatz des hierdurch verursachten Schadens erheben und gleichzeitig beantragen, daß der verfügende Theil des Urtheils auf Kosten des Ausverkäufers öffentlich bekannt gemacht werde. Außerdem ist Strafanzeige bei der Staatsanwalt schaft zu erstatten, da das Gesetz den Schwindelausverkauf mit Geldstrafe ' bis 1500 Mk., im Wiederholungsfälle sogar mit Gefängniß bis zu 6 Monaten bedroht. Neben der Strafe kann auf Verlangen des Verletzten auf eine Buße bis zum Betrage von 10 000 Mk. erkannt werden. Herrn P. B. in B. Sie konnten Ihren Gehilfen, als er am 19. August er. am Typhus erkrankte, ohne Aufkündigung entlassen, da § 123 No. 8 der Gewerbe-Ordnung dem Prinzipal das Recht zur sofortigen Entlassung eines Gehilfen, der zur Fortsetzung der Arbeit unfähig wird, gewährt. Haben Sie aber von diesem Ihnen zustehenden Rechte Gebrauch gemacht? Sie schreiben, Sie hätten ihm bei der Ueberführung in das Krankenhaus erklärt, er müsse' wenn die Krankheit länger dauere, die Stelle in Ihrem Geschäfte aufgeben’, und zwar spätestens am 15. September er. Danach will es uns scheinen, als ob Sie trotz der Erkrankung des Gehilfen ihn nicht entlassen, sondern bis 15. September er. behalten haben. Ihre Aeußerung kann aber auch so ver standen werden, daß Sie ihm für den Fall der schnelleren Genesung den Wiedereintritt bei Ihnen offen gehalten haben. Gehalt brauchen Sie ihm während der Dauer der Erkrankung nicht zu zahlen. Die Versicherungsmarken müssen Sie bis zum Ende der Vertragsdauer, also entweder bis zum 19. August oder bis zum 15. September verwenden. Die dem Gehilfen gehörigen Sachen können Sie, wenn die Abholung verzögert wird, an dritter Stelle unterbringen. R.-A. H. ? e f r11 P* (Beschädigung einer geliehenen Uhr.) Ihr ^ diejenige Uhr, die Sie ihm während der Reparatur seiner Uhr aushilfsweise zur Benutzung überließen, in verdorbenem Zustande zurückge- j o* ^® r( ^ urc ^ ist Ihnen ein Schaden von mindestens 3 Mark erwachsen, und Sie meinen, daß Sie die reparirte Uhr bis zum Ersätze dieses Schadens zurückbehalten dürfen. Dieser Auffassung ist nicht zuzustimmen. Denn das Gesetz (§ 273 B. G.-B.) gewährt Ihnen das Zurückbehaltungsrecht an der reparirten Uhr des Kunden nur wegen der Verwendungen auf diese Uhr selbst. Da Ihnen aber der Schadenersatz-Anspruch aus einem anderen Rechts grunde zusteht, so werden Sie die reparirte Uhr nicht einbehalten dürfen. Wenn der Kunde Ihre berechtigte Forderung aus der Rücklieferung der geliehenen Uhr in beschädigtem Zustande bestreitet, so bleibt Ihnen nichts übrig, als schleunige Klage zu erheben. R.-A. H. Herrn J. M. in W. (Gehaltszahlung in Krankheitsfällen.) Der Gewerbegehilfe hat grundsätzlich nur dann Anspruch auf Gewährung der vereinbarten Vergütung, wenn er die vertragsmäßigen Dienste leistet. Auch wenn monatliche Zahlung des Gehalts vereinbart ist, erleidet dieser Grund satz keine Aenderung. Eine einzige Ausnahme ist durch § 616 B. G.-B. bestimmt. Der zur Dienstleistung Verpflichtete soll nämlich dann seines Anspruches nicht verlustig gehen, wenn er für eine verhältnißmäßig nicht erhebliche Zeit unverschuldet an der Dienstleistung verhindert wird, z. B. im Falle seiner Vorladung als Zeuge, einer Verkehrsabsperrung, einer kurzen Er- * krankung. Im vorliegenden Falle werden Sie, da Ihre Krankheit mehrere Wochen gedauert hat, auf die Vergünstigung des § 616 B. G.-B. Anspruch nicht erheben können. r »a. H. Herrn 0. Sch. in ... $ Sie schreiben uns von der Reise, ohne Ihre sonstige Adresse anzugeben. Wir theilen Ihnen daher auf diesem Wege mit, daß wir die Hamburger 65-Pfennig-Reparateure schon früher in der Zeitung besprochen haben. Daß von den betreffenden Leuten jetzt große Reklame plakate herumgetragen werden, die das Publikum zur Benutzung dieser Werkstätten auffordern, läßt kaum darauf schließen, daß sie großen Zulauf haben. Jedenfalls läßt sich gegen solche Schleuderei, die naturgemäß mit jämmerlichster Pfuscherei Hand in Haud geht, nichts weiter thun. Patent-Nachrichten Patent-Anmeldungen (Das Datum bezeichnet den Tag, bis zu welchem Einsicht in die Patent anmeldung auf dem Kaiserlichen Patentamte zu Berlin genommen werden kann) Kl. 83a. H. 23482. Durch vertikalen Druck bewegte Hammerabstellung an Weckeruhren — Hamburg - Amerikanische Uhrenfabrik, Schramberg, Württ. 4. Dezember 1900. Patent - Frtheilnngen (Das Datum bezeichnet den Beginn des Patents) Kl. 43b. 115 091. Selbstkassirendes Billard mit einem die Benutzungsdauer regelnden Uhrwerk. — L H. Ludwig und E. Pfefferkorn, Merseburg. Vom 30. Dezember 1899 ab. „ 83a. 115 214. Taschenuhr-Uebergehäuse. — G. Reisenbichler, Rosen heim, Bayern. Vom 5. Dezember 1899 ab. „ „ 115 453. Schrauben mit Glasköpfen zur Lagerung der Unruhe spindeln an Uhren. — E. Schumacher, Aachen - Burtscheid, Hauptstr. 35. Vom 24. November 1899 ab.
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