Erzgebirgischer Volksfreund : 29.07.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909-07-29
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-190907292
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19090729
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19090729
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1909
- Monat1909-07
- Tag1909-07-29
- Monat1909-07
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- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 29.07.1909
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S-h'VENlMAlS. H «s »k. m Umniliz, in A. M M Nenstädtel. Pflichtfeuerwehr Or. Richter, B. M W L L L rotüberzogeneS Sofa, runder Lisch, Kommode, Nähtisch und Qaldfwund-chmsbarA, Somsprsey,«-» SchneeberZ 10. Kus Lt Wanduhr öffentlich gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts Hartenstein, am SS. Juli 1909. vir »SrM»l«gIk»« v«IK,ln»»d" nschiki «e »»«»h«, der e»ß »<u« dn> 2-iM- »»d Fefllaain. «»»»ilich SSPs^ 'SifkM»: I» r«t>dl«ttd,,irk dir Ü,m» dir Ssp. pitWUr li Wz , d»«>- >»»» »»H»iri- 1» »s,., I, amMchin <ill dir «ad* der Zs,. IrrsUMl, IS ps,., u» LM.-Iiil di, iv- «or«n5>i»i SS Pf», Baubücher sind an zulege» nach Maß- fAßß gäbe der nachstehend abgedruckten 88 2, 3 und 6 des Gesetzes vom I. Juni 1SVS über die Sicherung der Bausorderungen, dessen I. Abschnitt 88 1—8 über die allgemeinen SicherungSmaßregeln am 21. Juni dieses Jahres in Kraft getreten ist (vergl. R.-Ges.-Blart Nir. 28 Seite 449 —468). Darnach wollen alle in Frage kommenden Bauherrn, sowie alle Baugewerbe» treibende sofort ein Baubuch anlege«, in das jeder nach dem 20. Juni vegonnene Neubau mit den erforderlichen Angaben vermerkt wird. . Das Gesetz kann jederzeit bei uns eingesehenZ werden. Nenstädtel, den 24. Juli 1909. Der Stadtrat. Dr. Richter, B. 8 2. Zur Führung eines Baubuchs ist verpflichtet, wer die Herstellung eines Neubaues unternimmt und entweder Baugewerbetreibender ist oder sich für den Neubau Baugeld gewähren läßt, lieber jeden Neubau ist gesondert Buch zu führen. Neubau im Sinne dieses Gesetzes flst dis Errichtung eines Gebäudes auf einer Baustelle, die zur Zeit der Erteilung der BauerlaubniZ unbebaut oder nur mit Bau werken untergeordneter Art oder mit solchen Bauwerken besetzt ist, welche zum Zwecke der Errichtung des Gebäudes abgebrochen werden sollen. Aus dem Baubuche müssen sich ergeben: 1. die Personen, mit denen ein Werk», Dienst« oder Lieferungsvertrag abge schlossen ist, die Art der diesen Personen übertragenen Arbeiten und die vereinbarte Vergütung - 2. die auf jede Forderung geleisteten Zahlungen und die Zeit dieser Zahlungen - 3. die Höhe der zur Bestreitung der Baukosten zugesicherten Mittel und die Person des Geldgebers sowie Zweckbestimmung und Höhe derjenigen Beträge, die gegen Sicherstellung durch das zu bebauende Grundstück (8 1 Abs. 3), jedoch nicht zur Bestreitung der Baukosten gewährt werden - 4» die einzelnen in Anrechnung auf die unter Ziffer 3 genannten Mittel an den Buchführungspflichtigen oder für seine Rechnung geleisteten Zahlungen und die Zeit dieser Zahlungen - 5. Abtretungen, Pfändungen oder sonstige Verfügungen über diese Mittel - 6. die Beträge, die der BuchführungSpfitchttgr für eigene Leistungen in d« Bau aus diesen Mitteln entnommen hat. Das Buch ist bis zum Ablauf« von fünf Jahren, von der Beendigung deS letzt eingetragenen Baues an gerechnet, aufzubewahren. 8 3. Die Vorschriften des 8 2 finden auch auf Umbauten Anwendung, wenn für den Umbau Baugeld gewährt wird. 8 6. Zur Führung eines BaubucheS verpflichtete Personen, welche ihre Zahlungen eingestellt haben oder über deren Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden ist und deren im 8 2 Abs. 3 Ziffer 1 bezeichnete Gläubiger zur Zeit der Zahlungsein stellung oder der Konkurseröffnung benachteiligt sind, werden mit Gefängnis bi» zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark bestraft, wenn sie da» vorge schriebene Baubuch zu führen unterlassen, oder es verheimlicht, vernichtet oder so un ordentlich geführt haben, daß es keine genügende Uebersicht, insbesondere über die V«r- Wendung der zur Bestreitung der Baukosten zugesicherten Mittel, gewährt. im erste», drei im zweiten und zwei im dritten Jahre. Die deutsche Regierung hat dagegen in derselben Zeit elf Panzerschiffe und zwar eins im ersten, fünf im zweiten und fünf im dritten Jahre auf Kiel gelegt. Von den fünf des dritten Jahres gehörten nur vier zum Programm dieses Jahres. Das fünfte wurde unter dem Programm des gegenwärtigen Jahres auf Kiel gelegt. Das war eine Beschleunigung für die die einzig mögliche Erklärung war, daß eS nach der Meinung der deutschen Regierung wünschenswert war, die Schiffe so früh wie möglich voll zählig zu haben. ES wäre möglich, in derselben Wesse Jahr für Jahr weiterzugehen und die Entwicklung ahzuwarten, die sich am Ende von 10 oder 12 Jahren ergeben haben würde. Es ist aber ganz klar: wenn wir, von einem bestimmten Zeitpunkte an gerechnet, fortfahren, weniger oder nicht mehr große Schlacht schiffe als eine andere Macht auf Kiel zu legen, so wird in 10 oder 15 Jahren von diesem Zeitpunkte an unsere Vorherrschaft zur See verschwunden sein. (Beifall bet der Opposition.) Ich sage nicht, daß im Jahre 1909 als Folge als Folge davon, daß nur acht Schiffe von uns gegen elf von Deutschland auf Stapel gelegt wurden, der leiseste Grund zu Besorgnissen vorhanden wär«. Unsere lieber- legen Helt ist derartig, daß wir e» abwarten können (Beifall bet den Ministeriellen), und daß wir in der Lage find, ohne irgendwie Gefahr zu laufen, die Ernsthaftigkeit unse re» Wunsche» nach Einschränkung der Rüstungen zu zeigen. Aber ich appelliere an da» Urteil de» Hause», wen« ich sage, daß e» nach nunmehr dreijähriger Erfahrung nicht sicher sein wütde, in derselben Weis« kort,«fahren, und daß Heute Mittwoch, den 28. Juli ISO-, punkt 8 Uhr abends, findet eine Uebung der hiesigen zum Dienste bet der Pflichtfeuerwehr verpflichtete» Personen, das sind alle diejenigen, die am 2V. Juli dieses JahreS das 18. Lebensjahr vollendet, aber das 2S. noch nicht erfüllt hatten, statt. Sammelyrt: Spritzenhaus. Unentschuldigtes oder nicht genügend entschuldigtes Ausbleiben, sowie nicht Pünktliches Erscheinen wird mit Geldstrafe bis zu SV Mk. — Pfg, oder entsprechender Haft bestraft. Neustädtel, den 27. Juli 1909. 2 Das im Grundbuche für Aue Blatt 667 auf den Namen der Marie Wilhel mine verehel. Wötzel geb. Suhr in Aue eingetragene Grundstück soll am IS. September 1SVS, vormittags 1« Uhr, an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 2,1 Ar groß, mit 240 Steuereinheiten belegt und auf 19000 geschätzt. Es liegt in Aue, Ztegelstraße Nr. 6 und besteht aus einem Wohnhaus mit Hofraum. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. . Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am I. Juli 1909 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Auf forderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegen standes tritt. Aue, den 26. Juli 1909. Königliches Amtsgericht. Eine neue englische Flottendebatte. Der Ausbau der britischen Flotte beschäftigte am Montag, wie wir bereits in der gestrigen Nummer be richteten, wieder das engltsche Unterhaus. Der erste Lord der Admiralität Mo. Kenna, dessen Ausführungen zum Lei! schon gestern wiedergegeben worden sind, wurde während feiner Rede von dem Nationalisten Dillon mit der Frag« unterbrochen: „Haben die Deutschen schneller gebaut, als ihr Programm vorsah, oder hielten st« sich an die dem Auswärtigen Amte gemachten Mitteilungen?" Mc. Kenna antwortet«: Ich hielt e- nicht für wünschens wert, in einen wetteren Vergleich der Schiffsbauprogramme etnzutreten. Aber da Dillon mich gefragt hat, will ich ihm kurz antworten. Bor drei Jahren wurde von der englischen Regierung in ernstester Weise dem Wunsche Ausdruck gegeben, dem schnellen Anwachsen der Rüstungen in diesem und in den anderen Ländern Einhalt zu tun. Es ist ganz klar, daß kein Land für sich allein die Rüst ungen beschränken kann, es sei denn in den Köpfen von Personen, die die internationalen Beziehungen sanguinischer betrachte« als ich. Die engltsche Regierung sprach nicht nur den Punsch aus, sondern sie zeigt« auch mehr al» durch Worte ihren Entschluß, in oer Beschränkung der Rüstungen dle Führung zu übernehmen. Drei Jahre hintereinander tat sie ihr AeußersteS, um die Welt von der Nutzlosigkeit diese» Wettlauf» tn den Rüstungen zu überzeugen. Während der letzten drei Jahr« hat dle eng lisch« Regierung ächt Panzerschiff» auf Kiel gelegt, dnt Auktionslokal de» hiesigen Köntgl. Amtsgericht» 8 Stück Boy, 2 Stück Köper, 7 Stück Barchent «nd 2 Stück Bamnwollenstoff meistbietend gegen Barzahlung zur Versteigerung gelange». Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts Schwarzenberg, den 27. Jult 1909. rMbMWfrsunö A Tagsblatt ick Mntrblatt G für Lis UM MbAchsnZchör-Sll1nM.Grunham.Lmkn8^ grsWN8tMSshmtzÄSllMtsl.Schnrsbsrg.Lchwa^ SS., »i,. »I dl» -^i^iiidni» I„ ». s,»i, »« «rd pridm, i»„s« »Ir» l» dii M<N»kiU UlchhMch -»sziiiii-t» ei»,is«iidi« -ii^I «Hi DH »k»,»,Ui»*»!Hi»««i»»ii«H. tte Zeit jetzt gekommen ist, wo wlr mangel» einer Ver ständigung, zu der die Regierung jederzeit bereit sein würde, verpflichtet find, alle erforderlichen Schritte zu tun, um unsere Vorherrschaft zur See nicht nur für die Gegen wart sonder« auch für hie Zukunft sicher zu stellen. Lee (konserv.) kritisiert« di« Untätigkeit der Regierung tzftig und trat dringend dafür ein, daß das zweite Vier- Dreadnoughtkontingent noch in diesem Jahre auf Kiel ge legt werde. John ElltS (liberal) bracht« einen Antrag auf Herabminderung der SchiffSbauyoranschläge ein. Pre mierminister AKquitb wie» auf l gierung hin, wahrend oer letzten d einzuschrankeM Auch jetzt noch st bestrebt, mit den anderen Mächten „ zu kommen, Die Regierung habe aber da» Recht,' sich gegen Gefahren zu sichern. Die Regierung sei der Anfichh ihre Pflicht zu tun, wenn sie den Frieden und gegensetttge Verständigung unter den Menschen fördere, Sonst würbe sie allgemein al» vertrauenSunwürdtg verdammt werden- Da» Flottenbauprogramm habe in ketyerWeise ei«e Massive Ten denz oder soll« provokatorisch aeaeu eine andere Nation wirken. In Beantwortung der Ausführungen Lee» erklärte der Pre mierminister, wenn die »t«r Schiff« nicht vgr-April 1910 auf Kiel gelegt wüHen, s- könnten fie doch im März M» bereit sein-. DO Programm kür MO/U würde von die» se« vier Schiff,« unabhängig sei«. Darauf ertlärt, Sal- four tn eingehender KE der Red« Me. Kenna» und Asquith», die Regierung haß« von d«r aufgespeicherttn Kratt d«r Marine gezehrt. Di« Regierung rede, als ob fie für gewiss« Gefahr«« all«» auf di« Nords«« konzentrieren Die an» I. August er. fällig werdende Grundsteuer auf den H. Termin 1909 ist spätestens bis zum I«. August Lvo» bei Vermeidung zwangsweiser Beitreibung an unsere Stadtstener - Einnahme abzuführen. Hartenstein, am 27. Jult 1909. Der Stndtrat. Freitag, den »«. Juli 1V0V, nachmittags 4 Uhr ' sollen im Loreuz'sche» Gasthofe in Niederwildbach anderwärts gepfändete Gegenstände, als:
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