Delete Search...
Deutsche allgemeine Zeitung : 02.05.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-05-02
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184705026
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18470502
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18470502
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1847
- Monat1847-05
- Tag1847-05-02
- Monat1847-05
- Jahr1847
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 02.05.1847
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
.SyNNtag Nk 122. Ä. Mai 1847. WM DeMche Mgerneine Zeit««-* AMT >/ ' «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Deutschland. Schreiben des Papstes an den König von Baiern. — »rupfen in Nürnberg. **^us Schleswig-Holstein. Das Verfas- sUNMerücht. — Die Deutsch-Katholiken in Ktankkuxt m M. «-«NH»N. Perlin Landtag, (-t-) Perlin. Oeffentlicher Preßproceß. vr. . Meyen. Die Tumultuanten. zAönigsbsra. Die Lheuerung. * Posen. , Die Klahlsteuer. Di« Unruhen. — Die Stände. DeAevreich. Studententumuit in Salzburg. — Der galizische Aufstand. Dir Jesuiten. — Arbeiterimruhen. SWien. Erzherzog Karl. Di« Insurgenten bedrohen Lissabons Wechsel des Ministe- Landstng englischer Truppen. . Sa da Bandeira in Lissabon. DWMsM. Der Senat. Hr. Vlözaga. General Serrano. Wp»HHtHDSttPkA. Das Vkopning Chronicle über di« Bewilliguna^u MterMrSzwechen. Die Roth in Irland. Das junge Arland. Feier t delk IahiMasteS von Shakspeare'S Geburt. Die Bank von England. WraAimkG. Parlament. Die Zeitungen. General Perrot. Bu-Maza. :.. ** Paris. Die conservativen Progresflsten. Der deutsche HülfSverrin. ZSetjjieU Die Wahllisten. Proceß in Betreff der Auswanderer. WtiMet«. Don Enriqu«. . '' WlehGWeu »«S WorAegen. »Stockholm- Der Hof. DasRepräftn- EPVÜktü» Rüstungen. «W-4WMO. SerUn. Die Lantidme bei der königl. «wd *Ltipfio Börsenbericht. »Berlin. Rieder- HWsch-WärUche Eisenbahn. — Waffexstand der Slbe—Berlin. . ' ' i, i » VWHMtchA vom 28. April berichtet der Nürnberger Corre- fßoMnt: „Mit Gewißheit erzählt man sich, daß der Papst in einem <m deri Ksnig gerichtete» Schreiben eG MA zu dem «mgeiretenm Wech sel, li» Assenn MMlanv auf das verhmdlichste GlüS wünschend und 8st° 'tigend sich geäußert habe." (N. E.) - —Zn WüAirdeeg traf am 28. April auf Requisition der Brhör- chen dir Stadt eine Escadron Ehevauxlegers des Regiments Taxis «US ÄnSbach ein, um die aus nur zwei Escadröns bestehende Cavalerie Her Besatzung in dem gegenwärtig sehr anstrengenden Dienst« zu unter stützen. - (N.C.) - ** Aus Schleswig-Holstein, 25. April. Mehre Blätter haben die Nachricht verbreitet, die dänische Regierung beabsichtige, die Stände- versmnmlungcn dcr Herzogthümer und des Königreichs, jede für sich, auf drei Lage zusammmzubnufen, damit jede Stände«ersammlung aus ihrer Mitte eint» Ausschuß von sieben Mitgliedern erwähl«, der in Kopenhagen an einer gemeinsamen Berathung über die Verfassungsangelegenheit Lheil nehmen solle. Wenn wir nicht irren, hat rin dänisches Platt, wir mmnen di« KjöbmhaviiSpost, diese Idee gleich nach dem Erscheinen der preußisch«» Verordnungen vom S. Febr. angeregt. Auch ist dieselbe nicht -neu, denn schon im Jahr 1844, noch bevor der bekannte Uffing'sche An- «ag in der roeskild'er Ständeversammlüng gestellt wurde, trug die sche Ständeversammlüng darauf an: daß alle vier Ständeversammlun- sie» so bald wie möglich einberuftn werde» möchten, um Delegirte au» rhred Mitte zu erwählen, die iw Verrine Mt von der Regiet««»(M er- nennenden Mitgliedern eipen Vorschlag M Ausrechthaltung d«GtaatS- Änheit udd SNtwickelmtg der ständische» Institution ausarbeiten könnten Diese Met, mit Hülfe einer gemeinsamen Verfassung für da- Königreich und di« Herzogthümer die sogenannte Staatseinheit zu bewahren und zu befestigen, ist in den dänischen Gtändeversümmlungen und in d«r dänischen Pr«sse zu wiederholten Malen geäußert worden, Und sehr wahrscheinlich ist es, daß dieselbe aufs neue viel« Anhänger in Dänemark findet und man daher von dort aus dir Meinung zu verbreiten sucht, die Rtgierung beabsichtige, einen solch«» Plan zur Ausführung zu bringen. Dies Letztere Halim wir indessen.für sehr unwahrscheinlich, weil eine solche Maßregel IHM gegen hie ständischen Gesetze streiten, theilS erfolglos sein würde. Das allgemeine Gesetz vom 28. Mai 18S1 und das Gesetz vom 15. Mai K8S4 wegen Regulirung der ständischen Berhältniff« in dm Herzogthü- mern sind die Grundlage, auf. welcher die gegenwärtige ständische In stitution beruht. Nach den Bestimmungen dieser Gesetze können diese! den weher im Ganzen noch im Einzelnen ohne vorau-gegangme Bera thung mit den Ständen abgeändert werden. Die Rechte und Pflichten der Ständeversammlungen und deren Mitglieder sind in diesen Gesetzen bestimmt und festgesetzt, und der Regierung steht nicht das Recht zu, den Mitgliedern der Ständeversammlungen Pflichten aufzuerlegen, die jene Heiden Ges«tzc nicht kennen. Eine ganz neue Verpflichtung aber, von wel- cher in jene» Gesetzen durchaus nichts enthalten ist, würde es sein, »rollte die Regierung den Ständeversammlungen befehlen, Delegirte zu erwäh len, die nach Kopenhagen reisen sollten, um daselbst im Vereine mit De- legirten der dänisch«» Ständeversammlungen einen Verfassungsentwuxf für das Königreich und di« Herzogthümer zu berathen. So lange die er wähnten Gesetze nicht aufgehoben sind, sondern in . voller Kraft bestehen, sind sie eben so sehr für die Regierung als für die Mitglieder der Stände- versammlungcn bindend, und ein Befehl zur Wahl von Delegieren würde daher offenbar eine Verletzung jener Gesetze sein. Auch würde eine solche Maßregel wahrscheinlich ganz erfolglos bleiben, den» die Ständeversamm- lungen der Herzogthümer würden sich doch wol kaum darauf einsassen. Men derartigen Ausschuß zu wählen, zu dessen Wahl sie kein Gesetz verpflichtet. Bedenkt man, auf welche verschiedene Weise in Itzehoe undSchles- wig im Jahr 1842 der Vorschlag wegen Einrichtung der ständische^ Ausschüsse abgrlehnt wurde; bedenkt man femer Alles, was seif der A«it in dm dänische» Ständeversammlungen vorgefallen ist; bedenkt man endlich die letztm Vorgänge in d«r holsteinischen und der schleswigschen Ständeversammlüng und den Antrag der letztem auf eine schleswig -hol steinische Verfassung und auf Schleswigs Aufnahme in den Deutschen Bund, so braucht man kein Prophet zu sein, um vorauszusagen, daß die Ständeversammlungen der Herzogthümer unzweifelhaft eine derartige Zuntuthüng mit Entschiedenheit von sich ablehnen werden. WaS könnte auch wol die Ständeversammlungen der Herzogthümer bewegen- mit Bei- seitesetzung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften jenen Ausschuß zu wäh len? Doch picht etwa srgend eine Vorliebe für die sogenannte dänische Otaattfrinheit, oder der Wunsch, mit Dänenmrk zusatmnrn «in« B«fas- sung zu erhalten? Allerdings ist der Wunsch, «ine Verfassung zu er halten, in den Herzogthümern groß und allgemein; er beschränkt sich ab« auf ein« Verfassung für Schleswig und Holstein, in welcher die «foder- lichen Garantim für die Aufrechthaltung der Selbständigkeit und Ratio nalität der Herzogthümer wie deren grundgesetzliche Verbindung mit ein ander enthaltM sei» müssen. Eine solche Verfassung würde aber schwer lich das Resultat der Berathungen jener Ausschüsse in Kopenhagen wer den; vielmehr würden diese wol nur dazu dienen sollen, uns«eVerhäjt»iffe den dänische» anzupassen, womit uns nicht gedient sein kann. Noch in der letzten Viborger Ständeversammlung hat der Regieruygscommffar erklärt, das dänische Königsgesetz sei unabänderlich. Wie kann man un ter solchen Umständen glauben, die Regierung beabsichtige, dasselbe auf- zuhebcn? Aber selbst wenn dies der Fall sein sollte, würde dennoch eine constitutionelle Verbindung der Herzogthümer mit dem Königreiche unausführbar fein, weil die Verhältnisse, die Rechte, die Nationalität und die Sympathien diesseit und jenseit der Belte durchaus verschiede» sind. Eine solche constitutionelle Verbindung würde wahrscheinlich nur eine reiche Quelle zu fortwährenden Reibungen und Zerwürfnissen werd»» und dadurch von vorn herein den Keim ihrer eignen Auflösung in sich tragen. Es bedarf wahrlich keines sehr großen Scharfsinnes, dies einzu sehen, und um so weniger kann man den Eingangs erwähnte» Gerüchte» Glauben beimeffen. — Da». FrqMxt« Loumal sagt aus a. M. vom 28. April: „Wir sindün Stand, Über di« Berechtigung des hiesigen deutsch-katholischen Pfarrers zu amtlichen Verrichtungen Näheres milzutheile«. Er ist ermächtigt: 1) bei Beerdigungen Alter seinen Glau bensgenossen mitzuwirkrn; 2) Taufhandlungen gültig vorzunehmen, wem» s) die Beltern des Täuflings Angehörige von Frankfurt sind oder.hoch ihren dauernden Wohnsitz dahier haben, d) der hiesigen deutsch-katholi schen Gemeinde angehören, oder v) insofern nur der Bat« deutsch-katho lisch ist, wenn das Einverständniß der Mutter in glaubhaft« Korm vor liegt; Z) Trauungen gültig vorzunehmen, wenn beide Brautleute u) An gehörige von Frankfurt und d) Mitglieder der hiesigen deutsch-katholische» Gemeind« sind. Er darf 4) die betreffenden Aufgebote der Gemeinde ver» kündigen. Ab« gesetzlich gültig muß das Aufgebot geschehen, s) wen» beide Brautleute deutsch-katholisch sind, durch das Jntelligenzblatt, d) wenn «in Lheil römisch-katholisch oder evangelisch-protestantisch ist, m
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview