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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 23/24.1899/1900
- Erscheinungsdatum
- 1899
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454472Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454472Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454472Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig: Fehlende Seiten in beiden Jahrgängen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 24.1900
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (15. Dezember 1900)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Interessante Sinnsprüche über Zeit und Ewigkeit
- Autor
- Marfels, Carl
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 23/24.1899/1900 -
- ZeitschriftenteilJg. 23.1899 -
- ZeitschriftenteilJg. 24.1900 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1900) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1900) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1900) 27
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1900) 39
- AusgabeNr. 5 (1. März 1900) 51
- AusgabeNr. 6 (15. März 1900) 63
- AusgabeNr. 7 (1. April 1900) 75
- AusgabeNr. 8 (15. April 1900) 89
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1900) 103
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1900) 117
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1900) 129
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1900) 139
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1900) 151
- AusgabeNr. 14 165
- AusgabeNr. 15 (1. August 1900) 175
- AusgabeNr. 16 (15. August 1900) 199
- AusgabeNr. 17 (1. September 1900) 211
- AusgabeNr. 18 (15. September 1900) 227
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1900) 243
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1900) 259
- AusgabeNr. 21 (1. November 1900) 271
- AusgabeNr. 22 (15. November 1900) 287
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1900) 299
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1900) 315
- ArtikelAbonnements-Einladung 315
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 315
- ArtikelInteressante Sinnsprüche über Zeit und Ewigkeit 316
- ArtikelDie Pariser Weltausstellung (XVIII) 318
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Kalender 1901 319
- ArtikelGeschäfte mit minderjährigen Personen 319
- ArtikelZum neudeutschen Styl 320
- ArtikelDie ersten Geschichtschreiber der nürnberger Kleinuhrmacherei 320
- ArtikelTragbare Sonnenuhr 322
- ArtikelTechnik – ein Stück Poesie! 322
- ArtikelStutzuhrgehäuse in Laubsäge-Arbeit 323
- ArtikelEine alte Stutzuhr mit Schraubenfeder als Triebkraft 324
- ArtikelAus der Werkstatt 324
- ArtikelSprechsaal 325
- ArtikelVermischtes 325
- ArtikelDiebstähle, Gerichtliches etc. 327
- ArtikelGeschäftliche und Vereins-Mittheilungen 328
- ArtikelBriefkasten 328
- ArtikelPatent-Nachrichten 329
- ArtikelInserate 329
- BandBand 23/24.1899/1900 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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316 Deutsche Uhrmacher-Zeitung' No. 24 Lotterien nur mit Genehmigung der Behörde gestattet sind; vielleicht ist hier ein Punkt zum Einsetzen gegeben. — Von recht eigenthümlicher Art ist die Konkurrenz in optischen Gegen stünden, die die Herren Rechnungsrevisor "Wiebach und Polizei - Registrator Schaatf in Rathenow den Uhrmacher und Optikern, die ja oft in einer Person vereinigt sind, bereiten. Sie versenden nämlich an ihre Kollegen, also an städtische Beamte, Kreisbeamte und dergl. ein Rundschreiben, worin es heißt: „Die Unterzeichneten erlauben sich hiermit, den dortigen Kollegen „ihre Vermittelung beim Einkauf von Gegenständen der optischen „Industrie, wie Brillen, Klemmer, Ferngläser, Barometer und „Thermometer, sowie beim Bezüge von Ersatzgläsern, bei Reparaturen „u. s. w. anzubieten. Die Lieferanten sind hiesige Fabrikanten „— nicht Händler — und infolge dessen in der Lage, echte „rathenower Waare zu äußerst mäßigen Preisen abzugeben.“ "Wir übergehen die weniger wesentlichen Schlußsätze und bemerken, daß dem Flugblatt eine gedruckte Preisliste angehängt ist, mit Preisen, zu denen ein richtig kalkulirender Geschäftsmann allerdings nicht verkaufen könnte. Wir haben uns in dieser Sache an den Magistrat zu Rathenow gewandt, mit dem Ersuchen, den oben Genannten, soweit sie ihm dienstlich unterstellt sind, den Handel mit optischen Waaren zu unter sagen; wir bezogen uns hierbei auf das Bestreben der Reichs-Regierung, dem Handwerksstande nach Möglichkeit Entgegenkommen zu zeigen, und hoffen, daß die von uns angerufene Behörde hierin keine Ausnahme machen wird. Eine andere Frage ist aber, inwieweit die rathenower Fabrikanten in die Sache verwickelt sind. Da die Lieferanten der genannten Beamten ausdrücklich als Fabrikanten bezeichnet werden, so haben unseres Erachtens diejenigen Fabrikanten in Rathenow, die Werth darauf legen, mit Uhrmachern in Geschäftsverbindung zu bleiben, alle Ursache, öffentlich ihren geschäftlichen Standpunkt nach dieser Richtung hin klarzustellen! — Der in Düren gegründete neue „Uhrmacherverein Düren“ hielt kürzlich feine erste Vereinssitzung ab. Nachstehend geben wir das uns vom Schriftführer, Herrn H. Drossart, übersandte Referat wieder: Düren, den 1. Dezember 1900. Sehr geehrter Herr Marfels! In der am 15. November abgehaltenen ersten Vereinssitzung des neu gegründeten „Uhrmacher-Vereins Düren“ wurden gewählt die Herren: Fr. Lennartz als I. Vorsitzender, W. De la Haye als II. Vorsitzender, Fr. Niessen als Kassirer, H. Drossart als Schriftführer. Außerdem traten sämmtliche hiesigen (von uns anerkannten) Uhrmacher, noch acht Kollegen, als Mitglieder bei. Des weiteren wurde beschlossen, auch die hiesigen Goldarbeiter aufzufordern, dem Verein beizutreten, da wir Alle auch Goldwaaren führen. Es stellte sich ferner heraus, daß fast alle Kollegen Ihre Zeitung beziehen, meistens als Post-Abonnenten; daher wurde beschlossen, vom Bezug eines besonderen Vereins-Exemplares Abstand zu nehmen. Der günstige Erfolg, den Sie in der von mir angegebenen Sache (betraf Hausiren auf dem Bahnhofsgebäude in Düren. Die Red.) erzielten, bewog Herrn De la Haye, mir beiliegendes Schrift stück zu übergeben mit der Bitte um Ihre gefällige Vermittelung. Es handelt sich um einen Eisenbahn-Assistenten, der uns sehr schädigt durch Verkauf von Uhren. Ob dieser Herr auch an Eisenbahn - Beamte verkauft, können wir noch nicht nachweisen, aber es liegt doch sehr nahe. Weiter wurde allseitig anerkannt, daß alle diese Schädigungen gleich Null sind im Vergleich zu denjenigen, welche uns durch das hiesige Pfandhaus erwachsen. Der Besitzer hat Privat-Konzession, untersteht aber der städtischen Kontrolle durch die Polizei. Er hat neuerdings zwei große Schaufenster angelegt, welche ganz mit neuen Waaren, Uhren und Goldsachen ausgestattet sind. Durch beständiges Annonciren über verfallene Pfänder und dreimal jährlich abgehaltene Verkäufe setzt er, wie nachgewiesen wurde, mehr um, wie wir alle zusammen. Es ist dies ja der überall zu findende Schwindel; leider verkauft er theurere goldene Uhren privatim gerade an bessere Leute, welche Alle in dem Glauben sind, die Uhren rührten von verkrachten Uhren - Geschäften her. Den oder die Lieferanten konnten wir noch nicht erfahren. Es sind sogar Glashütter-Uhren im Fenster. Wir sind uns nun klar, daß ein Vorgehen schwierig ist. Sollten Sie einen Weg wissen, uns beizustehen mit gutem Rath, so bitten wir um gefällige Mittheilung. Die Ihrer letzten Nummer beigefügte „Notiz“ ist an vier hiesige Zeitungen gegeben und wird wohl auch schon etwas gegen das Pfand haus helfen. Ihren werthen Nachrichten entgegensehend, zeichnet hochachtungsvoll und ergebenst H. Drossart. In dem Falle des Eisenbahn - Assistenten ist nach dem uns vor liegenden Briefe des Herrn Kollegen de la Haye bis jetzt nur ein Zeuge dafür vorhanden, daß der Beamte einem Privatmann seine Ver mittelung zur Beschaffung von Taschenuhren angeboten hat. Dies reicht zur Einreichung einer Anzeige jedoch nicht aus, vielmehr muß abgewartet werden, bis ein abgeschlossener Verkauf vorliegt; alsdann kann auf Grund des §§ 44 der Novelle zur Gewerbe - Ordnung oder auch auf Grund der bekannten §§ 56 und 42a Strafanzeige beim Amts gericht erfolgen. — Bezüglich des Pfandhauses kommt es darauf an, ob es in Veröffentlichungen, oder in Mittheilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, den Glauben zu erwecken sucht, daß es Pfänder seien, die es feilbietet. Trifft diese Voraussetzung zu, so empfehlen wir den Kollegen in Düren, Klage wegen unlauteren Wettbewerbs zu erheben, weil das Pfandhaus in diesem Falle über die Herkunft der Waaren unwahre Angaben thatsächlicher Art machen würde, die geeignet sind, im Publikum den Anschein eines besonders günstigen Angebotes zu erwecken. — Ueber eine interessante Prozeßsache wegen Gutscheinhandels, die von der Staatsanwaltschaft in Passau gegen den dortigen Uhrmacher Wutz anhängig gemacht worden ist, berichten wir in heutiger Nummer unter „Vermischtes“ an erster Stelle. — Gegen die Reisenden des Uhren-Versandthauses Jonass & Co. in Berlin, Melchiorstraße 10, sind abermals zwei Beschwerden einge laufen. In dem einen Falle in Sommerfeld (Niederlausitz) wurde polizeilich festgestellt, daß ein Reisender der genannten Firma sich Zu gang zu den Güter - Abfertigungsstellen und Lokomotivschuppen des Bahnhofes verschafft und dort an Arbeiter oder Beamte u. A. auch Taschenuhren abgesetzt hatte. Der Beamte, der die Feststellung bewirkte, lehnte ein weiteres Vorgehen aber ab, weil der Reisende im Besitze eines Gewerbescheines war. Wir haben den Beschwerdeführer, Herrn Kollegen Klopsch in Sommerfeld, dahin instruirt, daß der Beamte im Irrthum war, denn ein Reisender darf Private, wozu hier auch die Arbeiter und Beamten gehören, nur aufsuchen, wenn er vorher einge laden wurde; im anderen Falle ist er nach §§ 44 der Gewerbe-Ordnung strafbar, wegen des Hausirens mit Taschenuhren außerdem nach §§56 und 42a, gleichviel ob er einen Gewerbeschein besitzt oder nicht. In Holzminden hat es ferner ein Reisender der Firma Jonass & Co. fertig gebracht, gegenüber Eisenbahn-Bediensteten zu äußern, daß ver schiedene holzmindener Uhrmacher ebenfalls von ihm Uhren bezögen. Ueber die rechtliche Auffassung, die über eine derartige unver—frorene Aeußerung Platz zu greifen hat, haben wir unseren Rechtsbeistand befragt, von dem wir folgende Auskunft für die geschädigten Kollegen erhielten: Der Geschäftsreisende einer berliner Uhrenhandlung suchte Privat kunden in Ihrer Stadt auf und theilte diesen der Wahrheit zuwider mit, daß Sie Ihre Waaren von seiner Firma seit mehreren Jahren beziehen. Der Reisende hat über Ihr Erwerbsgeschäft mithin unwahre Behauptungen verbreitet, die geeignet sind, den Betrieb Ihres Geschäftes zu schädigen, da die Kunden leicht zu der Meinung gelangen können, daß sie billiger bei demjenigen Lieferanten kaufen, von dem Sie Ihrer seits erst Ihre Waare beziehen. Dieses Verfahren verstößt gegen § 7 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes und zieht Geldstrafe bis zu 1500 Mark oder Gefängniß bis zu einem Jahre nach sich. Im Falle der Verurtheilung wird dem Verletzten die Befugniß zugesprochen, die Verurtheilung auf Kosten des Verurtheilten öffentlich bekannt zu machen. — Es wäre zu wünschen, daß die Kollegen die Thätigkeit der Reisenden der oben genannten Firma aufmerksam verfolgten und sich keine Gelegenheit entgehen ließen, die Paragraphen des Gesetzes zur Anwendung zu bringen. Zum Schluß haben wir noch die Auszahlung unserer Hausirprämie zu registriren, die infolge Vermittelung der Uhrmacher-Innung zu Glatz an einen dortigen Beamten erfolgte. Bestraft wurde der Reisende Sengersky aus Berlin wegen Hausirens mit Taschenuhren. Mit Bundesgruß Die Geschäftsstelle des Deutschen Uhrmacher-Bundes. Berlin SW, Zimmerstr. 8. Interessante Sinnspräche über Zeit und Ewigkeit Gesammelt von Carl Marfels Zeit! Was ist nicht schon alles über Dich geschrieben worden! Wie unzählige Male schon hat man versucht, Dein Wesen unserem Verständniß näher zu bringen! Der Philosoph sagt, Du seiest nur eine Form unserer Anschauung; die Dinge an sich kännten keine Zeit. Eine Gegenwart gebe es nicht! Sobald wir sagten: „es ist“, dann sei es schon nicht mehr! Da nun die Vergangenheit gleichfalls nicht mehr, die Zukunft aber noch nicht sei, so stelle die Zeit nur eine der vielen Anschauungsweisen vor, unter denen wir die Gescheh nisse in der Natur zu betrachten pflegten; der Begriff „Zeit“ stelle also eine Art von Hilfslinien vor, wie sich deren die Geometrie bei der Be weisführung ihrer Lehrsätze zu bedienen pflege.
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