Erzgebirgischer Volksfreund : 23.04.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909-04-23
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-190904233
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19090423
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19090423
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1909
- Monat1909-04
- Tag1909-04-23
- Monat1909-04
- Jahr1909
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- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 23.04.1909
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Alberoda, am 21. April 1909. Gemeindevorstand, Schettler. Wir verkaufen gegebenenfalls eine Braugerech- tigkeit und sehen schriftlichen Angeboten binnen unter Zlattes ck von wissen- e iezahlt. l legen Heriger Edition 2 14 Tagen entgegen. Schneeberg, den 21. April 1909. Der Stadtrat Or. von Woydt. Montag, den 2«. April, nachm. 7 Uhr Ber- Pachtung der dem Diakonatlehen gehörigen Hospital- Wiesen an Ort und Stelle bez. im ev. Vereinshause. Der Kirchenvorftand. ,Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen« und Ergänzungssteuer- EinschiMüg den Beitragspflichtigen bekannt gemacht worden sind, «erden t« Gemäß heit der Bestimmungen in 8 46 des Einkommensteuer-Gesetzes pom 24. Inst 1900 bez. 8 28 des Ergänzungssteuergesetzes vom 2. Juli 1902 alle Personen, welche hier ihre Steuerpflicht zu erfüllen haben, denen aber die Steuerzettel nicht haben behändigt werden können, aufgefordert, wegen Mitteilung heS EinschätzungSergebntffes sich bet der hiesigen Ortssteuereinnahme zu melden. Beierfeld, den 21. April 1909. Der Gemeindevorstand. Riedel. Zirka 1VV m sogenannter X Zaun, sowie 130 m einfacher 1,70 m hoch 4 om stärk, mit getrennten Riegeln, steinernen Säulen, dieselben 4 m wett auseinander, soll vergeben werden. Kostenanschläge sind bis 30. April bei dem Unterzeichneten einzureichen. Die Königliche Amtshauptmannschaft nimmt Veranlassung, hiermit erneut das Rauchen von Zigarren und Zigaretten, sowie das Tabakrauchen ans offenen Pfeifen in den Wäl dern ihres Bezirkes zu verbieten. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark bez. Hast bis 14 Tagen bestraft. Zugleich wird nochmals auf die in 8 368,6 des Reichsstrafgesetzbuches enthaltene Bestimmung aufmerksam gemacht, nach welcher mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft wird, wer an gefährlichen Stellen in Wäldern oder Haiden Feuer anzündet. 853 V. Königliche Amtshauptmannschaft Zwickau, am 19. April 1909. Das im Grundbuche für Zschorlau Blatt 40 auf den Namen des Maurers Karl Gotthilf Colditz eingetragene Grundstück soll am I«. Juni LSOS, vormittags L« Uhr in Zschorlau im Gasthofe zum Lamm im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 17 Ar groß, mit 50,1b Steuereinheiten belegt und auf 4530 H geschätzt. Im Flurbuche ist es unter Nr. 107» und 107 b im Brandkataster unter Nr.75 eingetragen. ES besteht auS einem Wohnhaus mit Wiese. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Gr»md- stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 23. Februar 1909 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Auf forderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.werden würden. ... Diejenige», die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden auf- gefordert, vor der' Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Schneeberg, den 20. April 1909.Königliches Amtsgericht. Schietzen in Ane. Am 25. April 1909 beginnt die hiesige Schützengilde auf ihrem auf den Grund stücken des oberen Bechergutes gelegenen Schießstande ihr diesjähriges Schießen. AuS diesem Grunde wird der Verkehr auf allen iw der Nähe dieses SchießstandeS gelegenen Wald« und Feldgrundstücken, sowie Wald'Fndwegen während des Schießens hiermit untersagt. ' ' . Die Weisungen der ausgestellten Wachmannschaften und die außerdem ausge stellten Wärnungszeichen sind strengstens zu Stachten. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung tverden mit Geld bis zu 150 Mart oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Aue, den 19. April 1909. Der Rat der Stadt. — Polizeiabteilung. — Schubert, Stadtrat. Ft. Stadtpark Aue. Der Aufenthalt im hiesigen Stadtparke in der Zeit von L« Uhv abends biS 4 Uhv morgens wird hiermit erneut untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit Geld bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Aue, den 19. April 1909. Der Rat der Stadt. Polizetabteilung. Schubert, Stadtrat. Fr. kl. -rnden le. ind^ n. Me. gutem tock. , N l ahn» .Müsse Zaarilil-r»«-»« Nr »I» ,, NltEtlj ersitze!«»!» »I» >ir- MW, de« U. Hili M ln ^LrWdiezllte volkifttimd- reichet «u der La,e »«» irn L«««- »»d Fetzt»,nu «»»nmnit 4» ps^ S»ft»>i: !, tir tt de,»!, ti «ri»t>n i» »U!«e» «eil der «MM »«»!,. L»r,n,«F «! k„.,t» »idl.-».» die w. « j!„. «M», n »I« «tr,schilt Nr die rl»!!!,!«> XeNid«: »er »,,,!,.« d«U »» de« »,r,eschrled«»e» las», i dil« «r !»«>> »!» Ziele mir» »itzt ede»s, «letz Ne »t« »I»N>deII i^e,t„>!tz ,,s,i,i,üue »«>>!,.» »Icht ,»e»iU!n«. »»»MlrUMViNrll! die ,«,,»-,-»,>»»>!,,» F» »l». ,,d« ,i»ies»»dter «»» tz» di ,idl e»»!,,-!!!» Vie voteraneaboikilten. Die Budgetkommission des Reichstags behandelte am gestrigen Mittwoch den durch eine Subkommission umge änderten Gesetzentwurf über die Gewährung von Beihilfen an Kriegsteilnehmer. Nach dem Entwurf sollen alle Kriegsveteranen, die über sechzig Jahre alt sind und ein Gesamteinkommen von weniger als 600 Mk. im Jahre haben, ohne weiteres auf Antrag die Beihilfe im Betrage von 120 Mk. jährlich erhalten. Kriegsteilnehmer, die über 600 Mk. Jahreseinkommen oder das sechzigste Lebens jahr noch nicht überschritten haben, sollen nur dann bezugs berechtigt sein, wenn sie sich in unterstützungsbedürftiger Lage befinden. Da einzelne Ausdrücke in der Fassung des hier in Frage kommenden 8 1 zu verschiedenartiger Interpretation Veranlassung geben könnten, wurde dieser Teil des Entwurfs an die Subkommission zurückverwiesen. Nach 8 2 sollen von den Beihilfen ausgeschlossen sein: a) Personen, die gesetzliche Jnvalidenpensionen oder entsprechende sonstige Zuwendungen aus RetchSmitteln be ziehen- d) Personen, die nach ihrer Lebensführung der be absichtigten Fürsorge als unwürdig anzusehen sind. Die politische Gesinnung bezw. da- politische Verhalten eines Kriegsteilnehmers muß bet der Prüfung der Würdigkeit außer Betracht bleiben- o) Personen, die sich nicht im Be sitze des deutschen Jndtgenat» befinden. Diese Bestimmungen wurden von der Kommission ge nehmigt, desgleichen weitere mehr formaler Natur. Hervor- gehoben sei 8 5: „Hinterläßt ein Beihilfenempfänger eine Witwe oder eheliche oder legitimierte Abkömmlinge, so wird für die auf den Sterbemonat folgenden drei Monate die Beihilfe wettergezahlt. Die Zahlung erfolgt im voraus in einer Summe. Ist eine Witwe vorhanden, so erfolgt die Zahlung an diese." . Bezüglich de- Termins de» Inkrafttreten» de» Ge setze» erklärte Unterstaatssekretär Twele, die finanzielle Wirkung des Gesetze- sei noch nicht zu übersehen. Da» Krieg-Ministerium habe bedenklich bohr Zahlen angegeben, da- Reichsmarineamt habe ohne besonder« Ermittelungen überhaupt keine Angaben machen können. Jedenfall» müsse Rücksicht auf die Ftnanzrefyrm igenommen werden, und solange diese nicht euedtgt sei, könne da» Gesetz nicht in Kraft treten. Die Kommission nahm von diesem Standpunkt der verbündeten Regierungen Kenntnis und beschloß, den Termin des Inkrafttretens des Gesetzes noch nicht zu bestimmen. raaesgolMcNI«. Deutschland. Berlin, 21. April. (Die Kaisermanöver.) Von den diesjährigen Kaisermanövern wird jetzt gemeldet, daß von einem Ausfall der Kaiserparaden nicht die Rede sei. Die Paraden finden, wie in den letzten Jahren, einige Zeit vor Beginn der eigentlichen Manöver statt. Das 14. Armeekorps hat seine Parade bei Forchheim, das 13. Korps bei Cannstatt. Für die Manöver ist die Zeit vom 15. bis 18. September und als Schauplatz der Neckar und die Unterläufe des Kocher und Jagst angesetzt worden. Für den 20. und 21. September ist der Kaiser bei den Manövern der beiden sächsischen Korps anwesend, die in der Gegend von Frankenberg nordöstlich abgehalten werden. Voraussichtlich wird der Kaiser sein 21. Manen-Regiment in Chemnitz besuchen. Berlin, 21. April. Die Finanzkommission des Reichstags nahm heute ihre Beratungen wieder auf. Mit Einmütigkeit wendete sie sich gegen die Vorwürfe von außen, aus der Presse, au» Versammlungen und aus dem Publikum, daß die Kommission die Arbeit verschleppt habe. Ein solches Urteil zeuge von gänzlicher Unkenntnis des Umfangs und der Schwierigkeit der Kommisssonsarbeiten. Auch sei es bedauerlich, daß der Reichskanzler gestern bei dem Empfang verschiedener Deputationen diesen gegenüber eine Kritik der Tätigkeit der Kommission geübt habe. Staatssekretär Gudow erklärte, er habe dem gestrigen Empfange betgewohnt. E» seien von selten des Reichs kanzlers weder Worte der Kritik Moch der Nichtachtung gegen den Reichstag oder die Kommission gefallen. Er sagte die Vorlegung eine» authentischen Bericht- über den Empfang und den Wortlaut der Ansprachen zu. Di« Deputationen seien von der Bevölkerung nur au» Gorge um da» Gelingen de« Fin^anMeform entsandt worden. Als dann wurde di« Beratung dD Entwurf» de» Bvannt« wetnsteuergesetze» bei Paragraph >4 wieder ausge nommen. Ein Antrag da» Zentrum», «ine Neueintetlung deS Gesamtkontingents nicht alle zehn, sondern alle fünf Jahre vorzunehmen, fand einstimmige Annahme. Berlin, 21. April. (Der Arbeitsplan des Reichstags.) Der Seniorenkonvent deS Reichstags hielt heute eine Sitzung ab, um sich über die Einteilung der Arbeiten für die nächste Zeit zu verständigen. Die Finanzkommission hatte gewünscht, ihr in jeder Woche die Tage von Dienstag bis Donnerstag vollständig freizugeben. Dies scheiterte an dem Widerspruch des Vorsitzenden der Gewerbeordnungskommission vr. Mugdan. Der Senioren konvent beschloß, für das Plenum den Dienstag und Don nerstag freizulassen, aber nicht den Mittwoch. Die Finanz kommission wird keinen sitzungsfreien Tag haben, sondern am Dienstag und Donnerstag den ganzen Tag, an den anderen vier Tagen der Woche bis 2 Uhr tagen. Berlin, 21. April. (Annäherung Rußlands an Deutschland.) Auf dem in Petersburg tagenden Kongreß der slawischen Gesellschaften entwickelte während der Sitzung der politischen Sektion der ehemalige Minister Gurko in interessanter Rede die Idee unbedingter ^An näherung an Deutschland im Namen der realen Interessen Rußlands. Gurko stieß bei zahlreichen Panslawisten auf ausfälligste Opposition, Berlin, 21. April. (Revision im Prozeß Moltke-Harden.) Maximilian Harden wird gegen das gestern gefüllte Urteil des hiesigen Landgerichts 1 das Rechtsmittel der Revision beim Reichsgericht einlegen. Die Revision gründet sich in erster Linie darauf, daß da» Ver fahren vor der Strafkammer unter Bezugnahme auf de» Paragraph 417 der Strafprozeßordnung unzulässig und daß da» Gericht als solches für den Prozeß nicht zuständig gewesen sei. Oesterreich. Wien, 2l. April. (Die V-nkfrage.) In d«t heutigen Verhandlungen de« österreichischen und ungarischen Regierung wurde die Bankfraae wiederum besprochen. Die meritorischen Verhandlungen find abgeschlossen. Die öster reichische Regierung wird jedoch «st morgen vormittag in der Lage sein, der ungarischen Regierung ihre endgültig Antwort offsztG mttzwetlen. , Prag/ N. April. (Auflösung tschechisch- sozialistischer Fachgruppen.) Heut« vormttta. MebMolksfreun- H»rnfpr<ch„, Schneeberg 10. Dl-zr-mm-N-r-ss- - H-lnfwund ZehnesbeiA. A Tageblatt M Mnisblatt U _ für Lie kgl.unö LtMzchenZchVr-en in M.Gnmhaln.Lattsnsttm.Iohanm n MWnstMSößvch. IeusMel.Hchneeberg.HchnMZenberLbM.M
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