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Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 20.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- German
- Signatur
- I.788
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454411Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454411Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454411Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 1. Januar 1907
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zentral-Vorstands-Bekanntmachungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Arbeitsvertrag
- Autor
- König, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeine Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 20.1907 1
- Ausgabe1. Januar 1907 1
- ArtikelZentral-Vorstands-Bekanntmachungen 1
- ArtikelDer Arbeitsvertrag 2
- ArtikelEinführung in die fachlichen Elementarkenntnisse des Uhrmachers ... 3
- ArtikelWie erlangt man ein gutes Patent und Gebrauchsmuster? 4
- ArtikelZehntelmillimetermass ohne Sehnenfelder 5
- ArtikelWeihnachtsgeschäft und verhängte Schaufenster 6
- ArtikelWas lehren Prozesse? 7
- ArtikelGeschäftliches 8
- ArtikelVereinsnachrichten 8
- ArtikelLitteratur 9
- ArtikelNeue Mitglieder 9
- ArtikelDomizilwechsel 10
- ArtikelFragekasten 10
- ArtikelKurze Mitteilungen und Anfragen aus dem Kreise der Mitglieder 10
- ArtikelZurückgekommene Zeitungen 10
- ArtikelBerichtigung 10
- ArtikelFamilien-Nachrichten 10
- ArtikelSprechsaal 11
- ArtikelAllgemeine Rundschau 11
- Ausgabe15. Januar 1907 13
- Ausgabe1. Februar 1907 25
- Ausgabe15. Februar 1907 37
- Ausgabe1. März 1907 49
- Ausgabe15. März 1907 61
- Ausgabe1. April 1907 75
- Ausgabe15. April 1907 87
- Ausgabe1. Mai 1907 99
- Ausgabe15. Mai 1907 111
- Ausgabe1. Juni 1907 123
- Ausgabe15. Juni 1907 135
- Ausgabe1. Juli 1907 147
- Ausgabe15. Juli 1907 159
- Ausgabe1. August 1907 171
- Ausgabe15. August 1907 183
- Ausgabe1. September 1907 197
- Ausgabe15. September 1907 213
- Ausgabe1. Oktober 1907 227
- Ausgabe15. Oktober 1907 239
- Ausgabe1. November 1907 253
- Ausgabe15. November 1907 267
- Ausgabe1. Dezember 1907 281
- Ausgabe15. Dezember 1907 293
- Ausgabe1. Januar 1907 1
- BandBand 20.1907 1
- Titel
- Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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ALLGEMEINE UHRMACHER-ZEITUNG Preisausschreiben pro 1907. s wird hiermit das Preisausschreiben für das Jahr 1907 eröffnet. Ein bestimmtes Thema ist nicht vorgeschrieben und bleibt es daher jedem selbst überlassen, sich nach Massgabe seiner Fähigkeiten und innerhalb der durch das Grundgesetz § 43 vorge schriebenen Grenze das Thema selbst zu wählen. Bestimmung ist, dass der gewählte Stoff einer Preisschrift die Uhrmacherei betreffen muss, derselbe kann demnach bestehen in einer beliebigen Abhandlung über Neuarbeiten; praktische Arbeitsmethoden; Kunst uhren; elektrische Uhren, deren Konstruktion, Anlage, Betrieb und Unterhaltung. Die Preise bestehen in I. Preis ein künstlerisch ausgestattetes Ehren-Diplom und bar 30 Mark, II. Preis ein Ehren-Diplom und bar 25 Mark, III. Preis ein Ehren-Diplom und bar 15 Mark, sowie drei kleinere Preise zu je 10 Mark ohne Diplom. Allgemeine Bestimmungen. 1. Mit dem 1. September 1907 läuft die Einlieferungsfrist der Arbeiten ab, eine Verlängerung dieses ein für allemal festgesetzten Termins findet nicht statt und werden deshalb alle nach dem 1. September einlaufenden Arbeiten zur Wertung nicht mehr zugelassen bezw. dem Einsender zur Verfügung ge stellt werden. 2. Prämiierungsfähig sind nur solche Arbeiten, die Eigentum des Einsenders sind. Demnach sind auch diejenigen praktischen Arbeiten von der Prämiierung ausgeschlossen, welche der Einsender für Rechnung dritter Personen, oder als Gesellen- bezw. Meister-Prüfungsstück oder in den Vorjahren angefertigt hat. Desgleichen sind von der Wertung ausgeschlossen alle Arbeiten, die schon an anderer Stelle prämiiert worden sind oder zu diesem Zwecke einer fremden Preis-Jury Vorgelegen haben. Ausgeschlossen von dem Preisbewerb sind ferner alle schriftlichen Arbeiten, die schon anderweitig ganz oder auszugsweise zur Veröffentlichung gelangten. Nur Original-Artikel, die innerhalb der gegebenen Frist speziell für dieses Preisausschreiben geschrieben sind, werden bei der Wertung berücksichtigt. 3. Bei praktischen Arbeiten genügt es nicht allein, dass die betreffende Preisarbeit im Original ein- gesandt wird, sondern es muss derselben eine ausführliche Beschreibung des Gegenstandes über Zweck und Handhabung beigefügt sein, in welcher zugleich der Zeitraum mit anzugeben ist, in welchem das betreffende Stück hergestellt wurde. 4. Die Absicht; .durch Unterschiebung einer fremden Arbeit eine Prämie zu erlangen“, wird mit so fortigem Ausschluss unter öffentlicher Bekanntgabe des Tatbestandes geahndet. 5. Die Preisbewerber haben ihre Arbeiten stets an die Zentral-Geschäftsstelle des Verbandes zu senden. Die Arbeiten müssen ohne Namen des Einsenders, dagegen mit einem beliebigen Motto versehen sein. Der Name des Einsenders mit ausführlicher Adresse und seiner Verbandsnummer muss ver schlossen in einem besonderen Couvert der Arbeit beigefügt sein; als Aufschrift soll das Couvert das gleiche Motto tragen, mit welchem die Arbeit bezeichnet ist. 6. Berechtigt zur Teilnahme am Preisbewerb sind nur die aktiven Mitglieder des Verbandes. Der Zentral-Vorstand. I. A.: C. Schulte. Kollegen, die in der französischen Schweiz Stellung annehmen wollen, werden darauf aufmerksam gemacht, dass es ratsam ist, vor Annahme einer Stelle die Dauer der Arbeitszeit festzulegen. In den Klein städten der französischen Schweiz ist überall eine elfstündige Arbeitszeit eingeführt und gilt als ortsüblich. Letzteres hat insofern eine besondere Bedeutung, weil sich dort ein jeder Arbeiter nach der ortsüblichen Arbeitszeit richten muss bezw. verpflichtet ist, dieselbe auch innezuhalten, wenn nicht schon beim Engagement eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. n pr ArhpikvPrtrntT Das Verlan & en nach einem Arbeitsvertrage wurde wohl auf dem Ver- ^vlloVcrirag» bandstage der Meister in Magdeburg zum ersten Male laut. Dass ein Bedürfnis hierfür vorliegt, glaube ich kaum, doch mag ein Vertrag in vielen Fällen wünschenswert sein zur Klarstellung und Festlegung der gegenseitigen Pflichten und Rechte. Im übrigen bleibt es ja jedem Kollegen
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