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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 23/24.1899/1900
- Erscheinungsdatum
- 1899
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454472Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454472Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454472Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig: Fehlende Seiten in beiden Jahrgängen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 24.1900
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (15. Dezember 1900)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Geschäfte mit minderjährigen Personen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zum neudeutschen Styl
- Autor
- Loeske
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die ersten Geschichtschreiber der nürnberger Kleinuhrmacherei
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 23/24.1899/1900 -
- ZeitschriftenteilJg. 23.1899 -
- ZeitschriftenteilJg. 24.1900 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1900) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1900) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1900) 27
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1900) 39
- AusgabeNr. 5 (1. März 1900) 51
- AusgabeNr. 6 (15. März 1900) 63
- AusgabeNr. 7 (1. April 1900) 75
- AusgabeNr. 8 (15. April 1900) 89
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1900) 103
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1900) 117
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1900) 129
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1900) 139
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1900) 151
- AusgabeNr. 14 165
- AusgabeNr. 15 (1. August 1900) 175
- AusgabeNr. 16 (15. August 1900) 199
- AusgabeNr. 17 (1. September 1900) 211
- AusgabeNr. 18 (15. September 1900) 227
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1900) 243
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1900) 259
- AusgabeNr. 21 (1. November 1900) 271
- AusgabeNr. 22 (15. November 1900) 287
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1900) 299
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1900) 315
- ArtikelAbonnements-Einladung 315
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 315
- ArtikelInteressante Sinnsprüche über Zeit und Ewigkeit 316
- ArtikelDie Pariser Weltausstellung (XVIII) 318
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Kalender 1901 319
- ArtikelGeschäfte mit minderjährigen Personen 319
- ArtikelZum neudeutschen Styl 320
- ArtikelDie ersten Geschichtschreiber der nürnberger Kleinuhrmacherei 320
- ArtikelTragbare Sonnenuhr 322
- ArtikelTechnik – ein Stück Poesie! 322
- ArtikelStutzuhrgehäuse in Laubsäge-Arbeit 323
- ArtikelEine alte Stutzuhr mit Schraubenfeder als Triebkraft 324
- ArtikelAus der Werkstatt 324
- ArtikelSprechsaal 325
- ArtikelVermischtes 325
- ArtikelDiebstähle, Gerichtliches etc. 327
- ArtikelGeschäftliche und Vereins-Mittheilungen 328
- ArtikelBriefkasten 328
- ArtikelPatent-Nachrichten 329
- ArtikelInserate 329
- BandBand 23/24.1899/1900 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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320 Deutsche Uhrmacher-Zeitung No. 24 kleidet, den wir nachstehend wiedergeben und der so klar ist, daß wir eine weitere Erläuterung als überflüssig ansehen dürfen. * * * 1. Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt! Hierdurch möchte ich mir erlauben, Sie in einer Angelegenheit um Ihren Rath zu bitten. Ich habe vorige Woche an den Kommis Ernst Müller hierselbst, den Sohn des Kanzleiraths Karl Müller in Berlin, eine Uhr mit Kette für 40 Mk. verkauft. Müller jun. hat die Uhr gleich mitgenommen und versprochen, sie am nächsten Ersten, wenn er sein Monatsgehalt von 100 Mk. bekommt, zu bezahlen. Heute habe ich er fahren, daß Müller erst 20 Jahre alt ist. Ich hatte ihn, nach seinem ganzen Aussehen, besonders da er einen Vollbatt trägt, auf mindestens 25 Jahre geschätzt. Nun frage ich: Kann ich mit der Bezahlung der Dbr Schwierigkeiten haben? Das Bürgerliche Gesetzbuch soll doch neue Bestimmungen über Geschäfte mit Personen unter 21 Jahren enthalten. Wie ich erfahren habe, ist Müller mit seinem Geld nicht sehr sparsam. Er giebt alles aus und macht wohl sogar noch Schulden. Der Vater soll Geld haben, hält aber seinen Sohn sehr knapp. Blasewitz, den 2. August 1900. Hochachtungsvoll Gustav Schulz, Uhrmacher. * * 2. Sehr geehrter Herr! Sie haben ganz recht, wenn Sie annehmen, daß das Geschäft mit dem Kommis Müller möglicherweise sich nicht ohne Schwierigkeiten ab wickeln lassen wird. Ein von einem Minderjährigen zwischen 7 und 21 Jahren geschlossener Vertrag ist nämlich nur giltig — so bestimmt § 108 des Bürgerlichen Gesetzbuchs —, wenn der Vater oder Vor mund einwilligt. Es giebt allerdings Fälle, wo die Einwilligung des Vaters oder Vormundes nicht nöthig ist. So z. B. würde der Kauf voll- giltig sein, wenn Müller jun. die Uhr von seinem Gehalte, das ihm der Vater doch anscheinend zur freien Verfügung überlassen hat, sofort bezahlt hätte. Das Gleiche wäre der Fall, wenn Müller jun. mit Ein willigung seines Vaters selbst ein Ladengeschäft betreiben würde und die Uhr zum Wiederverkauf angesehafft hätte (vergl. § 112 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Endlich würde auch dann die besondere Einwilligung des Vaters nicht nöthig sein, wenn es sich nicht um eine Uhr, sondern um einen Artikel des täglichen Bedarfs, beispielsweise eine Kiste Zigarren oder eine Kravatte u. s. w. handeln würde, da die Gerichte in solchen Fällen annehmen, daß ein Vater, welcher seinen Sohn in eine fremde Stadt in Stellung schickt, damit von vorn herein alle Geschäfte ge nehmigt, welche derselbe zur Beschaffung der gewöhnlichen Lebens bedürfnisse abschlb ßt. — Da also keiner dieser Fälle vorliegt, so werden Sie zunächst sich erkundigen müssen, ob Müller sen. den Kauf der Uhr genehmigt hat. — Sobald Sie hierüber Näheres erfahren haben, machen Sie mir Mittheilung. Wir werden dann sehen, was sich weiter thun läßt. Diesden, den 5. August 1900. Hochachtungsvoll der Rechtsanwalt Findig. * * 3. Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt! Ich habe am 10. d. M an Müller sen. geschrieben, bin aber bisher noch ohne Nachricht. Müller jun. hat übrigens, wie ich erfahren habe, die Uhr bereits an den Trödler Meyer für 10 Mk. verkauft. Ich bitte Sie, die Sache für mich in die Hand zu nehmen, und so zu führen, daß ich noch auf die bestmögliche Weise herauskomme. Blasewitz, den 25. August 1900. Hochachtungsvoll Gustav Schulz. * * * 4. Geehrter Herr Schulz! Nach § 108 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt die Genehmigung des von einem Minderjährigen abgeschlossenen Vertrages als verweigert, wenn der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen sich binnen zwei Woohen nach Aufforderung nicht dem ändern Tneil gegenüber über die Genehmigung erklärt. Es kommt dann auch nicht mehr darauf an, ob er die Genehmigung bereits dem Minderjährigen erklärt hatte. Sie wissen also, woran Sie sind: Der Verkauf der Uhr an Müller jun. ist ungiltig. Müller ist daher auch niemals Eigenthümer der Uhr geworden, und Sie würden diese daher an sich auch von dem Trödler Meyer zu rückfordern können. Leider enthält aber das Bürgerliche Gesetzbuch die Bestimmung, daß man auch durch Kauf vom Nichteigenthümer Eigenthum erwirbt, wenn der Käufer „in gutem Glauben war“, d. h. wenn er meinte, mit dem wahren Eigenthümer ein Geschäft abgeschlossen zu haben. Meyer wird nun wahrscheinlich behaupten, daß er in gutem Glauben gewesen sei, und Sie werden ihm das Gegentheil sehr schwer nachweisen können. — Dagegen werden Sie doch mit einigem Erfolge gegen Müller jun. vorgehen können. Derselbe bat nämlich dadurch, daß er die Ihnen gehörige Uhr verkauft hat, „fahrlässig und widerrechtlich Ihr Eigenthum verletzt“ und muß daher den hieraus entstandenen Schaden auf Grund der Vorschrift des § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches ersetzen. Da Ihr Schaden aber gerade in dem Preise der Uhr besteht, so können Sie auf diesem Umwege doch zu Ihrem Gelde kommen. Gegen Müller sen. Bteht Ihnen freilich kein Anspruch zu. Dresden, den 2. September 1900. Hochachtungsvoll der Rechtsanwalt Findig. Zum neudeutschen Styl Die Deutsche Uhrmacher - Zeitung hat in ihren letzten Nummern eine Fülle von neuen Gehäuseformen für Zimmeruhren veröffentlicht, und unter diesen nahmen die Abbildungen neudeutscher Stylformen einen beträchtlichen Raum ein. Nach diesem und nach anderen Zeichen scheint es mit der Alleinherrschaft unserer althergebrachten Regulatoren formen endgiltig vorbei zu sein. Allein der neue Styl, der sich anschickt, die Herrschaft zu ergreifen, ist keine allmählich organisch gewordene Kunstform, ist kein Styl, der aus dem Empfinden der Gesammtheit im Laufe langer Zeiträume sich herausentwiukelt hat, wie mau dies von einer echten und rechten Kunst zu fordern berechtigt wäre; die Um wälzung, die unsere Stylgebung zu erfahren im Begriffe steht, wird von steilen Künstlerhöhen herab in die Wege geleitet. Daher sind die Ansichten unter den Kollegen noch ziemlich getheilt, und wer Gelegen heit hat, Aeußerungen von unseren Fachgenossen über die neueu Gehäuse zu hören, wird finden, daß die Gegensätze der Meinungen manchmal hart auf einander platzen. In den groß uen Städten und in Orten mit regerem geistigem Leben werden die Freunde der neuen Art auch unter unseren Kollegen vielleicht heute schon die Mehrheit bilden. Andererseits hörte ich in einem kleinen süddeutschen Orte kürzlich von einem tüchtigen Fachmann verurtheilende Aeußerungen der unzweideutigsten Art, die mir umsomehr zu denken gaben, als ich selbst die zur Diskussion gestellten Gehäuseformen für recht geschmackvolle halten mußte. Leider sind die breiten Massen der Gewerbetreibenden heutzutage durch die Sorgen des Tages viel zu sehr in Anspruch genommen, als daß sie an der Fortentwickelung künstlerischer Bestrebungen in einem Maße Theil nehmen könnten, wie dies früher bei Kulturvölkern ganz selbstverständlich war. Die Zeiten, wo der Uhrmacher nicht nur den technischen, sondern auch den künstlerischen Theil der von ihm ge fertigten Zeitmesser aus eigenem Kopf und mit eigener Hand erschuf, wo jeder Uhrmacher sein eigener Künstler in dekorativer Beziehung war, sind für absehbare Zeiten dahin. Daher ist es heute schließlich nur in der Ordnung, wenn die Rolle der Erzieher im Kunstgewerbe zum großen Theile Künstlern von Fach in die Hände gefallen ist. Aber so ganz passiv sollte man dieser Erscheinung doch nicht gegenüberstehen! Viele Kollegen werden ja die Bequemlichkeit schätzen, dem Kunden eine illustrirte Preisliste vorlegen zu können und einfach seinen Wünschen entsprechend einen Regulator alten oder eine Wanduhr neuen Styles kommen zu lassen, ohne sich um den Styl zu kümmern; ein anderer Theil der Kollegen aber sollte den Ehrgeiz besitzen, bei der Entwickelung des Styles für die Gehäuse moderner Zeitmesser ein Wörtlein mitzureden. Sie sollten zunächst mit ihren Urtheilen gegenüber den neuen Formen, die ihnen in Fachschriften und Preislisten entgegentreten, nicht zurück halten und besonders dem Fabrikanten gegenüber ihre Kritik nicht unter den Scheffel stellen. Sie sollten, wenn sie eigene Ideen haben — und Uhrmacher mit eigenen Iieen gibt es zum Glück noch eine respektable Anzahl — selbständige Entwüife schaffen. Ist’s etwas Gutes, so wird sich die Deutsche Uhrmacher-Zeitung gewiß ein Vergnügen daraus machen, es ans Tageslicht und vor das Forum der Kollegenschaft zu fördein. Freilich, das sei vorher betont: wer nicht bereits genau und ohne Selbsttäuschung von sich weiß, daß er künstlerisch zu sehen und zu gestalten vermag, der lasse die Hände von diesem Spiel, denn er wird nur unnützen Zeitverlust erleiden. Wer sich stäiker fühlt, der lasse sich wieder nicht allzusehr von dem beherrschen, was ihm von Schöpfungen des neudeutschen Styls bisher vor die Augen gekommen ist, denn auch hier beginnen sich hier und da Uebertreibungen geltend zu machen. Unser neuer Styl ist ja in erster Linie als ein stürmischer Rückschlag gegen die Ueberladung nach Motiven älterer Style aufzufassen, gegen die schablonisirten Püppchen, Thürmchen und Verzierungen, die in ihrer durch schnöden Leim bewiikten Vereinigung manchen unserer alten Gehäuse das Aussehen chinesischer Pagoden ohne deren Glanz verleihen. Statt eines Styles haben wir auf manchen Gebieten ein Sammelsurium, das von jedem Style etwas nimmt und durch kunterbunte Mischungen nur beweist, daß die alten Style uns nicht mehr passen, und daß der neue noch nicht fertig ist. Wer kennt nicht die Villenkolonien der großen Städte, die eine derartige Sammlung von Stylarten darstellen, daß man sich in der architektonischen Abtheilung eines Riesen-Museums zu befinden glaubt? Aber man befindet sich eben nicht im Museum und wird die Empfindung nicht los, daß solche Erscheinungen nur die schöpferische Unfertigkeit eines Volkes auf architektonischem Gebiete bescheinigen. Auch diese Uebergangszeit wird ihr Ende erreichen — die Zeit selbst aber bleibt, und mit ihr bleiben die Zeitmesser. Diese jedoch verspüren Lust, in neue Gewänder zu schlüpfen. Mögen die Kollegen der Gewandmacherei nicht ganz unthätig Zusehen! L. Loeske. Die ersten Geschichtschreiber der nürnberger Kleinuhrmacherei Es hat immer als ein schönes Zeichen der Dankbarkeit gegolten, Personen, denen wir, wenn auch nicht direkt, in irgend einer Weise verpflichtet sind, nach Jahrzehnten oder Jahrhunderten, bei Gelegenheit ihres Geburts- oder Todestages, zu gedenken und der jungen Generation
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