Erzgebirgischer Volksfreund : 09.07.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909-07-09
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-190907098
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19090709
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19090709
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1909
- Monat1909-07
- Tag1909-07-09
- Monat1909-07
- Jahr1909
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- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 09.07.1909
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Hierzu wird Dienstag, der 7. September ISOS als Wahltag bestimmt und der Regierungsrat vr. jur. Jani bei der Amtshauptmannschaft Chemnitz als Wahlkommissar bestellt. Der Wahlkreis umfaßt wie bisher die Städte und ländlichen Ortschaften, die zur Zeit des Erlasses des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 zu den damaligen Gerichtamtsbezirken Stollberg, Hartenstein, Lößnitz, Schneeberg, Grünhain und Geyer gehört haben. Die Gemeindeobrigkeiten haben unter Beachtung der Bestimmungen des Mahl» gesetzes für den Reichstag vom 31. Mai 1869 sowie des obenerwähnten Wahlreglements, insbesondere der 88 0 und 7 des letzteren, die Abgrenzung der Wahlbezirke ungesäumt vorzunehmen. Hiernächst sind nach § 8 des Gesetzes und 8 1 und 8 34 Absatz 3 des Regle» ments die Wählerlisten aufzustellen. Die Listen sind vom S. August dieses Jahres ab auSzulegen. Vorher ist gemäß § 2 des Reglements die dort vorgeschriebene Bekannt machung zu erlassen. Ferner sind von den genannten Behörden rechtzeitig nach 8 8 des Reglements die Wahlvorsteher und deren Stellvertreter zn ernennen, sowie die Wahllokale zu bestimmen,' auch ist von ihnen sonst für gehörige Erledigung des Wahlgeschäfts unter- genauer Beachtung der Bekanntmachung, betreffend Abänderung des Reglements vom 29. April 1903, zu sorgen. Die Vordrucke zu den Wahlprotokollen und Gegenlisten, sowie die Wahlzettel» Umschläge werden den Stadträten und Bürgermeistern von hier aus uud den Land» gemeinden durch die Amrshauptmannschaft zugehen. Dresden, am 1. Juli 1909. Ministerium des Innern. Die im Jahre 1872 erbaute Stauanlage der Firma Richter nnd Heins in Niederschlema hat nn Lause der Zeit einige, in den hier anSliegenden Unterlagen er sichtliche Aenderungen erfahren. Die Firnia will diese schon geraume Zeit bestehenden Aenderungen und oamit den gegenwärtigen Zustand der Stauanlage beibehalten. Einwendungen hiergegen sind, so weit sie nicht auf besonderen Privatrechtstiteln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tage», vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, hier cmzuvringen. 745 L. Schwarzenberg, am 6. Juli 1909. Königliche Amtshanptmannschaft. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Otto Friedrich Heyde, Inhaber einer Materialwarenhandlung unter der Firma Otto Heyde, in Schneeberg wird heute am 8. Juli 1909, vormittags 10 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Wagner in Schneeberg wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 15. August 1909 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf deu 7. August ISttK, vormittags II Uhr und zur Prüfung der an gemeldeten Forderungen auf de» 24. August ISSN, vormittags LI Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verads„lgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 31. Juli 1909 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Schneeberg. Brennholzverkauf. Etwa 70 Raummeter gesundes Brennholz stehen in den städtischen Wal» düngen — vormals Erler» und Bauerwald — zum Verkauf. Das Holz steht in Haufen zu ein bis fünf Raummeter. Die einzelnen Haufen sind numeriert. Kauflustige wollen Gebote unter Angabe der Nummer des Haufens bis zum IS. Juli ISO» nur mündlich in unserer Bauamtsregtftratur abgeben. Aue, den 7. Juli 1909. Der Rat der Stadt. Dr. Kretzschmar, Bürgermeister. E. Bekanntmachung. Wegen Reinigung bleiben Freitag und Sonnabend, den S. und IO. Juli ISOS unsere Geschäftsräume im Stadthause geschlossen. Nur das Standesamt ist am Sonnabend vormittag von 10—12 Nhr für dringende Angelegenheiten geöffnet. Aue, den 5. Juli 1909. Der Rat der Stadt. vr. Kretzschmar, B. Ficker. Vie 8eiciistinan?relorm unS Sss neue Kompromiß. Das Kompromiß zwischen Bundesrat und neuer Retchstagsmehrheit über die Finanzreform tritt in Gestalt eines Abänderungsantrags zur zweiten Beratung des Reichsstempelsteuergesetzes in die Erscheinung, der die Unter schriften der Abgeordneten Gamp, Freiherrn von Hert ling, Liebermann von Sonnenberg, Graf von Brudzewo- Melzynski, von Normann, Raab, Freiherrn von Richt- Hofen-Damsdorf, Schultz, Speck trägt. Man kann nun mehr das Gesamtwerk der Finanzreform, wie es von der neuen Mehrheit endgültig bewilligt und voraussichtlich von den verbündeten Regierungen angenommen werden wird, vollständig überschauen. Bis jetzt bewilligt sind: Grundstücksübertragungen... 40 Glühkörper ....... 20 Kaffee- und Teezoll 37 Wechselstempel....... 2 Bier .......... 100 Tabak 43 Branntwein , 80 Schaumwein . 5 Zündwaren ...... . 25 Insgesamt 352 Millionen Der Bewilligung harren: Quittungen über Schecks ... 20 Kuxen- und Effektenstempel . . 22^ Talonstempel ....... 27 Erhöhung der Matrikularbeiträge 25 s 95 Millionen Aufrechterhalten bleiben Fahrkartensteuer mit 20 und Luckersteuer mit 3b, also zusammen 55 Millionen, so daß die Schlußrechnung sich stellt wie folgt: Bereits bewilligt 352 Millionen Noch zu bewilligen ..... 95 „ . Fahrkarten» und Zuckersteuer. . 55 „ Insgesamt 502 Millionen Als Besitzsteuern bezeichnet die neue Mehrheit in dieser Rechnung die «stempel auf den Umsatz von Grund» stücken, Scheck» und Bankguthaben, Kuxe und Effekten und Talons, sowie die Erhöhung der Matrikularbeiträge, alles in allem 135 Millionen. An der Spitze ihrer Parlamentsbeilage schreibt die „Nordd. Allg.Zeitung": Inden Rückblicken, die am letzten Sonnabend hier veröffentlicht wurden, war auf die großen Schwierig keiten Hingeiviesen worden, welche auch nach Bewilligung der Verbrauchssteuern noch die Einigung über die Besitz» abgaben im Reichstag Hervorrufen würde, und es war bei dieser Gelegenheit vor zwei Gefahren gewarnt worden, welche dieser Abschluß der Finanzreform noch mit sich bringen könnce, einmal nämlich, daß nicht die volle, zur Deckung des Bedarfs erforderliche Summe bewilligt würde, und sodann, daß unter den bewilligten Steuern sich solche finden könnten, die nicht wirkliche Einnahmen brächten, sondern mehr oder weniger auf dem Papier ständen. Diese Sätze haben einem führenden konservativen,/Blatte (der Kreuzztg.) zu Bemerkungen Anlaß gegeben, auf die kurz eingegangen werden muß. Die Besorgnis vor einer Herab setzung der Deckungssumme ging auf den in letzter Zeit von verschiedenen Seiten gemachten Vorschlag ein, in dieser Tagung nur die Verbrauchssteuern zu bewilligen und den Rest, die Besitzabgaben, auf gelegencre Zeit zu vertagen mit der Motivierung, daß bei einer Bewilligung von 350 bis 400 Millionen Mark für die notweuvlgsten Bedürfnisse des Reichs schon Deckung geschaffen sei. Demgegenüber mußte nochmals betont werden, daß es sich bei jener Summe von 500 Millionen nicht um eine beliebige Zahl, auch nicht um ein Dogma, sondern um daS Ergebnis einer genauen Bedarfsberechnung handelte, und daß jede Herab setzung jener Summe mit Notwendigkeit zu einer als baldigen neuen Finanzreform führen müsse. Die andere Besorgnis, daß Einnahmen nur auf dem Papier bewilligt werden konnten, ist in der Geschichte der deutschen Finan zen leider nur allzusehr begründet. Auch wenn man von weiter zurückliegenden Vorgängen, der Finanzreform des Jahres 1879, sowie von den Steuererhöhungen anläßlich des ersten Flottengesetzes ganz absieht, so läßt sich doch die Tatsache nicht bestreiten, daß die Finanzreform des Jah«, res 1906 statt der erstrebten und veranschlagten 200 bis 220 Millionen Mehreinnahmen nur wenig über 100 Millionen Mark gebracht hat. Die Gefahr einer Ueoer- schätzung von steuerlichen Einnahmen ist immer gegeben, wo Steuergesetze ohne die Möglichkeit eingehender Vorbe reitung und gründlicher Prüfung ihrer Wirkungen in Vorschlag gebracht werden/ und der bisherige Gang der Finanzreform hat bewiesen, daß auch gegenwärtig eine solche Besorgnis nicht ungerechtfertigt ist. — Dies wird an einigen Steuerbeispielen näher erläutert und die Erörter ung dann wie folgt geschlossen: „Wem daran gelegen ist, daß auch jetzt noch die Verhandlungen über die Finanzre form ein annehmbares Ergebnis zeitigen, der wird, anstatt gegen unsere Ausführungen zu polemisieren, die geäußerten Besorgnisse nachdrücklichst unterstreichen müssen." Die Anträge der Mehrheitsparteien zur Couponsteuer lauten im einzelnen: Im Artikel I der Reichsstempel novelle ist neu einzuschalten: No. 3 Gewinnanteil» schein- und Zinsbogen: a) Gewinnanteilscheinbogen von in ländischen Aktien, Aktienanteilscheinen, Reichsbankanteil scheinen, Anteilscheinen von Kolonialgesellschaften 1. Proz. Steuersatz, d) Gewinnanteilscheinbogen von ausländischen Aktien und Aktienanteilscheinen, sofern die Bogen im In land ausgegeben werden 1 Proz., o) ZinSbogen (Renten bogen) von inländischen für den Handelsverkehr bestimmten Renten- und Schuldverschreibungen, sofern sie nicht unter 3^.k fallen, 5 pro Mille, ck) Zinsbogen von Renten- und Schuldverschreibungen ausländischer Sraaten, Kommunen 5 Proz., o) ZinSbogen von Renten- und Schuldver schreibungen ausländischer Korporationen, Aktiengesesell- schäften rc., sofern die Bogen im Inland ausgegeben werden, 5 Proz., t) Zinsbogen von inländischen auf den Inhaber lautenden und auf Grund staatlicher Genehmigung aus» gegebenen Renten» und Schuldverschreibungen der Kom» munaiverbände rc. 2 pro Mille. Befreit sind: ZinSbogen von Renten» und Schuldverschreibungen des Reichs und der Bundesstaaten, Gewinnanteilscheinbogen von Aktien der in der BefreiungSvorschrtft de« Tartfnummer 1 bezeich neten Aktiengesellschaften, Gewinnantetlschetn- und Zias- bogen, die bei der ersten Ausgabe der Wertpapiere mit diesen in Berkehr gesetzt werden. Die Befreiung greift nicht Platz, soweit die Bogen für einen längeren als zehn jährigen Zeitraum ausgegeben werden, Gewtnnante lschein- und ZinSbogen, die vor dem Inkrafttreten dieser Vor chrtsten ausgegeben sind Nach den wetteren Bestimmungen der An»
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