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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 23/24.1899/1900
- Erscheinungsdatum
- 1899
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454472Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454472Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454472Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig: Fehlende Seiten in beiden Jahrgängen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 23.1899
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1899)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der wirthschaftliche Aufschwung
- Autor
- Marfels, Carl
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 23/24.1899/1900 -
- ZeitschriftenteilJg. 23.1899 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1899) 1
- ArtikelDas Abonnement 1
- ArtikelAn unsere Leser! 1
- ArtikelSchulsammlung 1
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 1
- ArtikelDer wirthschaftliche Aufschwung 2
- ArtikelDas Wappen der Clockmakers' Company 4
- ArtikelMeisterwerke menschlichen Scharfsinnes 5
- ArtikelRückerzeiger mit Kompensation 7
- ArtikelZehntelsekundenzeiger an gewöhnlichen Cylinderuhren 8
- ArtikelNeue Uhrketten 9
- ArtikelAus der Werkstatt 9
- ArtikelVermischtes 9
- ArtikelBriefkasten 11
- ArtikelPatent-Nachrichten 12
- ArtikelInserate 13
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1899) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1899) 55
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1899) 83
- AusgabeNr. 5 (1. März 1899) 107
- AusgabeNr. 6 (15. März 1899) 133
- AusgabeNr. 7 (1. April 1899) 161
- AusgabeNr. 8 (15. April 1899) 189
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1899) 217
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1899) 245
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1899) 273
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1899) 301
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1899) 329
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1899) 357
- AusgabeNr. 15 (1. August 1899) 385
- AusgabeNr. 16 (15. August 1899) 415
- AusgabeNr. 17 (1. September 1899) 441
- AusgabeNr. 18 (15. September 1899) 473
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1899) 505
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1899) 541
- AusgabeNr. 21 (1. November 1899) 573
- AusgabeNr. 22 (15. November 1899) 609
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1899) 643
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1899) 679
- ZeitschriftenteilJg. 24.1900 -
- ZeitschriftenteilJg. 23.1899 -
- BandBand 23/24.1899/1900 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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No. 1 Deutsche Uhrmacher-Zeitung liehen Standpunkte aus ausserordentlich wichtig ist, diese Frage richtig beantwortet zu sehen. Gehen wir ihr also mit Gründlichkeit zu Leibe. Es dürfte uns in unserer Untersuchung wohl fördern, wenn wir uns zunächst fragen, was denn eigentlich den guten Geschäftsgang hervor gebracht hat. Vielleicht finden wir dabei schon einen Fingerzeig, in welcher Richtung wir die Gründe zu suchen haben, die dem jetzigen Aufschwünge eines Tages ein Ende machen werden. Noch vor wenigen Jahren waren wir bekanntlich mitten in einer Ge- sehäftskrisis. Sie ist zweifellos, wie weitaus die meisten derartiger Krisen, infolge von fortwährenden Steigerungen derHiethpreise von Wohnungen und Geschäftsräumen entstanden. Ich will an einem Beispiele klar machen, inwiefern Steigerungen der Miethpreise eine Geschäftsstockung hervorrufen können. Nehmen wir an, die Durchschnittsmiethe betrage heute ein Fünftel, also 20 pCt. von dem Einkommen eines Jeden. Wenn nun diese Miethe durch irgend welche Umstände plötzlich auf ein Drittel, nämlich auf 33V3 pCt. des Einkommens erhöht werden könnte, was müsste die wirthschaftliche Folge davon sein? Zweifellos hätten doch alle zur Miethe Wohnenden 137s pCt. ihres seitherigen Einkommens weniger für Dinge des täglichen Gebrauchs übrig. Wer ein Einkommen von 1000 Mark bezöge, würde in Zukunft 133,33 Mark per Jahr mehr für seine Wohnung auszugeben und somit ebensoviel weniger zum Kaufen sonstiger Dinge, wie Kleider, Schmucksachen, Nahrung u. s. w. übrig haben. Die hierdurch eintretende allgemeine Konsum-Verringerung würde selbstredend auf alle die Tausende von Betrieben zurückwirken, die seither für den Bedarf jener Massen gearbeitet haben, eine scheinbare allge meine Ueberproduktion (eigentlich müsste es heissen „Unterkonsumtion“, denn es hat ja nur ein verminderter-Verbrauch stattgefunden), Arbeits einstellungen, Konkurse, flauer Geschäftsgang müssten die Folge sein. Nun, man sehe die grösste europäische Krisis dieses Jahrhunderts, diejenige der siebziger Jahre, unter diesem Gesichtspunkte an: waren die Miethen und selbstredend ebenso die Grund- und Bodenpreise in vielen Fällen nicht noch viel mehr gestiegen als 13% pCt. vom Einkommen der Arbeitenden? Wurden die Miether nicht häufig um 100 pCt. auf einmal gesteigert? Und kann sich eine solche Steuer, die mindestens so unnach- sichtlich wie irgend eine Kriegskontribution wirkt, anders äussern als in sogenannten Ueberproduktionen, Arbeiterentlassungen und Bankrotten? Alle diese Krisen verlaufen schleichend; sie endigen gewöhnlich damit, dass auf der einen Seite die Miethen etwas fallen, auf der anderen die Arbeitenden mit weniger Lohn und das Kapital mit weniger Zins sich zufrieden geben müssen, und dass namentlich mit der Zeit die technischen Fortschritte grössere Ausgaben für Miethe ermöglichen. Auch die letzte Krisis ist in dieser Weise verlaufen. Nachdem die wirthschaftlichen Verhältnisse an dem tiefsten Punkte angelangt waren, fingen die zahlreichen Fortschritte des letzten Jahrzehnts an, die Er giebigkeit der Arbeit zu erhöhen und dadurch den Lohn und den Kapital zins langsam zu steigern. Die Unternehmungslust ward rege, weil die meisten Unternehmungen Erfolg hatten. In dieser Periodeleben wir noch jetzt. Was sagt nun die Volkswirthschaftslehre über den Verlauf solcher glücklichen Epochen? Sie lehrt vor allen Dingen, dass an dem Ergebniss der Arbeit nicht allein der Lohn und der Zins Theil haben, sondern auch die Grundrente, wie sie unter Anderem in der Miethe verkörpert ist. Sie lehrt ferner, dass die Grundrente in letzter Linie der Bevorzugte dieser drei Empfänger ist, denn wohl ist es möglich, Werthe ohne Arbeit — durch Maschinen oder die Natur allein — und ohne Kapital hervorzubringen, niemals aber ohne den Hauptfaktor, ohne Land. Aus diesem Grunde beherrsche die Grund rente und ihre bekanntesten Töchter, die Laden- und Wohnungs- miethe und die Hypotheken zinsen, die beiden anderen vollständig. Früher oder später komme immer der Tag, wo sie die Arbeit und das Kapital mit eiuem blossen Trinkgelde abspeise, gerade gross genug, um den Arbeiter am Leben zu erhalten und den Wiederersatz des Kapitals zu gewährleisten; alles was darüber hinausgehe, falle ihr zu. Wer daran zweifelt, der gehe in die Städte und sehe zu, wie in guten Jahren die Grundstückspreise steigen — Millionen von Mark oder deren jährliche Verzinsung für Ueberlassung eines kleinen Fleckchens Erde wird, man ihm in jeder guten Lage fordern, gewöhnlich viel mehr als nur wenige Jahre vorher. Wenn wir daher gegenwärtig eine Periode durchleben, die sich anschickt, dem Arbeiter, dem Unternehmer und dem Kapitalisten einen grösseren Ertrag zu sichern, so rührt dies einfach daher, dass die Miethen noch nicht Zeit hatten, sich der Konjunktur anzupassen. Doch haben sie schon angefangen, dies zu thun. Der natürliche Gang ist der folgende: die Arbeitenden verdienen mehr, verbrauchen dadurch mehr, geben dem Zwischenhändler mehr zu verdienen, und das Endresultat der ganzen Bewegung ist, dass die Nachfrage nach Wohnungen, Läden und Bauplätzen steigt, und damit die Preise derselben gleichfalls. Wer seither eine Kellerwohnung inne hatte, wird eine bessere Wohnung erstreben; wer zwei Zimmer besass, wird deren drei ersehnen; wer einen kleinen Laden inne hatte, wird einen grösseren wünschen. Dazu kommt noch, dass in guten Zeiten mehr Ehen geschlossen werden, was ebenfalls darauf hinaus läuft, die Miethpreise zu erhöhen. Ist es erst soweit, so setzt die Spekulation in Grundstücken ein; durch das fortwährende Steigen ihres Werthes gewöhnt man sich daran, ihrer Bewerthung schon die Preise, die sie einmal in fünf oder zehn Jahre erzielen können, zu Grunde zu legen, und das Ende vom Liede sind bis aufs äusserste geschraubte Miethpreise und infolge der dadurch verminderten Kaufkraft der grossen Masse die Geschäftskrisis. Genau so dürfte auch die heutige gute Geschäftskonjunktur ver laufen. Die Miethen und Grundstückspreise der Verkehrsmittelpunkte werden steigen, erst mässig, dann schneller, zuletzt wahnsinnig, um schliesslich der erwähnten Katastrophe zuzutreiben. Selbstredend ist es nicht nöthig, dass dieser Vorgang in jedem kleinen Dorfe eintritt; ins Gewicht fallen zunächst die Städte und Industrieplätze; da aber zwischen Stadt und Land die engsten wirthschaftlichen Beziehungen bestehen, so ist leicht einzusehen, dass sich Konsum- und Produktionsstörungen der Städte in kürzester Frist auch auf das flache Land erstrecken. Ueberdies pflegen sich ja die Preise und Pachten des Ackerlandes in guten Zeiten gleichfalls nicht unwesentlich zu erhöhen. Wie lange es bis zur Katastrophe anstehen kann? Nun, nach den seitherigen Erfahrungen nur einige Jahre. Die Frage liegt hier nahe, ob es denn keine Möglichkeit giebt, dieser Entwickelung der Dinge vorzubeugen. Zweifellos, jedoch würde hier eine prinzipielle Aenderung der Besteuerung nöthig sein, wie sie in verschiedenen überseeischen Ländern mit vorzüglichem Erfolge bereits eingeführt und in manchen englischen Städten wie in Glasgow auf kommunalem Gebiete schon in der Ausführung begriffen ist. Bis zur Stunde schenkt man in Deutschland den stetig steigenden Miethen und ihrer Veranlassung, der Bodenfrage, noch zu wenig Aufmerksamkeit; man kurirt immer an Nebensächlichkeiten herum und ignorirt das grosse Uebel, an dem wir leiden. Auch glaubt man, es sei auf dem Wege der sozialen Gesetzgebung schon genug geschehen, mehr als jemals zuvor, solange die Welt stehe. Wie irrthümlich diese Anschauung ist, geht aus den neuesten Forschungen von Prof. G. Ruhland über die Wirthschafts- Gesetzgebung der Juden hervor. Bekanntlich war es Moses, einer der gebildetsten, thatkräftigsten und weitschauendsten Männer aller Zeiten, der dem in der ägyptischen Sklaverei tief gesunkenen jüdischen Volke seine Gesetze gab. Trotz der viertausend Jahre, die seitdem vergangen sind, trotz unserer vielfach veränderten sittlichen Anschauungen sind die hauptsächlichsten derselben auch heute noch lebensfrisch. Man denke nur an die zehn Gebote, die in wenigen, wuchtigen, wie aus Erz gemeisselten Sätzen alles das angeben, was der sittlich vollkommene Mensch thun und lassen soll. Sie allein verrathen uns schon den allgewaltigen und gereiften Gesetzgeber. Nicht weniger interessant sind die vielseitigen Gesetze, die er seinem Volke gab, um es zur Reinlichkeit anzuhalten; mögen sie auch heute weniger mehr am Platze sein — zu jener Zeit, da das israelitische Volk auf einer sehr niedrigen Stufe stand, waren sie sicher sehr weise. Alles stellt aber die soziale Gesetzgebung dieses Mannes in den Schatten. Er scheint in dem hochentwickelten Egypten erfahren zu haben, wohin es führen muss, wenn auf der einen Seite in wenigen Händen aller Reichthum vereinigt ist, auf der anderen Seite dagegen die Übergrosse Menge in Notli und Elend lebt. Sein Streben ging daher dahin, zu verhüten, dass sich der Reichthum in wenigen Händen dauernd ansammle. Wie er dies anfing, mögen die nachfolgenden Auszüge zeigen, die wir einer längeren, in der „Zukunft“ veröffentlichten Abhandlung des obengenannten Forschers entnehmen. Die mosaischen Gesetze zeichnen sich aus durch ihre absolute Ent schiedenheit, durch ihre grossen, Alles umfassenden prinzipiellen Gesichts punkte, durch ihren bestimmten Willen, als unabänderliche Gesetze für alle Zeiten zu gelten, durch ihren klaren, unzweideutigen Blick in die Zukunft, für den Fall des Gehorsams wie für den Fall des Ungehorsams, und durch ein inniges Durchdringen der religiösen, sittlichen und wirth schaftlichen Anschauungen. Was also die moderne ethische National ökonomie mühsam und vielfach noch unklar zu erreichen strebt, das hat schon die mosaische Gesetzgebung in bewundernswerther Weise vorweggenommen. Auch der andere Stolz unserer Nationalökonomie, dass Adam Smith als Erster sein wirthschaftpolitisches Lehrgebäude auf die Arbeit gebaut habe, ist eigentlich wenig begründet. Denn die mosaische Gesetzgebung hat hier schon längst die Priorität erworben, und zwar in einer Weise, die von Adam Smith nicht einmal erreicht wurde. Der mosaische Staat war nicht nur auf die Arbeit der unteren Volksmasse, sondern auf die Arbeit als allgemeine Menschenpflicht, als göttliches Gebot gebaut. Schon vom Anfang an war nach Moses die Bestimmung des Menschen die Arbeit; aber nicht die Arbeit als ununterbrochene Tag- und Nachtarbeit, sondern die Arbeit mit Ruhepausen. „Sechs Tage sollst Du arbeiten, am siebenten aber sollst Du ruhen.“ Wie die Ruhe am Sabbath, so ist die Arbeit an den sechs Wochentagen ein göttliches Gebot. Und wie die Arbeit am Sonntag, so ist der Müssiggang an den sechs Werktagen eine Sünde. Die Arbeit war das Fundament, auf dem sich der mosaische Staat aufbaute. Aber diese Arbeit war nicht als Lohnarbeit im Dienste des Kapitals, sondern zuerst und zuletzt als landwirthschaftliche Arbeit ge dacht, als landwirthschaftliche Arbeit auf eigenem Grund und Boden, als bäuerliche Arbeit im echten Sinne des Wortes. Deshalb steht die Vertheilung des Grundbesitzes im Brennpunkte der mosaischen Wirth- schaftgesetze. Die Mitglieder des israelitischen Volkes waren Abkömm linge eines Stammvaters. Moses wählte deshalb das Prinzip der Gleich heit der Ackervertheilung, aber nicht für den Einzelnen, sondern für die Familien. Aber die mosaische Gesetzgebung kümmert sich nicht nur um die rechte Vertheilung des Grundbesitzes, um alles Uebrige zunächst dem laisser faire und laisser passer zu überlassen. Die mosaische Gesetzgebung sorgt vielmehr sofort in sehr umfassenden Bestimmungen auch für die
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